Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Das ist unrichtig: Sobald ein Polizist eine Auskunft (für Ermittlungszwecke) einholt, ohne vorher seine amtliche Eigenschaft bekannt gegeben zu haben, ermittelt er verdeckt (Definition § 54 SPG ... von dir selbst zitiert).

Du beziehst dich auf Abs. 3. Stűmmt. Wenn nur das Wőrtchen "praeventiv" nicht waer... (in den Erlaeterungen zum § 54er). Womit wir wieder in der Praxis waeren...

Oba es is eh wurscht mittlerweile...
 
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ach, und die "Freunde" durften brav blechen???? irgendwie komische Ansichten

Zumindest in einem EF sollte es sich herumgesprochen haben, dass es vielfältige Erscheinungsformen der Sexualität gibt - und dass es Männern, aufgrund der dadurch entstehenden erotischen Spannung, genauso viel Spaß machen kann, eine Frau für Sex zu bezahlen, wie der Frau, Geld für Sex zu erhalten. Die Hypothese "Freund = Gratissex (und vielleicht = Missionarsstellung)" trifft also nicht zu. Gerade weil die Sexualität so vielfältig ist, wäre auch der Staat angehalten, sich herauszuhalten, statt Spitzel auszuschicken.
 
Zumindest in einem EF sollte es sich herumgesprochen haben, dass es vielfältige Erscheinungsformen der Sexualität gibt - und dass es Männern, aufgrund der dadurch entstehenden erotischen Spannung, genauso viel Spaß machen kann, eine Frau für Sex zu bezahlen, wie der Frau, Geld für Sex zu erhalten. Die Hypothese "Freund = Gratissex (und vielleicht = Missionarsstellung)" trifft also nicht zu. Gerade weil die Sexualität so vielfältig ist, wäre auch der Staat angehalten, sich herauszuhalten, statt Spitzel auszuschicken.

klar doch und kinderschänden ist ja auch privatsache, wo sich der staat nur einmischt?
 
Gerade weil die Sexualität so vielfältig ist, wäre auch der Staat angehalten, sich herauszuhalten, statt Spitzel auszuschicken.

Wenn die Sexualität so vielfältig ist warum willst Du dann Sexualspitzel verbieten ?
 
Damit schon die erste Tat als gewerbsmäßig einzustufen ist, muss die ursprüngliche Intention des Täters sein, sie zu wiederholen.
Was ja bei Lycisca niiieee der Fall war... diese Absicht.

Die Wiederholungsabsicht ist nicht das einzige Kriterium für Gewerbsmäßigkeit. Ein weiteres Kriterium ist die Gewinnerzielungsabsicht. Im weiter oben zitierten Artikel HRRS 8/2009, S 355 ff) geht der Autor (Oberstaatsanwalt Lemme aus Halle/Saale) im Kontext des Strafrechts bei Gewerbsmäßigkeit von der Untergrenze 20% des regulären Einkommens aus, wo erst eine Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten wäre.
 
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Wenn die Sexualität so vielfältig ist warum willst Du dann Sexualspitzel verbieten ?

Weil jede staatliche Regelung unmittelbare Auswirkungen auf einige der vielen Facetten der menschlichen Sexualität haben kann und daher der Staat, wenn er z.B. Prostitution regelt, nicht noch zusätzlich die Gefahr der Eingriffe in privates Sexualleben durch aggressive Ermittlungsansätze erhöhen sollte.

Gerade weil die Sexualität so vielfältig ist, wäre auch der Staat angehalten, sich herauszuhalten, statt Spitzel auszuschicken.
klar doch und kinderschänden ist ja auch privatsache, wo sich der staat nur einmischt?

Soll also Big-Brother-Überwachung in jedem Schlafzimmer eingeführt werden, am besten kombiniert mit Internetverbreitung in "Google-Home-View", um so vorbeugend Kinderschändung zu verhindern? (Die dann jedoch einfach woanders stattfindet.)
 
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Welche Gefahr meinst Du konkret?

Verletzung des Grundrechts auf Privatleben und des Grundrechts auf Achtung der privaten Wohnung. Jeder Mensch darf nämlich grundsätzlich erwarten, dass er im Privatleben ungestört und vom Staat unbeobachtet bleibt. Der Staat hat sogar die Pflicht, das Privatleben aktiv zu schützen ... weswegen z.B. Deutschland vom EGMR verpflichtet wurde, Caroline von Hannover/Monaco davor zu schützen, dass Journalisten sie und ihre Familie ständig fotografieren, sobald sie das Haus verlässt, und die Fotos dann auch noch veröffentlichen.
 
