Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Das ist doch ein Widerspruch in sich - warum musst Du nach Straßburg wenn bereits zugegeben wurde - was auch immer?

Bei meinem Fall geht es um wesentlich schwerwiegendere Rechtsbrüche, die die Polizei ohne Risiko von sofort einzuleitenden Strafverfahren gar nicht zugeben kann. Dieser Thread thematisiert nur die Verletzungen von Art 8 EMRK, die generelle Hintergrundverletzungen bei allen ähnlich gelagerten Fällen sind. (Vielleicht ist dir aber jetzt klar, dass es schwerwiegendere Gründe sind, als die hier diskutierten, die mich motivieren, auch beträchtliche Kosten auf mich zu nehmen, um zu meinem Recht zu kommen.)

Ich glaub auch nicht dass der Richter oder wer auch immer entlassen wurde weil er oder sie SM praktiziert

Doch, siehe KA und AD gg Belgien, 17.02.2005: Das Problem war, dass gewisse SM-Praktiken Folter sein können ... und der Schutz vor Folter samt Verpflichtung, sie zu verhüten, im Verhältnis zum Schutz des Privatlebens überwiegt. Im Prinzip könnte also ein begründeter Verdacht der Polizei auf die Ausübung gewisser SM-Praktiken, erweckt etwa durch einschlägige Postings im EF, zu geheimen Überwachungen unter richterlicher Aufsicht führen (z.B. Einbruch der Polizei, Installation von versteckten Kameras im ehelichen Schlafzimmer).
 
Bei meinem Fall geht es um wesentlich schwerwiegendere Rechtsbrüche ...

Dann bin ich jetzt mal still denn wenn Du dazu nichts sagen kannst dann kann ich dazu auch nichts sagen - wäre sinnlos .

Im Prinzip könnte also ein begründeter Verdacht der Polizei auf die Ausübung gewisser SM-Praktiken, erweckt etwa durch einschlägige Postings im EF, zu geheimen Überwachungen unter richterlicher Aufsicht führen (z.B. Einbruch der Polizei, Installation von versteckten Kameras im ehelichen Schlafzimmer).

Wenns an Langeweile sterben wollen dann solltens bei mir überwachen .
 
Doch, siehe KA und AD gg Belgien, 17.02.2005: Das Problem war, dass gewisse SM-Praktiken Folter sein können ... und der Schutz vor Folter samt Verpflichtung, sie zu verhüten, im Verhältnis zum Schutz des Privatlebens überwiegt. Im Prinzip könnte also ein begründeter Verdacht der Polizei auf die Ausübung gewisser SM-Praktiken, erweckt etwa durch einschlägige Postings im EF, zu geheimen Überwachungen unter richterlicher Aufsicht führen (z.B. Einbruch der Polizei, Installation von versteckten Kameras im ehelichen Schlafzimmer).

Bei BDSM geht es um Körperverletzung im Einvernehmen und nicht um Folter.
Der "Spanner Case" führte 1997 zu einem Grundsatzurteil des EGMR: jeder Staat darf eigene Gesetze gegen Körperverletzung erlassen, unabhängig davon, ob die Körperverletzung einvernehmlich ist oder nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Spanner_Case

Die Rechtslage in Österreich:
StGB § 90 Einwilligung des Veretzten
(1) Eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Bezogen auf BDSM: http://www.8ung.at/smediation/recht/einwilligung.htm
 
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Logisch, denn wenn es nicht auf Gewinn (eine wiederkehrende Einnahme) ausgerichtet ist, ist es kein Gewerbe.

Aber auch eine einmalige Einnahme, die aus einer Dienstleistung resultiert ist doch nicht steuerfrei:fragezeichen:

(Wenn die Summe der jährliche Einkünfte die Freigrenze übersteigen)
 
Sacht ma, werden hier nun massig § um die Ohren geklatsch, um sie dann im Sinne des eigenen Interesses zu interpretieren?

Gruss, die Windmühle. Obwohl Rosinante auch ganz nett ist.
 
Bei BDSM geht es um Körperverletzung im Einvernehmen und nicht um Folter.

