Einfach zum Nachdenken ....

Mein Punkt ist: So lange er damit zufrieden ist und nur Computer-generierten Porno konsmiert, wo virtuelle Darsteller vorkommen, also keine realen Kinder, sollte es keine Strafe geben.

Ich habe dir in diesem Punkt auch nicht explizit widersprochen. Aber ich habe meine Zweifel, dass die aus dem Internet geladenen Kinderpornos von virtuellen Darstellern gespielt sind. Die Bilder werden (zu Recht) nicht zugänglich gemacht. Aber es wird auch immer von den Opfern der diversen "Kinderporno - Ringe" geschrieben. Es scheint sich also im Regelfall um reale Aufnahmen zu handeln. Die Hentai - Bilder stufe ich ohnehin nicht bei der Kinderpornographie ein.

Wen jemand "virtuelle" KINDER - Pornos auf seien Computer lädt, dann habe ich aber zumindest doch ernsthafte Zweifel daran, ob so eine Person beruflich mit Kindern Kontakt haben soll und darf (Lehrer, Erzieher etc.). Das bedeutet aber, es muss sich in jedem Fall ein Gericht mit ihm auseinandersetzen. Der Schutz unserer Kinder steht bei mir höher als irgendwelche sogenannten Menschenrechte.

Das bedeutet für mich im nächsten Schritt, dass Pädophilie unter keinen Umständen als tolerierbare sexuelle Orientierung anzusehen ist. Merke: Auch der Schutz und das Recht von Eltern und Kindern vor Perversen ist ein Menschenrecht und steht steht höher als das Recht auf Selbstverwirklichung von Außenseitern.
 
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Lehrer, Kindergärtner. Und ich erlaube mir, hier auch Priester anzuführen. Alles Menschen, wie man meinen sollte, denen das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder besonders am Herzen liegt. Und denen eigentlich das Wohl aller Kinder besonders am Herzen liegen sollte. Und dennoch benutzen sie diese wehrlosen Geschöpfe schamlos, um sich ihren krankhaften Gelüsten nach Sex mit Kindern hinzugeben.
die strafen gehören drastisch erhöht, erhöht werden sie zwar aber leider nicht genug... mich wundert das nicht wieviele verrückte herumlaufen...

p.s: das was man immerwieder im ohne-thread lesen muss, grenzt auch schon an sexuellen missbrauch halt von "erwachsenen"...
 
und du glaubst, ein verrückter läßt sich von einer höheren strafe beirren... oder befriedigt es lediglich deine rachegelüste für eine scheußliche straftat?!?
 
und du glaubst, ein verrückter läßt sich von einer höheren strafe beirren... oder befriedigt es lediglich deine rachegelüste für eine scheußliche straftat?!?

Persönliche Rachegelüste dürfen natürlich nicht die Triebfeder der Gesetzgebung sein. Aber ebenso verkehrt wäre es, Perversionen zur akzeptierten sexuellen Ausrichtung zu erklären. Und Pädophilie ist abscheulich und pervers ....... dieser Maßstab sollte für Erzieher ebenso gelten wie er bei Thailandtouristen (zu Recht) gefordert wird.

Wenn ein Pädophiler eine Computer-generierte Kinderpornografie anschaut und sich dabei sexuell befriedigt, so ist der Gedanke daran für uns wohl ekelig, ABER der Pädophile hat Befriedigung gefunden, ohne ein reales Kind zu schädigen

Und das Märchen vom "braven" Pädophilen, der sich ausschließlich zu einem Trickfilm befriedigt, das glaubt auch nur die Schmauswaberl.
 
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und du glaubst, ein verrückter läßt sich von einer höheren strafe beirren... oder befriedigt es lediglich deine rachegelüste für eine scheußliche straftat?!?
willst du sie mit milden strafen davonkommen lassen? natürlich ist der abschreckungs oder erziehungseffekt begrenzt, aber im vergleich zu vermögensdelikten sind die strafen mmn noch deutlich zu niedrig. es geht nicht nur um freiheitsentzug oder berufsverbote, sondern auch um entschädigungszahlungen die mmn derzeit zu niedrig sind...
 
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Persönliche Rachegelüste dürfen natürlich nicht die Triebfeder der Gesetzgebung sein. Aber ebenso verkehrt wäre es, Perversionen zur akzeptierten sexuellen Ausrichtung zu erklären. Und Pädophilie ist abscheulich und pervers ........

Abscheulichkeit und Perversität dürfen aber auch nicht Triebfeder der Gesetzgebung sein. Das sollte auf die Vermeidung von Schädigung Einzelner oder der Gesellschaft als Ganzes beschränkt bleiben.
 
Was wäre nach Meinung der hier diskutierenden Personen ein adäquates und gerechte Strafmaß? Vergleichbar mit Mord, weil ja die Seele des Opfers gegebenenfalls auf Dauer geschädigt ist/sein kann? Oder doch vergleichbar eher mit Körperverletzung? Und was wäre gerecht? Eine Strafe im Sinne der "Rache", im Sinne "über den begangenen Fehler nachzudenken" oder - bei Pädophilie vielleicht am ehesten - für eine individuelle Zeitspanne, die dahingehend limitiert ist, wenn im Sinne therapeutischer Maßnahmen "Entwarnung" gegeben werden kann?

@lycisca: ich kann Deinen Argumenten zum Teil folgen (Masturbation vor virtuellen Bildern), glaube aber nicht, daß die pädophile Person sich ewig damit begnügen wird, bloß die Theorie also nur die Vorstellung/Fiktion zu leben (ob wohl eine sadistische Person, fetischistische Person, eine devote Person, etc. etc. ewig nur die Vorstellung lebt?! Ich glaub's nicht!)!

