Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Hobbyhuren betreiben keine Prostitution!?!?
Was sich gemeinhin als Hobbyhuren bezeichnet, sind natürlich Prostituierte.
Was Lycisca meint, kann man [post=2382632]weiter oben in diesem Thread[/post] nachlesen. (Wenn die Hingabe des eigenen Körpers für sexuelle Handlungen nur gelegentlich und nicht gewerbsmäßig erfolgt, ist es keine Prostitution im Sinn des Gesetzes. Vgl. dazu beispielsweise das Wiener Prostitutionsgesetz: "Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt.)
 
Kann ich das Prinzip auch als Drogenverkäufer anwenden? Ich frag jetzt ehrlich. Wo ziehen wir die Grenze, bei welchen Delinkten bzw. wie oft ist gewerbsmäßig, wie oft ist Hobby?
 
Demnach bin ich, wenn ich 3 mal im Monat Dienstleistungen anbiete auch Hobby-Dienstleister und brauch keine Steuern mehr zu zahlen? :)
Du verstehst nicht, was gewerbsmäßig heißt und was gelegentlich heißt. Drei Mal im Monat kann durchaus wiederkehrend und nicht nur gelegentlich sein.
 
Kann ich das Prinzip auch als Drogenverkäufer anwenden? Ich frag jetzt ehrlich. Wo ziehen wir die Grenze, bei welchen Delinkten bzw. wie oft ist gewerbsmäßig, wie oft ist Hobby?
Ich habe das weiter oben schon ausgeführt, wenn sich jemand die Mühe machen würde nachzulesen, was schon diskutiert wurde. Auch etwas, das man selbst als Hobby sieht, weil man es nur nebenher aus Freude macht, kann gewerbsmäßig (oder gewerblich) sein.
"Gelegentlich" bedeutet hier nicht nur "nicht oft, ab und zu", sondern "bei Gelegenheit, nicht in der Absicht, es zu wiederholen".
 
Bei einer Diskussion mit Kreuzungen aus Mimosen und Stachelschweinen, die im EF offenbar ein ideales Biotop gefunden haben, kommt sehr leicht der Vorwurf der Arroganz, sobald Unwissen aufgedeckt wird. Daher nur eine Gegenfrage.

@Nedul: Wenn dir Menschenrechte eigentlich im Grunde egal sind, warum pudelst du dich dann auf, wenn der Polizei bei ihren Ermittlungen gegen Hobbyhuren systematische Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden?

Wenn Du nochmal nachliest dann habe ich mich schon zu den Menschenrechten und deinem Verhältnis dazu geäussert. Es ist unangebracht pausenlos die Menschrechte zu strapazieren.

Wenn Du nicht verstehen willst - ich bin mir sicher Du weisst überhaupt nichts über die Menschenrechte, das Völkerrecht und deren Entstehung. Natürlich gelten die für jeden aber die wurden nicht für Dich alleine geschaffen, kapier das doch mal.

Das grenzt auch schon an Menschrechtsverletzung wie Du hier argumentierst .
Geh in Dich - atme durch und überdenke Die ganze Sache noch einmal oder zweimal oder ..

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Das Problem mir der Arroganz - das kann man Dir nicht vorwerfen da Du nur denkst Du weisst wie der Hase läuft, das tust Du aber nicht. Du wirkst also nicht so wie Du es vermutest.

~~

Weisst Du - Du drehst und wendest Dich wie es Dir passt . Wie ein Schlange .

Ich erlaube mir das Wort Schlange zu verwenden da Du uns als Mimosen und Stachelschweine bezeichnest - wen immer Du damit meinst . Hörst Du - wie eine Schlange .

~~

Warum redest du von einem Pudel - hast Du auch so einen kleinen Hund ? Tät mich nicht wundern, ich kenn viele die so eine Töle haben weil es kein Mann mit denen aushält.
 
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"bei Gelegenheit, nicht in der Absicht, es zu wiederholen".

Das wäre zwar sicher nicht gewerbsmäßig, aber mE zu eng (siehe oben, Zitat aus VfGH in #67: VfSlg 10363/1985): "bloß gelegentlich, wenngleich entgeltlich dieser Tätigkeit nachzugehen beabsichtigt."

Kann ich das Prinzip auch als Drogenverkäufer anwenden?

