Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

aber interessant wieviel energie und leidenschaft in eine sache investierst, die dich interessiert. :daumen: oba deine "riesen" san manchmal nur windmühlen....

Genau so wie, in meinen Augen, ihr immaterieller Schaden verglichen mit anderen, die unschuldig zum Handkuss kamen, ein Wind ist.
Aber auch in solchen Winden ist Energie und Leidenschaft. Energie in Form von Methan, das dem Klima Leiden schafft.

Der EMGR wird froh sein, das Anliegen zu bearbeiten. Die haben eh nichts anderes zu tun.
Wie viele Verfahren um Leib und Leben aus dem letzten Balkankrieg sind eigentlich noch nicht abgehandelt?
 
Ich habe mir in der Mittagspause kurz die Statistik des Threads bisher angesehen: Mit diesem sind es bis jetzt 416 Diskussionsbeiträge von 44 Mitdiskutierenden mit im Mittel über 9 Beiträgen, wobei 50% zwischen 1 und 3 Beiträge und 50% zwischen 4 und 110 Beiträge beigesteuert haben. Unter den rund 11.000 Ansichten sind auch einige stille Mitleser dabei. Es scheint also doch zu interessieren, wie die Polizei mit Hobyhuren umgeht.

Wenn du den Prozentsatz derer hernimmst die hier mitdiskutieren und absolut nicht deiner Meinung sind und davon ausgehst, dass er bei den Mitlesern genauso hoch liegt kannst du davon ausgehen, dass 95 % der 11.000 Ansichten dieses Threads von Usern stammen die deine Ansichten entweder total lächerlich oder aber zum totlachen finden und sich ihre Mittagspause anstatt Statistiken zu lesen damit versüßen deine oft sehr Komödien-ähnlichen Posts zu lesen. :mrgreen:
 
Dass die Statistik über diesen Thread gleich eine heftige Diskussion über deren Deutung auslöst, überrascht mich ein wenig:

Deine Statistik finde ich übrigens interessant. Sollte ich jemals auf die Idee kommen, die Postings pro teilnehmendem User in meinem Thread zu zählen und nach Zustimmung und Ablehnung zu sortieren, dann würde ich mich schwer hüten, das auch noch zu erzählen.

Ich denke, dass 50% der TeilnehmerInnen an dieser Diskussion mehr als 4 Beiträge verfasst hat, deutet auf regen Meinungsaustausch hin.

Wenn du den Prozentsatz derer hernimmst die hier mitdiskutieren und absolut nicht deiner Meinung sind und davon ausgehst, dass er bei den Mitlesern genauso hoch liegt ...

Meinungsunterschiede sind die Würze, ohne die eine Diskussion öd wäre. Eine Zustimmung/Ablehnung habe ich deshalb nicht erfasst.

dir muss aber langweilig sein, wenn du das alles eruierst

Das geht automatisiert ganz rasch: Beim Forum "Rat und Hilfe" auf die Anzahl der Beiträge pro Nutzer klicken, kopieren, den Text weglöschen und die Zahlen in Excel füttern, auswerten, fertig ...

Das hiflt Dir aber alles nichts vor Gericht

Es wäre auch nicht wünschenswert, wenn sich Gerichte durch die Mehrheitsmeinungen in Internetforen beeinflussen ließen. Dort soll schon die rechtliche Qualität der Argumente zählen - und das kann und soll auch zu Entscheidungen führen können, die Laien zunächst nicht verstehen (weswegen die Urteile/Erkenntnisse auch zu begründen sind).

unter den rund 256.000 ansichten [im Forum "heute schon masturbiert/onaniert"] sind auch einige stille mitwichser dabei. es scheint also doch zu interessieren wer sich wann einen von der palme wedelt.

Vielleicht eine interessante Zusatzinfo: Der Wichs-Thread ist von den statistischen Kennzahlen her ziemlich unterschiedlich zu diesem hier: Rund 8.000 Beiträge wurden von rund 1.700 Nutzern geschrieben, von denen fast 60% nur einmal gepostet haben - sich also keine Diskussion entwickelt hat - während die aktivsten 1% der Poster 1/3 der Wichsberichte (dass es sich darum handelt, nehme ich einmal vom Thread-Titel her an) verfasst haben. (Bei einem der Poster sind die Wichsberichte rund 50% der EF-Aktivität.)