Verletzung des Grundrechts auf Privatleben und des Grundrechts auf Achtung der privaten Wohnung. Jeder Mensch darf nämlich grundsätzlich erwarten, dass er im Privatleben ungestört und vom Staat unbeobachtet bleibt. Der Staat hat sogar die Pflicht, das Privatleben aktiv zu schützen ... weswegen z.B. Deutschland vom EGMR verpflichtet wurde, Caroline von Hannover/Monaco davor zu schützen, dass Journalisten sie und ihre Familie ständig fotografieren, sobald sie das Haus verlässt, und die Fotos dann auch noch veröffentlichen.

Das Prob dass ich sehe ist, dass die Wohnung dann eben zum Arbeitsplatz wird. Alles ist mit Sicherheit nicht privat denn sonst könnte jeder tun und lassen was er so möchte in seiner Wohnung. Das ist aber mit Sicherheit nicht der Fall denn auch in der Wohnung gelten die Gesetze.

Der Vergleich mit der Prinzipella da, der hinkt auch ein wenig .
 
Verletzung des Grundrechts auf Privatleben und des Grundrechts auf Achtung der privaten Wohnung. Jeder Mensch darf nämlich grundsätzlich erwarten, dass er im Privatleben ungestört und vom Staat unbeobachtet bleibt. Der Staat hat sogar die Pflicht, das Privatleben aktiv zu schützen ... weswegen z.B. Deutschland vom EGMR verpflichtet wurde, Caroline von Hannover/Monaco davor zu schützen, dass Journalisten sie und ihre Familie ständig fotografieren, sobald sie das Haus verlässt, und die Fotos dann auch noch veröffentlichen.

dann soll sie zuhause bleiben bei ihrem monaco-franze. sorry promis werden immer verfolgt. kommt noch dazu, dass sie oft im mittelpunkt stehen wollen. wenn es ihnen passt. dann ist die presse immer willkommen. aber wenn es ihnen mal nicht passen soll, dann wollen sie sich verstecken und pochen auf ihre privatspähre.

mir persönlich ist wurscht, was ein niemand wie caroline von dingsbums macht, bin ja kein "das goldene blatt" leser.
 
Die Wiederholungsabsicht ist nicht das einzige Kriterium für Gewerbsmäßigkeit. Ein weiteres Kriterium ist die Gewinnerzielungsabsicht. Im weiter oben zitierten Artikel HRRS 8/2009, S 355 ff) geht der Autor (Oberstaatsanwalt Lemme aus Halle/Saale) im Kontext des Strafrechts bei Gewerbsmäßigkeit von der Untergrenze 20% des regulären Einkommens aus, wo erst eine Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten wäre.

Welch eine Farce.
Willkommen in Bananistan, wenn das Schule macht.
"Ich hatte nie die Absicht Gewinne zu machen, Herr Rat! Es hat sich halt so ergeben."
Aber ich glaube langsam sollte ich vielleicht ein paar weltweite Urteile zu solchen Themen suchen, das könnte lustig sein. Mal sehen, was die USA so bieten.
 
weswegen z.B. Deutschland vom EGMR verpflichtet wurde, Caroline von Hannover/Monaco davor zu schützen, dass Journalisten sie und ihre Familie ständig fotografieren, sobald sie das Haus verlässt, und die Fotos dann auch noch veröffentlichen.

Der Schutz der Privatsphäre vor Paparazzos ist das Eine, die Aufklärung eines strafbaren Tatbestandes durch einen Ermittler das Andere. Das kann wirklich nicht verglichen werden.

Dann das Zitat zur Definition von "Gewerbsmäßigkeit" ...... darf ich drauf hinweisen, dass Halle an der Saale nicht Österreich ist. Auslegungen eines dortigen Staatsanwaltes sind von unseren Gerichten nicht zu berücksichtigen ...... Auslegungen eines Staatsanwaltes sind generell nicht Gesetz, sondern nur eine Meinung.