Dazu gibt es durchaus Literatur, etwa im Internet den Artikel eines dt Staatsanwalts:

Lemme, Zur Feststellung des gewerbsmäßigen Handeltreibens bei Kleindealern, HRRS 2009
 
Was sich gemeinhin als Hobbyhuren bezeichnet, sind natürlich Prostituierte.
Was Lycisca meint, kann man [post=2382632]weiter oben in diesem Thread[/post] nachlesen. (Wenn die Hingabe des eigenen Körpers für sexuelle Handlungen nur gelegentlich und nicht gewerbsmäßig erfolgt, ist es keine Prostitution im Sinn des Gesetzes. Vgl. dazu beispielsweise das Wiener Prostitutionsgesetz: "Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt.)

Aha, also sind`s doch Prostituierte. Nur gelegentlich... nicht gewerbsmäßig... soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Schau, schau, daß nächste Windrad. Aber ihr kommt`s mir beide nicht aus, da:

BGHSt 49, 181 - Erläuterungen zu "Gewerbsmäßig" (Die genau Definition hatten wir ja schon). Gehen wir ans Eingemachte.

"Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will. Liegt diese Absicht vor, so ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig einzustufen, auch wenn es entgegen den ursprünglichen Intentionen des Täters zu weiteren Taten nicht kommt."

Na bumm, EINMAL reicht schon... Man glaubt ja gar nicht, wie schnell man sich gewerbsmäßig prostituiert.

Jetzt hör` ich aber auf, schön langsam wird`s wirklich mühsam mit euch.
 
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Jetzt hör` ich aber auf, schön langsam wird`s wirklich mühsam mit euch.

Ja, das ist wirklich mühsam. Wir denken zu einfach. Eine Frau möchte für Sex im Gegenzug Bares sehen. Damit entspricht sie der Definition "Hure" ...... so einfach ist das.
 
Genau. Wanderhuren, SexworkerInnen, Hobbynutten, Gesellschaftsdamen... - Schlampen, soweit das Auge reicht.

;) :cool:
 
Genau. Wanderhuren, SexworkerInnen, Hobbynutten, Gesellschaftsdamen... - Schlampen, soweit das Auge reicht.

;) :cool:

Und alle wollen den Europäischen Gerichtshof zur Wahrung vermeintlicher Rechte bemühen. Nur Autofahrer sollen dort keine Recht finden dürfen ....... obwohl das viel angebrachter wäre .....

Behördenwillkür besonders in Slowenien, Ungarn und Kroatien:

"Viele Ärger hat es wieder rund um die Vignettenpflicht in Slowenien gegeben", sagt die ÖAMTC-Juristin. Beispielsweise wurden Autofahrer ohne Vignette von der Polizei auf eine mautpflichtige Autobahn umgeleitet und dort abgestraft.

Ungarn ist durch die Bank negativ aufgefallen: Strafbescheide werden nur auf Ungarisch zugestellt, die Zollfreigrenzen ignoriert und bei Polizeikontrollen überwiegt der Eindruck, dass bloß abkassiert werden soll. Auch in Kroatien kam es zu ärgerlichen Abkassieraktionen, wenn Touristen z. B. eine Mautgebühr in Euro statt in der Landeswährung Kuna begleichen wollten. Und ein weiteres Schmankerl haben sich die kroatischen Behörden im Sommer 2009 einfallen lassen: So behauptete ein kroatischer Polizist in einem Fall fälschlich, dass das Mitführen der grünen Versicherungskarte zwingend sei, unter Androhung einer Strafe von rund 2.000 Euro.
 
Behördenwillkür:
Vielleicht werden ÖsterreicherInnen in den östlichen Nachbarländern schikaniert, weil es sich dort inzwischen rumgesprochen hat, dass die eigenen Landsleute (Tschechen, Ungarn, Slowenen etc.) hier in Österreich unfair behandelt werden?

Bezogen auf das Thema (Geheim)prostitution:
Laut Fremdenpolizeigesetz 2005 darf gegen illegale Prostituierte ein Aufenthaltsverbot verhängt werden (§ 60.(4)), was in Folge zu Schubhaft führen kann (§ 76).

Ist schon sehr fraglich, inwieweit Aufenthaltsverbot/Schubhaft gegen EU-BürgerInnen wegen einer Verwaltungsübertretung mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Richtlinie 2004/38/EG:
Aufenthaltsverbot, wenn das Verhalten eine gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellt, die ein Grundinteresse des Staates berührt. Strafrechtliche Verurteilungen allein können eine Ausweisung nicht ohne Weiteres begründen.
 
