K
Gast
(Gelöschter Account)
Das ist nicht ganz richtig. Unterschreibt man einen Ehevertrag von einem Notar beim Notar (also in einem Notariatsakt) und er stellt sich später als Sittenwidrig heraus, kannst dich leider brausen gehen.notare müssen vielleicht deswegen nicht ausjudizieren, weil sie besser belehren und bessere Urkunden verfassen. Notare haften auch für inhaltliche Mängel eines Notariatsaktes.
Generell: Immer Ehevertrag, das kostet bissl Zeit und ein paar Hunderter und man erspart sich später viel "mimimi". Auch wenn kein Vermögen vorhanden ist, so kann man im Ehevertrag dem aktuell geltenden Recht noch zusätzlich mehr Gewicht geben, zB: Gütertrennung.
Andererseits, Eheverträge sind ein "Leitfaden" an den sich der Scheidungsrichter hält - oder auch nicht - weil zB seiner Meinung nach (und Recht ist leider oft Meinung des Richters & gelebte Rechtspraxis) Sittenwidrigkeit zutrifft. Nicht umsonst gibts mehrere Instanzen.