Hi,
Du gehst von falschen Prämissen aus. "Das Gegenüber" verweigert sich, begeht den Vertragsbruch, Vertrauensbruch, wie immer.
Das Gegenüber sagt "Ich verweigere Dir das, was ich versprochen habe", "Ich lass Dir keine andere Wahl, trenn Dich halt".
Wenn der drauf kommt, dass ihn der andere Betrogen hat, steht er an der Stelle, an die der andere zuvor von ihm gestellt wurde!
Nochmals: der der Fremdgeht ist nicht der, der das Vertrauen gebrochen hat! Das Fremdgehen ist sehr oft lediglich eine Reaktion auf einen Vertrauensbruch.
Blödsinn! Jemandem grundlos den Sex zu verweigern anstatt sich zu trennen, dass ist das Problem!
Du bist halt einfach in den Gitterstäben in Deinem Kopf gefangen. Du hast Dein Bild von einem Casanova, der die liebevolle treu sorgende Ehefrau betrügt, die sich eh aufopfert.
Das ist halt von der Realität weit weg.
Du bist derjenige, der es für selbstverständlich darstellt, wenn man seine ehelichen Pflichten nicht erfüllen will, aber sich auch nicht trennen will oder dem anderen zugestehen will, dass er sich außer Haus vergnügt!
Die Sache ist einfach, Life's a bitch! Und wenn man in einer Partnerschaft Dinge nicht gemeinschaftlich geregelt bekommt, dann ist es durchaus nicht unnormal, wenn man sich seine Bedürfnisse erfüllt.
Ist es falsch? Ganz sicher!
Ist es Betrügen? Aber sowas von!
Muss man ein schlechtes Gewissen haben? Niemals!
Der Punkt ist, dass - mit Ausnahmen - hier zwei Leute in einer Beziehung versagt haben. Und manche Moralapostel maßen sich an, entscheiden zu wollen, wer von den beiden es ist, ohne sich zu informieren.
Ich hab durchaus Verständnis dafür, es kommt immer wieder mal vor, sogar wohl häufig (angeblich soll schon jeder 2, mal seinen Partner betrogen haben), dass ein Ehepartner grundlos, also ohne etwas falsch gemacht zu haben, betrogen wurde. Sprich: der Göttergatte hat auf der Weihnachtsfeier im Büro die Buchhalterin gevögelt. Das ist nicht schön. Definitiv abzulehnen, ist aber - hoffentlich - ein Ausrutscher.
Demgegenüber steht dann der Ehepartner, der seine Pflicht - qua Definition der Ehe - zur sexuellen Befriedigung des Partners beizutragen, grundlos verweigert. Und dieses Verhalten wird - so scheints auch von Dir - unterstützt.
LG Tom