G
Gast
(Gelöschter Account)
Link hier:
http://www.erotikforum.at/forum/hostessen-hausbesuche-wels-t38593p2.html
Ähm - hier eine glaube ich interessante Frage, die noch nicht aufgegriffen wurde hier (wobei mir bewußt ist, daß es sich für den weitaus größeren Kreis der User hier wohl um eine theoretische Diskussion handelt):
Die Inanspruchnahme von Prostitution ist in Österreich nicht strafbar. Prostitution fällt unter Dienstleistung. Nun stellt sich für mich die Frage, ob extreme Abzocke (wie im obengenannten Link beschrieben) nicht einklagbar ist. Ich glaube, das Kriterium bei der Inanspruchnahme der Prostitution ist die sexuelle Befriedigung - das kann man erwarten wenn man dafür Geld gibt, daß ab und zu der kleine Schniedelwutz uns da einen Strich durch die Rechnung machen kann, sei mal beiseite gelassen) - der Bericht von Stephan7 ist ein ganz krasses Beispiel dafür, das die Dame gar nicht daran interessiert war, ihm diese zu verschaffen... Mit den Begleitservices ist das natürlich so eine Sache, die bieten ja oft offiziell gar keine sexuellen Dienste an, aber mit den Girls in den Clubs ist es wohl was anderes - Stichwort willst auf Zimmer, halbe oder ganze Stunde, was willst machen usw....
Die Getränke in den Clubs sind für mich eine weitere Streitfrage (darf ein herkömmlicher Wirt überhaupt z.B. 7 Euro für eine Cola verlangen?)
Wie ich schon hie und da hier geschrieben habe, bin ich durchaus bereit, für diese Dienstleistungen eine gewisse Geldsumme auszugeben, nur gegen unverschämte Abzocke muß es doch ein Mittel geben? (wobei mir natürlich klar ist, die Hemmschwelle, so etwas einzuklagen, ist natürlich extrem hoch....)
Auf eine interessante Diskussion (bitte nur sachliche Beiträge)
Grizzzly
http://www.erotikforum.at/forum/hostessen-hausbesuche-wels-t38593p2.html
Ähm - hier eine glaube ich interessante Frage, die noch nicht aufgegriffen wurde hier (wobei mir bewußt ist, daß es sich für den weitaus größeren Kreis der User hier wohl um eine theoretische Diskussion handelt):
Die Inanspruchnahme von Prostitution ist in Österreich nicht strafbar. Prostitution fällt unter Dienstleistung. Nun stellt sich für mich die Frage, ob extreme Abzocke (wie im obengenannten Link beschrieben) nicht einklagbar ist. Ich glaube, das Kriterium bei der Inanspruchnahme der Prostitution ist die sexuelle Befriedigung - das kann man erwarten wenn man dafür Geld gibt, daß ab und zu der kleine Schniedelwutz uns da einen Strich durch die Rechnung machen kann, sei mal beiseite gelassen) - der Bericht von Stephan7 ist ein ganz krasses Beispiel dafür, das die Dame gar nicht daran interessiert war, ihm diese zu verschaffen... Mit den Begleitservices ist das natürlich so eine Sache, die bieten ja oft offiziell gar keine sexuellen Dienste an, aber mit den Girls in den Clubs ist es wohl was anderes - Stichwort willst auf Zimmer, halbe oder ganze Stunde, was willst machen usw....
Die Getränke in den Clubs sind für mich eine weitere Streitfrage (darf ein herkömmlicher Wirt überhaupt z.B. 7 Euro für eine Cola verlangen?)
Wie ich schon hie und da hier geschrieben habe, bin ich durchaus bereit, für diese Dienstleistungen eine gewisse Geldsumme auszugeben, nur gegen unverschämte Abzocke muß es doch ein Mittel geben? (wobei mir natürlich klar ist, die Hemmschwelle, so etwas einzuklagen, ist natürlich extrem hoch....)
Auf eine interessante Diskussion (bitte nur sachliche Beiträge)
Grizzzly