Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Da wir hier nicht einen konkreten Fall diskutieren, stellt sich die Frage nicht.
......
Im konkreten Fall laufen die Verfahren 1 bis 3 noch - und werden bis zur endgültigen Entscheidung noch einige Zeit laufen.
Jössasna ..... :roll:

Du darfst aber ned glauben, dass hier außer Dir nur komplette Volltrotteln mitschreiben.
Natürlich geht's Dir vordergründig um Deinen Fall, aber ich glaube Dir gerne, dass Du den hier nicht diskutieren willst.

Damit willst Du doch nur davon ablenken, dass Du als Tatsachen präsentierst, was lediglich Deine Behauptungen sind, denn wenn Du schon darauf hinweist, dass die Verfahren noch lange laufen werden und Du den Gang zu internationalen Gerichten vorbereitest, dann ist doch daraus abzuleiten, dass sich die Gerichte ganz offensichtlich Deiner Sichtweise nicht anzuschließen gedenken.

Du missbrauchst die Gerichte.
Du missbrauchst die Menschenrechte.

Alles nur, um Deinen gekränkten Stolz zu befriedigen.
Eigentlich tust Du mir leid.
 
wo is die gute alte zeit...
wenn man was falsch gemacht hat, und man es weiß, dann akzeptiert man die strafe... und macht entweder genauso weiter oder man ändert sich...

es gibt zuviele juristen, die haben die gesetze versaut
 
wenn Du schon darauf hinweist, dass die Verfahren noch lange laufen werden und Du den Gang zu internationalen Gerichten vorbereitest, dann ist doch daraus abzuleiten, dass sich die Gerichte ganz offensichtlich Deiner Sichtweise nicht anzuschließen gedenken.
Dazu gibt es ja einen Instanzenzug und Höchstgerichte auf nationaler und europäischer Ebene, dass man die Entscheidungen der Gerichte anfechten kann.
Das ist ganz normal, wenn man eine Grundsatzentscheidung in einer nicht vollständig ausjudizierten Sache anstrebt. Dann muss man damit rechnen, dass die Gerichte nach der gängigen Rechtsansicht entscheiden, die nicht unumstritten sein muss. Dann schaut man sich auch die Rechtsprechung und Literatur zu der Rechtsfrage an und kann vielleicht erkennen, dass der VfGH in älteren Entscheidungen so und so entschieden hat, aber in jüngerer Rechtsprechung eine Tendenz in eine andere Richtung zeigt. (Beeinflusst vielleicht vom EGMR.) Vielleicht bleibt der VfGH aber auch bei seiner bisherigen Rechtsprechung, aber man kann aus Judikaten des EGMR erkennen, dass der andere Nuancen in seiner Urteilsfindung setzt. Dann ist es legitim, auch den EGMR anzurufen.
wo is die gute alte zeit...
wenn man was falsch gemacht hat, und man es weiß, dann akzeptiert man die strafe...
Die guten alten Zeiten, wo man Behördenwillkür noch schlucken musste?
Nein, nicht nur der Bürger soll brav sein und sein Unrecht einsehen. Auch von den Behörden ist zu fordern, dass sie brav sind. Und darum geht es hier.
Du darfst aber ned glauben, dass hier außer Dir nur komplette Volltrotteln mitschreiben.
Dann sollte man es ihr vielleicht nicht so schwer machen, das nicht zu glauben.
Die meisten die hier mitdiskutieren sind doch wirklich Senftuben, die ihre sieben oder mehr Senfpatzeln täglich hier im Forum loswerden müssen.
 
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Die guten alten Zeiten, wo man Behördenwillkür noch schlucken musste?

Behördenwillkür will ich nicht...
ABER
wenn man wissentlich gegen das prostitutionsgesetz verstößt, und in einem aufwaschen auch gleich noch bissl steuern hinterzieht, dann sollte man auch die eier dafür haben, die strafe zu berappen...

ich kriech dem herrn inspektor auch nicht in den arsch, wenn mich die zivilstreife stoppt, soll er mir sagen was der spaß jetzt kostet oder mich anzeigen und gut isses...
 
Behördenwillkür will ich nicht... ABER

Bei Behördenwillkür und Menschenrechtsverletzungen gibt es kein "aber der böse Delinquent hat ...", das das Handeln der Behörden im Nachhinein rechtfertigt. Da @Nedul geglaubt hat, hier gehe es um Drogendealer oder andere Verbrecher: Auch diese haben einen Anspruch darauf, dass sich die Behörden ihnen gegenüber strikt an die Grenzen der Gesetze halten. Erst recht gilt dies im Bereich von Verwaltungsübertretungen.
 
