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Gast
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Wird es aber keiner von ihnen übel nehmen, wenn wer den ersten Schritt macht.und die sind dann erfahrungsgemäß die ersten, die einen Ehevertrag machen...
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Wird es aber keiner von ihnen übel nehmen, wenn wer den ersten Schritt macht.und die sind dann erfahrungsgemäß die ersten, die einen Ehevertrag machen...
Richtig! Wennst schon ohne Vertrauen in eine Ehe gehst wird diese kaum lange halten, eine Partnerschaft ist auf gegenseitiges Vertrauen aufgebaut, ohne dieses ist sie von Anfang an zum scheitern verurteilt, dann lass es lieber gleich bleiben!
@ schnecke Bei einem Ehevertrag geht es immer um Materielle Dinge , also Kinder , wie oft Sex usw kann man reinschreiben nur hat keine Wirkung hat was mit Sittenwiedrig zu tun .
Ich habe schon bei ein paar Leuten im Bekanntenkreis gesehen wo alles vom Haus bis Schmuck der Grossmutter dann am Ende alles verkauft werden musste und die einzigen Gewinner die 2 Anwälte waren die , die Parteien vertreten haben .
Ich sehe den Ehevertrag wie eine Versicherung , die ich hoffentlich nie brauche .
hälst du mich eigentlich für blöd, dass ich dir das noch näher erläutern muss?
also nun denn.
mein mann hat eine wohnung, wir haben einen ehevertrag, in dem geregelt ist, dass die wohnung ihm gehört... wir lassen uns scheiden... wenns hart kommt, gehört die wohnung dennoch mir, solange das kind "draussen" ist, da man das kind nicht aus der gewohnten umgebung reissen kann, da es mit der scheidung der eltern schon genug zum kämpfen hat... ich kenne solche fälle, wo dies so gehandhabt wurde, trotz eines ehevertrages...
ein befristetes, normalerweise bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindespermanentes Wohnrecht
im Eigentum, nicht im Besitz! Besitzer ist derjenige, der drin wohntbleibt die Wohnung auch nach der Scheidung im Besitz deines Mannes
ein befristetes, normalerweise bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes
...im Eigentum, nicht im Besitz! Besitzer ist derjenige, der drin wohnt
lesen ist glückssachepermanentes Wohnrecht...
heisst auf gut deutsch, damit auch du es verstehst, ich und das kind können drin wohnen bleiben, bis das kind aus dem gröbsten raus ist... und dann muss frau das feld räumengehört die wohnung dennoch mir, solange das kind "draussen" ist,
..., gehört die wohnung dennoch mir, solange das kind "draussen" ist.....
Ich habe jetzt mal mit Nachbar mich unterhalten ist Scheidungsanwalt und so wie ich verstanden habe kann sein das Richter ein Nutzungsrecht einräumt ist aber selten , aber jetzt kommt dann die Gemeinheit im Detail sie (exFRAU) müsste natürlich dann Miete und alles zahlen und da ist dann meist so das sie raus mussen .
Vielleicht sind ja in der Schweiz die Gesetze anders, aber bei unsheisst auf gut deutsch, damit auch du es verstehst, ich und das kind können drin wohnen bleiben, bis das kind aus dem gröbsten raus ist...