Über das Erbe kann der Erblasser immer frei entscheiden wem er etwas geben will, vorausgesetzt er regelt es zu Lebzeiten mit einem Testament, somit haben die gesetzlichen Erben max den Pflichtteil, der wiederum ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Somit kann man auch seinen nichtverheiraten Partner das zukommen lassen was man für richtig hält, wenn Vermögen da ist und es gesetzliche Erben gibt z.B. Kinder muss man den Pflichtteil an die Kinder zahlen.
Ist aber in der Ehe auch nicht anderes, außer dass es im Vorhinein ein automatisches rechtliches Regelwerk gibt. Z.B. Ehefrau 1/3 Kinder 2/3 der Erbmasse, will man es anders haben, ist auch hier ein Testament angebracht.
Somit kann vorher nachdenken, wie man es haben will sicher nicht schaden, es macht durchaus Sinn es zu regeln z.B. Ehevertrag bzw. Testament.
Einzig bei der Versorgung der Hinterblieben ist der wirtschaftlich Schwächere bei der Ehe im Vorteil, z.B. eine Hinterbliebenen Rente steht nur den Verheitrateten zu.
Vielleicht wollen deshalb die Frauen, unter dem Deckmantel der Romantik so gerne heiraten! Ist aber nur eine Mutmaßung von mir.
Dei Parnerschaft ist im engeren Sinne eine Gütergemeinschaft bürgerlichen Rechtes, jedem gehört das was er eingebracht hat. Hier gilt die Gleichberechtigung, z.B. Mann und Frau
Auf den Punkt gebracht, vorher nachdenken und ein eigenes Regelwerk aufstellen ist nichts schlechtes und macht durchaus Sinn.