Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Behördenwillkür:
Vielleicht werden ÖsterreicherInnen in den östlichen Nachbarländern schikaniert, weil es sich dort inzwischen rumgesprochen hat, dass die eigenen Landsleute (Tschechen, Ungarn, Slowenen etc.) hier in Österreich unfair behandelt werden?

Konkretes Beispiel bitte ...... lockt die österreichische Polizei Tschechen, Ungarn und Slowenen auf die Autobahn, um dann abzukassieren?

Versucht die österreichische Polizei unter Berufung auf Bestimmungen, die so nicht stimmen Ausländer abzukassieren? Konkreter Fall Tschechien ....... ältere Autofahrer werden von tschechischen Polizeibeamten systematisch kontrolliert. Dann versucht man Strafen zu kassieren. Grund: Der tschechische Polizist behauptet, dass Autofahrer, die älter als 70 sind ein Gesundheitszeugnis mitführen müssen. Das widerspricht EU - Recht und darf nur auf Inhaber eines tschechischen Führerscheines angewandt werden.

Diskriminierung von Gruppen auf Grund des Geschlechtes, der Hautfarbe aber auch auf Grund des Alters sind auf jeden Fall eine Menschenrechtsverletzung. Wenn der tschechische Staat, dem diese Vorfälle bekannt sind dagegen nichts unternimmt, dann macht er sich der Menschenrechtsverletzung schuldig.

Nur zu Klarstellung: mir ist da nicht passiert, aber dem ÖAMTC sind diese Fälle bekannt.
 
na viel spass beim klagen in polen und ungarn. wennst pech hast, kann das jahre dauern (und ich rede jetzt nur von zivilrechtlichen fällen).

dass es einfach wird, sagt ja Keiner :mrgreen:

und wenn die Suppe mehr als das Fleisch kostet zahlt es sich auch nicht aus (womit auch sicher von Seiten der "Übeltäter" auch gerechnet wird). Wenn sich aber die Beschwerden häufen und auch Sammelklagen eingereicht werden, bewirkt das sicher auch einiges, auch wenn es dauert!

Übrigens, glaube ich kaum dass EU - Bürger es notwendig haben in Österreich als Asylwerber auftreten müssen um einen Aufenthaltsstatus zu genießen.
 
die andere ist, dass ein: "schmecks, ihr könnts mir gar nichts tun, ohne dass ich zeter und mordio schrei weil in meine privatsphäre eingedrungen wird" der möglichkeit selbst recht zu verletzen tür und tor öffnet.

da kommt sich der typ der am wochenende beim pfusch am bau derklatscht wird und deswegen mit konsequenzen rechnen muss ja veräppelt vor wenn er zum trost nachern eine geheimprostituierte aufsucht :mrgreen:

du hast es auf den Punkt gebracht :daumen:
 
Konkretes Beispiel bitte ...... lockt die österreichische Polizei Tschechen, Ungarn und Slowenen auf die Autobahn, um dann abzukassieren?

Versucht die österreichische Polizei unter Berufung auf Bestimmungen, die so nicht stimmen Ausländer abzukassieren? Konkreter Fall Tschechien ....... ältere Autofahrer werden von tschechischen Polizeibeamten systematisch kontrolliert. Dann versucht man Strafen zu kassieren. Grund: Der tschechische Polizist behauptet, dass Autofahrer, die älter als 70 sind ein Gesundheitszeugnis mitführen müssen. Das widerspricht EU - Recht und darf nur auf Inhaber eines tschechischen Führerscheines angewandt werden.

Diskriminierung von Gruppen auf Grund des Geschlechtes, der Hautfarbe aber auch auf Grund des Alters sind auf jeden Fall eine Menschenrechtsverletzung. Wenn der tschechische Staat, dem diese Vorfälle bekannt sind dagegen nichts unternimmt, dann macht er sich der Menschenrechtsverletzung schuldig.

