Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Gelegentliche Unzucht oder von mir aus gelegentliche sexuelle Hingabe gegen Entgeld ist ebenfalls Prostitution. Warum - `s durfte ich bereits 2x anführen:
Das ist ein Widerspruch in sich. Das begriffliche Gegensatzpaar heißt hier gelegentlich - gewerbsmäßig. Was gelegentlich ist kann nicht gewerbsmäßig sein, denn genau das ist ja die Unterscheidung: entweder gelegentlich oder gewerblich.

"Liegt diese Absicht vor, so ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig einzustufen, auch wenn es entgegen den ursprünglichen Intentionen des Täters zu weiteren Taten nicht kommt".
Du übergehst das "liegt diese Absicht vor", nämlich die Wiederholungsabsicht. Damit schon die erste Tat als gewerbsmäßig einzustufen ist, muss die ursprüngliche Intention des Täters sein, sie zu wiederholen.
Man muß vielleicht damit leben, weil`s die sogenannte Stecknadel im Heuhaufen is`, nur akzeptieren muß ich`s nicht. Bin ich nun Befürworter eines Rechtsstaates (mit all seinen Vor- und Nachteilen) oder deklariere ich mich gleich zur ansatzweisen Anarchie. Weil - es ist ja wurscht und man kann eh` nichts dagegen machen. Ein paar rutschen immer durch den Rost.
Der Rechtsstaat ist nicht unbedingt am effizientesten, wenn um die Durchsetzung von Recht und Ordnung geht. Ein totalitärer Staat mit kaum eingeschränkten Befugnissen für die Ordnungskräfte wäre dafür viel effizienter.
 
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Wenn sich ein Polizist als solcher nicht zu erkennen gibt, heißt das noch nicht, daß er bereits als verdeckter Ermittler geführt wird. Ein Kriminalbeamter, welcher sich nicht sogleich als ein solcher zu erkennen gibt, ist ebenso nicht gleich ein verdeckter Ermittler. Der Unterschied kommt erst durch die sogenannte "Legendenbildung" zustande. Eine falsche Identität sozusagen, welche für die Dauer des Einsatzes - und darüber hinaus - zurechtgelegt wird.

Das ist unrichtig: Sobald ein Polizist eine Auskunft (für Ermittlungszwecke) einholt, ohne vorher seine amtliche Eigenschaft bekannt gegeben zu haben, ermittelt er verdeckt (Definition § 54 SPG ... von dir selbst zitiert).

Ähnlich ist die Situation in der Schweiz. Vom BGE wurde 2010 eine Verurteilung eines Drogenhändlers aufgehoben, die dadurch entstanden ist, dass ein Zivilpolizist den Laufburschen nach Ware gefragt hat, der ihn dann ins Hinterzimmer zum Dealer geführt hat. Vom BGE wurde dies als verdeckte Ermittlung klassifiziert, die eigenmächtig war, da nicht unter gerichtlicher Kontrolle.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für die Abstufungen von verdeckter Ermittlung - aber auch dort bei allen Formen grundrechtliche Garantien. 2007 wurde z.B. vom BGH die Verurteilung eines Mörders aufgehoben, der sich auf sein Recht zu schweigen berufen hat, was aber die Polizei durch einen Spitzel umgangen hat, den sie ihm ins Gefängnis geschickt hat.

Weisheiten im Forum um 5Uhr44 von sich zu geben, na da fehlt doch etwas

Es gibt eben auch Leute mit frühen Terminen ... die Gegenfrage über Weisheiten am frühen Nachmittag erspare ich mir.

Der Rechtsstaat ist nicht unbedingt am effizientesten, wenn um die Durchsetzung von Recht und Ordnung geht. Ein totalitärer Staat mit kaum eingeschränkten Befugnissen für die Ordnungskräfte wäre dafür viel effizienter.

Auch nicht unbedingt ... so ein Staat verkommt zum Selbstbedienungsladen für jene an der Macht und geht in der Regel schließlich wirtschaftlich zugrunde, wie die rechten Militärdiktaturen in Südamerika oder die linken Diktaturen im ehemaligen Ostblock. Aus ökonomischer Sicht resümiert DC Mueller, Public Choice III, S. 425 unten:
"The greatest advantage of democracy over dictatorship may not be that democracies outperform dictatorships on average, but that democracies seldom sink to the depth of misery that one too often observes under dictators."​
In so einem failed State wird nicht einmal mehr das zum Eigennutz der Elite verdrehte Recht durchsetzbar.
 
