Heute im Kurier: ER 13 - SIE 40 wird sie verurteilt ?

@ jupiter-x: Klar, kann man mit dem Gesundheitsaspekt argumentieren, der Film klingt in der Tat interessant. Dennoch bleibt das Problem, warum denn jetzt der 16jährige sich dem Gesundheitsrisiko Alkohol aussetzen darf, der 15jährige, der sich vielleicht zurecht sogar als reifer einschätzt als sein 16jähriger Kumpel, aber nicht. Und da kannst du halt nur über die bestehenden Gesetze argumentieren. Das Problem ist halt, wie hier auch schon diskutiert wurde, dass Altersgrenzen eben nie dem Einzelfall gerecht werden.
Und davon abgesehen nach meiner Erfahrung würden sich wohl etwa 80% der Jugendlichen als reif genug einschätzen (egal ob jetzt Alk, Porno oder Horrorfilm) - auch wenn diese Selbsteinschätzung wohl meisten nicht ganz realistisch sein dürfte.
 
@Josie69...Keine Bange, das StgB enttäuscht mich partout nicht. Als ein zu "law and order" tendierender Mensch kenne ich, für mich relevante, §§ ganz gut. Im konkreten Fall meiner Tochter ist der Altersunterschied allerdings knapp ÜBER 3 Jahre...sie 13 Jahre 5 Monate, er 17 Jahre 9 Monate. Und diese 4 Monate sind es halt, die gegen das Gesetz sprechen :lehrer: ( mich würden sie eh nicht stören).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ LaFemme:
@ Gwenni:

Ich versuche näheres über den Film herauszufinden. Ich weiß, daß er schon älter ist und über Alkoholsucht, deren Ursachen, gesundheitliche Auswirkungen und die möglichen Heilmethoden sachlich und realistisch informiert. Ob er von der Trinkerheilstätte Kalksburg produziert wurde, weiß ich nicht, ich erinnere mich aber über einen Zusammenhang des Films mit Kalksburg.

Als ich in die Schule ging, wurde dieser Film den ca. 13-jährigen gezeigt und diskutiert - vielleicht auch nur, weil ich einen außerordentlich engagierten Biologielehrer hatte, ich weiß das nicht mehr.

In dem Film wird unter anderem auch gezeigt, wie die Therapie durchgeführt wird. Eben (unter anderem) auf die Art, wie ich es beschrieb. Es wurde auch erklärt, daß diese Methoden so lange von den Alkoholikern geübt werden mußten, bis sie die Schaltungen im Gehirn zwischen dem Geschmack von Alkohol zum Erlebnis von Lustgewinn überdeckt haben, sodaß der Alkoholiker sich bereits beim Anblick von Alkohol graust, in Erwartung sofort nach dem ersten Nippen erbrechen zu müssen.
Unter anderem gabs auch die Szene, in der die Alkoholiker an einem Tisch saßen und sich zwangen das Glas mit Bier bzw. Wein zu trinken, bereits Widerwillen beim Geruch verspürten und der Verlockung nicht widerstehen konnten bzw. sich mehr oder weniger selbst zwangen, worauf sie sofort auf den Tisch erbrachen.

Es wurde auch gesagt, daß (damals zumindest) keine andere langandauernde und wirksame Therapie zur Verfügung steht als die Kombination von Medikamenten mit dieser besonderen Art einer Psychotherapie. Und es wurde auch gesagt, daß diese Therapie ausschließlich auf freiwilliger Basis funktioniert und nach dem ersten Glas Alkohol, auf das man nicht erbrechen muß komplett rückgängig gemacht ist, weil die Patienten sofort wieder die alten Verbindungen im Gehirn aus der Vortherapiezeit aufbauen.

