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....diesbezüglich gehe ich ja konform .... nur wo steht der Passus, dass ich dafür auch Geld nehmen darf?
Aber, die Diskussion dreht sich nur noch Kreise.
Andere Frage: Lycisca - wie sollten die Behörden deiner Meinung nach bei Verdacht auf illegale Wohnungsprostitution in Zukunft vorgehen? Einfach die Augen zumachen? Welche Vorgangsweise wäre eine akzeptable?
Ohne jetzt in Paragraphen herumzuschmökern ...... wenn eine Frau den einen oder anderen großzügigen Freund hat (soll ja vorkommen), der ihre Liebesdienste mit einem Geschenk belohnt, OHNE dass das und auch die Höhe der Zuwendung die Vorbedingung zum Geschlechtsverkehr ist, dann lasse ich mir den Begriff "Hobby" oder Liebhaberei einreden.
Um ins Blickfeld der Ermittlungsbehörden zu geraten, dazu muss die Betreffende aber einen Anlass geben. Ich nehme an, sie muss in irgend einer Form Werbung für ihr "Hobby" machen. Denn wie käme denn sonst der ermittelnde Beamte auf sie und ihre Adresse.? Es muss doch irgendwelche Hinweise geben.
Wenn sie sich jetzt beispielsweise per Internet gegen Taschengeld anbietet, dann ist das meiner persönlichen Meinung nach "gewerbsmäßig".
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