Nur zu Klarstellung: mir ist da nicht passiert, aber dem ÖAMTC sind diese Fälle bekannt.

ich gehe mal davon aus, das tschechien die EMRK unterzeichnet hat.

na ja die wehrpflicht nur für männer ist auch gleichheitswidrig, aber durch eine verfassungsbestimmung abgesichert. eigentlich aber eine umgehung des gleichheitsgrundsatzes......

das die polizisten korrupt sind, ist eine andere geschichte (bei den miesen gehältern in österreich wundere ich mich eigentlich nur warum richter, staatsanwälte und polizisten nicht die hand aufhalten - hierzulande.....)
 
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na ja die wehrpflicht nur für männer ist auch gleichheitswidrig, aber durch eine verfassungsbestimmung abgesichert. eigentlich aber eine umgehung des gleichheitsgrundsatzes......

dann nehmen wir gleich noch das unterschiedliche Pensionsantrittsalter ......

aber da gehen wir dann noch mehr an der Sache vorbei ........ ich wollte nur andeuten: wenn es eine Menschenrechtsverletzung ist, Geheimprostitution aufzudecken, dann ist so gut wie alles eine Menschenrechtsverletzung. Auch das Vorgehen tschechischer Polizisten gegen österreichische Autofahrer, ohne dass dies rechtlich gedeckt ist.
 
Aha, also sind`s doch Prostituierte. Nur gelegentlich... nicht gewerbsmäßig... soweit Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Schau, schau, daß nächste Windrad. Aber ihr kommt`s mir beide nicht aus, da:
Unzucht ist nur dann Prostitution im Sinn des Gesetzes, wenn es gewerbsmäßige Unzucht ist. Gewerbsmäßige Unzucht = Prostitution, gelegentliche Unzucht ≠ Prostitution. Daran ändert auch nichts, dass die Definition von Gewerbsmäßigkeit (oder Gewerblichkeit) auf die Wiederholungsabsicht abstellt, nicht auf die tatsächliche Wiederholung.

Würdest Du Dir die Mühe machen, weiter oben nachzulesen, wo die Frage der Gewerbsmäßigkeit (oder Gewerblichkeit, weil es auch um die Steuerpflicht ging) schon ausführlich durchgekaut wurde, könntest Du auch feststellen, dass ich da nicht völlig mit Lycisca übereinstimme.

Für die Defintion von Gewerbsmäßigkeit müsstest Du übrigens nicht deutsches Recht heranziehen. Das entspricht auch österreichischer Lehre und Rechtsprechung.
Ja, das ist wirklich mühsam. Wir denken zu einfach. Eine Frau möchte für Sex im Gegenzug Bares sehen. Damit entspricht sie der Definition "Hure" ...... so einfach ist das.
Was für Dich im alltäglichen Sprachgebrauch eine Hure ist, ist hier aber belanglos.
Rechtlich ist Prostitution eben nur die gewerbsmäßige Unzucht.
Das wäre zwar sicher nicht gewerbsmäßig, aber mE zu eng (siehe oben, Zitat aus VfGH in #67: VfSlg 10363/1985): "bloß gelegentlich, wenngleich entgeltlich dieser Tätigkeit nachzugehen beabsichtigt."
Das ist ein sprachliches Problem. "Gelentlich" bedeutet eben, dass keine Wiederholungsabsicht vorliegt. Heißt also: Sie beabsichtigt der Tätigkeit gelegentlich, ohne Wiederholungsabsicht nachzugehen.
Und alle wollen den Europäischen Gerichtshof zur Wahrung vermeintlicher Rechte bemühen. Nur Autofahrer sollen dort keine Recht finden dürfen ....
Wer sagt das, wo steht das, dass Autofahrer dort keine Rechte finden sollen?