Sobald jedoch die Anzeichen für nicht mehr vorhandenes Einverständnis auch nur kurz übersehen werden, kippt BDSM zu nicht mehr einvernehmlicher Körperverletzung. Im oben zitierten Fall KA und AD waren die Praktiken allerdings so extrem, dass Folter vorlag.

§ 90 StGB im Wortlaut kriminalisiert auch Paysex (BDSM Studios), weil der nach OGH Urteilen immer gegen die guten Sitten verstößt. Dass die Polizei hier offenbar vorläufig nicht ermittelt, scheint auf einen gewissen Rest an Common Sense hinzudeuten.

Garantiert ist jedoch nicht, dass dieser Common Sense erhalten bleibt. Ich habe gerade mit Erstaunen gelesen, nach welchem System(!) die Polizei in Schweden vorgeht, wo Freier bestraft werden: Die Polizei wartet mit der Beobachtung des Freiers grundsätzlich, bis es zu Sex gekommen ist, um dann den strafbaren Kauf von Prostitution beweisen zu können ... und offenbar denkt niemand an die Verletzung von Menschenrechten (was aber der Mentalität vieler Postings in diesem Thread entspricht, die Beschwerden gegen die Polizei als Missbrauch der Menschenrechte ansehen).

Quelle: Schwedische Studie zur Auswertung der Freierbestrafung, Stockholm, 2010, S 40.

When the ban was introduced, some feared that it would be difficult to monitor compliance with the ban and to define and prove the criminal act. However, our investigation of the application of the ban shows that, following an initial period of some uncertainty, police officers and prosecutors now consider that in general the provision works well. The prosecutors with whom the Inquiry has spoken have stated that they do not currently see any application problems directly linked to the penal provision. Sexual purchase offences are usually considered to be easy to investigate and relatively uncomplicated to process.
[...]
It is considered difficult to prove attempted crimes, with the result that, in connection with street prostitution, the police deliberately wait until the sexual act has begun before intervening, and the offence has thus been committed in full.

Es haben sicher einige der Mitposter mit Sexwork Erfahrung - z.B. als Konsumenten. Dann stellt euch vor, ihr werdet von der Polizei überfallen, während ihr gerade f..t: Wer das nicht für OK findet, wird nun hoffentlich auch dafür Verständnis haben, dass es nicht OK ist, wenn nicht die Männer, wie in Schweden, sondern die Frauen, wie in Österreich, das Ziel von Polizei-Eingriffen in ihr Sexualleben sind.
 
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It is considered difficult to prove attempted crimes, with the result that, in connection with street prostitution, the police deliberately wait until the sexual act has begun before intervening, and the offence has thus been committed in full.

Es haben sicher einige der Mitposter mit Sexwork Erfahrung - z.B. als Konsumenten. Dann stellt euch vor, ihr werdet von der Polizei überfallen, während ihr gerade f..t: Wer das nicht für OK findet, wird nun hoffentlich auch dafür Verständnis haben, dass es nicht OK ist, wenn nicht die Männer, wie in Schweden, sondern die Frauen, wie in Österreich, das Ziel von Polizei-Eingriffen in ihr Sexualleben sind.

Tja... blöd gelaufen.
Vorsätze kann man halt abstreiten, auch wenn man sie hatte.
Einerseits könnten beide ja von ihrem Vorsatz noch absehen, andererseits besteht keine Gefahr im Verzug, warum vorgreifen? Ausreden gibt es ja wie Sand am Meer, warum man zusammen ist, ohne es tun zu wollen.
Wenn ich Verbotenes tue, muss ich damit rechnen erwischt zu werden. Sollten die Rolle der Prävention nicht Sozialarbeiter übernehmen?

Zum zweiten Punkt. Lass die Kirche im Dorf, bitte. Vermische Kunden nicht mit Anbietern. Es ist, bei uns, grundsätzlich nicht verboten, diese Art der Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Es ist jeodch verboten diese unangemeldet und unkontrolliert, so wie Du es betrieben hast, anzubieten. Der Kunde kann, wenn Du öffentlich wirbst (auch in einem Forum), guten Glaubens davon ausgehen, dass Du es legal anbietest, besonders wenn Preis/Leistung sich im üblichen Rahmen bewegen.
Ich würde gerne wissen, wie Du reagiertest, wenn Du, durch diese Tätigkeit, eine heftigere Krankheit verbreitet hättest, weil unkontrolliert. Ich glaube ich sollte "Geisterheiler für finale Krebsstadien" lernen. Der Gedanke erregt mich und um es so richtig real zu empfinden nehme ich auch Geld dafür. Ist zwar keine Ausprägung meiner Sexualität, aber eine meiner persönlichen Freiheit.
 