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Lycisca Ähnlich ist die Situation in der Schweiz. Vom BGE wurde 2010 eine Verurteilung eines Drogenhändlers aufgehoben, die dadurch entstanden ist, dass ein Zivilpolizist den Laufburschen nach Ware gefragt hat, der ihn dann ins Hinterzimmer zum Dealer geführt hat. Vom BGE wurde dies als verdeckte Ermittlung klassifiziert, die eigenmächtig war, da nicht unter gerichtlicher Kontrolle.

fast schon amerikanische zustände. klar wenn ich als polizist sage zum demonstranten: komsch schon wirf einen stein und er tut es, dann ist das eine aufforderung zu einer straftat. aber bitte schön, wenn der "verdeckte ermittler" zum drogendealer geht um drogen "zu kaufen", bitte wo ist da den das vergehen des polizisten?????????????

aber bei uns ist's ja auch fast schon so. während der polizist am karlsplatz dem kollegen von den wr. linien hilft schwarzfahrer zu fangen, wird hinter seinem rücken eifrig gedealt........:kopfklatsch:
 
fast schon amerikanische zustände

Genau genommen, nein:

In den USA geht es mit der Doktrin von den verbotenen Früchten des vergifteten Baums um die Bestrafung der Polizei. Wenn ein übereifriger Polizist Verfassungsgrundsätze missachtet, soll die Polizei bestraft werden, indem ihre Arbeit nutzlos wird - sie darf das Material nicht verwerten.

In Europa geht es um den Schutz der Menschenrechte, der auch für verdächtige Täter gilt. Demnach muss durch die unabhängige Kontrolle des verdeckten Ermittlers der Schutz der Menschenrechte des Täters in jedem Moment garantiert werden, weil sich der Täter mangels Kenntnis über die Ermittlung nicht selbst schützen kann.

Im Fall 6B_777/2007 am Schweizerischen Bundesgericht vom 16.06.2008 wird das erklärt (siehe Suchfunktion in der Homepage): Da die Intensität der Täuschung nicht genau definierbar ist, stellt jede Täuschung eine verdeckte Ermittlung dar. Auch der Chat im Internet mit einem nicht als Polizisten erkennbaren Ermittler ist eine Täuschung - und soll es im Fall der Ermittlung auch sein. Der BGE verwirft ausdrücklich die These [des BVerfG, Anm. Lycisca], dass Täuschung deshalb unmöglich sei, weil im WWW mit allem gerechnet werden müsse.

Im konkreten Fall ist es um einen Pädophilen gegangen, der sich im Chat mit einem 13-jährigen Mädchen zum Sextreffen verabredet hat. Das angebliche Mädchen war aber ein Polizist. Die aufgrund der so festgestellten pädophilen Neigung durchgeführte Hausdurchsuchung hat dann zur Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie geführt.

Allerdings hat der Polizist ohne richterliche Anordnung oder Aufsicht gearbeitet. [Dadurch hat es während der Ermittlung keinen begleitenden Rechtsschutz des Täters gegeben. Das ist nach ständiger höchstgerichtlicher Judikatur eine Verletzung des rechtsstaatlichen Prinzips, des Menschenrechts auf Privatleben und des Menschenrechts auf eine wirksame Beschwerde, Anm. Lycisca.] Vom BGE wurde daher [zur Vermeidung der Fortsetzung dieser Menschenrechtsverletzungen] angeordnet, dass die durch die verdeckte Ermittlung gewonnenen Kenntnisse nicht verwertet werden dürfen - der Pädophile also auch nicht wegen Kinderpornographie bestraft werden darf.
 
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Naja, ich glaub da hat's was. Ok, in deinem Fall (Verwaltungsübertretung) kann man schon annehmen das mit Kanonen auf Spatzen g'schossen worden ist. Aber die obige Geschichte lässt mich nun schon etwas an manchen Gesetzen zweifeln ... :roll:
 
omg:kopfklatsch:

seit 10 monaten wird über eine nutte diskutiert, die sich (illegal) 2x(wie dumm kann man sein?) bei wohnungsprostitution erwischen hat lassen.:kopfklatsch:

danach wohnung, was auch immer verloren hat, und jetzt aus hass mit gott u der welt prozessiert, ohne aussicht auf irgendwas.............

falscher doktortitel, jur wär besser gwesen.;)

alles gute u viel glück.:daumen:

trotz allem: es wird langsam öd.:cool:
 
trotz allem: es wird langsam öd.:cool:

es wird solang ned "öd" solang gefüttert wird und versucht wird recht zu haben. flugs wird aus den zahlreich vorhandenen bene-ordnern oder computerdateien ein neues (manchmal auch ein bereits mehrfach verwendetes) fallbeispiel hervorgezaubert und weiter gehts ;)

wirklich interessant wäre nach monatelanger diskussion, was aus der ganzen geschichte am ende wird...

