Ehe für alle

Es war eine Gerichtsentscheidung. Niemand ist unfehlbar, auch der VfGH nicht. Aber der VfGH ist eben die letzte Instanz.

Ja, weil der Zustand davor verfassungswidrig war! Der Verfassungsgerichtshof mußte diesbezüglich also die Demokratie "reparieren", wenn man es so formulieren will.
Selbstverständlich ist der VfGH nicht unfehlbar, wer ist das schon?
Nur welchen Fehler wirfst du ihm denn hier konkret vor?

Das habe ich nirgends behauptet, also lege es mir nicht auf die Tastatur. Es braucht MMN im Idealfall beides.

Ich lege dir gar nix in den Mund oder auf die Tastatur, sondern habe dir eine Frage gestellt, weil du vorher mich ja nicht vollständig zitiert hast.
Um es anders zu formulieren, mein Gedanke ist:

Ein Kind braucht Liebe und Geborgenheit und das ist wichtiger als ob die Adoptiveltern "Papa UND Mama" oder "Papa & Papa/Mama & Mama" ist.

Also eine ganz klare "Wichtigkeits-Hierachie". Schon klar, daß es auch noch viele andere wichtigen Punkte gibt, meine Frage an dich ist aber, ob du diesem Gedanken zustimmst oder nicht. Wenn nein, würd mich interessieren warum.

Das ist ein rein hypothetischer Einwand, weil es in Österreich weit mehr Eltern gibt, die ein Kleinkind zur Adoption suchen, als Kinder.

Mit Statistiken wird man aber die Frage nicht unter den Teppich kehren können, denn Faktum ist - daher ist der Einwand ich nicht hypothetisch, sondern völlig real - daß nicht alle Kinder vermittelt werden können und auch, daß nicht alle adoptivwilligen Eltern den Kriterien entsprechen und deren Wunsch abgelehnt werden muß.
Dein Gedanke ist aber, Adoptivkind hin leibliches Kind her, per se nicht richtig, denn es würde genauso bedeuten, daß ein leibliches Kind in ärmlichen Verhältnissen, gegenüber einem leiblichen Kind in reichen Verhältnissen eine Gleichheitswidrigkeit beklagen könnte.
Insofern sind da die Behörden da durchaus der Natur gleichzustellen. Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen. Auch die Behörden wissen nicht, wie sich das Leben weiterentwickelt. Kann durchaus sein, daß ein Adoptivkind dann in Folge reich wird, ein anderes bei einer anderen Familie aber nicht. Da ist auch nix gleichheitswidriges dabei.
 
Ja, weil der Zustand davor verfassungswidrig war! Der Verfassungsgerichtshof mußte diesbezüglich also die Demokratie "reparieren", wenn man es so formulieren will.
Selbstverständlich ist der VfGH nicht unfehlbar, wer ist das schon?
Nur welchen Fehler wirfst du ihm denn hier konkret vor?
Habe ich schon ausgeführt. Der Gleichheitsgrundsatz wurde ausschließlich aus Sicht der Antragsteller betrachtet, nicht aber aus Sicht der betroffenen Kinder.

Ich lege dir gar nix in den Mund oder auf die Tastatur, sondern habe dir eine Frage gestellt, weil du vorher mich ja nicht vollständig zitiert hast.
Nicht bös sein, aber bei Deinen teilweise sehr langen Ausführungen wäre es eine ziemlich frivole Forderung, alles zitieren zu müssen ;). Daher habe ich das ausgewählt, auf das ich direkt geantwortet habe.

Ein Kind braucht Liebe und Geborgenheit und das ist wichtiger als ob die Adoptiveltern "Papa UND Mama" oder "Papa & Papa/Mama & Mama" ist.

Also eine ganz klare "Wichtigkeits-Hierachie". Schon klar, daß es auch noch viele andere wichtigen Punkte gibt, meine Frage an dich ist aber, ob du diesem Gedanken zustimmst oder nicht. Wenn nein, würd mich interessieren warum.
Ich stimme dem Gedanken nicht zu, weil ich beides für gleich wichtig halte.

Mit Statistiken wird man aber die Frage nicht unter den Teppich kehren können, denn Faktum ist - daher ist der Einwand ich nicht hypothetisch, sondern völlig real - daß nicht alle Kinder vermittelt werden können und auch, daß nicht alle adoptivwilligen Eltern den Kriterien entsprechen und deren Wunsch abgelehnt werden muß.
Auch die Zahl der Eltern, die den Kriterien entsprechen, übertraf bereits vor dem Urteil des VfGH die Zahl der "adoptierbaren" Kinder deutlich.

Dein Gedanke ist aber, Adoptivkind hin leibliches Kind her, per se nicht richtig, denn es würde genauso bedeuten, daß ein leibliches Kind in ärmlichen Verhältnissen, gegenüber einem leiblichen Kind in reichen Verhältnissen eine Gleichheitswidrigkeit beklagen könnte.
Insofern sind da die Behörden da durchaus der Natur gleichzustellen.
Nein. Der Gleichheitsgrundsatz gilt aber nur für Aktionen des Staates.
 
