Erfahrungen mit Eheverträgen

wennst vor der ehe nix hast ersparst dir das ganze zeugs.

ist doch eh nur für die wirklich interessant die schon vor der ehe was ihr eigen nennen können und selbiges daher in die ehe mitnehmen.
 
Alles was in die Ehe mitgebracht ,dies braucht man nicht regeln.Auf diesen Dingen hat der andere Ehepartner keinen Anspruch.Es geht um Dinge welche man gemeinsam schafft ;)

Nein, es verhält sich gerade und genau umgekehrt. ;)


Und von wann dieses "alles was" jetzt ist - beweist du dann wie genau?

Anhand von Datum der Rechnungen, Anmeldungen ...etc. , alles was nach Eheschließung erfolgt oder gekauft wurde ist gemeinsames Gut, alles von davor regelt ein Ehevertrag.


Wenn Menschen schon eine berechnende Rationalität wichtiger ist als bedingungslose Liebe in einer Beziehung , warum heiraten sie dann überhaupt? Und was macht das mit den Gefühlen, per Vertrag die Scheidung wie ein Damokles- Schwert über sich zu wissen?

Da gleicht die Eheschließung eher einem Kaufvertrag mit dem Partner als Kaufgegenstand, der problemlos irgendwann wieder abgestoßen werden kann, wobei nicht schwer zu erraten ist, wer Käufer und wer Kaufgegenstand ist. ( "Sklavinnen-Markt" lässt grüßen. :D )

:rolleyes: Nein, da geht es natürlich nicht um Sklaverei, sondern um die finanzielle Absicherung der Ehepartner.

Die Ehe ist eine rechtliche Partnerschaft und ein Ehevertrag regelt diese noch zusätzlich.

Geheiratet wird z.B. damit der Lebenspartner auch erbberechtigt ist, sonst erben nach Abbleben nur die Kinder, sind keine vorhanden die Eltern und/oder Geschwister des Verstorbenen, während der langlebige Lebenspartner völlig leer ausgeht und auf der Strasse landet, gemeinsam Angeschafftes und Gekauftes müßte die Beteiligung daran mühsam und einwandfrei nachgewiesen werden, sonst landet diese automatisch beim Erbgut und ist weg.
Eheleute führen automatisch einen gemeinsamen Haushalt auf den beide gleichermassen Anspruch haben.
Bei Verehelichten ist das gemeinsam Gekaufte und Erworbene Vorrausgesetzt und muss nicht nachgewiesen werden, das etwa die Frau da mitgezahlt hat, bei ledigen aber schon. Für alles was eine ledige Partnerin keine Rechnung vorweisen kann, hat sie auch keine Berechtigung und wird ihr quasi weggenommen und erben dann Eltern und Geschwister ihres ledigen Partners.
 
Zuletzt bearbeitet:
alles was nach Eheschließung erfolgt oder gekauft wurde ist gemeinsames Gut

Nein, grundsätzlich besteht nach österreichischem Recht in einer Ehegemeinschaft der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung, d.h. dass jeder Ehepartner Eigentümer des von ihm in die Ehe eingebrachten und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt und dieses auch selbst verwaltet. Erst bei der Auflösung der Ehe wird dieser Grundsatz quasi durch den Zugewinnausgleich durchbrochen. Mit einem Ehevertrag kann jedoch eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.
 
Der Ehevertrag war die beste Investition meines Lebens!!

Bei meiner Scheidung war klare Gütertrennung, wir müssten also nicht jeden in der Ehe erworbenen Euro aufschlüsseln und dividieren. Nur offen war der Unterhalt, aber das haben wir freundschaftlich regeln können.
Dank meines Ehevertrages ging Dir Scheidung unproblematisch und ohne böse Intrigen über die Bühne und ich habe auch heute noch ein durchaus freundschaftliches Verhältnis zu meinem Ex.

Unbedingt machen!!
 
