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Mein Punkt ist: So lange er damit zufrieden ist und nur Computer-generierten Porno konsmiert, wo virtuelle Darsteller vorkommen, also keine realen Kinder, sollte es keine Strafe geben.
Ich habe dir in diesem Punkt auch nicht explizit widersprochen. Aber ich habe meine Zweifel, dass die aus dem Internet geladenen Kinderpornos von virtuellen Darstellern gespielt sind. Die Bilder werden (zu Recht) nicht zugänglich gemacht. Aber es wird auch immer von den Opfern der diversen "Kinderporno - Ringe" geschrieben. Es scheint sich also im Regelfall um reale Aufnahmen zu handeln. Die Hentai - Bilder stufe ich ohnehin nicht bei der Kinderpornographie ein.
Wen jemand "virtuelle" KINDER - Pornos auf seien Computer lädt, dann habe ich aber zumindest doch ernsthafte Zweifel daran, ob so eine Person beruflich mit Kindern Kontakt haben soll und darf (Lehrer, Erzieher etc.). Das bedeutet aber, es muss sich in jedem Fall ein Gericht mit ihm auseinandersetzen. Der Schutz unserer Kinder steht bei mir höher als irgendwelche sogenannten Menschenrechte.
Das bedeutet für mich im nächsten Schritt, dass Pädophilie unter keinen Umständen als tolerierbare sexuelle Orientierung anzusehen ist. Merke: Auch der Schutz und das Recht von Eltern und Kindern vor Perversen ist ein Menschenrecht und steht steht höher als das Recht auf Selbstverwirklichung von Außenseitern.
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