Heute im Kurier: ER 13 - SIE 40 wird sie verurteilt ?

na da wird sich da balg freun, wenn er mit 10 seine oma (53) zum elternsprechtag mitnimmt und mit seinem bruder (26) kiffen darf :mrgreen:
 
Im heutigen Kurier gibt es den Bericht vom Prozessbeginn gegen eine 40-jährige Handballtrainerin die in ihren 13-jährigen Schützling verliebt war.
Sogar die Mutter des Buben akzeptierte schließlich diese Beziehung. Rund 5 Monate vor dem 14. Geburtstag des Burschen haben die beiden zum ersten Mal miteinander geschlafen.
Beide beteuern, dass sie sich lieben und dass alles ganz freiwillig und natürlich geschehen sei.

Ich meine, dass man da ganz genau prüfen muss, inwieweit die Frau ihre Überlegenheit und die Abhängigkeit des BUrschen ausgenützt hat. Sollte sich aber herausstellen, dass wirklich alles freiwillig und oune Zwang geschah, dann hoffe ich auf einen Freispruch.

Ausserdem hat's dem Jungen bestimmt gefallen - und er ist österreichweit wahrscheinlich der einzige 13-jährige der's sexuell schon drauf hat....

Also wenn das Verhältnis umgekehrt wäre, also er 40 und sie 13, dann würde die Frage nicht mal gestellt werden. DAnn würden alle nur schreien:"Hängt ihn an den Eiern auf!". Naja, das geht ja bei einer Frau nicht, also muss ihr der Prozess gemacht und sie hinter Gitter gebracht werden.

Ja so kann es gewesen sein, wie ihr sagt. Aber auch ganz anders.
Wenn ich mich erinnere wie ich 13 war, da haben alle Jungs nur rauf gewartet, dass da was geht bei uns Mädls. Wenn sich einer bei einer Party auf meinen Scho gesetzt hat, hat er regelmäßig einen Steifen gekriegt - ich hab das immer sehr lustig gefunden - aber gegangen ist für die Jungs halt nichts.
So - und jetzt hat er da eine 40-jährige die ihn lässt - und ausserdem noch verliebt ist (oder auch nur tut - egal) - jetzt geht alles das was er sich immer erträumt hat und danach gewixt hat!!
Er ist total happy und natürlich auch verliebt - wo bitte ist jetzt das Verbrechen ??????
Der Anwalt der Frau sagt(Zitat Zeitng): Wenn sie die paar MOnate bis zum 14. Geburtstag gewartet hätten, gäbe es heut keinen Prozeß!

Ganz genau darum geht es ja bei dem Gesetz das die Verführung Minderjähriger verbietet. Sie hat ja quasi seine "Notlage" und seine Unreife ausgenutzt ihn sexuell gefügig zu machen. Ein Erwachsener kann einen jungen heranwachsenden sehr leicht beeinflussen wenn er die richtigen Worte zu gebrauchen weiß.
Wegen den paar Monaten auf oder ab... ja gut, ist halt blöd, aber irgendwo muss man ja die Grenze ziehen. Und wenn man immer sagt, "Ja wegen den 5 Monaten..." dann kommt bald der fall wo ein gerade erst 13 gewordene/r sowas passiert und dann heissts wieder, ja, das sind doch nur 5 monate von dem was wir sonst ausgehen usw. usf.
Und gerade eine 40 jährige die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, müsste doch in der Lage sein, sich 5 Monate zurück zu halten, oder nicht?
 
In den USA läuft sowas anders:


Shannon Alicia Schmieder (39) muss sich längere Zeit keine Sorgen um das amerikanische Bildungssystem machen, denn die Lehrerin wurde zu 40 Jahren Haft verurteilt, weil sie Sex mit einem 14-jährigen Schüler hatte. Mindestens 20 Jahre davon muss sie auch absitzen. Die Affäre flog auf, weil die Eltern des Buben Nachrichten der liebestollen Lehrerin auf der Facebook-Seite ihres Sohnes entdeckten. Die Frau war mit der Familie des Buben eng befreundet, kannte ihn laut "Daily Mail" von Kindesbeinen an.
 