Über das Erbe kann der Erblasser immer frei entscheiden wem er etwas geben will, vorausgesetzt er regelt es zu Lebzeiten mit einem Testament, somit haben die gesetzlichen Erben max den Pflichtteil, der wiederum ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Somit kann man auch seinen nichtverheiraten Partner das zukommen lassen was man für richtig hält, wenn Vermögen da ist und es gesetzliche Erben gibt z.B. Kinder muss man den Pflichtteil an die Kinder zahlen.
Ist aber in der Ehe auch nicht anderes, außer dass es im Vorhinein ein automatisches rechtliches Regelwerk gibt. Z.B. Ehefrau 1/3 Kinder 2/3 der Erbmasse, will man es anders haben, ist auch hier ein Testament angebracht.
Somit kann vorher nachdenken, wie man es haben will sicher nicht schaden, es macht durchaus Sinn es zu regeln z.B. Ehevertrag bzw. Testament.
Einzig bei der Versorgung der Hinterblieben ist der wirtschaftlich Schwächere bei der Ehe im Vorteil, z.B. eine Hinterbliebenen Rente steht nur den Verheitrateten zu.
Vielleicht wollen deshalb die Frauen, unter dem Deckmantel der Romantik so gerne heiraten! Ist aber nur eine Mutmaßung von mir.

Dei Parnerschaft ist im engeren Sinne eine Gütergemeinschaft bürgerlichen Rechtes, jedem gehört das was er eingebracht hat. Hier gilt die Gleichberechtigung, z.B. Mann und Frau :)

Auf den Punkt gebracht, vorher nachdenken und ein eigenes Regelwerk aufstellen ist nichts schlechtes und macht durchaus Sinn.
 
Sehr spannende Debatte in der sich für mich eine Mehrheit pro Vertrag herauskristallisiert, die Gegner argumentativ über den eigenen Standpunkt nicht viel hinauskommen und man letztlich anscheinend doch häufig von Vater Staat bevormundet wird.
Danke Euch allen für die rege Beteiligung!
Spion und spion?
 
Anhand von Datum der Rechnungen, Anmeldungen ...etc. , alles was nach Eheschließung erfolgt oder gekauft wurde ist gemeinsames Gut, alles von davor regelt ein Ehevertrag.....

Ja, in der Theorie! :lol:

Ich wollte nur anregen, drüber nachzudenken, dass du dir deine Vorstellungen über den Zeitpunkt (von wann eine Sache denn nun ist) im Zweifelsfall oft IN DIE HAARE SCHMIEREN KANST.
 
notare müssen vielleicht deswegen nicht ausjudizieren, weil sie besser belehren und bessere Urkunden verfassen. Notare haften auch für inhaltliche Mängel eines Notariatsaktes.
 
Wenn Menschen schon eine berechnende Rationalität wichtiger ist als bedingungslose Liebe in einer Beziehung , warum heiraten sie dann überhaupt? Und was macht das mit den Gefühlen, per Vertrag die Scheidung wie ein Damokles- Schwert über sich zu wissen?

Da gleicht die Eheschließung eher einem Kaufvertrag mit dem Partner als Kaufgegenstand, der problemlos irgendwann wieder abgestoßen werden kann, wobei nicht schwer zu erraten ist, wer Käufer und wer Kaufgegenstand ist. ( "Sklavinnen-Markt" lässt grüßen. :D )

Marlene ... bei deinem Beitrag musste ich grinsen ;)

Meiner redet andauernd vom heiraten ... ich habe nur eine Bedingung. Ich möchte einen Ehevertrag vorher. Er ist der Meinung wenn er jetzt im Vornhinein schon davon ausgehen würde das wir eh wieder geschieden werden für was sollte er dann heiraten ?!?

Hat mich nachdenklich gestimmt ....

Ich für mich würde es besser finden, weil ich nichts von ihm möchte, keinen Anspruch etc... (sind beide alt genug sodass wir uns schon was aufgebaut haben, sprich alleine überlebensfähig wären und nicht auf des Anderen Besitz bedürftig wären etc...) Und die Tierfrage wäre für mich auch interessant ... wer welche Tiere behält, bekommt etc...

Aber gut, bei ihm gibt es keine Hochzeit mit Ehevertrag nur ohne ...

