Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

....diesbezüglich gehe ich ja konform .... nur wo steht der Passus, dass ich dafür auch Geld nehmen darf?

Aber, die Diskussion dreht sich nur noch Kreise.

Andere Frage: Lycisca - wie sollten die Behörden deiner Meinung nach bei Verdacht auf illegale Wohnungsprostitution in Zukunft vorgehen? Einfach die Augen zumachen? Welche Vorgangsweise wäre eine akzeptable?

:daumen:

Ohne jetzt in Paragraphen herumzuschmökern ...... wenn eine Frau den einen oder anderen großzügigen Freund hat (soll ja vorkommen:mrgreen:), der ihre Liebesdienste mit einem Geschenk belohnt, OHNE dass das und auch die Höhe der Zuwendung die Vorbedingung zum Geschlechtsverkehr ist, dann lasse ich mir den Begriff "Hobby" oder Liebhaberei einreden.

Um ins Blickfeld der Ermittlungsbehörden zu geraten, dazu muss die Betreffende aber einen Anlass geben. Ich nehme an, sie muss in irgend einer Form Werbung für ihr "Hobby" machen. Denn wie käme denn sonst der ermittelnde Beamte auf sie und ihre Adresse.?:hmm: Es muss doch irgendwelche Hinweise geben.

Wenn sie sich jetzt beispielsweise per Internet gegen Taschengeld anbietet, dann ist das meiner persönlichen Meinung nach "gewerbsmäßig".
 
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diesbezüglich gehe ich ja konform .... nur wo steht der Passus, dass ich dafür auch Geld nehmen darf?

Eigentlich schon in der Definition der Prostitution: Geld darf ich nehmen, solange ich es nicht gewerbsmäßig nehme

Aber, die Diskussion dreht sich nur noch Kreise

Der Schweinezyklus der Diskussion: So wie Schumpeter bei den Schweinebauern rund um Cernowitz beobachtet hat / über sie vermutet hat, richten sie sich bei ihrer Mastentscheidung nur nach dem letzten Jahr - mit dem Ergebnis von Konjunkturzyklen. Hier reagieren manche Poster nur auf die letzten Postings (die alten sind vergessen/ungelesen) - wodurch immer wieder die gleichen Fragen auftauchen: Gewerblichkeit und Steuerpflicht sind die Lieblingsthemen.

wie sollten die Behörden deiner Meinung nach bei Verdacht auf illegale Wohnungsprostitution in Zukunft vorgehen? Einfach die Augen zumachen? Welche Vorgangsweise wäre eine akzeptable?

Die gesetzmäßige Vorgangsweise wäre:
1.) Wenn eindeutig die Adresse einer Wohnung beworben wird (Muster: "Studio X in der Y-Gasse"), dann ist dort wohl ein gewerblicher Betrieb, der sittenpolizeilich zu kontrollieren wäre.
2.) Wenn hingegen die Adresse nur durch geheimpolizeiliche Ermittlungen zu eruieren wäre, dann gäbe es keine Ermittlungsbefugnis. Die Polizei hat dies zur Kenntnis zu nehmen und darf nicht versuchen, mit Gewalt ihre Befugnisse auszudehnen.

Die von mir vorgeschlagene politische Lösung wäre, die Registrierungspflicht für Prostituierte generell abzuschaffen, wie in Deutschland. Das entspricht auch internationalen Forderungen, die aus Gesundheitsschutz (WHO zur freiwilligen HIV-Prävention) und anderen Menschenrechten abgeleitet sind (Schutz vor Stigmatisierung).

Denn wie käme denn sonst der ermittelnde Beamte auf sie und ihre Adresse.

Genau darum geht es ja: Wenn er die Adresse nach Variante 1 oben bekommt, ist es OK, wenn er hingegen nur zum Zweck verdeckt ermittelt, diese Adresse zu bekommen (Variante 2), dann ist es Verfassungsbruch.
 
Wäre es Liebhaberei .. oder so ... warum verlangst Du dann Geld dafür ???

Wie @badmanu mit den Beispielen von Liebhaberei illustriert hat: Bei der Zucht edler Pferde geht es um $$$ - das Finanzamt will aber einfach nichts davon wissen!
 