Shannon Alicia Schmieder (39) muss sich längere Zeit keine Sorgen um das amerikanische Bildungssystem machen, denn die Lehrerin wurde zu 40 Jahren Haft verurteilt, weil sie Sex mit einem 14-jährigen Schüler hatte. Mindestens 20 Jahre davon muss sie auch absitzen. Die Affäre flog auf, weil die Eltern des Buben Nachrichten der liebestollen Lehrerin auf der Facebook-Seite ihres Sohnes entdeckten. Die Frau war mit der Familie des Buben eng befreundet, kannte ihn laut "Daily Mail" von Kindesbeinen an.

Oke, also 40 Jahre finde ich etwas übertrieben. Sie hat ihn ja nicht vergewaltigt oder so was. Kriegt man in der USA überhaupt soviel für Vergewaltigung? Ich mein, das ist ähnlich wie bei uns, dass die beim ersten mal nach ein paar Jahren wieder raus kommen, oder?
Ich meine, Verführung Minderjähriger gehört bestraft, aber doch nicht ärger als Vergewaltigung, nur um ein Exempel zu statuieren. Verdrehte Welt +kopfschüttel+
 
Oke, also 40 Jahre finde ich etwas übertrieben. Sie hat ihn ja nicht vergewaltigt oder so was.

Das ist egal.
Wenn sich ein 40 Jähriger an 13 jährige Kinder ran macht, sollte es weggesperrt sein.
Ich wünschte mir solchen Strafmaß für Europa.
 
Oke, also 40 Jahre finde ich etwas übertrieben. Sie hat ihn ja nicht vergewaltigt oder so was.

Auch wenn es im beiderseitigen Einvernehmen geschah, wird es vom Gesetz so gesehen!

Wäre interessant zu erfahren, wie du darüber denken würdest, wenn es sich dabei um dein Kind handeln würde...
 
Das ist egal.
Wenn sich ein 40 Jähriger an 13 jährige Kinder ran macht, sollte es weggesperrt sein.
Ich wünschte mir solchen Strafmaß für Europa.

Naja, ich finde man muss da schon ein bisschen differenzieren, ob derjenige gezielt vorgegangen ist oder gar Gewalt gebraucht hat, oder ob es sich wie im Falle Lehrerin - Schüler, einfach irgendwie so ergeben hat, weil der Erwachsene selbst einfach nie ins emotionale Erwachsenenalter gekommen ist und Psychisch total unreif ist.

Auch wenn es im beiderseitigen Einvernehmen geschah, wird es vom Gesetz so gesehen!

Wäre interessant zu erfahren, wie du darüber denken würdest, wenn es sich dabei um dein Kind handeln würde...

Nope :nono: eben nicht, wenn es im beiderseitigen Einvernehmen geschieht, dann nennt man das Verführung Minderjähriger, wenn der/die Minderjährige gezwungen wurde, spricht man von Vergewaltigung.

Ich glaube die Frage wie ich denken würde, wenn es sich um ein Kind handelt, stellt sich gar nicht, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Kind (also ein Mensch der noch nicht die Geschlechtsreife erreicht hat) freiwillig Sex haben würde.
 
Nope eben nicht, wenn es im beiderseitigen Einvernehmen geschieht, dann nennt man das Verführung Minderjähriger, wenn der/die Minderjährige gezwungen wurde, spricht man von Vergewaltigung.

Minderjährig sind "Kinder" im Alter von 14 - 18 Jahre, unter 14 sind sie unmündig!
Die Strafdrohung beträgt sowohl im Fall einer Vergewaltigung, als auch im Falle von schwerem sexuellen Missbrauch Unmündiger 10 Jahre!


