Grabschändung oder eh alles egal, Hauptsache geiles Bild?

Sehe ich es allein so? Bin ich zu intolerant oder sollte es wieder ein wenig mehr an Respekt und Tabus geben?

Ich sehe das ähnlich wie Du und kann solchen Dingen nichts abgewinnen. Es gab vor einiger Zeit einen Bilderthread eines Mitglieds auf einem Friedhof, auch da habe ich bereits geschrieben, dass das meiner bescheidenen Meinung zu weit geht.

Ich bin schon dafür Tabus zu hinterfragen, aber was Tod und Trauer mit Sex zu tun haben sollen, erschließt sich mir nicht wirklich.
 
Ich hab auch schon Gräber fotografiert, ich finde da nix schlimmes dabei, ich find auch nix schlimmes daran wenn jemand die Asche vom Riesenrad streut oder in die Donau kippt!

Zum Ersten:
Es besteht in meinen Augen ein Unterschied dazwischen, ob man ein Grab fotografiert, weil es einem gefällt, oder ob man sexuelle Handlungen darauf vollzieht.

Und zum Zweiten:
Den Zusammenhang versteh ich jetzt ehrlichgesagt nicht ganz...
Ich möchte nach meinem Tod auch verbrannt und verstreut werden - aus mehreren Gründen...
 
Da hab ich auch schon Beerdigungen erlebt die schlimmer waren als eine Nackte auf einem Grab.
Einmal stand das Grab voll Wasser, die Stützen der Wände waren zu nah beisammen, so dass der Sarg zu lang war um dazwischen durch zu passen, dann haben die halt die obere Seite runtergelassen, unten hochgezogen, so dass man die Verstorbene im Sarg rumpeln hörte als sie quasi auf dem Kopf stand. Dann wurde der Sarg mit dem Kopf nach unten laut blubbernd im Wasser versenkt. Da hätte ich mir schon gewünscht, dass zuvor jemand das Loch ausgepumpt hätte und dass man den Sarg hätte ohne dass es darin rumpelt versenken können.
Einmal haben sie nebenan mit einer Motorflex gearbeitet, das hast kein Wort verstanden, bei der letzten Beerdigung hat der Pfarrer mittags um 14 Uhr verschlafen:roll:. Dann schon lieber etwas nacktes.
 
letzte Ruhestätte ist trotzdem Denkstätte.

Und ein Bauwerk das als Kriegsdenkmal dient hat trotzdem ideologischen Wert. Was ist mit den Gefallenen die nie begraben werden konnten? Da liegen keine Gebeine darunter und trotzdem wird DORT um sie getrauert. Also das ist kein Unterschied mM.

Auch mir ist ein Baby gestorben (mein großes Outing...). An einem 3. Oktober. Sein Grab ist eine Gedenkstätte. Niemand schändet mein Kind in dem er das Grab schändet. Er schändet meine Gedänkstätte. Das ist ein großer Unterschied. Für mich hat auch der Tag eine immense Bedeutung. Wenn ich an diesem Tag lache, oder mit meinem Mann Liebe machte (ich schreibe jetzt nicht Sex, weil das in dem konkreten Fall LIEBEMACHEN wäre), würde ich diesen Tag nicht schänden.

In einer Silvesternacht ist ..., naja, jemand halt, ich will das nicht sagen, gestorben. Alle meine Freunde wissen das. Trotzdem wird gefeiert.

Im Haus meiner Schwiegermutter sind schon 6 (!) Menschen gestorben. Trotzdem habe ich dort Sex.

Wer weiß, wieviele Leichen unter der Waldwiese vergraben sind, auf der ich letzten Sommer gevögelt habe? Wieviele uralte Friedhöfe sind weiß gott wo unter der Erde? Was ich nicht weiß, darf mich heiß machen?

Das alles heißt nicht, dass ich mich auf Gräbern rekeln würd. Es gefällt mir vlt auch nicht, schaus mir nicht an, weils mich nicht interessiert. Aber es ist sicher nicht per se eine Provokation.
 
