Ich möchte meine Meinung, frei äußern dürfen, ob sie wem gefällt oder nicht bleibt jedem selbst überlassen, ohne gleich in die historische Nazischublade gesteckt zu werden.
Es ist immer wieder erstaunlich welcher Grad an Uninformiertheit in der österreichischen Bevölkerung vorherrscht!
Anscheinend ist nicht bekannt, daß in Österreich völlige Meinungsfreiheit besteht. Selbstverständlich kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere kann wiederum darauf seine sagen.
Völlig logisch, daß es auf eine Meinung positive aber natürlich auch negative Reaktionen geben kann.
Das ist auch alles in den österreichischen Gesetzen ausreichend geregelt.
Daher ist es eigentlich völlig unverständlich wenn wer meint, er könne seine Meinung hierzulande nicht vertreten.
Das kann - da ja wie schon erwähnt hierzulande Meinungsfreiheit besteht - ja nur dann möglich sein, wenn er gegen geltendes Gesetz verstößt.
Also entweder jemand verstößt gegen das
NS-Verbotsgesetz, dann vertritt er aber sowieso keine
Meinung, sondern verherrlicht eine verbrecherische Irrlehre, die glücklicherweise unter Strafe steht, oder er verstößt gegen den § 283 des österr. StGb, der da lautet:
"(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht."
Da möchte ich dann aber schon die betroffene Person, die ja meint seine Meinung nicht sagen zu dürfen, gegenfragen mit welcher Berechtigung er gegen andere Menschen zur Gewalt aufrufen oder gegen sie hetzen möchte?
Warum sich also Menschen hier in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlen können bleibt ein Rätsel!
Besonders dumm ist dann auch noch das sogenannte
"Nazikeulen-Argument"!
In Wirklichkeit dient es ja nur als
"Gegenkeule", um irgendeinen
menschenverachtenden Schwachsinn von sich geben zu können, um dann der logischen Kritik zu kontern:
"siehst, nix darf man sagen"!
Wer wirklich an echter Meinungsfreiheit interessiert ist kommt ohnedies nie weder mit dem NS-Verbotsgesetz noch mit dem §283 in Konflikt und wird demnach auck keine Einschränkung in seiner Meinungsfreiheit hier beklagen!