ich wette, wir werdens nie erfahren :cool:
 
es wird solang ned "öd" solang gefüttert wird und versucht wird recht zu haben. flugs wird aus den zahlreich vorhandenen bene-ordnern oder computerdateien ein neues (manchmal auch ein bereits mehrfach verwendetes) fallbeispiel hervorgezaubert und weiter gehts ;)

wirklich interessant wäre nach monatelanger diskussion, was aus der ganzen geschichte am ende wird...

ich wette, wir werdens nie erfahren :cool:

uiiiiiiije, ich denke des wird jahre dauern bis hier irgendwas ausjudiziert wird.;)
 
Aber die obige Geschichte lässt mich nun schon etwas an manchen Gesetzen zweifeln
Ich glaub sie wollte eher sagen dass die Menschenrechte durch die Ermittler wieder einmal verletzt wurden .
 
ich wette, wir werdens nie erfahren :cool:
Das möcht' ich so nicht sagen. :mrgreen:
Es wird halt in erster Linie davon abhängen, ob wir so lange am Leben bleiben werden. Bei mir seh' ich da schwarz, aber Du hast durchaus die Chance, in Deinen Greisentagen in der Zeitung zu lesen, dass entweder Österreich wegen andauernder Verletzung der Menschenrecht aus der internationalen Staatengemeinschaft ausgeschlossen wurde, oder aber dass es eine in die Jahre gekommene Prostituierte vor dem EGMR nach der endgültig letzten Abweisung ihrer Eingabe vor lauter Wut zerrissen hat. :cool:
 
Ich bin mir jedenfalls sicher, dass wir von der TE, im Falle einer Abweisung vorm EGMR nichts erfahren werden!
 
Lycisa, entweder Du bleibst kohärent, oder Du lässt es.
Entweder Du bleibst auch nur beim "Gelegentlicher Sex gegen Entgelt" und blockst die Definition von "Hobbyhure" als Off-Topic ab oder Du lässt anderen das gleiche Recht der Rahmendefiniton, das Du Dir herausnimmst mit :"Pfuscher", ""Gewinne" einer GmbH","Trinkgeld-Urteils".

Was Dir nicht in Deine Sichtweise passt, ist Off-Topic. Auch eine simple Art.

Ich erweitere...

Sie ist schlicht und einfach anstrengend. Wenn sie bei ihrem "Hobby" auch so war, ist zumindest der finanzielle Schaden stark begrenzt.

Ja, Lycisca! Du hast Recht. Jetzt lass es Dir vom EGMR bestätigen und stell einen Link auf das Urteil ein bitte.

Ich finde es echt amüsant, besonders wenn man von der Ausgangssituation ausgeht...
Was ist der Dir real entstandene Schaden? Geht es Dir wirklich um Menschenrechte, oder nur um Deinen persönlichen Kreuzzug unter dem Deckmantel der Menschenrechte?
 
seit 10 monaten wird über eine nutte diskutiert, die sich (illegal) 2x(wie dumm kann man sein?) bei wohnungsprostitution erwischen hat lassen.

Im vorliegenden Thread geht es im Hintergrund um einen Fall, wo Polizisten eine verdeckte Ermittlung geführt haben, im Irrglauben, so Wohnungsprostitution beweisen zu können - wobei nachher die zuständigen Behörden festgestellt haben, dass weder Prostitution noch Steuerpflicht vorliegen.

danach wohnung, was auch immer verloren hat

Das ist ein Aspekt, der in diesem Thread erstmals behauptet wird und im vorliegenden Fall nicht zutrifft, ebenso nicht das zweimalige "erwischen lassen". Offenbar denkst du konkret an einen anderen Fall: Bitte mir einen Kontakt zur Betroffenen verschaffen (PN). Wenn die Polizei zweimal gegen die selbe Person verdeckt ermittelt, und somit beim zweiten Mal genau weiß, dass kein Zuhälter im Hintergrund ist, war der von dir angesprochene Fall ein krass vorsätzlicher Missbrauch der Polizeibefugnisse.

Was ist der Dir real entstandene Schaden? Geht es Dir wirklich um Menschenrechte

Der immaterielle Schaden besteht in den erlittenen Menschenrechtsverletzungen. Der materielle Schaden besteht in den Rechtskosten, soweit nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt, die ich eingehe, um die Menschenrechtsverletzungen amtlich feststellen zu lassen.

interessant wäre nach monatelanger diskussion, was aus der ganzen geschichte am ende wird

Die EGMR Entscheidungen sind in der Regel öffentlich. (Ausnahmen sind gütliche Einigungen, wo die Regierung die Beschwerdeführer zur Geheimhaltung verpflichtet.) Wer also die mich betreffende Entscheidungen nicht versäumen will - in den nächsten zehn Jahren einfach jeden Dienstag und Donnerstag die Homepage des EGMR nach neuen Fällen durchsuchen.

