Freihandelsabkommen USA - EU - das Ende der Freiheit?

Mit einem Vertrag akzeptierst du die AGB´s. des Handynetzbetreibers....
akzeptierst du die AGB´s net, bekommst du auch kein Netz... so easy ists...

lol. les da mal das konsumentenschutzgesetz (bzw. ABGB) durch, dann weisst du das dein kommentar a schmarrn ist.
in den AGB steht viel. oft sehr viel mist. heisst aber nicht, dass diese klauseln dann auch vertragsbestandteil werden.

zum thema
und des thema des threads ist jetzt nicht ob das exportland sich an gesetze halten muss oder nicht, es geht darum, ob jetzt stillschweigend amerikanische rechtsverhältnisse bei uns eingeführt werden oder wir bei uns zb tolle lebensmittelqualität á usa bekommen....
 
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der einzige , der hier ausgiebig schmarrn erzählt,... das bleibt schon dir vorbehalten..........:hahaha::hahaha::hahaha:

wennst bei einem Vertrag die AGB´s unterschriebst, dann sind diese Klauseln sehrwohl und UNEINGESCHRÄNKT Bestandteil eines Vertrags....

das lernens heut schon in der Vorschule......:hahaha::hahaha::hahaha:

in den AGB steht viel. oft sehr viel mist. heisst aber nicht, dass diese klauseln dann auch vertragsbestandteil werden.
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wennst bei einem Vertrag die AGB´s unterschriebst, dann sind diese Klauseln sehrwohl und UNEINGESCHRÄNKT Bestandteil eines Vertrags....

das lernens heut schon in der Vorschule......:hahaha::hahaha::hahaha:

bist du naturblöd? oder host was geschluckt? das des ned stimmt lernst im 1. semester in jus.
 
hast wieder a stunde gegoogled, dast wieder EINEN, für dein angelerntes Halbwissen passenden Fall gfunden hast.. :hahaha::hahaha::hahaha:.
sag mal, ist dir das net peinlich????

Wennst so gscheit bist wie du, und jede Klausel in irgend einem Vertrag gerichtlich anfechten möchtest, ....
na dann viel Spass......:hahaha::hahaha::hahaha:. :hahaha::hahaha::hahaha:.:hahaha::hahaha::hahaha:.

bestreitet ja keiner, dass einige Klauseln rechtlich anfechtbar sind...
aber es ist und bleibt die Ausnahmen...:mauer::mauer:

Du hast halt in deiner Hilfsschule nicht gelernt, dass Klauseln sehr wohl ungültig sein können ........

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318885390491
 
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der selbsternannte Jus-Experte samt seinen Eunuchen ausn Forum behauptet hier im Forum so einfach, dass z.b.: die Telecom Austria
und die T-Mobile samt (lt.deren Angaben) insgesamt ca. 4 Millionen Verträgen sittenwidrig handel????

Mein lieber Experte, du agierst da auf seeeeeeehhhhhhhr dünnen Eis....
wenn das die richtig Person liest, kannst du dir eine ordentliche Rufschädigungsklage einhandeln...
in diesem Falle kannst du dir gewiss sein, dass die Anbieter allesamt an einem Strang ziehen.....
aber das solltest du als (angeblicher)Jus-Absolvent ja eh wissen...:hahaha::hahaha::hahaha:.
:hahaha::hahaha::hahaha:. :hahaha::hahaha::hahaha:.

Also, lass deine permaneten Unterstellungen, bevors kritisch wird für dich.....

EDIT: ignorantia legis non excusat".in § 2 des ABGB.....
Auch (deine)Unwissenheit schützt nicht vor Strafe..... (auch das wissen die realen Jus-Experten):hahaha::hahaha::hahaha:.

schon mal den begriff SITTENWIDRIG gehört?
 
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verklag mich doch :-D mit kindern und geisteskranken soll man nicht streiten.
 
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verklag mich doch :-D mit kindern und geisteskranken soll man nicht streiten.

Dein Unwissen schützt dich davor, auch nur irgend etwas wirklich zu verstehen. :winke:

naja, iss ja eh schon altbekannt bei euch beiden....
wenn euer wenige geistige Untersatz auch noch versagt, dann wird ma halt wieder persönlich...
quasi, den anderen ans Bein pinkel um jeden Preis.....bringt mi aber net wirklich draus...:hahaha:

weiter bis zum AMS schaffts es eh nicht ihr beide....:hahaha::hahaha::hahaha::hahaha::hahaha:

und nein, ich brauch keine Antwort, die kenne ich schon (is ja eh immer die gleiche...)


.... und geisteskranken.....

ich kenne da im Forum nur einen.... und der glaubt sogar von sich selber das er Jurist ist....
is übrigend a Amtsanmaßung,........... § 132 StGB in D...§ 314 StGB in Ö und der Schweiz Artikel 287 StGB
 
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du quargelst nur unsinn und des die ganze zeit. fällt dir das nicht auf?

ich kenne da im Forum nur einen.... und der glaubt sogar von sich selber das er Jurist ist....
is übrigend a Amtsanmaßung,........... § 132 StGB...

§ 132 StGB Entziehung von Energie
(1) Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, aus einer Anlage, die der Gewinnung, Umformung, Zuführung oder Speicherung von Energie dient, Energie entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer Energie entzieht, deren Wert 3 000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer Energie im Wert von mehr als 50 000 Euro entzieht, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
 
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aso den 314er...hui, jetzt hab ich angst. habe ich mir doch angemasst mit hoheitsgewalt aufzutreten und das hier im forum *zitter zitter*.....

Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen


außer peinlich und dumm wie brot fällt mir zu dir ehrlich gesagt nix mehr ein....
 
na dann schau halt mal da rein:

http://www.enzyklo.de/Begriff/Amtsanmassung

also Jurist solltest das ja wissen... oder doch net...
Peinlich bist einzig nur du, weist immer von DEINEN juristischen wissen schwafelst...

na noffentlich liest deinen Schwachsinn keiner deiner Zunft, sonst wird's für eine Kollegen zum schämen...:hahaha:

Tschüüüüüüüüüssssssss!!!!!!!

aso den 314er...hui, jetzt hab ich angst. habe ich mir doch angemasst mit hoheitsgewalt aufzutreten und das hier im forum *zitter zitter*.....

Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen


außer peinlich und dumm wie brot fällt mir zu dir ehrlich gesagt nix mehr ein....
 
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führst a schon Selbstgespräche???
:hahaha::hahaha::hahaha::hahaha:
:hahaha::hahaha::hahaha::hahaha:
:hahaha::hahaha::hahaha::hahaha:




Scheiterts am lesen??????
$132 is in D.... und du zitierst den österreichischen...:mauer::mauer:

burli, da hast zuerst nur § 132 stgb geschrieben und dann dein kommentar geändert. ergo bist a stocki. wir san do übrigens in österreich und ned in deutschland, gö.

amt bezieht sich eben auf einen beamten oder sonstige person die hoheitlich-rechtlich auftritt. ein rechtsanwalt/jurist ist keiner der ein "amt" hat, ergo kann er auch ned amtsanmassung begehen. comprende muchacho muy loco?
 
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