Einreisebestimmungen in Zusammenhang mit Covid-19

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Herein nach Österreich jedenfalls. Ob hinaus nur im kleinen Grenzverkehr oder generell, bin ich jetzt nicht sicher.
 
zumindest verstehe ich die Meldung so, dass es generell gilt

aus ovigem Link
Zum Saisonstart in den Sommer kommt Bewegung in die Reisemöglichkeiten, in einem ersten Schritt einmal nur bilateral zwischen Deutschland und Österreich. Beide Seiten adaptierten ihre Einreiseregelungen – zuerst Deutschland, gestern dann Österreich: Geimpfte, Getestete und Genesene müssen nach dem Grenzübertritt nicht mehr in Quarantäne.
 
Herein nach Österreich jedenfalls. Ob hinaus nur im kleinen Grenzverkehr oder generell, bin ich jetzt nicht sicher.

..... :unsure: ...was genau ist da gemeint mit "kleinen Grenzverkehr"..... hab mich auf einigen Seiten umgesehen und da war immer wieder zu lesen, also quasi man braucht nichts von dem, jetzt heißens die "drei G" :rolleyes: ....wenn man innerhalb von 24 Std. wieder ausreist :unsure: ....ich wollte einfach mal wieder nach München fahren (günstig mit der DB) bissl durch die Innenstadt schlendern und dann halt wieder zurück.....;) i tua gern Zugfoahrn :lalala: vielleicht kennt sich da wer aus, danke :daumen:
 
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..... :unsure: ...was genau ist da gemeint mit "kleinen Grenzverkehr"..... hab mich auf einigen Seiten umgesehen und da war immer wieder zu lesen, also quasi man braucht nichts von dem, jetzt heißens die "drei G" :rolleyes: ....wenn man innerhalb von 24 Std. wieder ausreist :unsure: ....ich wollte einfach mal wieder nach München fahren (günstig mit der DB) bissl durch die Innenstadt schlendern und dann halt wieder zurück.....;) i tua gern Zugfoahrn :lalala:
München
Ich mag auch :arghh:
 
Meine SW Freundin aus Bulgaria kam gut bei mir an. Keine Kontrolle in Serbien. Ungarn. Ungarn-Österreich wäre ja grundsätzlich nur Nickelsdorf als Transit Übergang erlaubt. In Szombathely wurde sie von dem einen Grenzwachposten durchgewunken als sie sagte sie fährt nach Spanien weiter. Spanisches Auto KZ half da sicher weiter. Und nein ist kein unverantwortlicher Superspreader. PCR negativ immer mit. Wozu PCR wenn man dann doch in Quarantäne muss???
 
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Aufpassen, die neue Verordnung gilt erst ab morgen
für mich schon heute, gerade zurück gekommen. Für Touristen morgen. Aber auch kein Problem als Österreicher kannst du immer einreisen morgen
einen Test machen oder der grüne Pass ist bis dahin gültig. Ab morgen gibt es keine Quarantäne.
 

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  • 21-222 - COVID EinreiseVO 14. Novelle Neuordnung Anl E - II-445-2020.pdf
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Mit VO 226/2021 wurde die aus dem Jänner stammende und immer wieder verlängerte VO 10/2021 über die Wiedereinführung von (grenzpolizeilichen, an sich schengenwidrigen - das ist eine VO des Innenministers!) Grenzkontrollen zu CZ und SK mit Wirkung ab morgen, 22.05. aufgehoben.

Anm 1: Neue VO über Öffnung oder anhaltende Schließung der kleinen Grenzübergänge hab ich noch keine gefunden.
Anm 2: Die VO 186/2021 über die Grenzkontrollen zu HU und SI (Slowenien) bleibt (derzeit bis 11.11.) aufrecht. Da der Balkanrouten-Tunnel bis Afghanistan reicht, ist an dessen Ende noch kein Licht zu sehen.
 
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Kroatien 🇭🇷 kein Hochrisikogebiet mehr :up: ;)
Wie kommst Du drauf?
Ja, es gibt eine kleine Novelle der EinreiseVO .... Davon, dass 🇭🇷 von der Liste in der Anl B1 (zwar nicht mehr "Hochinzidenzstaaten" genannt, aber nach wie vor mit strengeren Regeln*) ) rutscht, hab ich auf ersten Blick nichts gesehen. :hmm:

Vormittagsedit: Die oben angesprochen kleine (15.) Novelle 228/2021 scheint nur redaktionelle Aenderungen/ Klarstellungen zu bringen.

Morgenedit: Blick auf die ECDC Karte (bei der ich noch immer nicht ganz durchblicke) zeigt auch noch Hochrisikogebiete in Litauen, Schweden, NL und Kroatien, aber auch in FR und nicht in CY. Wos waaß i?

*) Aus dem Formular E kopiert und (unter Anwendung des Disclaimers!) zusammengefasst - und ohne Beruecksichtigung von Ausnahmen):
Aufenthalt in den letzten 10 Tagen in Anlage B1-Staaten/-Gebieten

  • Impfzertifikat oder Genesungszertifikat liegt vor: Einreise zulässig (also GG)
  • Impfzertifikat oder Genesungszertifikat liegt nicht vor:
    • Ärztliches Zeugnis oder Testergebnis liegt vor: Ich trete zusätzlich unverzüglich eine zehntägige selbstüberwachte Heimquarantäne ... an. Ich kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen lassen. ... Liegt ein negatives Testergebnis vor, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet.
    • Ärztliches Zeugnis oder Testergebnis liegt nicht vor: Ich lasse unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach der Einreise, einen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 oder AntigenTest auf SARS-CoV-2 durchführen. Ich trete zusätzlich unverzüglich eine zehntägige selbstüberwachte Heimquarantäne ... an. Ich kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen lassen. ... Liegt ein negatives Testergebnis vor, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet
 
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Ab 23.5. ist KROATIEN KEIN Hochinzidenzgebiet mehr! 🇭🇷 3 x G und keine Quarantäne ....
 
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