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@Lycisca

Du weisst aber schon dass in Schweden Prostitution verboten ist ... also jetzt kannst Du Dir aussuchen was Dir lieber ist - ein Staat der versucht Rahmenbedingungen zu schaffen oder ein Staat dem alles egal ist und der vollkommen verblödet agiert .

Prostitution gab es schon immer - und die wird es auch immer geben .
Verbieten kannst das nicht - das ist Schwachsinn - in Rumänien ist es auch verboten, deswegen kommen viele hierher !

Das Verbot der Prostitution wurde damit begründet, dass diese mit der Würde der Frau nicht vereinbar sei.
Was sagst Du zum Verbot als Frau ?
 
Prostituiertenpflichten vs. Menschenrechte

Was war zuerst da - die Henne oder das Ei? Hättest deine Pflichten als Prostituierte wahrgenommen und den Status der geheimen legalisiert, wären die Kieberer von dir auch nicht verleitet worden, eine strafbare Tat - die Verletzung der Menschenrechte - zu setzen. Prinzip von Ursache und Wirkung.

Der Streit durch alle Instanzen ist einer um des Kaisers Bart.

Auch wenn mich/uns dein "privates" Sexualleben nix angeht - aber, dem kannst du ja derzeit anscheinend in dem Ausmaß, den du gewöhnt warst, gar nicht mehr so richtig frönen, da du ja wohl kaum in der Zwischenzeit eine Kontrollkarte haben wirst. Verzichten deine "privaten Bekannten" jetzt auf die "Geldspenden" oder bist jetzt sexuell weitgehend abstinent geworden?

Warum wehrst du dich eigentlich so gegen die Legalisierung deines "Hobbys"? Fühlst dich als Akademikerin nicht zugehörig zu der Gruppe der SW? Glaub mir, es widerspricht nicht der Würde der Frau, sich offiziell als SW zu deklarieren - im Gegenteil: seit ich von den Behörden als solche anerkannt bin, habe ich Ruhe und kann ungestört meinem Hobby, das ich halt zum Beruf gemacht habe, nachgehen.
 
Du weisst aber schon dass in Schweden Prostitution verboten ist ... also jetzt kannst Du Dir aussuchen was Dir lieber ist - ein Staat der versucht Rahmenbedingungen zu schaffen oder ein Staat dem alles egal ist und der vollkommen verblödet agiert

Es muss ja keines der Extreme sein: Was außerhalb der Öffentlichkeit passiert, braucht den Staat nicht zu interessieren, und wo Auswirkungen auf andere zu erwarten sind (Strassenstrich, Betriebe mit mehreren Sexworkern) soll der Staat regulierend eingreifen - wie bei anderen Betrieben auch (also nicht nur Repression gegen Sexworker, sondern auch Arbeitnehmerschutz). In Deutschland hat man sich diesem Modell schon sehr genähert - warum nicht in Österreich auch? (Wobei in Österreich eher die Tendenz zu bestehen scheint, Freier wegen Anstiftung zur Verwaltungsübertretung zu verfolgen.)

Vermische Kunden nicht mit Anbietern. Es ist, bei uns, grundsätzlich nicht verboten, diese Art der Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

Mir geht es um die grundsätzliche Frage, mit welchen Methoden der Staat Prostitutionsgesetze durchsetzt: In Österreich mit verdeckten Ermittlungen gegen Frauen, die der Prostitiotion verdächtigt sind, in Hongkong ebenso - und dazu faktische Vergewaltigung (durch Sex mit dem Scheinfreier), in Schweden durch Observation und Bestrafung von Freiern, mit dem Polizeieingriff während des Sexakts.

