Ehe für alle

Man könnte sich auch einfach selbst mit der Materie auseinandersetzen und sich - bevor man sich dazu äußert - informieren.

Grundsätzlich ist die Relation der beiden Einkommen von Relevanz und wird im Zuge der Berechnung berücksichtigt. Je näher die beiden Einkommen aneinander liegen, desto geringer ist der anzuwendende Prozentsatz.
Als Höchstgrenze sind 60% genannt und nur in Fällen in denen das Einkommen des Hinterbliebenden jenes des Verstorbenen um das 2 1/3fache übersteigt, entfällt der Anspruch gänzlich.

von welcher Summe sprechen wir ?
Muss anlassfallbezogen errechnet werden.
 
Grundsätzlich ist die Relation der beiden Einkommen von Relevanz und wird im Zuge der Berechnung berücksichtigt. Je näher die beiden Einkommen aneinander liegen, desto geringer ist der anzuwendende Prozentsatz.
Als Höchstgrenze sind 60% genannt und nur in Fällen in denen das Einkommen des Hinterbliebenden jenes des Verstorbenen um das 2 1/3fache übersteigt, entfällt der Anspruch gänzlich.
Danke für s aufklären ;)
 
Deine Argumentation ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.
Demnach wären alle Konstrukte, in denen ein Kind nur bei einem Elternteil aufwächst, genauso ungleich, da sie nicht der von dir definierten Norm von "Vater und Mutter" entsprechen.
Gleichheitswidrig kann nur eine Aktion des Staates sein. Die von Dir genannten Fälle entstehen nicht durch einen behördlichen Akt.

Adoptionen unterliegen strengen Regularien und für mich persönlich ist wichtig, dass ein "elternloses" Kind in einer behüteten Umgebung aufwächst. Wer ihm diese bietet ist meines Erachtens zweitrangig.
Meines Erachtens nicht. Und dem Staat im Prinzip auch nicht. Sonst dürfte ja jede/r ein Kind adoptieren.

Oder willst du mit deiner Äußerung unterstellen, dass ein Kind in einem Kinderheim besser aufgehoben ist, als bei einem gleichgeschlechtlichen Paar, welches sich ihm liebevoll annehmen würde?
Stellt sich diese Frage? Bei der Adoption von Kleinkindern ist die Nachfrage doch üblicherweise weit größer als das Angebot.

Was die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren betrifft, erschließt sich mir der Sinn hinter der Diskussion nicht ganz. Wie kann ich gegen etwas sein, was mich und mein Leben nicht im geringsten berührt, jedoch andere glücklich machen würde. Mir wird dadurch weder etwas weggenommen, noch werde ich in meinen Rechten beschnitten oder sonstiges.
Hast Du nur zu Sachen eine Meinung, die Dein Leben direkt berühren? Dann dürftest Du Dich bspw. auch zum Thema Missbrauch in Kinderheimen nicht äußern. Jede politische Entscheidung kann zudem indirekte Auswirkungen auf jemanden haben, der damit gar nicht rechnet, z.B. wenn jemand ein Kind adoptieren möchte, aber keines bekommt, weil ein homosexuelles Paar bevorzugt wird. Es herrscht zudem ja auch ein gewisses Ungleichgewicht: Homosexuelle Paare und ihre Anwälte vertreten ihre Interessen, aber wer vertritt jene des Kindes?

Wie erwähnt, ich bin für weitgehende Gleichstellung zwischen hetero- und homosexuellen Partnerschaften, aber eben mit Ausnahme des Adoptionsrechts.


Ersteres ist der Fall,
Naja, drei Jahre Ehedauer bei einem Altersunterschied von bis zu 20 Jahren halte ich für eine sehr niedrige Eintrittsschwelle in die unbefristetete Hinterbliebenenpension. Die befristete gibt es bereits ohne Mindest-Ehedauer.

aber es bekommen auch Menschen eine Hinterbliebenenpension, die keineswegs bedürftig sind. Auch Männer mir relativ guter Eigenpension können in den Genuss kommen. Und das ist absurd.
Finde ich auch. Die Hinterbliebenenpension sollte eine Entschädigung bzw. ein Rettungsanker für alle jene sein, die jahrelang unentgeltlich in der Partnerschaft gearbeitet haben, d.h. mit dieser Arbeit mit dafür gesorgt haben, dass der Partner ein entsprechendes Einkommen erwirtschaften und in die Kassen einzahlen konnte.

