Herzlichen Dank an alle Bordellbetreiber!

Mitglied #152737

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Sehr geschätzte Bordellbetreiber!

Ich weis es fällt verdammt schwer den Bordellbetrieb zu schließen aber ich möchte mich auf diesem Wege bei Ihnen bedanken dies getan bzw. zu tun.

Mit dieser Maßnahme tragen Sie dazu bei Leben zu retten.

Vielen herzlichen Dank.

Mit besten Grüßen
Peter
 
Naja, freiwillig haben sie es nicht gemacht! Oder?
Finde es aber eher traurig, das jetzt sogar österreichische SW, in BS Hausbesuche anbieten. Und das sogar ab 30 Minuten:down:
 
Ich finde es Lobenswert ,das hier im Ef die gewerblichen Inserate eingestellt wurden.
Aber leider andere Plattformen, nach wie vor die Kohle scheffeln.
 
Ich weis es fällt verdammt schwer den Bordellbetrieb zu schließen aber ich möchte mich auf diesem Wege bei Ihnen bedanken dies getan bzw. zu tun.
Wie schaut die rechtliche Lage bei Hausbesuchen aus? Dürfen sich SW im öffentlichen Raum bewegen, um einen Freier aufzusuchen? Wurden finanzielle Entschädigungsmodelle für gemeldete SW in Aussicht gestellt?
 
Dürfen sich SW im öffentlichen Raum bewegen, um einen Freier aufzusuchen?
Klar...sie gehen oder kommen ja zur/von der Arbeit. :D
Dürfen andere ja auch. :schulterzuck:
Vielen Arbeiten darf eben nicht nachgegangen werden. Ich habe jetzt einmal nachgeschaut.

Dienstleistungen bei Privatkunden vor Ort
o Montagen (etwa durch Dienstleistungs- bzw. Produktionsbetriebe) sind zulässig, Lieferungen sind zulässig
o Dienstleistungen am Kunden sind nicht zulässig (Massage, Fußpflege, Kosmetik, Friseur etc.)
o Ausnahme: medizinische Notwendigkeit (Heilmassage, Fußpflege bei Diabetikern etc.)
https://www.wko.at/service/kriterien-schliessung-von-geschaeften.pdf

Wenn ich jetzt keinen Fehler mache, dann sind sexuelle Dienstleistungen wohl wie Massage etc. zu klassifizieren und damit unzulässig. Eine medizinische Notwendigkeit kann bei sexuellen Dienstleistungen wohl kaum geltend gemacht werden.

Die Verordnung dazu im Wortlaut:
§ 1. Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt.
https://www.wko.at/service/BGBLA_2020_II_96.pdf
Dann folgen noch einige Ausnahmen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eine medizinische Notwendigkeit kann bei sexuellen Dienstleistungen wohl kaum geltend gemacht werden.

Wennst ein freundlich gesonnenen Arzt kennst... :hmm::schulterzuck:
Aber eben als Privat-Rezept. Die Kasse zahlt das eh ned. :hahaha:

Davon mal abgesehen... Freunde darf man doch wohl noch besuchen, oder?
Und was hinter der Tür passiert...und wie lang oder kurz der Besuch ist...
...geht niemanden etwas an. :fies:
 
Wurden finanzielle Entschädigungsmodelle für gemeldete SW in Aussicht gestellt?
In Österreich sind SW ja, anders als in Deutschland, Selbständige. Ob jene, die (neben der Meldung als SW - blaue Karte - und gültiger grüner Karte) mit SVA-Versicherung und Steuernummer auf der ganz offiziellen Schiene fahren, dann im vollen Sinn EPUinnen (Ein-Personen-Unternehmerinnen) sind, weiß ich jetzt nicht mit Bestimmtheit.
Und die Details der EPU-Unterstützungsmaßnahmen sind auch noch nicht bekannt. Einschlägige Diskussionen gibt es bereits in Sexworker-Foren usw.
Neben der Bedrohung Verdienstentgang gibt es auch das noch größere Problem für jene (meist ausländischen) SW, die im Studio/LH/Club wohnen und den Sprung in die Heimat nicht mehr geschafft haben.

Freunde darf man doch wohl noch besuchen, oder?
Dem Buchstaben des Gesetzes (und der VOen) nach nur mehr zu den erlaubten Zwecken. (Ja, ich weiß, Grundbedürfnis und so ...)
 
Wie schaut die rechtliche Lage bei Hausbesuchen aus?
Ist mir noch gar nichts konkretes untergekommen zu dem Thema.

Meine Vermutung ist, dass covid-19 ein durchaus willkommener Anlass ist um (legale) Prostitution einzuschränken.

Es werden soweit mir bekannt zur Zeit keine der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt, womit in spätestens paar Wochen, wenn keine "Deckel" neu abgestempelt werden, sowieso jegliche Ausübung illegal ist.
 
Ist mir noch gar nichts konkretes untergekommen zu dem Thema.

… ausser vielleicht der ziemlich eindeutige Text der Verordnung ?

§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.
Das ist das Betreten der Strasse, aber vermutlich auch der Tiefgarage bei ihr im Haus.

§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,

1. die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;
2. die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;

Ja, ja, „unterstuetzungsbeduerftig“ …

3. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind …

Da geht’s zuerst einmal um die Grundbedürfnisse der SW, weil ihr ist ja das Ausgehen verboten

… und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;

4. die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;

Remote sex?

5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

N.B.: Wenn ich da so vor mich hin interpretiere, so geschieht das
  • weder verbindlich (sondern als ein halb laienhafter, halb gebildeter Common-sense-Versuch) :lehrer: ,
  • weder in Zustimmung noch in Ablehnung (Beurteilung der Sinnhaftigkeit :up::down: :hmm:) der jeweiligen Vorschrift und
  • ohne Gedanken an Praktikabilität, Durchsetzbarkeit usw. :schulterzuck:
 
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