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Gast
(Gelöschter Account)
kürzlich schrieb mir ein 16j, dem wohl meine vorliebe für bilder und filme aufgefallen war, bei denen junge burschen mit reifen frauen ficken, dass er davon träume, mit einer 40j nachbarin ins bett zu steigen. da sie ihn mit sicherheit auslachen würde, diese auch in festen händen sei, könne er sich diesen traum sicher nicht erfüllen. er hätte aber auf homepages von laufhäusern frauen gesehen, die ihr von aussehen und alter gleichkommen.
seine frage: darf eine hure einen noch nicht 18j bedienen?
ich habe ihm erst mal vorsichtig abgeraten seine ersten "gehversuche" mit einer hure zu machen und nachdem er auf antwort drängte, ihm geschrieben, ich könne ein bisschen was über die lage in D sagen, möchte aber noch andere fragen. was die lage in A anbetrifft, könne ich nichts sagen.
kann jemand zu der frage beitragen?
mir fallen im moment für D 2 gesetze ein, Strafgesetzbuch und Jugendschutzgesetz.
im StGB finde ich nichts , was es verbietet. der junge ist über 14, also kein sexueller missbrauch von kindern. er ist 16, also wird bei einer eventuellen anzeige nicht, wie bei 14-15j, geprüft, ob er die fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung hatte.
sexueller missbrauch von jugendlichen kann in frage kommen, wenn die sexuellen dienstew gegen geld geleistet wurden, aber das kommt m.e. nur in frage, wenn der erwachsene den jugendlichen für sexuelle dienste bezahlt. sich prostituieren darf man in D erst mit 18j.
bleibt das jugendschutzgesetz. in D gibt es eine reihe stätten, die ein unter 18j wegen jugendgefährdung nicht betreten darf, darunter glücksspielhallen und eben auch bordelle. ins puff kommt der 16j nicht hinein
was aber, wenn er, eltern verreist, ein callgirl anruft? darf die ihn in seiner wohnung bedienen?
____________
anm. der in diesem posting erwähnte 16jährige ist nicht in diesem forum registriert. -p
seine frage: darf eine hure einen noch nicht 18j bedienen?
ich habe ihm erst mal vorsichtig abgeraten seine ersten "gehversuche" mit einer hure zu machen und nachdem er auf antwort drängte, ihm geschrieben, ich könne ein bisschen was über die lage in D sagen, möchte aber noch andere fragen. was die lage in A anbetrifft, könne ich nichts sagen.
kann jemand zu der frage beitragen?
mir fallen im moment für D 2 gesetze ein, Strafgesetzbuch und Jugendschutzgesetz.
im StGB finde ich nichts , was es verbietet. der junge ist über 14, also kein sexueller missbrauch von kindern. er ist 16, also wird bei einer eventuellen anzeige nicht, wie bei 14-15j, geprüft, ob er die fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung hatte.
sexueller missbrauch von jugendlichen kann in frage kommen, wenn die sexuellen dienstew gegen geld geleistet wurden, aber das kommt m.e. nur in frage, wenn der erwachsene den jugendlichen für sexuelle dienste bezahlt. sich prostituieren darf man in D erst mit 18j.
bleibt das jugendschutzgesetz. in D gibt es eine reihe stätten, die ein unter 18j wegen jugendgefährdung nicht betreten darf, darunter glücksspielhallen und eben auch bordelle. ins puff kommt der 16j nicht hinein
was aber, wenn er, eltern verreist, ein callgirl anruft? darf die ihn in seiner wohnung bedienen?
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anm. der in diesem posting erwähnte 16jährige ist nicht in diesem forum registriert. -p