Deine Argumentation ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.
Demnach wären alle Konstrukte, in denen ein Kind nur bei einem Elternteil aufwächst, genauso ungleich, da sie nicht der von dir definierten Norm von "Vater und Mutter" entsprechen.
Gleichheitswidrig kann nur eine Aktion des Staates sein. Die von Dir genannten Fälle entstehen nicht durch einen behördlichen Akt.
Adoptionen unterliegen strengen Regularien und für mich persönlich ist wichtig, dass ein "elternloses" Kind in einer behüteten Umgebung aufwächst. Wer ihm diese bietet ist meines Erachtens zweitrangig.
Meines Erachtens nicht. Und dem Staat im Prinzip auch nicht. Sonst dürfte ja jede/r ein Kind adoptieren.
Oder willst du mit deiner Äußerung unterstellen, dass ein Kind in einem Kinderheim besser aufgehoben ist, als bei einem gleichgeschlechtlichen Paar, welches sich ihm liebevoll annehmen würde?
Stellt sich diese Frage? Bei der Adoption von Kleinkindern ist die Nachfrage doch üblicherweise weit größer als das Angebot.
Was die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren betrifft, erschließt sich mir der Sinn hinter der Diskussion nicht ganz. Wie kann ich gegen etwas sein, was mich und mein Leben nicht im geringsten berührt, jedoch andere glücklich machen würde. Mir wird dadurch weder etwas weggenommen, noch werde ich in meinen Rechten beschnitten oder sonstiges.
Hast Du nur zu Sachen eine Meinung, die Dein Leben direkt berühren? Dann dürftest Du Dich bspw. auch zum Thema Missbrauch in Kinderheimen nicht äußern. Jede politische Entscheidung kann zudem indirekte Auswirkungen auf jemanden haben, der damit gar nicht rechnet, z.B. wenn jemand ein Kind adoptieren möchte, aber keines bekommt, weil ein homosexuelles Paar bevorzugt wird. Es herrscht zudem ja auch ein gewisses Ungleichgewicht: Homosexuelle Paare und ihre Anwälte vertreten ihre Interessen, aber wer vertritt jene des Kindes?
Wie erwähnt, ich bin für weitgehende Gleichstellung zwischen hetero- und homosexuellen Partnerschaften, aber eben mit Ausnahme des Adoptionsrechts.
Naja, drei Jahre Ehedauer bei einem Altersunterschied von bis zu 20 Jahren halte ich für eine sehr niedrige Eintrittsschwelle in die unbefristetete Hinterbliebenenpension. Die befristete gibt es bereits ohne Mindest-Ehedauer.
aber es bekommen auch Menschen eine Hinterbliebenenpension, die keineswegs bedürftig sind. Auch Männer mir relativ guter Eigenpension können in den Genuss kommen. Und das ist absurd.
Finde ich auch. Die Hinterbliebenenpension sollte eine Entschädigung bzw. ein Rettungsanker für alle jene sein, die jahrelang unentgeltlich in der Partnerschaft gearbeitet haben, d.h. mit dieser Arbeit mit dafür gesorgt haben, dass der Partner ein entsprechendes Einkommen erwirtschaften und in die Kassen einzahlen konnte.
Noch absurder ist allerdings der Pensionsanspruch aus einer Verpartnerung. Diese Beziehung ist ja nicht eingegangen worden, um Nachwuchs zu zeugen. Wenn da einer der beiden daheim geblieben ist, nur um den Haushalt zu führen, soll jetzt die Gesellschaft dafür blechen?
Ja, soll sie. Die Hinterbliebenenpension ist MMN keine Entschädigung für die Kindererziehung, sondern allgemein ein finanzieller Ausgleich für Konstellationen, wo sich ein Paar dafür entschieden hat, dass nur eine/r entgeltlich arbeitet und der/die andere ihm/ihr den Rücken freihält und die unentgeltliche Arbeit zu Hause übernimmt. Daher bin ich hier nicht Deiner Meinung, ein Unterschied zwischen hetero- und homosexuellen Paaren sollte in diesem Fall MMN nicht gemacht werden. Noch besser wäre es natürlich, wenn der Geld verdienende (Ehe-)Partner gleich einen Teil seiner Beiträge seinem/r Partner/in widmet, dann bräuchten wir gar keine Hinterbliebenenpension mehr.