Noch absurder ist allerdings der Pensionsanspruch aus einer Verpartnerung. Diese Beziehung ist ja nicht eingegangen worden, um Nachwuchs zu zeugen. Wenn da einer der beiden daheim geblieben ist, nur um den Haushalt zu führen, soll jetzt die Gesellschaft dafür blechen?
Ja, soll sie. Die Hinterbliebenenpension ist MMN keine Entschädigung für die Kindererziehung, sondern allgemein ein finanzieller Ausgleich für Konstellationen, wo sich ein Paar dafür entschieden hat, dass nur eine/r entgeltlich arbeitet und der/die andere ihm/ihr den Rücken freihält und die unentgeltliche Arbeit zu Hause übernimmt. Daher bin ich hier nicht Deiner Meinung, ein Unterschied zwischen hetero- und homosexuellen Paaren sollte in diesem Fall MMN nicht gemacht werden. Noch besser wäre es natürlich, wenn der Geld verdienende (Ehe-)Partner gleich einen Teil seiner Beiträge seinem/r Partner/in widmet, dann bräuchten wir gar keine Hinterbliebenenpension mehr.
 
und DAS ist nicht so ? oder bist wieder nur schlecht informiert ? :cool:
Nach meinem Kenntnisstand beinhalten die zu erfüllenden Vorraussetzungen zum Erhalt einer Hinterbliebenenpension auch Mindestdauern an Ehejahren. Diese nimmt nicht nur Einfluss darauf ob eine derartige Pension ausgezahlt wird, sondern auch darauf ob diese befristet oder unbefristet erfolgt.
 
Die erforderlich Ehedauer ist nach Altersunterschied gestaffelt. Aber mindestens 3 Jahre.
Wenn aus der Ehe ein Kind hervorging hat man ebenfalls Anspruch unabhängig von der Dauer.

Das kann man alles nachlesen.

Was soll denn dann mit der Kohle passieren? Würd mich echt interessieren. Mir ist lieber mein Mann hat etwas davon, als völlig umsonst brav eineghackelt zu haben :rolleyes:
 
Ich verstehe gar nicht, wie man darüber diskutieren kann. Niemand kann sich aussuchen ob er Homosexuell oder heterosexuell oder irgendwas dazwischen ist. Ich finde, dass alle gleiche Rechte haben sollen Also heiraten und Kinder bekommen / adoptieren dürfen. Das wäre für mich die selbstverständlichste Situation überhaupt. Ok, kirchlich verstehe ich es, wenn es nicht geht, da es bei denen eh nur um Kinderzeugung geht.
 
Wie kann ich gegen etwas sein, was mich und mein Leben nicht im geringsten berührt, jedoch andere glücklich machen würde.

...wenn zwa Popscherln miteinander woin solls mir recht sein :rolleyes: ... wenn zwa Muschis miteinander woin solls mir auch recht sein :rolleyes: auch wenns mia net gfoit und taugt ;) ...aber .... des dauernde aufs Aug druckn und vorkauen wie normal so etwas ist bzw. sein soll :shock: ...des geht ma wohin .... :lalala:
 
...wenn zwa Popscherln miteinander woin solls mir recht sein :rolleyes: ... wenn zwa Muschis miteinander woin solls mir auch recht sein :rolleyes: auch wenns mia net gfoit und taugt ;) ...aber .... des dauernde aufs Aug druckn und vorkauen wie normal so etwas ist bzw. sein soll :shock: ...des geht ma wohin .... :lalala:
Das wär nicht notwendig, wenn man sie einfach machen lassen würde ;)
 
Für mich doch, wenn wir jetzt schon den Witwen/Witwern die Unterstützung nicht gönnen, die ihr Partner ja durch seine Einzahlungen geleistet hat, dann weis ich ned :verwirrt:
Das find ich allerdings auch arg.
Und wenn jemand meint es wäre unfair, weil unverheiratete Paare dies nicht bekommen, möge mal überlegen was dann los wär. Es steht jedem (merkts was?) frei diesen Vertrag auch zu schließen.
 
Die erforderlich Ehedauer ist nach Altersunterschied gestaffelt. Aber mindestens 3 Jahre.
Wenn aus der Ehe ein Kind hervorging hat man ebenfalls Anspruch unabhängig von der Dauer.
Wie erwähnt, drei Jahre Ehedauer für eine unbefristete Hinterbliebenenpension, bei Altersunterschied bis zu 20 Jahren, halte ich für eine sehr günstige Einstiegsschwelle, und ich frage mich, womit ein solcher Pensionsbezug - ohne entsprechende Einzahlungen von Seiten des Nutznießers - zu rechtfertigen ist. Für den Bezug einer befristeten Hinterbliebenenpension gibt es gar keine Mindestdauern.

Was soll denn dann mit der Kohle passieren? Würd mich echt interessieren. Mir ist lieber mein Mann hat etwas davon, als völlig umsonst brav eineghackelt zu haben :rolleyes:
Deine Pensionshöhe im Vergleich zu den Einzahlungen ist in etwa nach Deiner durchschnittlichen Lebenserwartung berechnet (wobei die staatliche Pension sogar ziemlich großzügig ist). Dass nach Dir auch noch Dein Mann jahrelang was bekommt, ist in den Berechnungen nicht vorgesehen. Solltest Du daher Deine (berechnete) durchschnittliche Lebenserwartung erreichen, bist Du mit der öffentlichen Pensionsversicherung mehr als nur pari, die Hinterbliebenenpension wäre dann ein Geschenk des Steuerzahlers an Deinen Mann.
 
Zurück
Oben