"Lachend reckt sich im Sonnenglanze das letzte Weib auf meiner Gruft" Ludwig Jacobowski

Erotik und Tod in Kunstform symbolisiert u.A. Hoffnung und Vergänglichkeit.
Gepaart mit dem nötigen Respekt ist diese Symbolik vlt so alt wie die Menschheit selbst..
 
entgegen der meinung einiger beiträge bei dem foto wurde ich vorher auch nicht durchgef****. .
So jetzt hab ich mir den Stein des Anstosses auch mal angesehen, für mich ist das Foto ok.
Ich finde eher einige Kommentare zu dem Foto als sehr peinlich!
 
Zum Ersten:
Es besteht in meinen Augen ein Unterschied dazwischen, ob man ein Grab fotografiert, weil es einem gefällt, oder ob man sexuelle Handlungen darauf vollzieht.

wieso wird hier immer von sexuellen handlungen gesprochen?
ich hatte weder davor, noch danach was....
 
Da hab ich auch schon Beerdigungen erlebt die schlimmer waren als eine Nackte auf einem Grab.
Einmal stand das Grab voll Wasser, die Stützen der Wände waren zu nah beisammen, so dass der Sarg zu lang war um dazwischen durch zu passen, dann haben die halt die obere Seite runtergelassen, unten hochgezogen, so dass man die Verstorbene im Sarg rumpeln hörte als sie quasi auf dem Kopf stand. Dann wurde der Sarg mit dem Kopf nach unten laut blubbernd im Wasser versenkt. Da hätte ich mir schon gewünscht, dass zuvor jemand das Loch ausgepumpt hätte und dass man den Sarg hätte ohne dass es darin rumpelt versenken können.
Einmal haben sie nebenan mit einer Motorflex gearbeitet, das hast kein Wort verstanden, bei der letzten Beerdigung hat der Pfarrer mittags um 14 Uhr verschlafen:roll:. Dann schon lieber etwas nacktes.

auch wenns nicht passt, aber ich musste jetzt wirklich lachen...!
 
Und zum Zweiten:
Den Zusammenhang versteh ich jetzt ehrlichgesagt nicht ganz...
Ich möchte nach meinem Tod auch verbrannt und verstreut werden - aus mehreren Gründen...
Das 2. ist ganz eindeutig stören der Totenruhe und illegal und strafbar.
 
@Sakura das wichsen war nur die Anpassung an das Geschlecht. Ursprünglich ging es um erotische Bilder am Grab. Das nur Erklärung.

@Catori Danke für die offene und ehrliche Antwort. Ich kann deine Vorliebe für schöne Steine verstehen, doch nicht ganz die Art und Weise wie du es Umgesetzt hast.

@I_am_Weasel nun hätten wir auch die rechtliche Seite erfahren. Danke;-)
 
Das 2. ist ganz eindeutig stören der Totenruhe und illegal und strafbar.

Selbst wenn der Verstorbene es zu Lebzeiten ausdrücklich so gewünscht hat? :shock:

Davon ging ich bei dem Szenario jetzt nämlich eigentlich aus...
 
@Gratsliza kein Mensch verlangt von jemanden daß er nicht mehr lacht oder sex hat oder sich sonstwie vergnügt weil Menschen sterben.
Ich glaube einfach nur, daß es Grenzen des guten Geschmacks gibt oder geben sollte. Und die sind meiner persönlicher Meinung nach bei solchen Art Bilder überschritten.
 
Ich glaube einfach nur, daß es Grenzen des guten Geschmacks gibt oder geben sollte. Und die sind meiner persönlicher Meinung nach bei solchen Art Bilder überschritten.
Na die sind bei mir bei einem Schwanzfoto vor Fliesen schon überschritten.
 
@18,5 (wie kommt man eigentlich auf dieses kommafünf? ist es nicht immer variierend?*fg*)
Na dann bist zu sensibel
 
Ja ist in Österreich verboten und strafbar.

Das NÖ - Bestattungsgesetz sieht für Bestattungen folgendes vor:
§ 12 Bestattungsarten
(1) Bestattungsarten sind die Erdbestattung (Beerdigung, Beisetzung in einer Gruft) und die Feuerbestattung.

(2) Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen des oder der Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, steht den nahen Angehörigen in der in § 11 Abs. 3 genannten Reihenfolge das Recht zu, die Art der Bestattung zu bestimmen. Sind in § 11 Abs. 3 genannte Personen nicht vorhanden, oder üben sie das Recht nicht innerhalb der in § 11 Abs. 1 und 2 genannten Frist aus, oder kann dem Willen des oder der Verstorbenen mangels Kostendeckung nicht nachgekommen werden, ist die Leiche zu beerdigen.


