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Gast
(Gelöschter Account)
Das Eherecht unterliegt diversen Rechtsnormen die in Bundesgesetzen verankert sind. Diese stellen somit die Mindestanforderungen dar. Individuelle Verträge dürfen die Parteien nicht schlechter stellen, als es in den Bundesgesetzen verankert ist.Interessant, ich dachte bei einem ehevertrag kann man schreiben was man will.
Kannst du in etwa mit dem Arbeitsrecht vergleichen. Da sind individuelle Schlechterstellungen die vom Gesetz abweichen - auch bei Zustimmung beider Parteien - rechtswidrig.