Das war ein Vergleich mit dem Drogen ... ich kann nicht erkennen wo Deine 'Menschrechte' verletzt worden sind . Beim besten Willen will mir das nicht gelingen. Dafür müsste man wissen welcher Schaden Dir zugefügt wurde. Wenn es Dir nur darum geht dass er seinen Ausweis nicht gezeigt hat - vielleicht habt ihr an der Türe gar nicht gesprochen oder das Gespräch war zweideutig nur hast Du das nicht mitbekommen - wo in aller Welt wurden Menschenrechte verletzt.

Ich bin ehrlich - für mich klingt das eher so als dass Du die Menschenrechte - wie Du sie bezeichnest - für deine Sache zweckentfremdest - und das ist eine Beleidigung für alle denen wirkliches Leid angetan wurde.

Ich weiss ja nicht was tatsächlich passiert ist aber wenn Du das verheimlichst und Dich nur hinter deinen Menschenrechten versteckst - die übrigens für alle gelten, nicht nur für Dich - dann bist Du hier an falscher Stelle mit deinen Beschwerden.

Was willst Du konkret bewirken - dass Pozilisten die bei einer nicht registrierten Liebesdienerin klopfen, automatisch verurteilt werden ?

Eben. Eine passive Täuschung indem man jemanden durch absichtliches Verschweigen bewusst in einem falschen Glauben lässt, ist einer aktiven Täuschung gleichzusetzen.

Ausschlaggebend ist die Absicht die dahintersteckt. Ob ihr auch so pingelig seid wenn es dabei um einen Amokläufer oder ähnliches geht ?
 
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Eben. Eine passive Täuschung indem man jemanden durch absichtliches Verschweigen bewusst in einem falschen Glauben lässt, ist einer aktiven Täuschung gleichzusetzen.

(3) Das Einholen von Auskünften ohne Hinweis gemäß Abs. 1 (verdeckte Ermittlung) ist zulässig, wenn sonst die Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen gefährdet oder erheblich erschwert, oder die erweiterte Gefahrenerforschung durch Einsatz anderer Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos wäre.
 
Das Einholen von Auskünften ohne Hinweis gemäß Abs. 1 (verdeckte Ermittlung) ist zulässig, wenn sonst die Abwehr gefährlicher Angriffe ...

Genau DARUM geht es ja die ganze Zeit: Wohnungsprostitution hat nichts mit gefährlichen Angriffen, kriminellen Verbindungen etc zu tun (siehe auch VwGH 2005/01/0039 am 26.03.2007). Im Zusammenhang mit Wohnungsprostitution gibt das zitierte SPG daher keine Ermächtigung zur verdeckten Ermittlung.

@Nedul, #307: Ja, es ist bereits eine verdeckte Ermittlung, wenn der Polizist ein Gespräch beginnt, ohne sich zuerst als Beamter vorzustellen (siehe zur Klarstellung in der Schweiz BGH, BGer 6B743/2009 am 20.03.2010).

Anders wäre es in einer Rechtsordnung a la @LuckOr, wo jegliche Gesetzesübertretung ein schweres Verbrechen ist, nur nicht Falschparken:

Jeder der gegen das Gesetz verstößt und dabei erwischt wird und dann noch auf Rechte besteht gehört erstmal 20 Jahre weggesperrt.

mit falsch Parken gleichzusetzen ist sowieso lächerlich

Dieser Thread geht aber von der bestehenden Rechtsordnung aus.

PS.: Nicht verständlich ist mir in der Rechtsordnung a la @LuckOr, warum Falschparken so privilegiert ist. Im Unterschied zur Geheimprostitution kann Falschparken das Leben unbeteiligter Kinder gefährden. (Beispiel: Kind verschluckt Wespe, Eltern wollen rasch ins Krankenhaus fahren - aber ein Falschparker blockiert die Garagenausfahrt.)
 
Genau DARUM geht es ja die ganze Zeit: Wohnungsprostitution hat nichts mit gefährlichen Angriffen, kriminellen Verbindungen etc zu tun (siehe auch VwGH 2005/01/0039 am 26.03.2007). Im Zusammenhang mit Wohnungsprostitution gibt das zitierte SPG daher keine Ermächtigung zur verdeckten Ermittlung.

Zuhälter, besonders in Verbindung mit Menschenhandel stellen eine kriminelle Verbindung dar. Woher soll der Polizist denn wissen, dass du nicht von einem Zuhälter zur Prostitution gezwungen wirst? Richtig, das kann er nicht wissen.