Für denkende Menschen liegt Gewinnerzielungsabsicht dann vor, wenn die Einnahmen aus dieser (Hobby???) - Tätigkeit eventuelle Unkosten (Kondome etc.) übersteigen.

Das mit den 20 % ist doch wohl eine Scherz ....... Wenn ich eine Tätigkeit zusätzlich zu meinem Einkommen ausübe und dafür Geld kassiere, dann muss ich das versteuern. Glaub mir, ich weiß wovon ich rede. Dann habe ich eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
 
Alles ist mit Sicherheit nicht privat denn sonst könnte jeder tun und lassen was er so möchte in seiner Wohnung. [...] auch in der Wohnung gelten die Gesetze.


Das ist unbestritten, ABER: Art 8 Abs 1 EMRK gebietet die Achtung der Wohnung unter dem Gesetzesvorbehalt des Art 8 Abs 2 EMRK. Wenn also Polizei in das Privatleben oder eine Wohnung eindringen will (Verletzung des Abs 1), dann darf sie das nur unter folgenden Voraussetzungen:

1. Die Polizei handelt aufgrund eines Gesetzes, dessen Auswirkungen und Grenzen klar erkennbar sind (EGMR über die Qualität von Gesetzen);
2. dieses Gesetz verfolgt bestimmte legitime Ziele (taxative Aufzählung in Abs 2): nationale Sicherheit, wirtschaftliches Wohl des Landes, öffentliche Ruhe und Ordnung, Verteidigung der Ordnung, Verhinderung von Straftaten, Schutz der Gesundheit, Schutz der Moral, Schutz der Rechte und Freiheiten anderer;
3. der konkrete Eingriff in Ausübung dieses Gesetzes ist verhältnismäßig, wobei das bei Eingriffen im Zusammenhang mit dem Sexualleben (EGMR über "notwendig in einer demokratischen Gesellschaft") einen "pressing social need" erfordert.

Der dritte Punkt bedeutet, dass auch ein gesetzmäßiger Eingriff eine Menschenrechtsverletzung sein kann. Österreich wurde zum Beispiel mehrfach verurteilt, weil Homosexualität bis vor kurzem unter Strafe stand: Die Punkte 1 und 2 waren zwar erfüllt, die demokratische Ordnung bricht aber nicht zusammen, weil zwei erwachsene Männer miteinander in ihrer Wohnung Sex haben. Letztlich haben RA Graupner und das OLG Innsbruck beim lange Zeit widerwilligen VfGH schließlich doch die Abschaffung der Strafbestimmungen durchgesetzt.

Die demokratische Ordnung bricht auch nicht zusammen, wenn irgendeine andere der in diesem Forum gepflegten sonstigen Spielarten von Sex im Einverständnis zwischen zwei oder mehreren erwachsenen Menschen ausgeübt wird. Deswegen sollten aggressive Ermittlungsmethoden, die solches Sexualleben ausspionieren, tunlichst unterlassen werden: Im Regelfall sind solche Methoden nicht notwendig in einer demokratischen Gesellschaft.

Beim Fall, der der Hintergrund zu diesem Thread ist, ist bereits der zweite Punkt nicht erfüllt: Verdeckte Ermittlungen sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung unzulässig zur Aufklärung von Verwaltungsdelikten, das Eindringen eines "wilden" (weil weder von einem Richter, noch von einem Staatsanwalt beaufsichtigten) verdeckten Ermittlers in eine Wohnung ist sogar ausdrücklich verboten.
 
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@Lycisca

Du suchst also mit aller Kraft nach etwas, das so ähnlich wie eine Menschenrechtsverletzung aussieht.
Die Gesetze lassen eigentlich nicht soviel Freiraum zur Eigeninterpretation wie Du es hier darstellst.

.. natürlich wird die demokratische Ordnung nicht zusammenbrechen ..
.. denn wenn ich richtig verstehe dann ist Dir nichts anderes passiert als dass jemand bei Dir geklopft hat ..

ich kann mir nicht vorstellen dass man dafür soviel Strafe bezahlt als dass es den ganzen Aufwand rechtfertigen würde.
 
Die Gesetze lassen eigentlich nicht soviel Freiraum zur Eigeninterpretation wie Du es hier darstellst.

Was meinen Fall betrifft, so hat die Polizei bereits selbst Gesetzesverletzungen zugegeben. Da bin ich also zuversichtlich, mich spätestens in Strassburg durchzusetzen.