@Lycisc

Die Gesetzte gelten nicht so wie Du sie für Dich interpretierst. Wenn es nach Dir geht dann dürfen alle um Dich herum nur mehr kuschen, damit Du ungestört deinen Aktivitäten nachgehen kannst - Du lebst nun mal nicht alleine hier - für anderer Berufe gelten auch Bestimmungen .

Wegen Dir wird der Staat auf Steuereinnahmen verzichten ?? das alles klingt nach Extremjammerei und solange Du nicht einsiehst dass Du nicht in deinem eigenen Staat lebst - sonder in einem Rechtsstaat - wird sich die Diskussion im Kreis drehen .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wegen Dir wird der Staat auf Steuereinnahmen verzichten

Du meinst wohl, wenn mein politischer Vorschlag umgesetzt werden sollte und Prostituierte sich nicht mehr registrieren müssen, dann entgehen dem Staat Steuereinnahmen?

Dagegen gibt es ein probates Mittel: Abschaffung des Bankgeheimnisses.

Wenn das Finanzamt jederzeit sämtliche Konten durchstöbern kann (mit Computerprogrammen scannt), dann wird auch in allen anderen Bereichen mehr Steuerehrlichkeit herschen: Trinkgelder könnten dann versteuert werden (derzeit steuerfrei), Unternehmer könnten nicht schwarze Umsätze an der Kasse vorbei tätigen ...

Wenn wirklich einmal eine Sozialhilfeempfängerin ihre Kinder in eine Privatschule schickt, weil sie als Prostituierte so erfolgreich ist, steht wohl bald die Steuerfahndung vor ihrer Tür. Auch ein Polizist, der Körberlgeld durch Korruption aus dem Rotlicht einnimmt, wird so auffliegen, ohne dass irgendwelche verdeckten Ermittlungen gegen ihn nötig sind.

Ich denke, dass das Sexualgeheimnis jeder Person schützenswerter ist, als das Bankgeheimnis. Derzeit wird aber das Bankgeheimnis mehr geschützt.
 
Wenn wirklich einmal eine Sozialhilfeempfängerin ihre Kinder in eine Privatschule schickt, weil sie als Prostituierte so erfolgreich ist, steht wohl bald die Steuerfahndung vor ihrer Tür. .

..und wenn sich diese dann ,so wie du ,auf die "Liebhaberei" beruft?
 
Wie @badmanu mit den Beispielen von Liebhaberei illustriert hat: Bei der Zucht edler Pferde geht es um $$$ - das Finanzamt will aber einfach nichts davon wissen!

Ich wollte ja eigentlich in diesem Thread nicht mitsenfen, aber bevor ihr euch da mit der "Liebhaberei" noch weiter verrennts, will ich es kurz erklären:

Wenn die Finanzbehörde befindet, dass jemand z.B. Pferde aus "Liebhaberei" züchtet, dann verwehrt sie ihm lediglich, die dadurch getätigten Ausgaben gewinnmindernd abzuschreiben, entzieht ihn aber keinesfall irgendwelcher Abgabepflichten.

Ein kleines Beispiel, weil das - zu WM-Zeiten ;) - vielleicht mehr Mitlesende verstehen: Der Autohändler xy sponsort den örtlichen Fußballverein in Gigeritzpotschn und steht ihm auch als Präsident vor. Seine Werbung ist auf den Dressen bzw. Banden etc. zu sehen, die 300.000 Euro die er jährlich reinpulvert, damit der moldawische Ex-Internationale z aufs Tor zielt (und von denen seine Frau wahrscheinlich nicht annähernd weiß :roll: ), werden ihm vom Finanzamt aber nicht (oder nicht in voller Höhe) als Abschreibposten anerkannt, weil es eben "Liebhaberei" und nicht mehr "Werbung" ist.

Alles klar?

Genießer :winke:
 
@lateks666:
Wenn es kein Bankgeheimnis gäbe, wären die Geldflüsse offen. Aus den Ausgaben für die Privatschule, die Wohnung etc. ließe sich schließen, dass die Einkünfte aus welcher Quelle auch immer über den Sozialhilfebezügen lägen. Ob die Frau die Einkünfte aus Sexwork bezieht, wäre dann für die steuerliche Erfassung völlig irrelevant, womit das Privatleben der Frau geachtet wird. (Ein Polizist hätte aber im Unterschied zu dieser Frau Erklärungsbedarf für seine Einkünfte über den Bezügen - schließlich wären solche Einkünfte genehmigungspflichtig und es läge der Verdacht auf Korruption auf der Hand.)