Und: "überwiegt der Eindruck, dass bloß abkassiert werden soll." Naja, ich habe das Gefühl, Autofahrer haben immer den Eindruck, dass die Polizei nur abkassieren will. Das Gejammer kennen wir ja. (Aber von illegalen Prostituierten erwarten wir, dass sie Rückgrat zeigen und ihr Unrecht einsehen.) Und wenn auf Basis der Gesetze abkassiert wird, wird man wenig dagegen einwenden können. Kulanz ist kein Grundrecht.
 
wenn es eine Menschenrechtsverletzung ist, Geheimprostitution aufzudecken
Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie. Das Wie sollte den Gesetzen und der Verfassung entsprechen.
Auch das Vorgehen tschechischer Polizisten gegen österreichische Autofahrer, ohne dass dies rechtlich gedeckt ist.
Ich verstehe das Argument nicht. Weil österreichische Autofahrer nicht wissen, wie sie sich im Ausland gegen schikanöse Amtshandlungen dortiger Polizisten wehren können, sollen sich Prostituierte oder der Prostitution verdächtigte Frauen in Österreich auch alles gefallen lassen?
 
Wer sagt das, wo steht das, dass Autofahrer dort keine Rechte finden sollen?

Und: "überwiegt der Eindruck, dass bloß abkassiert werden soll." Naja, ich habe das Gefühl, Autofahrer haben immer den Eindruck, dass die Polizei nur abkassieren will. Das Gejammer kennen wir ja. (Aber von illegalen Prostituierten erwarten wir, dass sie Rückgrat zeigen und ihr Unrecht einsehen.) Und wenn auf Basis der Gesetze abkassiert wird, wird man wenig dagegen einwenden können. Kulanz ist kein Grundrecht.

In den genannten Fällen (und vor allem in der Sache mit dem Gesundheitszeugnis) liegt keine gesetzliche Legitimation vor. Die Erlaubnis zum Lenken eines Fahrzeuges ist (zumindest innerhalb der EU) lediglich von den Bestimmungen des Heimatlandes, in dem der Lenker seinen Führerschein erworben hat abhängig. Es geht also nur ums Abkassieren.

Ich könnte dir noch ein anderes Beispiel nennen, das mir selbst in Europa (allerdings nicht EU) widerfahren ist. Und dabei ging es eindeutig darum, dass Polizisten dieses Landes ihr Einkommen gerne auf Kosten der Autofahrer aufbessern. Der Betrag war allerdings sehr verhandelbar (sofern ohne Bestätigung direkt auf die Hand geblättert).
 
Ich verstehe das Argument nicht. Weil österreichische Autofahrer nicht wissen, wie sie sich im Ausland gegen schikanöse Amtshandlungen dortiger Polizisten wehren können, sollen sich Prostituierte oder der Prostitution verdächtigte Frauen in Österreich auch alles gefallen lassen?

Muss ja nur die vorgesehenen Steuern abliefern und zur Untersuchung gehen. Ich glaub, darum geht´s bei der Verfolgung der Geheimprostitution. Eine legal Angemeldete wird das Problem nicht haben.

Wie Petseit richtig bemerkt hat: Kontrollen bezüglich illegaler Tätigkeit finden nicht nur im Rotlicht statt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss ja nur die vorgesehenen Steuern abliefern und zur Untersuchung gehen. Ich glaub, darum geht´s bei der Verfolgung der Geheimprostitution. Eine legal Angemeldete wird das Problem nicht haben.
Zuerst muss einmal festgestellt werden, dass es sich um eine Geheimprostituierte handelt. Sonst bedürfte es ja keiner verdeckten Ermittler.

Wie Petseit richtig bemerkt hat: Kontrollen bezüglich illegaler Tätigkeit finden nicht nur im Rotlicht statt.
Eh nicht. Hat jemand etwas gegen Kontrollen? Aber die Kontrollen sollen den Gesetzen und der Verfassung entsprechen.
 