Du gibst mir hier wieder einen Denkanstoss mit deinen Worten - danke dir <3
 
Ich für mich würde es besser finden, weil ich nichts von ihm möchte, keinen Anspruch etc... (sind beide alt genug sodass wir uns schon was aufgebaut haben, sprich alleine überlebensfähig wären und nicht auf des Anderen Besitz bedürftig wären etc...) Und die Tierfrage wäre für mich auch interessant ... wer welche Tiere behält, bekommt etc...

Schau mal hier:

Nein, grundsätzlich besteht nach österreichischem Recht in einer Ehegemeinschaft der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung, d.h. dass jeder Ehepartner Eigentümer des von ihm in die Ehe eingebrachten und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt und dieses auch selbst verwaltet. Erst bei der Auflösung der Ehe wird dieser Grundsatz quasi durch den Zugewinnausgleich durchbrochen. Mit einem Ehevertrag kann jedoch eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.
 
De jure herrscht, bei uns in Österreich, Gütertrennung, wenn nichts Anderes vereinbart wurde. Wobei nach 30 Ehejahren die Beweiswürdigung etwas schwierig werden kann. Wenn es sich um zwei Habenichtse handelt, macht ein Ehevertrag, schon wegen der Kosten, keinen Sinn, da etwaige Unterhaltszahlungen oder wer jetzt den Hund bekommt, eh vom Gericht entschieden werden, wenn man sich nicht einvernehmlich trennt. Sinn macht ein Ehevertrag nur, wenn einer von beiden deutlich "reicher" ist als der andere und derjenige davon ausgeht, dass die Ehe nicht hält bis der Tod sie scheidet.
 
wennst vor der ehe nix hast ersparst dir das ganze zeugs.

ist doch eh nur für die wirklich interessant die schon vor der ehe was ihr eigen nennen können und selbiges daher in die ehe mitnehmen.

In der Praxis magst Du damit Recht haben.
Ich gehöre dennoch zu jenen Träumern, die es auch gut fänden zB alles rund ums Kind bei intakter und guter Gesprächsbasis zu regeln. Ich weiss schon, das Gesetz wird hier einiges verhindern, aber dennoch fände ich es super wenn man sich die oft stattfindende "Schlacht" um Kind, Sorgerecht und Besuchszeiten sparen könnte. Glaube es gibt kaum einen Mann der nicht mit seinem Nachwuchs bei der Scheidung unter Druck gesetzt wurde.
Das könnte man damit einsparen zum wie ich meine Wohle aller Beteiligten...
 
In der Praxis magst Du damit Recht haben.
Ich gehöre dennoch zu jenen Träumern, die es auch gut fänden zB alles rund ums Kind bei intakter und guter Gesprächsbasis zu regeln. Ich weiss schon, das Gesetz wird hier einiges verhindern, aber dennoch fände ich es super wenn man sich die oft stattfindende "Schlacht" um Kind, Sorgerecht und Besuchszeiten sparen könnte. Glaube es gibt kaum einen Mann der nicht mit seinem Nachwuchs bei der Scheidung unter Druck gesetzt wurde.
Das könnte man damit einsparen zum wie ich meine Wohle aller Beteiligten...
das kannst dir glaub ich sparen. machst du sowas zählt es bei einer scheidung eh ned. hab ich mal wo gelesen wenn ich mich recht erinnere.
 
Bei Vermögenden macht es sicher Sinn. Aber wen schon dann nur Notariell aufgesetzt, damit es vor dem Richter der Rechtslage entsprechen auch nützt.
 
der Ehevertrag muss in Notariatsaktform abgeschlossen werden, also liest der Notar Wort für Wort vor und ist auch für den Inhalt mitverantwortlich, also würde ich mal davon ausgehen, dass er nichts errichten wird, was nach dem Ehegesetz oder sonstiger Rechtsnorm zwingend nichtig ist.
Ich find einen Ehevertrag überhaupt nicht lächerlich, auch nicht, wenn es nicht um Millionäre geht... :bag:
Wenn ich gewusst hätte, wie sich unser Eheleben abwickeln wird, hätte ich einen Ehevertrag abgeschlossen. Die Frage ist nur, ob der Notar ihn genehmigt hätte, da nach Schweizer Zivilgesetzbuch das Recht auf ehelichen Geschlechtsverkehr nicht "einforderbar" ist.
 
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