Frau will nicht

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Ich empfehle Dir da mal eine etwas andere Gangart und mache einfach mal mit ihr, was Du gern machen machen möchtest und ihr auch Spaß machen wird.
Wenn Du dann verschiedene sexuellen Spielarten mit ihr durch hast, bietet sie sich dann vielleicht dafür freiwillig an.

ich sag nur.. ich hab Zähne.. und die weiss ich einzusetzen. das machst genau einmal bei mir - und dann viel Spaß auf der Intensivstation
 
Gibt es denn überhaupt den Tatbestand der Vergewaltigung in der Ehe? Nicht, daß ich das gut fände, aber juristisch betrachtet -? Was ist mit der ehelichen Pflicht?
Natürlich gibt es den Tatbestand der Vergewaltigung in Ehe oder Beziehung!

Es ist nur leider NOCH schwieriger in einer Beziehung soetwas zu beweisen oder rechtliche Unterstützung zu bekommen. Aber wer eine Frau zu Sex zwingt wenn sie nicht will... der begeht eine Vergewaltigung. Ob in einer Beziehung, einer Ehe, einer Freundschaft oder komplett fremd... da ist im Tatbestand kein Unterschied!
 
Gibt es denn überhaupt den Tatbestand der Vergewaltigung in der Ehe? Nicht, daß ich das gut fände, aber juristisch betrachtet -? Was ist mit der ehelichen Pflicht? Hebelt die besagtes Delikt nicht aus?

sicher, der Rat mit "festhalten" war idiotisch. Aber deswegen ein Hobby Tribunal zu errichten, naja.
Gibt es nicht schönere Aktivitäten?

Geht die Welt unter ohne sowas?
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Braucht der EF Leser Assistenz, um zu bemerken, daß " festhalten" keine gute Idee ist? Ist eine solche Annahme nicht unschmeichelhaft?

Bevor man sowas nur vermutet - googeln

Die erzwungene sexuelle Duldung und Befriedigung war als („normale“ oder qualifizierte) Nötigung immer strafbar. Sie unterlag „nur“ bis 1989 nicht der Strafbestimmung der Vergewaltigung etc. weil darunter nur der erzwungene AUSSEREHELICHE BEISCHLAF fiel.
Seit 1989 und sind Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung auch in der Ehe oder Lebensgemeinschaft strafbar (mit gleicher Strafdrohung). Allerdings war bis 30.04.2004 die Bestrafung von der Antragstellung der verletzten (von der Straftat betroffenen Person ab). Sie konnte den Antrag auch zurücknehmen, was eine Bestrafung verhinderte. Es war dies eine Bestimmung die gerade von Frauenorganisationen sehr angegriffen wurde, weil natürlich damit auch ein Druck auf Frauen, den Antrag auf Bestrafung zurückzunehmen, entstehen konnte (§§ 201, 202, 203 StGB).
 
Ja, ihr habt recht!

Mich nerft nur, dass jeder Thread in Streit gipfelt, oder in Blödelei.
 
jeder Thread? glaub ich nicht.. allerdings hört es bei mir bei erzwungenen Sachen auf.. und zwar ganz schnell...

wenn beide es wollen - kein Thema

wenn einer gezwungen wird - dann is Ende im Gelände. Egal ob man Frau oder Mann dazu zwingt...
 
Gibt es denn überhaupt den Tatbestand der Vergewaltigung in der Ehe? Nicht, daß ich das gut fände, aber juristisch betrachtet -? Was ist mit der ehelichen Pflicht? Hebelt die besagtes Delikt nicht aus?

magst die frage nochmal neu formulieren? :D
ich weiss schon, glaube ich, wie du's gemeint hast, aber ... das hört sich etwas verkehrt formuliert an (ums mal milde auszudrücken) :p
 
und so wird über kurz oder lang aufgrund einer simplen feststellung:
Meine Frau schluckt nach 25 Jahren immer noch nicht !

nach ein paar seiten ein riesen fass aufgemacht. dynamik in foren also. bevor das hier vollends aus dem ruder läuft: geschlossen.
 
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