@Genießer:
So habe ich es mit der Pferdezucht auch gemeint: Obwohl für die Pferdezucht viel Geld fließt, wehrt sich das Finanzamt vehement dagegen, es zu berücksichtigen; dieser Einwand war natürlich ironisch gemeint, im Hinblick auf die ständige Steuerdiskussion

Allerdings gilt die Liebhaberei auch umgekehrt - das sind dann Zufallsgewinne, die nicht zu versteuern sind ... darüber hatten wir ja auch schon eine Diskussion im 1. Drittel des Threads
 
Zuletzt bearbeitet:
sei dir sicher, Genießer, ein fallbeispiel aus kambodscha folgt auf dem fuss :cool:
 
sei dir sicher, Genießer, ein fallbeispiel aus kambodscha folgt auf dem fuss :cool:

Gerne, gleich zur Liebhaberei z.B. Unabhängiger Finanzsenat Linz, RV/0096-L/06 vom 05.05.2006: Ein Steuerpflichtiger möchte in das Tourismusgeschäft einsteigen und bereitet sich neben den gewerberechtlichen Voraussetzungen gewissenhaft mit Reisetätigkeit vor, darunter eine Reise nach Kambodscha mit Möglichkeit zum anschließenden Badeurlaub. Diese beträchtlichen Weiterbildungsausgaben werden ihm jedoch von den Finanzbehörden nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Sie konstantieren vielmehr Liebhaberei, weil die Ausgaben nur durch eine besondere Reiseneigung begründet seien, also im privaten Lebensbereich lägen.
 
Gerne, gleich zur Liebhaberei z.B. Unabhängiger Finanzsenat Linz, RV/0096-L/06 vom 05.05.2006: Ein Steuerpflichtiger möchte in das Tourismusgeschäft einsteigen und bereitet sich neben den gewerberechtlichen Voraussetzungen gewissenhaft mit Reisetätigkeit vor, darunter eine Reise nach Kambodscha mit Möglichkeit zum anschließenden Badeurlaub. Diese beträchtlichen Weiterbildungsausgaben werden ihm jedoch von den Finanzbehörden nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Sie konstantieren vielmehr Liebhaberei, weil die Ausgaben nur durch eine besondere Reiseneigung begründet seien, also im privaten Lebensbereich lägen.

Und - was lernen wir daraus? Dass es anscheinend nicht so funktioniert hat wie er wollte . Und jetzt ? Was weiter ?
 
Und - was lernen wir daraus? Dass es anscheinend nicht so funktioniert hat wie er wollte . Und jetzt ? Was weiter ?

Die allgemeine Lehre aus dieser Diskussion ist, dass auch die Finanzbehörden zwei Lebenssphären akzeptieren: Eine private, von der sie nichts wissen wollen, und die berufliche, die auch steuerlich berücksichtigt wird. Bei Liebhaberei werden im Regelfall in der privaten Sphäre mehr Ausgaben als Einnahmen entstehen, die aber nicht mit den beruflichen Einnahmen gegengerechnet werden dürfen. Dies muss jedoch nicht immer der Fall sein, auch der symmetrische Fall ist denkmöglich: Es kann auch aus der privaten Sphäre ein unbeabsichtigter Überschuss (Zufallsgewinn) entstehen, der aber steuerlich irrelevant ist.
 
Und - was lernen wir daraus?

...dass sie so lange wie eine jukebox im prinzip immer wieder dieselbe platte spielen wird solang es nur genug leute gibt die geld reinschmeissn - verknüpft mit der chuzpe, selbst zu behaupten das thema drehe sich im kreis :mrgreen:

euphemistisch könnte man es als moderne kommunikationstechnik bezeichnen. praktisch jedoch als trollerei und eigentlich schad um die zeit die man damit verplempert.

ich fass es mal für mich zusammen: sie ist auf eine art und weise die sie für unzulässig erachtet erwischt worden und aus gekränktem stolz ist sie nun die weisse ritterin der geknechteten. dass manches was sie dabei aufs tapet bringt diskussionswürdig ist steht ausser frage; und es ist auch eine feine sache sich für menschenrechte, sinnhaftigkeit von kontrolluntersuchungen (zumindest, in der form wie sie jetzt stattfinden) und dgl. einzusetzen.

gspassig ist halt die ursache die zu so einer hehren haltung geführt hat.

neues kommt derweil sicher ned, da kann man beruhigt sein. höchstens immer hanebücherne und zum grossteil höchst einseitig dargestellte fallbeispiele.

wer recht bekommt können schlussendlich ohnehin nur gerichte klären die sicher schon zuhauf am rotieren sind :cool:

alles andere ist maximal beschäftigungstherapie :mrgreen:

wobei...