Wie ich weiß, gibt es auch Raucherentwöhnungstherapien mittels Akupunktur, die gute Erfolge haben. Ob es die für andere Suchtkrankheiten auch gibt, weiß ich nicht. Aber auch bei Akupunktur ist es so, daß nach der ersten Zigarette nach erfolgreicher Therapie deren Erfolg zunichte gemacht ist. Die Psychotherapeutischen Methoden in Kombination mit Akupunktur sollen dem Vernehmen nach die besten Erfolge haben. Ganz wichtig ist aber eben auch ein Umfeld, das die Patienten nicht zu Suchtmittel verlockt.
 
Touché! Das war eindeutig ein Freud'scher Verschreiber - dürfte an gestern Nacht liegen: Porno-men :haha:

Aber herzallerliebste Femme fatale, du kannst mir glauben ich spreche es richtig aus, wenn ich nicht den Mund voll habe ;)

Warte nur ich hole mir jetzt einen Rotstift und markiere alle Tippfehler in deinen Geschichten bei mir am Bildschirm :haha:

:engel:

mach nur.. und viel spass dabei... allzuviele sollten es nicht sein... aber auch mir passieren welche ;)

@ LaFemme:
@ Gwenni:

Ich versuche näheres über den Film herauszufinden. Ich weiß, daß er schon älter ist und über Alkoholsucht, deren Ursachen, gesundheitliche Auswirkungen und die möglichen Heilmethoden sachlich und realistisch informiert. Ob er von der Trinkerheilstätte Kalksburg produziert wurde, weiß ich nicht, ich erinnere mich aber über einen Zusammenhang des Films mit Kalksburg.

Da bin ich gespannt... denn - es gibt eigentlich nur ein Medikament, dass dazu führt, dass Alkoholiker sich übergeben, wenn sie Alkohol zu sich nehmen: Antabus... das führt aber nicht nur zur Übelkeit sondern auch zu lebensbedrohlichen Zuständen... und kein verantwortungsvoller Arzt würde sich dazu bereit erklären absichtlich jemandem Alkohol zuzuführen, wenn der nachgewiesenermassen Antabus eingenommen hat.

Was du beschreibst, klingt nach Methoden aus grauer Vorzeit, die lange überholt sind... ich weiss allerdings nicht, wann du zur Schule gegangen bist ;)
 
Da bin ich gespannt... denn - es gibt eigentlich nur ein Medikament, dass dazu führt, dass Alkoholiker sich übergeben,
Was du beschreibst, klingt nach Methoden aus grauer Vorzeit, die lange überholt sind... ich weiss allerdings nicht, wann du zur Schule gegangen bist ;)

Medikament wurde sicher keines genannt.
Und graue Vorzeit - das kann schon stimmen. Damals gab es noch nicht einmal das Komasaufen von Jugendlichen :)
Darum habe ich auch die aktuelle Internetadresse eingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Medikament wurde sicher keines genannt.
Und graue Vorzeit - das kann schon stimmen. Damals gab es noch nicht einmal das Komasaufen von Jugendlichen :)
Darum habe ich auch die aktuelle Internetadresse eingestellt.

Komasaufen gabs schon in grauer Vorzeit... nur hat damals halt keiner die Rettung geholt ;)
Danke für die internetadresse :mrgreen:
 
@Josie69...Keine Bange, das StgB enttäuscht mich partout nicht. Als ein zu "law and order" tendierender Mensch kenne ich, für mich relevante, §§ ganz gut. Im konkreten Fall meiner Tochter ist der Altersunterschied allerdings knapp ÜBER 3 Jahre...sie 13 Jahre 5 Monate, er 17 Jahre 9 Monate. Und diese 4 Monate sind es halt, die gegen das Gesetz sprechen :lehrer: ( mich würden sie eh nicht stören).

das sind aber nicht 3 jahre und 4 monate sondern 4 jahre und 4 monate altersunterschied.

aber manu ich hab eine andere frage. ich bin 44 und hab ein nettes mädel kennen gelernt. die süsse ist körperlich sehr reif und ich hab geglaubt sie ist 20. wir sind sehr verliebt. als wir das erste mal bei ihr im bett waren hat sie mir gesagt dass sie erst 16 ist und mir ihre e-card gezeigt. aber gleichzeitig hat sie zu mir gesagt dass sie mich sehr liebt und sie mit mir sex haben will. da ich mir zur zeit nicht sicher bin haben wir zur zeit nur streicheleinheiten und oralsex. kannst du mir helfen? will ja nicht ins gefängnis.
 
eines versteh ich nicht: wenn eine 40 jährige frau sex mit einem unter 16 jährigen hat, wird sie nicht bestraft.