Du darfst aber ned glauben, dass hier außer Dir nur komplette Volltrotteln mitschreiben.

Im Hinblick auf den statistischen Vergleich der Threads gehe ich nun davon aus, dass hier mit hoher Sicherheit die Elite des EF diskutiert.

Der EMGR wird froh sein, das Anliegen zu bearbeiten. Die haben eh nichts anderes zu tun. Wie viele Verfahren um Leib und Leben aus dem letzten Balkankrieg sind eigentlich noch nicht abgehandelt?

Für die Verbrechen während des Balkankriegs ist ein von der UNO eingesetztes Sondertibunal (ICTY) zuständig. Beschwerden der Opfer an den EGMR wären unzulässig, weil die Balkanstaaten zum Tatzeitpunkt nicht Mitglied beim Europarat waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie viele Verfahren um Leib und Leben aus dem letzten Balkankrieg sind eigentlich noch nicht abgehandelt?

Das ist der hüpfende Punkt - so etwas ähnliches hab ich auch schon geschrieben aber das will sie nicht lesen.

... dass 95 % der 11.000 Ansichten dieses Threads von Usern stammen die deine Ansichten entweder total lächerlich oder aber zum totlachen finden ...

Die anderen 5 % haben sich verirrt .

Es wäre auch nicht wünschenswert, wenn sich Gerichte durch die Mehrheitsmeinungen in Internetforen beeinflussen ließen. Dort soll schon die rechtliche Qualität der Argumente zählen - und das kann und soll auch zu Entscheidungen führen können, die Laien zunächst nicht verstehen (weswegen die Urteile/Erkenntnisse auch zu begründen sind).

.. weil ich bezweifle dass Du damit Erfolg haben wirst . Sag nacher nicht ich habs Dir nicht gesagt.
 
Das [Balkankrieg] ist der hüpfende Punkt - so etwas ähnliches hab ich auch schon geschrieben aber das will sie nicht lesen

Damit du (Nedul) dich nicht benachteiligt fühlst - die gleiche Antwort wie an @thefool: Der EGMR ist ratio tempore unzuständig für den Balkankonflikt - die Aufarbeitung erfolgt durch das International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (ICTY).

Das ICTY hat dabei einige richtungsweisende Urteile gefällt, die auch den EGMR inspiriert haben und so langsam in nationales Recht sickern werden: Zum Beispiel ist es dank ICTY (und ICT-Ruanda) ein internationales Verbrechen der sexuellen Gewalt, wenn eine Frau gegen ihren Willen Sex hat, z.B. durch Täuschung. Die österr. OGH-Rsp ist da noch viel restriktiver: Auch wenn einer Frau ohne ihr Wissen enthemmende Substanzen eingeflösst werden, liegt keine Vergewaltigung vor. In Italien wurde die internationale Rsp hingegen umgesetzt (Urteil aus 2010): Wenn ein Freier mit einer Sexworkerin Sex hat, sie aber nicht bezahlt, liegt Vergewaltigung vor (weil die Frau nur durch Täuschung zu Sex bereit war).
 
In Italien wurde die internationale Rsp hingegen umgesetzt (Urteil aus 2010): Wenn ein Freier mit einer Sexworkerin Sex hat, sie aber nicht bezahlt, liegt Vergewaltigung vor (weil die Frau nur durch Täuschung zu Sex bereit war).

Was aber den Beweis des Vorsatzes der Nichtbezahlung vor der sexuellen Handlung erfordert, oder?
Andererseits finde ich es inkohärent, diese Art der Tätigkeit einerseits als Dienstleistung definieren zu wollen, aber dann Täuschung nicht auf Betrug, sondern als Vergewaltigung zu behandeln. Aber ich bin auch nur ein Narr, der manches nicht versteht.
Täuschung als Vergewaltigung.... ich glaube, man sollte das erweitern. Auf die Täuschung durch Finanzberater als intellektuelle Vergewaltigung.
 

