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Hobbyhuren betreiben keine Prostitution!?!? Usw...
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Hobbyhuren betreiben keine Prostitution!?!? Usw...
Was sich gemeinhin als Hobbyhuren bezeichnet, sind natürlich Prostituierte.Hobbyhuren betreiben keine Prostitution!?!?
nur gelegentlich und nicht gewerbsmäßig erfolgt
Du verstehst nicht, was gewerbsmäßig heißt und was gelegentlich heißt. Drei Mal im Monat kann durchaus wiederkehrend und nicht nur gelegentlich sein.Demnach bin ich, wenn ich 3 mal im Monat Dienstleistungen anbiete auch Hobby-Dienstleister und brauch keine Steuern mehr zu zahlen?
Ich habe das weiter oben schon ausgeführt, wenn sich jemand die Mühe machen würde nachzulesen, was schon diskutiert wurde. Auch etwas, das man selbst als Hobby sieht, weil man es nur nebenher aus Freude macht, kann gewerbsmäßig (oder gewerblich) sein.Kann ich das Prinzip auch als Drogenverkäufer anwenden? Ich frag jetzt ehrlich. Wo ziehen wir die Grenze, bei welchen Delinkten bzw. wie oft ist gewerbsmäßig, wie oft ist Hobby?
Bei einer Diskussion mit Kreuzungen aus Mimosen und Stachelschweinen, die im EF offenbar ein ideales Biotop gefunden haben, kommt sehr leicht der Vorwurf der Arroganz, sobald Unwissen aufgedeckt wird. Daher nur eine Gegenfrage.
@Nedul: Wenn dir Menschenrechte eigentlich im Grunde egal sind, warum pudelst du dich dann auf, wenn der Polizei bei ihren Ermittlungen gegen Hobbyhuren systematische Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden?
"bei Gelegenheit, nicht in der Absicht, es zu wiederholen".
Kann ich das Prinzip auch als Drogenverkäufer anwenden?
Dazu gibt es durchaus Literatur ..
Was sich gemeinhin als Hobbyhuren bezeichnet, sind natürlich Prostituierte.
Was Lycisca meint, kann man [post=2382632]weiter oben in diesem Thread[/post] nachlesen. (Wenn die Hingabe des eigenen Körpers für sexuelle Handlungen nur gelegentlich und nicht gewerbsmäßig erfolgt, ist es keine Prostitution im Sinn des Gesetzes. Vgl. dazu beispielsweise das Wiener Prostitutionsgesetz: "Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt.)
Jetzt hör` ich aber auf, schön langsam wird`s wirklich mühsam mit euch.
Genau. Wanderhuren, SexworkerInnen, Hobbynutten, Gesellschaftsdamen... - Schlampen, soweit das Auge reicht.
Behördenwillkür besonders in Slowenien, Ungarn und Kroatien:
"Viele Ärger hat es wieder rund um die Vignettenpflicht in Slowenien gegeben", sagt die ÖAMTC-Juristin. Beispielsweise wurden Autofahrer ohne Vignette von der Polizei auf eine mautpflichtige Autobahn umgeleitet und dort abgestraft.
Ungarn ist durch die Bank negativ aufgefallen: Strafbescheide werden nur auf Ungarisch zugestellt, die Zollfreigrenzen ignoriert und bei Polizeikontrollen überwiegt der Eindruck, dass bloß abkassiert werden soll. Auch in Kroatien kam es zu ärgerlichen Abkassieraktionen, wenn Touristen z. B. eine Mautgebühr in Euro statt in der Landeswährung Kuna begleichen wollten. Und ein weiteres Schmankerl haben sich die kroatischen Behörden im Sommer 2009 einfallen lassen: So behauptete ein kroatischer Polizist in einem Fall fälschlich, dass das Mitführen der grünen Versicherungskarte zwingend sei, unter Androhung einer Strafe von rund 2.000 Euro.
Man glaubt ja gar nicht, wie schnell man sich gewerbsmäßig prostituiert.
Ist schon sehr fraglich, inwieweit Aufenthaltsverbot/Schubhaft gegen EU-BürgerInnen wegen einer Verwaltungsübertretung mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Und alle wollen den Europäischen Gerichtshof zur Wahrung vermeintlicher Rechte bemühen. Nur Autofahrer sollen dort keine Recht finden dürfen ....... obwohl das viel angebrachter wäre .....
Strafbescheide werden nur auf Ungarisch zugestellt
abkassieraktionen, wenn Touristen z. B. eine Mautgebühr in Euro statt in der Landeswährung Kuna begleichen wollten.
Herman Ist schon sehr fraglich, inwieweit Aufenthaltsverbot/Schubhaft gegen EU-BürgerInnen wegen einer Verwaltungsübertretung mit dem EU-Recht vereinbar ist.
. Nur Autofahrer sollen dort keine Recht finden dürfen ..........
Sagt wer?
Außerdem liegen bei den genannten Beispielen nicht unbedingt Menschenrechtsverletzungen vor, sondern eher Amtsmissbrauch. Aber auch gegen den kann man sich, auch dank EU, zur Wehr setzten. Nur scheint dies bei den obrigkeitshörigen Österreichern ein absolutes No-go zu sein. Sich gegen eine Behörde aufzulehnen! Wo kommen wir denn da hin? Na gut...vielleicht noch gegen eine ausländische....