So wie in diesem Fall? Die Strafe wurde nur Bewährung ausgesetzt.

aber wenn ein 40jähriger mann mit einer 16jährigen sex hat, dann wird er bestraft. verstehe einer die gesetze in österreich.

Blödsinn, da wird nicht unterschieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
er machte mich - unnötigerweise zwar - darauf aufmerksam, dass er an ihrem 14. Geb. bereits 18 ist und sich ohne meines Sanktus' strafbar machen würde.

Aha? Der Sanktus der Erziehungsberechtigten ist weder notwendig noch erheblich. Entweder es ist verboten, oder nicht. Ab 14 ist es das nur mehr unter bestimmten Umständen.
 
als wir das erste mal bei ihr im bett waren hat sie mir gesagt dass sie erst 16 ist und mir ihre e-card gezeigt. aber gleichzeitig hat sie zu mir gesagt dass sie mich sehr liebt und sie mit mir sex haben will. da ich mir zur zeit nicht sicher bin haben wir zur zeit nur streicheleinheiten und oralsex. kannst du mir helfen? will ja nicht ins gefängnis.

Na, das ist ja viiieeel besser... Schon mal was von beischlafsähnlichen Handlungen gehört? Offenbar nicht. Is aber egal, die einzige Grenze die es (beiderseitiges Einverständnis vorausgesetzt) nach 16 noch gibt ist die Entgeltlichkeit (= Prostitution).
 
Zuletzt bearbeitet:
@Rapidwien:

Liest du eigentlich auch die postings in diesem thread ?
Falls ja, dann müsstest du nicht diese frage stellen - die bereits sicherlich zum 20. mal beantwortet wurde - lesen hilft meistens
Wenn dus mit dem Holzhammer möchtest, dann bitte: Ja fick sie/ihn, gib ihr/ihm kein geld, mache kein Pornoaufnahmen und du bist immer legal wenn sie/er zumindest 14 Jahre alt ist und nicht unterentwickelt oder völlig blöd ist.
Begriffen ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bingo - ich vertraue. Diesbezüglich zwar a bisserl weniger meinem Kind (Hormone, Neugierde etc. - eh scho wissen :mrgreen:), als ihrem Freund. Auch mein Mädel wirkt viel reifer, als ihre gleichaltrigen Freundinnen und geht locker als 16jährige durch.
Mit dem Jungen, den sie mir gleich zu BEGINN der Freundschaft vorgestellt hat, verstehe ich mich sehr gut. Wenn er zu mir - wortwörtlich - sagt: "Brauchst ka Angst haben, i muss net gleich Sex haben. Außerdem bin i ja kein Kinderf....r", so glaube ich ihm das auf's Wort.
Und ich weiß, dass mein Mädel ihr 1. Mal nicht lange für sich behalten könnte bzw. durch sein Verhalten sich " verraten " würde. Sie müsste auch keine Angst haben, dass es von meiner Seite negative Konsequenzen geben würde, da ich ihr diesen Freund von Herzen gönne. Er ist nicht nur vernünftiger und reifer, als manch erwachsener Mensch, sondern weiß auch über die Gesetzeslage verdammt gut Bescheid: er machte mich - unnötigerweise zwar - darauf aufmerksam, dass er an ihrem 14. Geb. bereits 18 ist und sich ohne meines Sanktus' strafbar machen würde.
Du enttäuschst mich. Bisher hast Du messerscharf und sehr eloquent aus den entsprechenden Gesetzestexten zitiert, und jetzt landest Du so einen "juristischen Bauchfleck". Deinen Sanktus braucht der Freund Deiner Tochter nämlich überhaupt nicht, wenn sie 14 ist. Im Gesetz ist keine Rede von der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, und es wäre ja auch in der Praxis ziemlich skurril, wenn das ein Kriterium wäre. Man stelle sich vor, wie der/die Ältere das Einverständnis der Eltern vor Gericht beweisen müsste - mit schriftlicher Einverständniserklärung beider Elternteile, vielleicht sogar noch notariell beglaubigt? Einen Schritt weiter gedacht: Eine solche Erklärung würde, wenn sie etwas undeutlich formuliert ist, bei sehr strenger Rechtsauslegung vielleicht sogar den Tatbestand der Kuppelei darstellen.
Das einzige, was gegen Sex einer 14jährigen mit einem Älteren spricht, ist die "geistige Unreife" (abgesehen von Spezialfällen wie Ausnützen eines Abhängigkeitsverhältnisses, Prostitution und Pornographie). Und da Du selbst bemerkt hast, dass Deine Tochter schon jetzt wirkt wie eine 16jährige, dürfte das nicht in Frage kommen.