§ 13 Aufbahrung
(1) Nach Ausstellung der Todesbescheinigung ist die Leiche in eine Aufbahrungshalle oder Leichenkammer zu überführen.

(2) Die Aufbahrung einer Leiche außerhalb einer Aufbahrungshalle oder Leichenkammer darf nur nach vorheriger Anzeige an die Gemeinde erfolgen. Der Anzeige ist ein ärztliches Gutachten über die sanitäre Unbedenklichkeit beizulegen.

(3) Die Gemeinde hat die Aufbahrung nach Abs. 2 mit Bescheid zu untersagen, wenn sanitätspolizeiliche Bedenken bestehen oder kein ärztliches Gutachten vorgelegt wurde.


§ 14 Einsargung
(1) Leichen sind so einzusargen, dass Pietät und Würde des oder der Verstorbenen gewahrt werden und für die Umwelt keine Gefahr entstehen kann.

(2) Die Landesregierung kann zur Vermeidung von Gefahren für die Umwelt mit Verordnung nach dem Stand der Technik Regelungen über Särge und Sargmaterialien treffen.


§ 15 Erdbestattung
(1) Die Erdbestattung hat auf Friedhöfen zu erfolgen. Als Erdbestattung im Sinne dieses Gesetzes gilt die Beisetzung einer Leiche in einem Erdgrab oder in einer gemauerten Grabstelle (Gruft).

(2) Außerhalb von Friedhöfen dürfen Leichen nur in einer von der Landesregierung bewilligten privaten Begräbnisstätte beigesetzt werden. Eine private Begräbnisstätte darf nur als gemauerte Grabstelle (Gruft) errichtet werden.

(3) Die Beisetzung in einer privaten Begräbnisstätte ist der Gemeinde im Vorhinein anzuzeigen. Diese hat vor der Beisetzung die Begräbnisstätte auf den bescheidmäßigen Zustand zu überprüfen und, falls sie dem Bescheid nicht entspricht, die Bestattung in dieser zu untersagen.


§ 16 Feuerbestattung
(1) Die Einäscherung von Leichen darf nur in Feuerbestattungsanlagen erfolgen.

(2) Über Einäscherungen ist vom Betreiber oder von der Betreiberin der Feuerbestattungsanlage ein Einäscherungsverzeichnis, das über die Identität der eingeäscherten Personen Auskunft gibt, zu führen.

(3) Der Betreiber oder die Betreiberin der Feuerbestattungsanlage kann aus Sicherheitsgründen die Entfernung medizinischer Implantate aus Leichen veranlassen. Die Entfernung darf nur von einem oder einer zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt oder Ärztin durchgeführt werden.

(4) Die Aschenreste der eingeäscherten Leiche sind in ein dicht schließendes Behältnis aufzunehmen (Urne). Die Urne ist mit dem Vor- und Zunamen, dem Geburts- und Todestag des oder der Verstorbenen, dem Namen der Feuerbestattungsanlage und der Nummer des Einäscherungsverzeichnisses zu versehen.

(5) Das Vermischen der Aschenreste mehrerer eingeäscherter Leichen ist verboten.


§ 17 Beisetzung und Aufbewahrung der Urne
(1) Die Urne ist auf einem Friedhof beizusetzen.

(2) Die Beisetzung oder Verwahrung einer Urne außerhalb eines Friedhofes bedarf einer Bewilligung jener Gemeinde, in der die Urne beigesetzt oder aufbewahrt werden soll. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Beisetzung oder Aufbewahrung nicht gegen den öffentlichen Anstand verstößt.

(3) Der Betreiber oder die Betreiberin einer Feuerbestattungsanlage darf eine Urne nur an ein befugtes Bestattungsunternehmen, an Betreiber von Bestattungsanlagen oder an Personen, die über eine Bewilligung gemäß Abs. 2 verfügen, übergeben.

Soweit das Gesetz....

Nachtrag für den Leichentransport (auch für Leichenasche gültig) ind ein anderes Bundesland oder ins Ausland...
Leichentransport



Art des Leichentransports



§ 14. (1) Leichen dürfen nur in widerstandsfähigen und dicht schließenden Särgen mit flüssigkeitsundurchlässiger Einlage transportiert werden.

