Craftbeerwirt muss zittern

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Spart ihm Geld...
das ersparte geld kann er vielleicht gut gebrauchen, wenn er keine rechtsschutzversicherung hat.

an diesem fall merkt man aber wieder mal den unterschied zwischen de facto und de jure. de facto ist es wurscht ob die message von ihm oder einem seiner bsoffenen haberer, oder gar einem mysteriösen unbekannten, kam, de jure aber nicht.

man darf jedenfalls gespannt sein, auch auf die zukunft dieses threads in dieser typisch österreichischen "nicht fisch und nicht fleisch"-regelung.
 
man darf jedenfalls gespannt sein, auch auf die zukunft dieses threads in dieser typisch österreichischen "nicht fisch und nicht fleisch"-regelung.


1. Meine Prognose: M. wird rechtskräftig freigesprochen. Der Herr Wirt meldet Insolvenz an. M. bleibt auf ihren Anwaltskosten sitzen, bleibt aber in den Medien präsent. Politisches Come back nicht ausgeschlossen.

2. Die Forumsintelligenzija bemächtigt sich des Ts und beweist ihren subtilen Humor.
 
In jedem Fall wird zum Schluss einer der Beiden wegen der angefallenen Prozesskosten a bissl jammern...;)
 
In jedem Fall wird zum Schluss einer der Beiden wegen der angefallenen Prozesskosten a bissl jammern...;)
Niemand wird jammern, der wirt hat an rechtsschutz und der maurer kriegt Spenden... Nur der maurer kann auf due schnauze fallen, dem wirt schadets nicht... So oder so
 
In jedem Fall wird zum Schluss einer der Beiden wegen der angefallenen Prozesskosten a bissl jammern...;)

Der Frau M. nehm ich die Jammerei nur bedingt ab. Die sitzt auf einem prall gefülltenSpendentopf der als Nebeneffekt ihre Popularität fördert. Der ists, ökonomisch, egal wies ausgeht. Für sie ists politisch win win, egal ob sie verliert oder gewinnt. Als Märtyrerin gewinnt sie u. U. noch mehr. Der Wirt geht hingegen mit seiner ganzen Existenz all in. Angeblich lauft die Charity auf unzensuriert at nicht so rund.
 
Möglicherweise gibts a RS-Versicherung, die das deckt? Üblich isses meines wissens nicht...gedeckt sind idR nur die Anwaltskosten...
ARAG Privatrechtsschutz - Beitrag berechnen | arag.at (weil es als die Beste propagiert wird, der Link)

Bedingungen sind als pdf verfügbar. Aufpassen gibt 2 Varianten. Für die Privatperson Fr. Maurer gilt im Artikel 6:

1.2. auf die Vertretung vor staatlichen Gerichten als - Zivil- und Strafgericht,- Verwaltungsgericht sowie vor Verwaltungsbehörden.
2. Ausschließlich sofern und soweit dies in den Besonderen Bestimmungen vorgesehen ist, erstreckt sich der Versicherungsschutz darüber hinaus auch auf

2.1.das Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof (Artikel 17, 18) oder dem Verwaltungsgerichtshof(Artikel 23, 24)
2.2.das Verfahren vor den Gerichten der Europäischen Union....

6.3 im Zivilprozess auch die Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist.


jedoch habe ich mir die besonderen Bedingungen nicht durchgelesen, außerdem denke ich, dass es sich hier nur um die Kosten der Anwälte handelt. Von den anfallenden Gerichtskosten kann ich da nix lesen.

Aber sei, wie es sei.
 
@Mitglied #310861 Es geht um die Frage ob die Einbringung einer Privatanklage samt Verfahren gedeckt ist. Meines Wissens wird das nicht gedeckt.
 
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