PS.: Diese Lektüre ist übrigens nicht uninteressant: Diese Woche hat Österreich z.B. einen Fall gewonnen und braucht vorerst nicht die Ehe für homosexuelle Paare zuzulassen. Da die Auslegung der Menschenrechte aber ständig an die gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst wird, kann es in einigen Jahren durchaus sein, dass ein Urteil der Grand Chamber anders lautet. Auch die ersten Verfahren gegen die Bestrafung von Homosexuellen waren ein Misserfolg, bis mit Dudgeon gg GB eine auch international übernommene Wende eingeleitet wurde.
 
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@ Lycisca

Zahlt man die Anwälte vorher oder nachher ? Bei Huren zahlt man immer vorher, bei Anwälten glaub ich zahlt man nachher .
Die Anwälte freut es immer zu streiten denn schliesslich leben die davon .
 
es wird solang ned "öd" solang gefüttert wird

Ich habe mir in der Mittagspause kurz die Statistik des Threads bisher angesehen: Mit diesem sind es bis jetzt 416 Diskussionsbeiträge von 44 Mitdiskutierenden mit im Mittel über 9 Beiträgen, wobei 50% zwischen 1 und 3 Beiträge und 50% zwischen 4 und 110 Beiträge beigesteuert haben. Unter den rund 11.000 Ansichten sind auch einige stille Mitleser dabei. Es scheint also doch zu interessieren, wie die Polizei mit Hobyhuren umgeht.
 
Es scheint also doch zu interessieren, wie die Polizei mit Hobyhuren umgeht.
Das kann man daraus ned unbedingt ableiten.

Viele wird genau das Gegenteil interessieren: wie eine ertappte Hobbyhure mit der Polizei umgeht. Und davon abgesehen ist es auf eine eigene Art amüsant, Dir zuzuschauen, wie Du Dich in eine fixe Idee verrennst.

Deine Statistik finde ich übrigens interessant. Sollte ich jemals auf die Idee kommen, die Postings pro teilnehmendem User in meinem Thread zu zählen und nach Zustimmung und Ablehnung zu sortieren, dann würde ich mich schwer hüten, das auch noch zu erzählen.

Aber gut, bei Dir ist das schon wurscht. :mrgreen:
 
Unter den rund 11.000 Ansichten sind auch einige stille Mitleser dabei. Es scheint also doch zu interessieren, wie die Polizei mit Hobyhuren umgeht.

ich habe diese statistik natürlich aufmerksam verfolgt. im zuge dessen hab ich auch in anderen threads nachforschungen angestellt...

z.b. heute schon masturbiert/onaniert:

unter den rund 256.000 ansichten sind auch einige stille mitwichser dabei. es scheint also doch zu interessieren wer sich wann einen von der palme wedelt.

danke übrigens für den hinweis auf die homepage des EGMR. ich werde die nächsten 10 jahre alle zwei, drei tage reischauen :)
 
Ich habe mir in der Mittagspause kurz die Statistik des Threads bisher angesehen: Mit diesem sind es bis jetzt 416 Diskussionsbeiträge von 44 Mitdiskutierenden mit im Mittel über 9 Beiträgen, wobei 50% zwischen 1 und 3 Beiträge und 50% zwischen 4 und 110 Beiträge beigesteuert haben. Unter den rund 11.000 Ansichten sind auch einige stille Mitleser dabei. Es scheint also doch zu interessieren, wie die Polizei mit Hobyhuren umgeht.

Das hilft Dir aber alles nichts vor Gericht und eine Revolution wirst Du damit auch nicht auslösen.
 
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Ich habe mir in der Mittagspause kurz die Statistik des Threads bisher angesehen: Mit diesem sind es bis jetzt 416 Diskussionsbeiträge von 44 Mitdiskutierenden mit im Mittel über 9 Beiträgen, wobei 50% zwischen 1 und 3 Beiträge und 50% zwischen 4 und 110 Beiträge beigesteuert haben. Unter den rund 11.000 Ansichten sind auch einige stille Mitleser dabei. Es scheint also doch zu interessieren, wie die Polizei mit Hobyhuren umgeht.

mama mia....dir muss aber langweilig sein, wenn du das alles eruierst. nö eigentlich san ma die hobbyhuren, die kane steuer zahlen und erwischt werden, streng genommen völlig wurscht.

aber interessant wieviel energie und leidenschaft in eine sache investierst, die dich interessiert. :daumen: oba deine "riesen" san manchmal nur windmühlen....
 
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