Ich glaube die Frage wie ich denken würde, wenn es sich um ein Kind handelt, stellt sich gar nicht, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Kind (also ein Mensch der noch nicht die Geschlechtsreife erreicht hat) freiwillig Sex haben würde.

Meine Frage war nicht, wie du denken würdest, wenn es ein Kind beträfe, sondern wenn es DEIN Kind beträfe! :lehrer:
Wenn man Elternteil ist, denkt man da a bissi in anderen Werten!
 
Ich kenne den Fall, ich kenne die Beteiligten, ich spreche seit damals mit der sogenannten Handballtrainerin kein Wort mehr. Die Kinder tun mir Leid (und mit denen rede ich selbstverständlich auch noch), aber den Gerichtsentscheid kann ich weder akzeptieren, noch verstehen (zumal ich weiß, wie viel Leid diese Frau über ihre Familie gebracht hat; wie viel Leid sie über das Kind, an dem sie sich vergnügt, gebracht haben wird, das wird man in ein paar Jahren wissen).

Dieser Fall hat mein Vertrauen in die Österreichische Justiz weit stärker erschüttert als alle anderen Justizpossen von Androsch bis Tierschützerprozess vorher (aber es wird vielleicht noch Grasser, wenn dieser Prozess einmal gestartet wird). Ich kann die sogenannten Zeitungen (Österreich, Heute, Krone und wie der Schund noch so heißt) nicht verstehen, die da eine Haltung eingenommen haben, die Gewinnmaximierung über Sitte und Anstand stellt. Wenn diese Kinderschänderin sich jetzt auch noch an diesem Kind (er ist immer noch keine 16 Jahre alt) geschwängert hat, dann wünsche ich ihr, dass sie ihr Kind alleine großziehen wird müssen, denn ich hoffe, ihr Schatz wird seine nekrophile Neigung möglichst bald überwunden haben ...
 
Meine Frage war nicht, wie du denken würdest, wenn es ein Kind beträfe, sondern wenn es DEIN Kind beträfe!
Wenn man Elternteil ist, denkt man da a bissi in anderen Werten!

Tschuldige, falsch verstanden. Aber diese Frage stellt sich ebenfalls nicht, da ich keine Kinder habe und es somit nicht beurteilen kann. Ich weiß nicht, wie es ist ein Kind zu haben und kann nur aus meiner Sicht urteilen.

Minderjährig sind "Kinder" im Alter von 14 - 18 Jahre, unter 14 sind sie unmündig!
Die Strafdrohung beträgt sowohl im Fall einer Vergewaltigung, als auch im Falle von schwerem sexuellen Missbrauch Unmündiger 10 Jahre!

unmündig schließt minderjährig doch nicht aus. Wenn man unter 14 ist, ist man minderjährig UND unmündig.
Jap, aber schwerer sexueller Missbrauch beinhaltet ja die Ausnutzung einer Zwangslage, oder?
Insofern ist es ja "nur" sexueller Missbrauch. Also ohne Schwere. Ich glaub darauf stehen bis zu 5 Jahren...

Übrigens finde ich es erschreckend dass auf Vergewaltigung die Höchststrafe nur 10 Jahre beträgt. Das könnte man meiner Meinung nach, gut auf Lebenslänglich ausweiten.
 
denn ich hoffe, ihr Schatz wird seine nekrophile Neigung möglichst bald überwunden haben ...

Ich stimme in den meisten Punkten deines Postings mit dir überein. Aber mit dem Ausdruck "nekrophil" hast du weit daneben gegriffen, das kennzeichnet etwas ganz anderes. Selbst die Bezeichnung "gerontophil" ist nicht angebracht, da hiefür ein Altersunterschied von 50 Jahren oder mehr als typisch angenommen wird.