Alle diese Eingriffe missachten die Menschenwürde in schwerwiegender Weise. Sie sind eine Folge von Gesetzen, mit denen sich der Staat Eingriffe in einen Bereich anmaßt, der ihn nichts angeht.
 
Was war zuerst da - die Henne oder das Ei? Hättest deine Pflichten als Prostituierte wahrgenommen und den Status der geheimen legalisiert, wären die Kieberer von dir auch nicht verleitet worden, eine strafbare Tat - die Verletzung der Menschenrechte - zu setzen. Prinzip von Ursache und Wirkung.

Polizisten dürfen sich grundsätzlich nicht zum Bruch der Gesetze und zur Verletzung der Menschenrechte "verleiten" lassen (siehe weiter oben im Extremfall die Diskussion zum Folterfall wegen einer Kindesentführung). Als Sicherheitsbehörden sind sie in besonderem Ausmaß zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet. Sobald die Polizei den Anspruch aufgibt, sich strikt an die Gesetze zu halten, unterscheidet sie sich nicht mehr von den Verbrechern, die sie bekämpfen soll (aber dann die Verbrecher in den eigenen Reihen toleriert).

sich offiziell als SW zu deklarieren - im Gegenteil: seit ich von den Behörden als solche anerkannt bin, habe ich Ruhe und kann ungestört meinem Hobby, das ich halt zum Beruf gemacht habe, nachgehen.

Was mein privates Sexualleben betrifft, so ist es mein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht, dies auszuleben, ohne einer Behörde Rechenschaft zu legen. Auf dieses Recht vorsorglich verzichten zu müssen, um keinen Ärger mit Polizisten zu haben, die bereit sind, Menschenrechte zu verletzen, wäre eine unakzeptable Aushöhlung der Menschenrechte, die dann nur mehr am Papier bestehen.
 
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privates Sexualleben

nur kann man eben nicht mehr von privat reden .. wenns um $$$ geht !

könnte man das, dann würde jedes Gewerbe diesen Anspruch stellen - das ist nicht möglich .
 
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nur kann man eben nicht mehr von privat reden .. wenns um $$$ geht !

Wenn es um $$$ geht, ist es vielleicht nicht privat, aber wenn es nur um $ geht, dann kann es durchaus privat sein.

Siehe dazu nochmals: VfGH (VfSlg 8.272, 8.907, 10.363, 11.926, 15.632), VwGH (2004/09/0219), ebenso die vom EGMR formulierten Prinzipien, dass die Pflege einvernehmlicher sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen ein wesentlicher Bestandteil der durch Art 8 EMRK geschützten persönlichen Autonomie ist, insbesondere dem Recht, über den eigenen Körper selbst zu entscheiden (auch im oben zitierten KA und AD gg Belgien eine Kernaussage).
 
Sobald die Polizei den Anspruch aufgibt, sich strikt an die Gesetze zu halten ....
Nau jo ..... aber Du selbst hältst Dich ja offenbar auch nicht so strikt an die Gesetze, also solltest Du mit den Ansprüchen am besten bei Dir selbst beginnen.

Was mein privates Sexualleben betrifft, so ist es mein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht, dies auszuleben, ohne einer Behörde Rechenschaft zu legen. Auf dieses Recht vorsorglich verzichten zu müssen, um keinen Ärger mit Polizisten zu haben, die bereit sind, Menschenrechte zu verletzen, wäre eine unakzeptable Aushöhlung der Menschenrechte, die dann nur mehr am Papier bestehen.
Wenn man durch sein Verhalten Anlass gibt, sein Sexualleben nicht als ausschließlich privat darzustellen (wie Du hier im Forum ja ausreichend gemacht hast), dann muss man eben damit rechnen, dass man den Behörden sehr wohl Auskunft darüber zu geben hat. Und da Du ja eine Neigung zu drastischen Beispielen hast ...... wenn ich in meinem Wohnzimmer einem ein Messer in den Bauch stech, kann ich dann auch nicht sagen, das ist nicht öffentlich, das geht die Polizei nichts an.
 
nur kann man eben nicht mehr von privat reden .. wenns um $$$ geht !

das ist ungefähr so wie wenn ich sage, ich mach eh so wenig geld, ich melde mein geschäft erst gar nicht an.

a) besteht meldepflicht
b) einnahmen müssen versteuert werden

das gilt für jedes gewerbe wenn ich mich nicht täusche - es gibt keine hobby-berufe.
wenn man wenig einnahmen hat, dann zahlt man auch keine steuer - somit wäre dieses problem vom tisch.
 