...besser und knapper kann man das gar ned ausdrücken.
 
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..... und wenn's nicht so eine alte Userin wäre, könnte man meinen, die Ferien wären ausgebrochen. :mrgreen:

Das merkt man allerdings andernorts ausreichend .... :roll:
 
...Diese beträchtlichen Weiterbildungsausgaben werden ihm jedoch von den Finanzbehörden nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Sie konstantieren vielmehr Liebhaberei, weil die Ausgaben nur durch eine besondere Reiseneigung begründet seien, also im privaten Lebensbereich lägen.

Schlechtes Beispiel bzw. gutes für meine Ausführungen ;). Weil der Betroffene keineswegs aus irgendeiner Steuerpflicht entlassen wurde, sondern er im Gegenteil keinerlei Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen darf. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass seine Einnahmen, so er dann welche in der Tourismusbranche lukriert, selbstredend zu versteuern sind.

Irgendwie fehlt mir nur der Zusammenhang mit dem Job oder von mir aus auch "Liebhaberei" einer Hobby-Nutte.

Aber - wie schon erwähnt: ich schreib hier ja gar nicht mit :mrgreen:

Genießer :winke:
 
Gerne, gleich zur Liebhaberei z.B. Unabhängiger Finanzsenat Linz, RV/0096-L/06 vom 05.05.2006: Ein Steuerpflichtiger möchte in das Tourismusgeschäft einsteigen und bereitet sich neben den gewerberechtlichen Voraussetzungen gewissenhaft mit Reisetätigkeit vor, darunter eine Reise nach Kambodscha mit Möglichkeit zum anschließenden Badeurlaub. Diese beträchtlichen Weiterbildungsausgaben werden ihm jedoch von den Finanzbehörden nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Sie konstantieren vielmehr Liebhaberei, weil die Ausgaben nur durch eine besondere Reiseneigung begründet seien, also im privaten Lebensbereich lägen.

Sowas.:mauer:

Mein ganzer Geschäftsplan ist im Eimer ..... genau das habe ich vorgehabt. Eine Art Beratungsunternehmen für Reisende nach Südostasien inklusive Vermittlung von einheimischen Hobby - Nutten. Jetzt muss ich mir doch glatt die geplante Studienreise inklusive eingehender Überprüfung der Geschäftspartnerinnen zur Gänze aus eigener Tasche bezahlen.:haha:
 
..... und wenn's nicht so eine alte Userin wäre, könnte man meinen, die Ferien wären ausgebrochen. :mrgreen:

Das merkt man allerdings andernorts ausreichend .... :roll:

Morgen, Steirer, morgen ....................... aber es geht nur bis Salzburg.:winke:
 
Die allgemeine Lehre aus dieser Diskussion ist, dass auch die Finanzbehörden zwei Lebenssphären akzeptieren: Eine private, von der sie nichts wissen wollen, und die berufliche, die auch steuerlich berücksichtigt wird. Bei Liebhaberei werden im Regelfall in der privaten Sphäre mehr Ausgaben als Einnahmen entstehen, die aber nicht mit den beruflichen Einnahmen gegengerechnet werden dürfen. Dies muss jedoch nicht immer der Fall sein, auch der symmetrische Fall ist denkmöglich: Es kann auch aus der privaten Sphäre ein unbeabsichtigter Überschuss (Zufallsgewinn) entstehen, der aber steuerlich irrelevant ist.

Was schreibst du da bitteschön ? Wurde das auf Wahrheitsgehalt verifiziert oder hast Du das soeben aufgrund der allgemeinen Gesetzeslage beschlossen ? Was sagen die Behörden zu Deiner Verordnung ? Welche Auswirkungen sind zu erwarten ?
 
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