Zuerst muss einmal festgestellt werden, dass es sich um eine Geheimprostituierte handelt. Sonst bedürfte es ja keiner verdeckten Ermittler.
Und eben diese verdeckte Ermittlung wird in Frage gestellt....... wie sonst?
Eh nicht. Hat jemand etwas gegen Kontrollen?

Die Threaderstellerin beispielsweise ......
 
... gelegentliche Unzucht ≠ Prostitution. Daran ändert auch nichts, dass die Definition von Gewerbsmäßigkeit (oder Gewerblichkeit) auf die Wiederholungsabsicht abstellt, nicht auf die tatsächliche Wiederholung.

Für die Defintion von Gewerbsmäßigkeit müsstest Du übrigens nicht deutsches Recht heranziehen. Das entspricht auch österreichischer Lehre und Rechtsprechung.

Stimmt, müsste ich nicht heranziehen.

Das gelegentliche Prostitution keine sein soll, sehe ich nicht so. Deshalb:

...Liegt diese Absicht vor, so ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig einzustufen, auch wenn es entgegen den ursprünglichen Intentionen des Täters zu weiteren Taten nicht kommt."

Behördenwillkür:
Vielleicht werden ÖsterreicherInnen in den östlichen Nachbarländern schikaniert, weil es sich dort inzwischen rumgesprochen hat, dass die eigenen Landsleute (Tschechen, Ungarn, Slowenen etc.) hier in Österreich unfair behandelt werden?

Diesem Umkehrschluß kann ich nichts abgewinnen, alleine schon deshalb, da es mit den wenigsten Nachbarländern sogenannte Rechtshilfeabkommen gibt (nicht bei kleineren Beträgen). `Nem Ungarn müsstest schon die Karre sicherstellen bzw. `ne andere "Sicherheitsleistung" einheben. Beschweren können sie sich jedenfalls nicht. Das Problem des "Handaufhaltens" stellt sich in hiesigen Breiten Gott sei Dank weniger.
 
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Das gelegentliche Prostitution keine sein soll, sehe ich nicht so.
Gelegentliche Prostitution gibt es rechtlich nicht. Entweder die geschlechtliche Hingabe (früher hat man es einfach Unzucht genannt) ist gelegentlich, also nicht gewerbsmäßig, dann ist sie keine Prostitution, oder die Unzucht ist nicht nur gelegentlich sondern gewerblich, dann ist sie Prostitution. So sieht es rechtlich aus. Ob das Deinem Alltagsverständnis von Prostitution entspricht ist unerheblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
...und wenn gesetze nicht angemeldete prostitution untersagen, dann müssen sich jene die diese gesetze beschliessen aber auch gedanken darüber machen auf welche art und weise die einhaltung eben dieser gesetze überwacht werden soll.

dass ein verdeckter ermittler bei begründetem verdacht erst knapp bevor die hose fällt seine wahre identität zu erkennen gibt... das ist die eine sache.

die andere ist, dass ein: "schmecks, ihr könnts mir gar nichts tun, ohne dass ich zeter und mordio schrei weil in meine privatsphäre eingedrungen wird" der möglichkeit selbst recht zu verletzen tür und tor öffnet.

Das wäre wünschenswert. Am Besten praxisnah und allgemein verständlich. Das sich Kriminalbeamte ob ihres Einsatzes als auch aufgrund der Schwere des Deliktes dennoch nicht immer legitimieren, scheint ebenfalls klar auf der Hand. Niemand wird mit der Tür ins Haus fallen (obwohl...
:cool: :mrgreen:) und die zugelegte "Legende" über Bord werfen...

Zuerst muss einmal festgestellt werden, dass es sich um eine Geheimprostituierte handelt. Sonst bedürfte es ja keiner verdeckten Ermittler.