@LuckOr, warum Falschparken so privilegiert ist. Im Unterschied zur Geheimprostitution kann Falschparken das Leben unbeteiligter Kinder gefährden. (Beispiel: Kind verschluckt Wespe, Eltern wollen rasch ins Krankenhaus fahren - aber ein Falschparker blockiert die Garagenausfahrt.)

Wenn du wieder mit unrealistischen Beispielen anfangen willst, bittesehr, das kann ich auch:

Lycisca prostituiert sich in ihrer Wohnung, ihr Nachbar, ein 85-Jähriger Mann sieht sie durchs Fenster mit einem Freier beim GV, stirbt an einem Herzinfarkt.
Lycisca prostituiert sich in ihrer Wohnung, ein Feuer bricht im Haus aus, die Ausbreitung des Feuers lässt es nicht zu, dass ihr Freier die Wohnung verlässt, der Freier stirbt an einer Rauchvergiftung.
 
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@ Lycisca

falsch Parken ist ja weniger gefährlich, ABER schnellfahren z. B. schon........da sterben jährlich mehrere Hundert Menschen dran und das nur in Österreich. Da sind doch Geldstrafen von ein paar Euros lächerlich...........10 Jahre Mindeststrafe sollte man da ansetzen.

An Geheimprostitution ist glaub ich bisher noch niemand gestorben.
.......und das Finanzamt tut mir auch nicht leid - einerseits ist der Job sittenwidrig und wird diskriminiert, wird auch nicht als Beruf anerkannt - auf der anderen Seite will der Staat fest abkassieren. :kotzen:
 
Nicht verständlich ist mir in der Rechtsordnung a la @LuckOr, warum Falschparken so privilegiert ist. Im Unterschied zur Geheimprostitution kann Falschparken das Leben unbeteiligter Kinder gefährden. (Beispiel: Kind verschluckt Wespe, Eltern wollen rasch ins Krankenhaus fahren - aber ein Falschparker blockiert die Garagenausfahrt.)

Jetzt ziehst du deine Argumente aber schon an den Haaren herbei ........ Punkt 1 muss ich für´s ausfindig machen eines Falschparkers keine verdeckten Ermittlungen anstellen. Es genügt, dass das Wachorgan lesen und schreiben kann.

Und zur Notwendigkeit eines "fahrbereiten" eigenen Fahrzeuges ........ der Stiefel, den du schreibst, der fällt dir offenbar gar nicht mehr auf in deiner blinden Wut auf die Polizei. Übertragen auf den (uralten) Thread von der bedingungslosen Mindestsicherung hieße das nämlich, dass der Staat für mittellose Eltern auch einen PKW zur Verfügung stellen muss. Denn andernfalls setzt er die Kinder großer Gefahr aus. Meinst nicht, dass der Notarzt schneller vor´m Haus steht als die Eltern im Spital wären?
 
Dann sollte man es ihr vielleicht nicht so schwer machen, das nicht zu glauben.
Die meisten die hier mitdiskutieren sind doch wirklich Senftuben, die ihre sieben oder mehr Senfpatzeln täglich hier im Forum loswerden müssen.

Wenn du die meisten hier so siehst, warum diskutierst du dann mit?:fragezeichen:

Zum Diskutieren muss man von hohen Ross der Arroganz hin und wieder auch herunter steigen.
 
Zuhälter, besonders in Verbindung mit Menschenhandel stellen eine kriminelle Verbindung dar. Woher soll der Polizist denn wissen, dass du nicht von einem Zuhälter zur Prostitution gezwungen wirst? Richtig, das kann er nicht wissen.

SPG erlaubt zwar verdeckte Ermittlungen zur Aufdeckung von Zuhälterkriminalität, doch dann muss mehr vorliegen (d.h. gem StPO dem Staatsanwalt vorgelegt werden), als ein vager Verdacht nach dem Motto, "das Verbrechen ist immer und überall". (Sonst könnte unter einem konstruierten Verdacht gegen jeden verdeckt ermittelt werden, weil ja z.B. Korruption allgegenwärtig ist und der tattrige Pensionist den Bankbeamten bestochen haben könnte, um am Sparbuch höhere Zinsen für den Notgroschen zu lukrieren.)

Außerdem ist zu unterscheiden, ob gegen den Zuhälter ermittelt werden soll, oder gegen dessen vermeintliches Opfer.

Schließlich ist das Ergebnis zu prüfen, ob der Zuhälter vors Strafgericht kommt, oder nur das vermeintliche Opfer mit einem Verwaltungsstrafverfahren übrig bleibt. Im letzteren Fall liegt der Verdacht auf Befugnismissbrauch auf der Hand.