Der Gleichheitsgrundsatz wurde ausschließlich aus Sicht der Antragsteller betrachtet, nicht aber aus Sicht der betroffenen Kinder.

Weder noch, es wurde des Gesetz betrachtet und festgestellt, daß es verfassungswidrig ist.

Nicht bös sein, aber bei Deinen teilweise sehr langen Ausführungen wäre es eine ziemlich frivole Forderung, alles zitieren zu müssen ;). Daher habe ich das ausgewählt, auf das ich direkt geantwortet habe.

Das war ein zusammenhängender Gedanken, der eben nicht zu trennen war. Seltsamer Rausrede-Versuch.

Ich stimme dem Gedanken nicht zu, weil ich beides für gleich wichtig halte.

Spricht mMn menschlich gegen dich, denn es ist mir zutiefst unverständlich, daß du Liebe und Geborgenheit hier nicht eindeutig drüberstellen kannst.
Warum ist das so?

Auch die Zahl der Eltern, die den Kriterien entsprechen, übertraf bereits vor dem Urteil des VfGH die Zahl der "adoptierbaren" Kinder deutlich.

Und auch vor dem VfGH-Urteil konnten nicht alle adoptierbaren Kinder vermittelt werden! Daher bleibt mein Einwand real und ist nicht hypothetisch.

Der Gleichheitsgrundsatz gilt aber nur für Aktionen des Staates.

Auch da nicht immer, siehe z.B. "positive Diskriminierung", aber egal, du versuchst dich da zu drücken.
Aber wenn du nur den Staat reinnehmen willst, Wandel halt das Beispiel ab.
Zwei Adoptivkinder; eins kommt in eine wohlhabende Familie, eins in eine ärmere. Laut deinem Gedanken wär das eine Gleichheitswidrigkeit. Ist's aber nicht!
 
Weder noch, es wurde des Gesetz betrachtet und festgestellt, daß es verfassungswidrig ist.
:lol: Auf Grund von angeblicher Gleichheitswidrigkeit.

Das war ein zusammenhängender Gedanken, der eben nicht zu trennen war. Seltsamer Rausrede-Versuch.
Ich werde mich von Dir sicher nicht zu Vollquotes zwingen lassen ;).

Spricht mMn menschlich gegen dich,
Deiner Meinung nach ;).

denn es ist mir zutiefst unverständlich, daß du Liebe und Geborgenheit hier nicht eindeutig drüberstellen kannst.
Warum ist das so?
Und mir ist unverständlich, dass Du das Recht auf Mutter und Vater bei staatlicher Vermittlung nicht gleich wichtig betrachtest.
Begründet habe ich meine Meinung bereits in mehreren Beiträgen auf den letzten Seiten.

Auch da nicht immer, siehe z.B. "positive Diskriminierung", aber egal, du versuchst dich da zu drücken.
:lol: Natürlich nicht. Lies doch nach - was steht denn im Gleichheitsgrundsatz?

Aber wenn du nur den Staat reinnehmen willst, Wandel halt das Beispiel ab.
Zwei Adoptivkinder; eins kommt in eine wohlhabende Familie, eins in eine ärmere. Laut deinem Gedanken wär das eine Gleichheitswidrigkeit. Ist's aber nicht!
Bzgl. der finanziellen Ausstattung des aufnehmenden Paares sehen die rechtlichen Regeln Mindeststandards vor. Bei der Ausstattung mit weiblichen bzw. männlichen Elternteilen hingegen nicht mehr :roll:.
 
Ich werde mich von Dir sicher nicht zu Vollquotes zwingen lassen

Nu, wenn du einen Gedanken absichtlich auseinander reißt, ist das aber dann halt kein seriöser Diskussionsstil.
Aber dessen bist du dir sicher eh bewußt.

Und mir ist unverständlich, dass Du das Recht auf Mutter und Vater bei staatlicher Vermittlung nicht gleich wichtig betrachtest.

Das liegt vor allem daran, daß es dieses von dir angesprochene Recht nicht gibt!
Alleine von daher kann ich es nicht gleich wichtig nehmen.
Schlag nach bei den Adoptionskriterien, dann kannst du das ja sehr leicht selbst feststellen.

Bzgl. der finanziellen Ausstattung des aufnehmenden Paares sehen die rechtlichen Regeln Mindeststandards vor. Bei der Ausstattung mit weiblichen bzw. männlichen Elternteilen hingegen nicht mehr

Eben! Aber ein Mindeststandard ist das eine, materielle Unterschiede das andere.
Selbstverständlich gibt es auch für die adoptionswilligen Personen "Mindeststandards". Glücklicherweise beziehen sich die aber nicht auf das Geschlecht der Person.
 