Die erwachsene Frau hat aber jedenfalls völlig verantwortungslos gehandelt und sich keine Gedanken darüber gemacht, welche Auswirkungen das auf den jugendlichen haben wird.
 
eines dürfte klar sein dass die heute 13 jährigen mehr wissen und mehr erfahrung haben in sachen sex als es damals bei uns derfall war, da hat sich im laufe der zeit sicher vieles grundlegend geändert, nur mit 13 jahren da geht ein junger mensch doch erstmal auf entdeckungsreise, da gibt es so viele einflüsse, da gibt es soviel zu erforschen, ich denke dass dies diesem jungen durch diese beziehung alles genommen wurde (wird), interessant wäre wenn man die zeit jetzt um 10 jahre weiterdrehen könnte um zu sehen, was dann von dieser beziehung noch übriggeblieben ist, aber vielleicht geht es ja auch gut, wer weiß das schon, :hmm:
 
unmündig schließt minderjährig doch nicht aus.

Eh nicht, wer unmündig ist, ist automatisch auch minderjährig, aber nicht alle Minderjährigen sind noch unmündig. Deswegen heißt es ja auch mündige und unmündige Minderjährige.

Jap, aber schwerer sexueller Missbrauch beinhaltet ja die Ausnutzung einer Zwangslage, oder?

Nein. Die Schwere bezieht sich rein auf die sexuellen Handlungen. Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine beischlafsähnliche Handlung unternimmt oder sie dazu verleitet solche Handlungen an sich selbst oder mit jemand anderem vorzunehmen oder zu dulden begeht schweren sexuellen Missbrauch Minderjähriger => 1 - 10 Jahre Haft.

Insofern ist es ja "nur" sexueller Missbrauch.

Nein. "Einfacher" sexueller Missbrauch ist alles, was nicht unter die obige Definition des schweren Missbrauchs fällt => 0,5 - 5 Jahre Haft

Übrigens finde ich es erschreckend dass auf Vergewaltigung die Höchststrafe nur 10 Jahre beträgt. Das könnte man meiner Meinung nach, gut auf Lebenslänglich ausweiten.

In qualifizierter Form drohen bis zu 15 Jahre Haft. Lebenslänglich gibts für Mord. Ist halt schon noch ein gradueller Unterschied.
 
Angenommen ich wär der 13-jährige geschlechtsreife Bub der mit einer 40-jährigen Frau ein... Ja... ich sag mal "Liebesverhältnis" hat.
Ein Liebesverhältnis? Was versteht man darunter? Muss die Relevanz eines psychischen Schadens resultierend aus der Beziehung zwingend angenommen werden? Ist es nicht vielmehr diese Kesseltreiberei und Treibjagd seitens der Medien und Bigottischen Außenwelt die einen psychischen Schaden verursachen weeerden? Sicher ist es nur sehr schwer zu tolerieren was da geschehen ist.
Die Aussage des Richters finde ich sehr treffend. Als 13-jähriger hab ich auch Nachts mit harter Latte von meiner Nachbarin geträumt. Das konnte ich auch nicht verbergen. Die Frauen und umgekehrt riechen das.
Bin gespannt was in 5 Jahren ist. Vielleicht kommmt der Thread nochmal in Gang. Mal sehen.

Mann o Mann... wenn ich doch nur nochmal 13 wär...
 
Zuletzt bearbeitet:
hier wurde mit zweierlei Mass gemessen ,denn im umgekehrten Fall wäre das Urteil nicht so Milde ausgefallen und vor allem wären die Medien über einen solchen mann hergefallen da wäre von Monster bis Bestie usw alle stückerl gespielt worden!
Vieleicht liegt es daran das sich einige Männer (verantwortliche Richter Journalisten ) in ihrer Fantasie erregt fühlen wenn damals sie als Junge von einer reifen geilen Trainerin verführt worden wären anstell beim betrachten des Quellekatalog zu wichsen gg
ansonsten kann ich mir eine derartige Verblendung nicht erklären oder ist es jetzt Gesellschaftlich "in " als Erwachsener 13 jährige zu haben (oder nur wenn es sich um reife frau und jungen Mann ;Kind handelt
 