Und zur Notwendigkeit eines "fahrbereiten" eigenen Fahrzeuges

Und wenn nun ein anderer Falschparker die Garagenausfahrt des Arztes ebenfalls blockiert? In der fiktiven Rechtsordnung von @LuckOr ist ja Falschparken die einzige "harmlose" Rechtsverletzung die weniger drakonisch bestraft wird, was dann sicher weidlich ausgenutzt wird.

Was die Frage betrifft, ob verdeckte Ermittler gegen Falschparker eingesetzt werden könnten ... ja sicher: Ein als Parkplatzwächter verkleideter Polizist weist verzweifelte Parkplatzsuchende ein und versichert ihnen, dass die Garagenausfahrt ohnedies stillgelegt sei ... nachher schreibt er ein Strafmandat. Dass ein solches Vorgehen des Polizisten rechtswidrig ist, wird wohl allgemein einsichtig sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lycisca
Du liest nur was Du lesen willst .

Eine andere Frage - warum melden die betroffenen Frauen ihre Tätigkeit nicht an?
Das ist auch unfair - abgesehen von Deiner Interpretation der Menschenrechte - den Frauen gegenüber, die gemeldet sind.


An Geheimprostitution ist glaub ich bisher noch niemand gestorben.

Sag das nicht - es gibt genug Krankheiten die ich nicht haben möchte.

Jetzt werden wieder alle aufschrein dass die Untersuchungen gegen die Menschenrechte sind .. ich kannte eine die hatte Verbot !!! weil sie alle Arten von Hepatitis hatte - sie tat es aber trotzdem . Ihr mit eurer Wehleidigkeit geht mir ganz schon auf den Nerv.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und wenn nun ein anderer Falschparker die Garagenausfahrt des Arztes ebenfalls blockiert? In der fiktiven Rechtsordnung von @LuckOr ist ja Falschparken die einzige "harmlose" Rechtsverletzung die erlaubt ist, was dann sicher weidlich ausgenutzt wird.

Bevor du weiter irgendwen anklagst solltest du lesen lernen, das könnte dir viel Ärger ersparen. Du zitierst einzelne Wörter, total aus dem Zusammenhang gerissen, intepretierst das, was dir gerade passt und meinst dann damit argumentieren zu können. Das ist lächerlich, genauso wie deine Träume, dass du jemals vom Staat Geld bekommst, dafür, dass DU Steuern hinterzogen hast, das DU illegaler Prostitution nachgegangen bist.

Das einzige wieso man wirklich mal eine Klage einreichen sollte ist wieso Betrüger wie du (Steuerhinterzieher) noch auf freiem Fuß sind.

Ich zitiere mal den Literaturnobelpreisträger Günter Grass:
Steuerhinterzieher sind "Asoziale"


Ein sehr intelligenter Mann, der Herr Grass.
 
@Lycisca
Du liest nur was Du lesen willst .

Eine andere Frage - warum melden die betroffenen Frauen ihre Tätigkeit nicht an?
Das ist auch unfair - abgesehen von Deiner Interpretation der Menschenrechte - den Frauen gegenüber, die gemeldet sind.




Sag das nicht - es gibt genug Krankheiten die ich nicht haben möchte.

Jetzt werden wieder alle aufschrein dass die Untersuchungen gegen die Menschenrechte sind .. ich kannte eine die hatte Verbot !!! weil sie alle Arten von Hepatitis hatte - sie tat es aber trotzdem . Ihr mit eurer Wehleidigkeit geht mir ganz schon auf den Nerv.

........na da bist du aber selber schuld, wenn du illegale Prostituierte besuchst.
 
........na da bist du aber selber schuld, wenn du illegale Prostituierte besuchst.

Ich war nicht ihr Kunde !!! Das hab ich auch nie geschrieben.
Nicht gemeldet da sie nicht mehr durfte - ist doch auch logisch dass sie nicht darf, sie tat es aber trotzdem - so also dann.

Ich spreche von Wien - hier gibt es mehr als eine Hand voll .
 
Was die Frage betrifft, ob verdeckte Ermittler gegen Falschparker eingesetzt werden könnten ... ja sicher: Ein als Parkplatzwächter verkleideter Polizist weist verzweifelte Parkplatzsuchende ein und versichert ihnen, dass die Garagenausfahrt ohnedies stillgelegt sei ... nachher schreibt er ein Strafmandat. Dass ein solches Vorgehen des Polizisten rechtswidrig ist, wird wohl allgemein einsichtig sein.

Auf deinen Fall umlegt hieße das: Ein als Sozialarbeiter verkleideter Polizist versichert dir, dass Geheimprostitution als Tatbestand im ABGB gestrichen wurde ....... wer´s ungeprüft glaubt? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
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