Ihr diskutierts hier alle lang und breit über adoption, aber ein sachliches argument was für die "ehe für alle" und gegen eine gleichgeschlechtliche partnerschaft mit den selben rechten spricht außer lassts sie doch machen stört doch keinen, gabs in dem gesamten thread nicht.
 
Ihr diskutierts hier alle lang und breit über adoption, aber ein sachliches argument was für die "ehe für alle" und gegen eine gleichgeschlechtliche partnerschaft mit den selben rechten spricht außer lassts sie doch machen stört doch keinen, gabs in dem gesamten thread nicht.

Umgekehrt wird doch ein Schuh daraus, denn es gibt in Wirklichkeit ja kein plausibles Argument um gegen ein "Ehe für alle" zu sein.
 
Ihr diskutierts hier alle lang und breit über adoption, aber ein sachliches argument was für die "ehe für alle" und gegen eine gleichgeschlechtliche partnerschaft mit den selben rechten spricht außer lassts sie doch machen stört doch keinen, gabs in dem gesamten thread nicht.
Es geht um Gleichberechtigung resp. Diskriminierung. Das sollte eigentlich Argument genug sein, v.a., wenn nichts dagegen spricht.
 
Umgekehrt wird doch ein Schuh daraus, denn es gibt in Wirklichkeit ja kein plausibles Argument um gegen ein "Ehe für alle" zu sein.

Ihr verwechselt anscheinend alle deutschland und österreich. Im grunde brauchts bei uns keine argumente dafür oder dagegen denn bei uns dürfen sie schon heiraten.
Aber da hier die befürworter so einen großen aufriss machen wüsst ich hald schon gern was der unterschied wäre, und warum man dir zeit und das geld für eine reine namensänderung verschwenden sollte.
 
Ihr verwechselt anscheinend alle deutschland und österreich. Im grunde brauchts bei uns keine argumente dafür oder dagegen denn bei uns dürfen sie schon heiraten.

Bist du Deutscher?
In Österreich gibt's keine Ehe sondern nur eine eingetragene Partnerschaft.

Aber da hier die befürworter so einen großen aufriss machen wüsst ich hald schon gern was der unterschied wäre, und warum man dir zeit und das geld für eine reine namensänderung verschwenden sollte.

Wo ortest du "den großen Aufriss"?
Nachdem die Deutsche die Ehemöglichkeit jetzt einführen, ist's ja eigentlich nur logisch, daß das jetzt in Österreich auch zum Thema wird.
 
Sie dürfen alles was heteropaareauch dürfen.
Wo ist konkret die diskriminierung ?!
Es gibt, zumindest in der CH, Unterschiede im Erbrecht. Und das eben diskutierte Adoptionsrecht dürfte auch eine Rolle spielen. Ohne das österreichische Eherecht, welches sich kaum wesentlich vom deutschen und schweizerischen unterscheiden dürfte, zu kennen, behaupte ich mal, dass sie eben nicht alles dürfen.
 
Zuerst möchte ich dann aber auch kein Tempolimit auf Autobahnen haben )
 
Bist du Deutscher?
In Österreich gibt's keine Ehe sondern nur eine eingetragene Partnerschaft.

tschuldigung, verpartnerung. Musst dich auch nicht an jedem wort aufhängen.

Nachdem die Deutsche die Ehemöglichkeit jetzt einführen, ist's ja eigentlich nur logisch, daß das jetzt in Österreich auch zum Thema wird.

Und warum ?! Sie durften soch vorher nicht "verpartnern" bei uns schon. Sinn dahinter ?!
 
Hier hast du's zusammengefaßt:
Unterschiede zur Ehe

Hast dir den text durchgelesen ?! Ich glaub nicht.

Es gibt, zumindest in der CH, Unterschiede im Erbrecht. Und das eben diskutierte Adoptionsrecht dürfte auch eine Rolle spielen. Ohne das österreichische Eherecht, welches sich kaum wesentlich vom deutschen und schweizerischen unterscheiden dürfte, zu kennen, behaupte ich mal, dass sie eben nicht alles dürfen.

"

Eingetragene Partner/innen sind zueinander gesetzliche Erben. Welcher Anteil des Erbes der Partnerin oder dem Partner zukommt, hängt vor allem davon ab, ob ein Testament existiert oder die gesetzliche Erbfolge gilt."
 
Das liegt vor allem daran, daß es dieses von dir angesprochene Recht nicht gibt!
Alleine von daher kann ich es nicht gleich wichtig nehmen.
:lol: Dann dürftest Du folgerichtig auch die Homo-Ehe nicht wichtig nehmen, weil es diese ja formell auch nicht gibt.

Eben! Aber ein Mindeststandard ist das eine, materielle Unterschiede das andere.
Selbstverständlich gibt es auch für die adoptionswilligen Personen "Mindeststandards". Glücklicherweise beziehen sich die aber nicht auf das Geschlecht der Person.
Für die betroffenen Kleinkinder eher unglücklicherweise.
 
Zurück
Oben