Was ich aber mit meinem Posting gemeint habe: Generell sollte der Staat dem Sexualleben in den Formen, wie sie im EF vertreten sind, toleranter gegenüberstehen.

Es erscheint mir z.B. übertrieben, verdeckte Ermittlungen zu führen, um SM-Praktiken von Ehepaaren aufzudecken. Auch wenn mich der Gedanke daran eher abstößt, sehe ich keinen Grund, dass sich die Polizei einmischt ... wie es aber in Belgien einem Richterehepaar passiert ist - mit der Folge der Entlassung aus dem Richteramt.
 
Was ich aber mit meinem Posting gemeint habe: Generell sollte der Staat dem Sexualleben in den Formen, wie sie im EF vertreten sind, toleranter gegenüberstehen.

Eigentlich beklagtest du den "gewerberechtlichen" Aspekt deines Falles und die Art der polizeilichen Ermittlungen. Um spezielle Praktiken ist es nicht gegangen. Ich habe auch noch nicht gehört, dass in den Schlafzimmern von Ehepaaren geschnüffelt würde.
 
Was meinen Fall betrifft, so hat die Polizei bereits selbst Gesetzesverletzungen zugegeben. Da bin ich also zuversichtlich, mich spätestens in Strassburg durchzusetzen.

Das ist doch ein Widerspruch in sich - warum musst Du nach Straßburg wenn bereits zugegeben wurde - was auch immer?

Es ist auch etwas anderes wenn man in der Öffentlichkeit steht und bekannt ist .

Ich glaub auch nicht dass der Richter oder wer auch immer entlassen wurde weil er oder sie SM praktiziert .

Dem Staat ist es auch nicht wichtig welche Praktiken .. es geht nach wie vor um die Meldepflicht und das wird sich auch nicht ändern ... du kannst auch vor Gericht davon nicht ablenken.
 
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Das ist unbestritten, ABER: Art 8 Abs 1 EMRK gebietet die Achtung der Wohnung unter dem Gesetzesvorbehalt des Art 8 Abs 2 EMRK. Wenn also Polizei in das Privatleben oder eine Wohnung eindringen will (Verletzung des Abs 1), dann darf sie das nur unter folgenden Voraussetzungen:

1. Die Polizei handelt aufgrund eines Gesetzes, dessen Auswirkungen und Grenzen klar erkennbar sind (EGMR über die Qualität von Gesetzen);
2. dieses Gesetz verfolgt bestimmte legitime Ziele (taxative Aufzählung in Abs 2): nationale Sicherheit, wirtschaftliches Wohl des Landes, öffentliche Ruhe und Ordnung, Verteidigung der Ordnung, Verhinderung von Straftaten, Schutz der Gesundheit, Schutz der Moral, Schutz der Rechte und Freiheiten anderer;

Danke.

Die EMRK kannst du dir in nachstehenden Faellen sprichwőrtlich am Bauch klatschen...

Ausserdem: Das Recht, die Wohnung bzw. das persőnliche Hausrecht zu achten... ist das jetzt schon Auslegungssache oder richtet sich dies nach Ebbe und Flut... weil strafrechtliche Delikte nunmal die EMRK in ihrem Gesamtgewicht a bisserl űberwiegen.

Aber ich stell's mir mal so vor:

17.000 Freier latschen durch deine Wohnung bzw. geben sich die Klinke in die Hand. Der Bulle, welcher dich "derklatscht", soll mit der EMRK abgespeist werden... Na dann... im Sinne des Gleichheitsprinzipes das komplette Eigentor.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Wiederholungsabsicht ist nicht das einzige Kriterium für Gewerbsmäßigkeit. Ein weiteres Kriterium ist die Gewinnerzielungsabsicht. Im weiter oben zitierten Artikel HRRS 8/2009, S 355 ff) geht der Autor (Oberstaatsanwalt Lemme aus Halle/Saale) im Kontext des Strafrechts bei Gewerbsmäßigkeit von der Untergrenze 20% des regulären Einkommens aus, wo erst eine Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten wäre.

Da naechste Blődsinn. Selten ein Gewerbe gesehen, welches nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Schon gar nicht Prostitution. A bisserl weltfremd das Zitat aus'm deutschen Handel...
 
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