Interessant ist folgendes Zitat:
derStandard.at: Aber etwa die Türkei ist sicher menschenrechtlich auf einem der hinteren Ränge angesiedelt. Kann man das tolerieren? Matscher: Im Rahmen der EMRK sicher nicht. Und im Rahmen der EU eigentlich auch nicht. Es wird in der Türkei besser, aber es ist noch lange nicht der Standard wie wir ihn gerne hätten.

Österreich liegt nämlich bei der Zahl der Verurteilungen pro Einwohner schlechter als die Türkei (siehe der "Menschenrechtsindex" in der Mitte des Threads).

Für ein Erotikforum interessant ist auch das Wirken von Richter Matscher am EGMR: Beim richtungsweisenden Fall Dudgeon gg GB vom 22.10.1981 (der auch später vom US Supreme Court bei der Aufhebung der Sodomiegesetze zitiert wurde) hat er sich in seiner "dissenting opinion" für die Beibehaltung der gerichtlichen Strafbarkeit der Homosexualität ausgesprochen. Unten sind Auszüge:

I am unable to concur with the conclusions of the judgment on the issue of a violation of Article 8 (art. 8) of the Convention. [...] Of course, the applicant and the organisations behind him are seeking more: they are seeking the express and formal repeal of the laws in force, that is to say a "charter" declaring homosexuality to be an alternative equivalent to heterosexuality, with all the consequences that that would entail (for example, as regards sex education). However, this is in no way required by Article 8 (art. 8) of the Convention. [...] This overall evaluation of the facts leads me to the view that the applicant cannot claim to be the victim of an interference with his private life.​
 
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Täuschung nicht auf Betrug, sondern als Vergewaltigung zu behandeln. Aber ich bin auch nur ein Narr, der manches nicht versteht.

Die genaue Begründung des Urteils kann man nachlesen unter Corte Suprema di Cassazione, 17.12.2009. Die Kurzbegründung lautet:
La consumazione di un rapporto sessuale con una prostituta può integrare il delitto di violenza sessuale in caso di mancata corresponsione del compenso pattuito.​

Im Unterschied zu den aus der internationalen Rsp entwickelten Urteilen (auch der EGMR sieht die Verletzung des freien Willens als entscheidend an) anerkennt der OGH in Österreich nur einen brutalsten sexuellen Übergriff als Vergewaltigung an - und eine Sexworkerin, die vom Freier nicht bezahlt wird, teilt der OGH mit, dass sie für ihre sittenwidrige Tätigkeit keinen Entgeltanspruch hat.
 
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Naujo .... dass sie zu einigem fähig ist, hat sie ja schon bewiesen. Vielleicht langt's auch noch dazu, dass sie sich hier der deutschen Sprache bedient. ;)
 
Freie Übersetzung vom italienischen Zitat (@Lycisca, #429) aus dem Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Italiens:

Wenn nach dem Vollzug des Geschlechtsverkehrs mit einer Prostituierten das vorher vereinbarte Honorar nicht bezahlt wird, kann der Tatbestand unter das Verbrechen der Vergewaltigung subsumiert werden.​

Der Gerichtshof hat damit die Verurteilung aus den unteren Instanzen als begründet angesehen. Dort wird sicher auch dargelegt (müsste man nachprüfen), dass der Freier gar nicht die Absicht gehabt hat, zu zahlen.
 
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Damit du (Nedul) dich nicht benachteiligt fühlst - die gleiche Antwort wie an @thefool: Der EGMR ist ratio tempore unzuständig für den Balkankonflikt - die Aufarbeitung erfolgt durch das International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (ICTY).

Darum geht es nicht, Du brauchst mir das nicht zu erläutern und Du musst mir nichts erklären.

Ich hab Dir schon mal geschrieben dass es Menschen gibt, denen wirkliches Leid angetan wurde.
Alles was ich in Deinem Fall feststellen konnte ist, dass Du es als Menschenrechtsverletzung ansiehst wenn bei Dir ein Ermittler an der Türe klopft.