(2) Leichenasche darf nur in geeigneten Behältnissen transportiert werden.

(3) Zum Transport von Leichen dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, die zur Unterbringung von Särgen geeignet sind. Straßenfahrzeuge aller Art sind hiezu nur dann geeignet, wenn sie ausschließlich zur Beförderung von Leichen bestimmt sind. Im Laderaum dürfen gemeinsam mit Leichen nur Trauergegenstände und Aufbahrungsgegenstände transportiert werden.



Leichentransport nach Wien



§ 15. (1) Leichen dürfen nach Wien nur gebracht werden, wenn laut den Begleitpapieren die im Absendeland für den Transport geltenden Vorschriften erfüllt sind.

(2) Derjenige, der den Leichentransport durchführt, hat unverzüglich dem Magistrat Ort und Zeit des Eintreffens des Leichentransports schriftlich anzuzeigen.

(3) Die Vorschriften der Abs. 1 und 2 gelten nicht für Leichen, die durchgehend durch Wien transportiert werden und bei Leichentransporten aus Sterbeorten in Gemeinden, die unmittelbar an Wien angrenzen.

(4) Der Magistrat hat die Begleitpapiere zu überprüfen und den Leichentransport zu untersagen, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllt sind.



Leichentransport in ein anderes Bundesland



§ 16. (1) Der Leichentransport in ein anderes Bundesland ist dem Magistrat schriftlich anzuzeigen und darf erst dann durchgeführt werden, wenn der Magistrat die Anzeige als ordnungsgemäß bestätigt.

(2) Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

1.
Vor- und Zuname des Verstorbenen;

2.
Alter des Verstorbenen;

3.
Ort, Tag und Ursache des Todes;

4.
Bestimmungsort des Leichentransports;

5.
Art des Sarges;

6.
Art des Transportmittels.


(3) Die Anzeige und der Leichentransport haben ausschließlich durch ein befugtes Bestattungsunternehmen zu erfolgen.

(4) Wenn es zur Verhinderung einer drohenden gesundheitlichen Gefährdung von Personen unbedingt notwendig ist, hat der Magistrat Aufträge im erforderlichen Ausmaß, insbesondere hinsichtlich der Art des Sarges, zu erteilen.

(5) Der Magistrat hat den Leichentransport zu untersagen, wenn:

1.
die Anzeige nicht durch ein befugtes Bestattungsunternehmen erfolgt,

2.
mit der Durchführung des Leichentransports nicht ein befugtes Bestattungsunternehmen betraut wurde,

3.
eine drohende gesundheitliche Gefährdung von Personen gegeben ist und diese Gefährdung nicht mit entsprechenden Aufträgen abgewendet werden kann oder die erteilten Aufträge nicht erfüllt sind.




Leichentransport in ein anderes Staatsgebiet



§ 17. (1) Der Leichentransport in ein anderes Staatsgebiet ist dem Magistrat schriftlich anzuzeigen und darf nur auf Grund eines vom Magistrat ausgestellten Leichenpasses, der die Angaben nach § 16 Abs. 2 Z 1 bis 6 zu enthalten hat, erfolgen.

(2) § 16 Abs. 2 bis 4 gilt sinngemäß.

(3) Der Magistrat hat die Ausstellung des Leichenpasses zu verweigern, wenn:

1.
die Anzeige nicht durch ein befugtes Bestattungsunternehmen erfolgt,

2.
mit der Durchführung des Leichentransports nicht ein befugtes Bestattungsunternehmen betraut wurde,

3.
eine drohende gesundheitliche Gefährdung von Personen gegeben ist und diese Gefährdung nicht mit entsprechenden Aufträgen abgewendet werden kann oder die erteilten Aufträge nicht erfüllt sind.
 
@Gratsliza kein Mensch verlangt von jemanden daß er nicht mehr lacht oder sex hat oder sich sonstwie vergnügt weil Menschen sterben.
Ich glaube einfach nur, daß es Grenzen des guten Geschmacks gibt oder geben sollte. Und die sind meiner persönlicher Meinung nach bei solchen Art Bilder überschritten.

Jessas, das hab ich ja verstanden...ich versteh nur nachwievor nicht wo der Unterschied zw einem Grab und jeder anderen Denkstätte liegt, nur weil Knochen darunter sind...

Kann mir das jetzt bitte mal wer erklären?!
 
Zurück
Oben