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Man glaubt ja gar nicht, wie schnell man sich gewerbsmäßig prostituiert.

...und wenn gesetze nicht angemeldete prostitution untersagen, dann müssen sich jene die diese gesetze beschliessen aber auch gedanken darüber machen auf welche art und weise die einhaltung eben dieser gesetze überwacht werden soll.

dass ein verdeckter ermittler bei begründetem verdacht erst knapp bevor die hose fällt seine wahre identität zu erkennen gibt... das ist die eine sache.

die andere ist, dass ein: "schmecks, ihr könnts mir gar nichts tun, ohne dass ich zeter und mordio schrei weil in meine privatsphäre eingedrungen wird" der möglichkeit selbst recht zu verletzen tür und tor öffnet.

da kommt sich der typ der am wochenende beim pfusch am bau derklatscht wird und deswegen mit konsequenzen rechnen muss ja veräppelt vor wenn er zum trost nachern eine geheimprostituierte aufsucht :mrgreen:
 
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Ist schon sehr fraglich, inwieweit Aufenthaltsverbot/Schubhaft gegen EU-BürgerInnen wegen einer Verwaltungsübertretung mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Genauso fraglich ist m.E., das jeder daherg'rennte Ratz vom Balkan seine Prinzessin nach Österreich karren kann und selbige dann hier illegal in die Hackn geht. Und während sie anschafft geht er derweil mit der Brechstange Navis und Autoradios shoppen.

Jedes WE eine großangelegte behördliche Säuberungsaktion auf den einschlägigen Strassen, rein in 'ne Bus, ab in die Heimat und Einreiseverbot auf die nächsten 10 Jahre. Und ihn BMW vom Strizzi zur Kostenabdeckung beschlagnahmen.
 
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Und alle wollen den Europäischen Gerichtshof zur Wahrung vermeintlicher Rechte bemühen. Nur Autofahrer sollen dort keine Recht finden dürfen ....... obwohl das viel angebrachter wäre .....

Strafbescheide werden nur auf Ungarisch zugestellt

na ja amtssprache ist auch ungarisch. werden bei uns strafbescheide auf englisch zugestellt? (ist jetzt eine frage)

abkassieraktionen, wenn Touristen z. B. eine Mautgebühr in Euro statt in der Landeswährung Kuna begleichen wollten.

ich glaube bei uns wäre die polizei auch nicht glücklich über kuna oder us-dollar....

Herman Ist schon sehr fraglich, inwieweit Aufenthaltsverbot/Schubhaft gegen EU-BürgerInnen wegen einer Verwaltungsübertretung mit dem EU-Recht vereinbar ist.

na ja. asylwerber sind "gäste". und solange ihr status nicht geklärt ist, kann sehr wohl ihr bewegungsradius eingeschränkt werden. sollte man jedem klarmachen - in seiner landessprache - bei grenzübertritt. ansonsten muss er seinen antrag in ungarn, slowakei oder slowenien stellen......
 
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. Nur Autofahrer sollen dort keine Recht finden dürfen ..........

Sagt wer?
Außerdem liegen bei den genannten Beispielen nicht unbedingt Menschenrechtsverletzungen vor, sondern eher Amtsmissbrauch. Aber auch gegen den kann man sich, auch dank EU, zur Wehr setzten. Nur scheint dies bei den obrigkeitshörigen Österreichern ein absolutes No-go zu sein. Sich gegen eine Behörde aufzulehnen! Wo kommen wir denn da hin? Na gut...vielleicht noch gegen eine ausländische....
 
Sagt wer?
Außerdem liegen bei den genannten Beispielen nicht unbedingt Menschenrechtsverletzungen vor, sondern eher Amtsmissbrauch. Aber auch gegen den kann man sich, auch dank EU, zur Wehr setzten. Nur scheint dies bei den obrigkeitshörigen Österreichern ein absolutes No-go zu sein. Sich gegen eine Behörde aufzulehnen! Wo kommen wir denn da hin? Na gut...vielleicht noch gegen eine ausländische....


na viel spass beim klagen in polen und ungarn. wennst pech hast, kann das jahre dauern (und ich rede jetzt nur von zivilrechtlichen fällen).
 
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