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Lass mich raten, du bist Abonnent der TAZ?
Mit einem Vertrag akzeptierst du die AGB´s. des Handynetzbetreibers....
akzeptierst du die AGB´s net, bekommst du auch kein Netz... so easy ists...
in den AGB steht viel. oft sehr viel mist. heisst aber nicht, dass diese klauseln dann auch vertragsbestandteil werden.
....
Nein, das wüsste ich, ausserdem ist die TAZ wie die SPD, der glanz vergangener Tage hängt wie Schimmel in den Räumen.
wennst bei einem Vertrag die AGB´s unterschriebst, dann sind diese Klauseln sehrwohl und UNEINGESCHRÄNKT Bestandteil eines Vertrags....
das lernens heut schon in der Vorschule......
das lernens heut schon in der Vorschule......
Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) erklärte neun von elf beanstandeten Klauseln des Mobilfunkanbieters Yesss! für unzulässig.
Du hast halt in deiner Hilfsschule nicht gelernt, dass Klauseln sehr wohl ungültig sein können ........
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318885390491
bist du naturblöd? oder host was geschluckt? das des ned stimmt lernst im 1. semester in jus.
und da warst du?.... Beweise dafür????. .
schon mal den begriff SITTENWIDRIG gehört?
Dein Unwissen schützt dich davor, auch nur irgend etwas wirklich zu verstehen.Auch (deine)Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.....
verklag mich doch :-D mit kindern und geisteskranken soll man nicht streiten.
Dein Unwissen schützt dich davor, auch nur irgend etwas wirklich zu verstehen.
.... und geisteskranken.....
ich kenne da im Forum nur einen.... und der glaubt sogar von sich selber das er Jurist ist....
is übrigend a Amtsanmaßung,........... § 132 StGB...
§ 132 StGB Entziehung von Energie
.....
aso den 314er...hui, jetzt hab ich angst. habe ich mir doch angemasst mit hoheitsgewalt aufzutreten und das hier im forum *zitter zitter*.....
Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen
außer peinlich und dumm wie brot fällt mir zu dir ehrlich gesagt nix mehr ein....
führst a schon Selbstgespräche???
Scheiterts am lesen??????
$132 is in D.... und du zitierst den österreichischen...