Wenn man durch sein Verhalten Anlass gibt, sein Sexualleben nicht als ausschließlich privat darzustellen (wie Du hier im Forum ja ausreichend gemacht hast), dann muss man eben damit rechnen, dass man den Behörden sehr wohl Auskunft darüber zu geben hat.

Abgesehen davon, dass die Prämisse hinkt ... die Conclusio gilt nur dann, wenn die Behörden die Identität mit legalen Mitteln ermitteln können. Hier geht es ja eben darum, dass zur Aufklärung der Prostitution keine geheimpolizeilichen Methoden erlaubt sind. So eine Befugnisüberschreitung wäre auch völlig im Widerspruch zum öffentlichen Charakter der Prostitution.

Wenn hingegen hier im Forum jemand ankündigt, jemanden ein Messer in den Bauch stechen zu wollen, dann kann das durchaus zu rechtlich zulässigen Ermittlungen führen. Allerdings muss auch für solche Ermittlungen gem SPG zur Gefahrenabwehr zuerst ein ausreichendes Tatsachensubstrat vorliegen, wonach die Gefahr real ist.
 
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Wenn es um $$$ geht, ist es vielleicht nicht privat, aber wenn es nur um $ geht, dann kann es durchaus privat sein.

Siehe dazu nochmals: VfGH (VfSlg 8.272, 8.907, 10.363, 11.926, 15.632), VwGH (2004/09/0219), ebenso die vom EGMR formulierten Prinzipien, dass die Pflege einvernehmlicher sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen ein wesentlicher Bestandteil der durch Art 8 EMRK geschützten persönlichen Autonomie ist, insbesondere dem Recht, über den eigenen Körper selbst zu entscheiden (auch im oben zitierten KA und AD gg Belgien eine Kernaussage).

....diesbezüglich gehe ich ja konform .... nur wo steht der Passus, dass ich dafür auch Geld nehmen darf?

Aber, die Diskussion dreht sich nur noch Kreise.

Andere Frage: Lycisca - wie sollten die Behörden deiner Meinung nach bei Verdacht auf illegale Wohnungsprostitution in Zukunft vorgehen? Einfach die Augen zumachen? Welche Vorgangsweise wäre eine akzeptable?
 
es gibt keine hobby-berufe

Das ist anzunehmen ... es gibt aber Hobbies, die den Staat nichts angehen (und wo sich der Staat auch mit Händen und Füßen wehrt, sie womöglich steuerlich berücksichtigen zu müssen -> Liebhaberei)
 
Das ist anzunehmen ... es gibt aber Hobbies, die den Staat nichts angehen (und wo sich der Staat auch mit Händen und Füßen wehrt, sie womöglich steuerlich berücksichtigen zu müssen -> Liebhaberei)

Was immer das ist 'Liebhaberei' - klingt zwar ähnlich hat aber absolut nichts mit der Sachlage zu tun.

Wäre es Liebhaberei .. oder so ... warum verlangst Du dann Geld dafür ???
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
lt. WK Österreich:

2. Betätigungen mit Liebhabereivermutung

Darunter fallen:

  • Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich besonders für eine Nutzung für private Zwecke eignen: z.B. Pferdezucht, Vermietung von Sportflugzeugen, Yachten
  • Tätigkeiten aufgrund einer privaten Neigung: z.B. als Hobbymaler, Schriftsteller, Privatgeschäftsvermittlung
  • Vermietung von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Bungalows, etc. („kleine Vermietung“)
Treten bei diesen Tätigkeiten Verluste auf, ist von Beginn an Liebhaberei anzunehmen und zwar sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Umsatzsteuer............................



Ob "Liebhaberei" vorliegt oder nicht, entscheidet die Steuerbehörde und nicht der Bürger.
 
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