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Das ist doch ein Widerspruch in sich - warum musst Du nach Straßburg wenn bereits zugegeben wurde - was auch immer?
Bei meinem Fall geht es um wesentlich schwerwiegendere Rechtsbrüche, die die Polizei ohne Risiko von sofort einzuleitenden Strafverfahren gar nicht zugeben kann. Dieser Thread thematisiert nur die Verletzungen von Art 8 EMRK, die generelle Hintergrundverletzungen bei allen ähnlich gelagerten Fällen sind. (Vielleicht ist dir aber jetzt klar, dass es schwerwiegendere Gründe sind, als die hier diskutierten, die mich motivieren, auch beträchtliche Kosten auf mich zu nehmen, um zu meinem Recht zu kommen.)
Ich glaub auch nicht dass der Richter oder wer auch immer entlassen wurde weil er oder sie SM praktiziert
Doch, siehe KA und AD gg Belgien, 17.02.2005: Das Problem war, dass gewisse SM-Praktiken Folter sein können ... und der Schutz vor Folter samt Verpflichtung, sie zu verhüten, im Verhältnis zum Schutz des Privatlebens überwiegt. Im Prinzip könnte also ein begründeter Verdacht der Polizei auf die Ausübung gewisser SM-Praktiken, erweckt etwa durch einschlägige Postings im EF, zu geheimen Überwachungen unter richterlicher Aufsicht führen (z.B. Einbruch der Polizei, Installation von versteckten Kameras im ehelichen Schlafzimmer).