Ich kann die sogenannten Zeitungen (Österreich, Heute, Krone und wie der Schund noch so heißt) nicht verstehen
alois das können wahrscheinlich die wenigsten, aber über eines müssen wir uns heutzutage schon im klaren sein, dass die medien eine der mächtigsten gruppierungen sind, die meinungen unters volk bringen, die nur verunsichern und zwietracht schüren,
 
Manche werden mich steinigen, aber ich bin der Meinung, dass hier zu scharf geschossen wird. Ich bin sehr dafür, dass Kinderschänder hohe Strafen bekommen. Mein erster Gedanke, als der Herr Kartnig wegen einer Steuerhinterziehung, aus der er selbst nicht einmal Vorteile bezog, fünf Jahre unbedingt und sechs Mille Strafe aufgebrummt bekommen hat, war: Sowas kriegen bei uns nicht einmal Kinderschänder, bzw. würde ich mir einmal wünschen, dass Kinderschänder einmal so eine Strafe bekommen.

Nur: In meinem Verständnis ist Kinderschändung etwas Anderes. Es ist der Missbrauch von Kindern, die noch nicht einmal in der Pubertät sind. Es ist Kinderpornographie. Es ist durchaus manchmal auch der Missbrauch von Frühpubertierenden, in vielen Fällen ist krankhaft, d.h. dass eine Person mehrere Kinder missbraucht. Oder es ist organisiert und gewerbsmäßig. So etwas gehört verfolgt, so etwas gehört bestraft, und zwar nicht mit so Laschi-Strafen wie in Österreich, sondern ähnlich wie in den USA, in organisierten Fällen mit Höchststrafe lebenslang.

Aber in diesem Fall? Eine 40jährige fickt mit einem (körperlich außerordentlich weitentwickelten, nur als kleine Randbemerkung) 13jährigen. Nach dem Gesetz sicher strafbar, wurde auch bestraft, aber in solchen Grenzfällen müssen die genauen Umstände des Einzelfalles sorgfältig beurteilt werden. Insofern hat der Richter aus meiner Sicht ein sehr weises Urteil gefällt. Ich würde es im Übrigen auch bei umgekehrten Geschlechterrollen nicht anders sehen, wenn der Fall so liegen würde wie er eben ist. Sex mit einer/m 13jährigen ist für mich nicht automatisch Kindesmissbrauch. Es kann sich um einen solchen handeln, aber dazu muss man den Einzelfall kennen.

Ich selbst, nur um evtl. aufkommenden Gerüchten vorzubeugen, hatte mit Mädchen dieser Altersklasse zuletzt "näheren" Kontakt, als ich selbst in etwa im gleichen Alter war. Und jetzt bin ich immerhin schon in meinen Dreißigern. ;)
Aber ich akzeptiere, dass die Liebe manchmal wo hinfällt, wo man sie nie vermutet. Und angesichts der Nachgeschichte dieses Falles traue ich mich schon irgendwie von Liebe zu sprechen.
 
@Silver-Moon: danke für die Aufklärung :)

@Kater: Das entspricht ziemlich dem, was ich auch denke. Jemand der ein Kind/einen Jugendlichen Vergewaltigt, gehört laange hinter Gitter, aber bei einvernehmlichen Sex mit einem Jugendlichen (nicht Kind! da gibts sowas sicher nicht :nono: ), muss man, denke ich, schon differenzieren, wie die Sachlage ist. Ist der Jugendliche manipuliert oder beeinflusst worden, oder hat vielleicht gar der Jugendliche den ersten Schritt gewagt.
Nichtsdestotrotz ist es natürliche eine Straftat, die geahndet werden muss, aber je nach den Umständen kann man hier ein bisschen Milde walten lassen oder eben Härte zeigen, sollte sich eine böse Absicht herausstellen. Dafür gibt es ja das Variable Strafmaß, wo der Richter entscheidet wie viel derjenige bekommt.
 
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