Was nun die rechtliche Beurteilung anbelangt: ein behandelnder "Arzt" ist für mich zwingend in der Verantwortung! Dazu zwei Beispiele:

1.) Erkennt die behandelnde Person in der behandelten Person eine Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen (im Falle der Pädophilie: für Kinder), so ist die behandelnde Person VERPFLICHTET, auf diese Gefahr hinzuweisen, in dem sie Anzeige erstattet! Unterlässt die behandelnde Person die Anzeige, dann besteht meines Erachtens eine direkte Mittäterschaft, weil sie die tatausführende Person gleichsam "begünstigt" hat!

2. ) Beurteilt eine gutachtende Person eine Person falsch, worauf die Person daher auf die Gesellschaft losgelassen wird und in der Folge (erneut) Verbrechen begeht: Wieso soll die gutachtende Person für derartige Fehlbeurteilungen nicht zur Verantwortung gezogen werden?
 
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Abscheulichkeit und Perversität dürfen aber auch nicht Triebfeder der Gesetzgebung sein. Das sollte auf die Vermeidung von Schädigung Einzelner oder der Gesellschaft als Ganzes beschränkt bleiben.

Die Abscheulichkeit besteht aber vor allem in den oft irreversiblen psychischen Schäden, die dem Opfer zugefügt werden. Sonst wäre es ja nicht so abscheulich.
 
willst du sie mit milden strafen davonkommen lassen? natürlich ist der abschreckungs oder erziehungseffekt begrenzt,
also..???

rache ist ein verständliches gefühl, und es muß bis zu einem gewissen ausmaß den opfern als "psychische wiedergutmachung" selbstredend zugestanden werden. allerdings darf das IMHO nicht zu lasten der prävention gehen.

aber im vergleich zu vermögensdelikten sind die strafen mmn noch deutlich zu niedrig.
bei vermögensdelikten hat das strafausmaß stark abschreckende wirkung, deshalb ist es hier so hoch.

Wieso soll die gutachtende Person für derartige Fehlbeurteilungen nicht zur Verantwortung gezogen werden?
solange nicht grob fahrlässig gearbeitet wird: weil es sonst keine neutralen gutachten mehr gibt, wenn angst vor strafen die beurteilung maßgeblich bestimmt.
 
und du glaubst, ein verrückter läßt sich von einer höheren strafe beirren
Ob ein Pädophiler psychisch krank, verrückt oder nur skrupellos oder von allem etwas ist, lässt sich sicher nur schwer entscheiden.
Meiner Meinung nach sollte sich die Rechtssprechung damit in erster Linie damit beschäftigen, ob jemand eine Tat begangen hat. Denn das lässt sich objektivieren.
Erst in zweiter Linie sollte untersucht werden, warum die Tat begangen wurde. Sicher ist das Motiv auch wichtig, aber hier wird es mit dem Objektivieren schwierig. Und bekanntlich sollen Täter auch schon Richter getäuscht haben bzw. Sachverständige zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sein.
Bei der Diskussionen über die Ursachen der Pädophilie ist für mich schwer nachvollziehbar das Argument, der Täter wäre in seiner Jugend selbst missbraucht worden. Zum einen kann eine erlittene Tat nicht rechtfertigen, dass jemand selbst zum Täter wird, zum anderen ist es für mich auch nicht schlüssig. Denn die negativen Erfahrungen des Opfers müssten dieses ja gerade veranlassen, andere vor ähnlichen Erfahrungen zu schützen.

Gänzlich abzulehnen sind Argumente einer schweren Kindheit oder eines schweren sozialen Umfeldes. Man hat manchmal den Eindruck, dass das Kollektiv für die Strafdaten Einzelner mitverwantwortlich gemacht werden soll.

... oder befriedigt es lediglich deine rachegelüste für eine scheußliche straftat?!?
Warum wird immer unterstellt, dass jemand der Strafen befürwortet gleichzeitig Rachegelüste hegt? Strafen sind ein notwendiges Übel und solange notwendig, solange es Verbrecher gibt. Sie haben sehr wohl einen Lenkungseffekt. Wenn es keine Strafen gibt, lachen sich die Verbrecher ins Fäustchen.

Wirkungsvoll wäre es mMn auch, die Daten von verurteilten Pädophilen im Internet zur veröffentlichen.
 
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Ob ein Pädophiler psychisch krank, verrückt oder nur skrupellos oder von allem etwas ist, lässt sich sicher nur schwer entscheiden.
Es kommt letztlich auf das Gleiche hinaus. Entweder ist er zu bestrafen oder als geistig abnormer Rechtsbrecher von der Öffentlichkeit abzusondern. Denn wir müssen den Kindern diesen Schutz bieten. Worum es dem Steirer (auch) ging ....... unter dem Deckmantel einer völlig falsch verstandenen Liberalität einfach jede Perversität zu entschuldigen.

In welch einer Welt leben wir denn eigentlich, wo die eigene sexuelle Befriedigung das Maß aller Dinge geworden ist?

Pädophilie im engeren Sinn (sexuelle Befriedigung unter Benutzung von nicht geschlechtsreifen Kindern) ist unabhängig von der praktischen Durchführung, sei es nun Befriedigung durch reale Aktion oder mit Bild- bzw. Videomaterial eine Perversion und kein Fetisch. Dies zu behaupten, soviel "Intoleranz" muss auch heute noch gestattet sein. Und noch einmal: unsere Kinder sind mit allen zu Gebote stehenden Mitteln davor zu schützen.
 
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