sag das nicht, da gibt's schon so einige, die sich eher für den Täterschutz denn für den Opferschutz stark machen; möchte aber keine (User)Namen nennen, um nicht wieder wilde Streitereien anzufachen.
jene die sich nicht nur für den opferschutz, sondern auch für den täterschutz stark machen, sind meistens eher weitsichtige personen, denn sie wissen, irgendwann kommt der tag der entlassung. je besser die täter auf ihre entlassung vorbereitet werden, desto geringer ist die wiederholungsgefahr. deshalb ist täterschutz auch opferschutz.
die meisten user hier treffen ihre meinung ausschliesslich durch den bauch, denn das ist einfacher, man braucht dabei das hirn nicht strapazieren!
was mir am täterschutz besonders wichtig ist, nur dadurch kann staatliche willkür verhindert werden, aber soweit denken können nur die wenigsten hier.
natürlich gibt es auch täter die nicht resozialisierbar sind. bei schweren sexualstraftätern liegt die wiederholungsgefahr bei 10% (a.kastner)
die länge der strafe bringt keine sicherheit, sondern entscheidend ist, ob eine erfolgreiche behandlung möglich ist.
persönlich sehe ich nicht die grösste gefahr von entlassenen sexualstraftäter ausgehen, sondern von psychisch gestörten tätern.
erinnerlich ist mir der fall eines studenten, der im wahn seine mutter köpfte und den kopf in die auslage stellte. nach 3 jahren wurde er als geheilt entlassen und konnte seine mutter rechtmässig beerben. schizophrenie gilt in den meisten fällen als unheilbar. sollte er seine tabletten nicht mehr einnehmen, ist die gefahr einer neuen straftat nicht als gering einzustufen.