Am 8. November beschloss die
französische Regierung, den Ausnahmezustand zu verhängen. Die Grundlage hierfür bildet ein aus dem Jahre 1955 stammendes
Notstandsrecht, das im
Algerienkrieg Anwendung fand. Zunächst wurde mit dem Dekret Nr. 2005-1386
[5] der Notstand ausgerufen und sodann im Dekret 2005-1387
[6] die Gebiete und Großstädte präzisiert, in denen der Notstand galt. Im französischen Mutterland war dieses Gesetz bis dahin noch nie angewandt worden. Somit war die Polizei nun ermächtigt, auch präventive Maßnahmen zu ergreifen, wie
Hausdurchsuchungen bei Verdacht auf Waffenbesitz.
Zudem sollten gezielt Ausgangssperren über Teile des französischen Staatsgebietes verhängt werden.