Ich wundere mich aber auch in anderer Hinsicht sehr über Dich. Du bist dagegen, dass Deine Tochter schon jetzt Sex hat, obwohl sie es offensichtlich gerne möchte. Einverstanden. Aber gleichzeitig hast Du nichts dagegen, dass sie an ihrem 14.Geburtstag ihr "erstes Mal" hat. Warum gerade dieses Datum? Nur weil es im Gesetz steht?
Sorry, aber das ist doch absurd! Dem Freund der Deiner Tochter würde schon jetzt keine Strafe drohen, wenn ihn niemand anzeigt. Und außer Deiner Tochter selbst und Dir (bzw. Deinem Mann, sofern vorhanden) sehe ich von Vornherein niemanden, der für eine solche Anzeige in Frage kommt. Andererseits könnte es sein, dass sie mit 14 1/2 noch genauso "unreif" für Sex ist wie mit 13 1/2.
 
Als ich 13 war , war ich total in meine Lehrerinn verknallt. Ich hätte alles gegeben wenn ich sie vögeln hätte dürfen. Ein Traum eines jeden 13,14 jährigen. Also von der Reife her sicher möglich . Das Erlebniss wird der Junge sicher nie mehr vergessen. Der hat sicher viel gelernt von Ihr! :)
 
Aha? Der Sanktus der Erziehungsberechtigten ist weder notwendig noch erheblich. Entweder es ist verboten, oder nicht. Ab 14 ist es das nur mehr unter bestimmten Umständen.

Die bestimmten Umstände wären es ja theoretisch. ;) Wir haben meine Tochter manchmal auf der Schaufel, da sie in manchen Belangen halt doch noch - im Vergleich zu ihm - etwas unreif und naiv agiert. Steht ihr logischerweise aufgrund ihres derzeitigen Alters auch zu. :)
 
wieso wären "es die bestimmten umstände theoretisch" - ist sie zurückgeblieben oder blöd ?
Und zwar nicht im Vergleich zu älteren Personen sondern im Vergleich zu ihrer Altersgruppe natürlich -
Also Quatsch, das gesetz meint natürlich nicht dass eine 14 jährige dasselbe niveau wie ein 18-jähriger aufweisen muss.

jetzt wird es aber eh bald langweilig - ich habs oft genug geschrieben, lest es einfach
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@kater001. Habe schon mal geschrieben, dass es mir persönlich egal wäre, wenn die beiden jetzt schon würden, obwohl der Altersunterschied a bisserl mehr, als drei Jahre beträgt. Anzeigen? Nie und nimmer...ich schätze den Jungen sehr. (Mein Mann ist verstorben).
Da ihr Freund allerdings die Polizeischule machen möchte, ist er derjenige, der da päpstlicher, als der Papst ist. ;)
 
Zurück
Oben