Was willst Du mit Deiner Argumentation bezwecken ? Und bitte, gib Dir auf diese Frage lieber zuerst selbst mal eine Antwort bevor Du wieder versuchst mir die Welt zu erklären .
 
Ich hab Dir schon mal geschrieben dass es Menschen gibt, denen wirkliches Leid angetan wurde. Alles was ich in Deinem Fall feststellen konnte ist, dass Du es als Menschenrechtsverletzung ansiehst wenn bei Dir ein Ermittler an der Türe klopft.

Dazu vielleicht ein Zitat aus dem oben angeführten Interview (Standard mit Matscher):

Matscher: uns hat immer deprimiert, dass wir stundenlang letztlich über Kleinigkeiten diskutiert haben, ob eine Untersuchungshaft einen Monat zu lang war oder nicht, Dinge wo kein Hahn danach kräht. derStandard.at: Aber für den Betroffenen sind das doch eher keine Kleinigkeiten?

Was für dich, @Nedul, nur eine Kleinigkeit ist, und was vielleicht auch im Vergleich zu manchen Menschenrechtsverletzungen in China eine Kleinigkeit ist, ist für die Betroffenen keine Kleinigkeit. Und verdeckte Ermittlungen haben das Potenzial für weitreichendere Menschenrechtsverletzungen. Da wir bei China sind, gleich ein Beispiel: Der Ausschuss gegen Folter hat sich im letzten Ländernbericht zu China besorgt gezeigt, dass in Hongkong gegen Sexworker verdeckt ermittelt wird - und die Ermittler dabei auch gleich gratis Sex in Anspruch nehmen. Das ist erniedrigende Behandlung - eine Vorstufe der Folter.
 
Da wir bei China sind .....

Wir sind aber ned bei China .... wir sind noch immer bei einer Hobbyhure, die sich hat erwischen lassen, und was Du da von China faselst hat damit genau so wenig zu tun wie alles andere, was Du bisher an Beispielen und Zitaten aus dem Hut gezaubert hast. Du willst uns nur auf eine falsche Spur locken .... :roll:
 
die karnickel sonder zahl werden so lange aus dem hut gezaubert solange es zahlendes publikum gibt ;)
 
Wir sind aber ned bei China [...] Du willst uns nur auf eine falsche Spur locken

So ganz abwegig ist das Beispiel aus China nicht: Kannst du mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass ein verdeckter Ermittler zuerst mit der "Geheimprostituierten" in ihrer Wohnung Sex hat (er kommt ja unter der vorgetäuschten Identität als Freier) und erst danach amtshandelt, wie es in Hongkong der Fall war? (So etwas ähnliches hat ja schon jemand anderer in diesem Thread als Möglichkeit in den Raum gestellt ... die Vorstellung ist also nicht völlig absurd.) Und welche Möglichkeiten hätte die Frau dann, sich zu wehren: Es gibt ja keine Zeugen.
 
die karnickel sonder zahl werden so lange aus dem hut gezaubert solange es zahlendes publikum gibt ;)
Jo, eh .. :mrgreen:

Aber wie wir aus früheren, besseren Zeiten wissen :cool:, sind Zauberer ja eine Zeit lang ganz unterhaltsam, speziell dann, wenn man die Postings der Guten aus jener Zeit kennt, wo sie sich noch als Prostituierte wichtig gemacht hat.

Da ist die Klaviatur voll ausgenütz worden. Stammkunden, bessere Freier, welche gerne mehr zahlen für den Genuss, alles was das Herz begehrt. Und wenn sie dann erwischt wird, dann streicht sie das einfach aus ihrer Erinnerung und glaubt, alle anderen sind auch so blöd, und können sich nicht weiter zurück erinnern als bis zum gestrigen Tag.

Jede normale Frau in ihrer Situation wäre heilfroh, dass sie sich wenigstens bei der Behörde halbwegs hat herausreden können. Stattdessen kommt sie mit diesem Wischiwaschi von wegen Menschenrechten. :roll:

Aber mit der Zeit wird's eh fad. Wie bei den Zauberern, wenn's immer mit dem gleichen Trick landen wollen. :mrgreen:
 
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