Richtig, `s gehört festgestellt bzw. überprüft. Ob der fehlenden Manpower sowieso nur Stichprobenartig. Gegen die Titulierung "verdeckter Ermittler" darf ich mich verwehren. Es handelt sich um normale Agenden der Kriminalpolizei (höchstwahrscheinlich seitens der Sitte). Der Delikts- und Maßnahmenkatalog für den Einsatz von "verdeckten Ermittlern" bedarf wohl einen höheren Gefährdungsgrad (Organ. Kriminalität bzw. Schwerkriminalität).
 
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Gelegentliche Prostitution gibt es rechtlich nicht. Entweder die geschlechtliche Hingabe (früher hat man es einfach Unzucht genannt) ist gelegentlich, also nicht gewerbsmäßig, dann ist sie keine Prostitution, oder die Unzucht ist nicht nur gelegentlich sondern gewerblich, dann ist sie Prostitution. So sieht es rechtlich aus. Ob das Deinem Alltagsverständnis von Prostitution entspricht ist unerheblich.

Darf später antworten...
 
Der Delikts- und Maßnahmenkatalog für den Einsatz von "verdeckten Ermittlern" bedarf wohl einen höheren Gefährdungsgrat (Organ. Kriminalität bzw. Schwerkriminalität).
Da bist Du ja ganz auf Lyciscas Linie.
Und wenn sich ein Polizist bewusst nicht als Polizist zu erkennen gibt, sondern vortäuscht er sei an einer Geschäftsanbahnung interessiert, ist er ein verdeckter Ermittler.
 
Da bist Du ja ganz auf Lyciscas Linie.
Und wenn sich ein Polizist bewusst nicht als Polizist zu erkennen gibt, sondern vortäuscht er sei an einer Geschäftsanbahnung interessiert, ist er ein verdeckter Ermittler.

Wenn der Geheimprostitution nicht anders beizukommen ist, dann müssen die Gesetze entsprechend geändert werden (für den Fall, dass verdeckte Ermittlung zur Aufklärung nach derzeitigem Stand nicht erlaubt wäre.) . Ich bin sicher, diese Kompetenz hat der Gesetzgeber (derzeit) noch.
 
nicht als Polizist zu erkennen gibt, sondern vortäuscht er sei an einer Geschäftsanbahnung interessiert

Vielleicht war er ja tatsächlich an eine Geschäftsanbahnung interessiert, weil ihn das Inserat der TE so nett angesprochen hat. Gerade noch rechtzeitig ist ihm eingefallen: "Hoppala, ich bin ja Polizist. Und im Dienst auch noch ..."
 
Wenn der Geheimprostitution nicht anders beizukommen ist, dann müssen die Gesetze entsprechend geändert werden (für den Fall, dass verdeckte Ermittlung zur Aufklärung nach derzeitigem Stand nicht erlaubt wäre.) . Ich bin sicher, diese Kompetenz hat der Gesetzgeber (derzeit) noch.
1. Man (auch Polizisten) hat sich an die Gesetze zu halten wie sie gelten, nicht an die Gesetze wie man meint, dass sie sein sollten.
2. Es sind Rechtsgüter abzuwägen. Ist die illegale Wohnungsprostitution so eine wesentliche Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, dass zu ihrer Verfolgung gravierendere Eingriffe in die Grundrechte zu rechtfertigen sind? Oder kann man hier (wie bei vielen anderen Delikten) sagen: "Der Nachweis ist halt meistens schwierig, aber da kann man nichts machen." Letztlich muss jede Gesellschaft damit leben, dass sich nicht jeder immer an jedes Gesetz hält, und dass nicht jedes Mittel verhältnismäßig ist, das zu verhindern.
 
Vielleicht war er ja tatsächlich an eine Geschäftsanbahnung interessiert, weil ihn das Inserat der TE so nett angesprochen hat. Gerade noch rechtzeitig ist ihm eingefallen: "Hoppala, ich bin ja Polizist. Und im Dienst auch noch ..."

Na die, die ich kenn, wären sicherlich sehr interessiert -> nur zahlen würdens nicht wollen! :haha:
 
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