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Das ist ein Widerspruch in sich. Das begriffliche Gegensatzpaar heißt hier gelegentlich - gewerbsmäßig. Was gelegentlich ist kann nicht gewerbsmäßig sein, denn genau das ist ja die Unterscheidung: entweder gelegentlich oder gewerblich.Gelegentliche Unzucht oder von mir aus gelegentliche sexuelle Hingabe gegen Entgeld ist ebenfalls Prostitution. Warum - `s durfte ich bereits 2x anführen:
Du übergehst das "liegt diese Absicht vor", nämlich die Wiederholungsabsicht. Damit schon die erste Tat als gewerbsmäßig einzustufen ist, muss die ursprüngliche Intention des Täters sein, sie zu wiederholen."Liegt diese Absicht vor, so ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig einzustufen, auch wenn es entgegen den ursprünglichen Intentionen des Täters zu weiteren Taten nicht kommt".
Der Rechtsstaat ist nicht unbedingt am effizientesten, wenn um die Durchsetzung von Recht und Ordnung geht. Ein totalitärer Staat mit kaum eingeschränkten Befugnissen für die Ordnungskräfte wäre dafür viel effizienter.Man muß vielleicht damit leben, weil`s die sogenannte Stecknadel im Heuhaufen is`, nur akzeptieren muß ich`s nicht. Bin ich nun Befürworter eines Rechtsstaates (mit all seinen Vor- und Nachteilen) oder deklariere ich mich gleich zur ansatzweisen Anarchie. Weil - es ist ja wurscht und man kann eh` nichts dagegen machen. Ein paar rutschen immer durch den Rost.
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