Joh.....aber die hat das Sprücherl, dass man die Wahrheit sagen muss nur den Zeugen vorgetragen, nie den Angeklagten.
Laut Verfassung, EMRK und den Menschenrechen, darf man Niemanden zwingen sich selbst zu belasten.
Der Richter, die Geschworenen, oder die Schöffen, müssen dann anhand der Beweislage oder Zeugenaussagen entscheiden ob man dem Angeklagten Glauben schenken kann oder ned.
Im gegenständlichen Fall, war der Bierwirt Zeuge und durfte ned lügen, aber beim Prozess wegen falscher Zeugenaussage, darf er dann als Angeklagter behaupten: "I wars ned!".....es wird ihm das aber keiner glauben.
Diese Abmahnungen sind in Österreich irrelevant.....gibt´s ned.
...und was ist beim Kuhurteil gelogen worden?