Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Ein Steuerpflichtiger möchte in das Tourismusgeschäft einsteigen und bereitet sich neben den gewerberechtlichen Voraussetzungen gewissenhaft mit Reisetätigkeit vor, darunter eine Reise nach Kambodscha mit Möglichkeit zum anschließenden Badeurlaub. Diese beträchtlichen Weiterbildungsausgaben werden ihm jedoch von den Finanzbehörden nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Sie konstantieren vielmehr Liebhaberei, weil die Ausgaben nur durch eine besondere Reiseneigung begründet seien, also im privaten Lebensbereich lägen.
Dieses Beispiel hat mit Liebhaberei nichts zu tun. Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinn ist jede Tätigkeit, die objektiv nicht geeignet ist, Gewinn (genau: auf einen absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben) zu erzielen. Dabei gibt es zwei Typen:
Typ 1 Liebhaberei: Tätigkeiten, die typischerweise aus persönlicher Vorliebe ausgeübt werden. Hier wird von vorneherein davon ausgegangen, dass die Tätigkeit nicht geeignet ist, Gewinne zu erzielen. Diese Annahme ist durch die Erzielung von Gewinnen widerlegbar.
Typ 2 Liebhaberei: Tätigkeiten, die typischerweise eine Einkunftsquelle darstellen. Hier wird von vorneherein davon ausgegangen, dass eine Einkunftsquelle vorliegt. Diese Annahme ist widerlegbar dadurch, dass keine Gewinne erzielt werden.
Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, sind auch allfällige Zufallsgewinne nicht steuerbar.

Etwas anderes ist es, wenn eindeutig eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit vorliegt, aber abzugrenzen ist, ob Aufwendungen beruflich oder betrieblich veranlasst oder privat veranlasst sind.
Bei dem Badeurlaub des Tourismusunternehmers geht es um die Nichtabsetzbarkeit von Aufwendungen, die typischerweise der privaten Lebensführung dienen. Es soll nicht so sein, dass jemand einen Badeurlaub, wie ihn viele andere Menschen auch machen und aus versteuertem Einkommen bezahlen müssen, von der Steuer absetzen kann, nur weil er ihm auch beruflich einen Nutzen bringt. (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988)
 
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Alle diese Eingriffe missachten die Menschenwürde in schwerwiegender Weise. Sie sind eine Folge von Gesetzen, mit denen sich der Staat Eingriffe in einen Bereich anmaßt, der ihn nichts angeht.

Ach, ja? Haben wir eine neue Legislative namens Lycisca bekommen? Bist Du jetzt Befinderin über die in Österreich geltenden Gesetze?
Ich frage mich, ob Du nicht wegen aufgetretener Konsequenzen, die weiter gereicht haben als die Verwaltungsstafe (nehme ich mal an und die Höhe wird auch nicht enorm gewesen sein), hier diesen Veitstanz aufführst.

Und jetzt halte ich es mit peti... es lohnt nicht dieses, dein Laufrad, am Leben zu halten. :winke:
 
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Für die Steuerfreaks noch ein paar Kommentare:

Schlechtes Beispiel bzw. gutes für meine Ausführungen ;) [...] Irgendwie fehlt mir nur der Zusammenhang mit [...] "Liebhaberei" einer Hobby-Nutte.

Das Beispiel sollte eine der berechtigten Intentionen des Finanzamts hinter Liebhaberei illustrieren (und hat auch zu einem Rechtssatz des UFS geführt). Ein Zusammenhang mit Hobbyhuren ergibt sich höchstens so:

Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, sind auch allfällige Zufallsgewinne nicht steuerbar.

solang es nur genug leute gibt die geld reinschmeissn

Zur Klarstellung dazu: Ich erhalte kein Geld für meine Beiträge und setze die Zeit auch nicht von der Steuer ab -> typische Liebhaberei!

eigentlich schad um die zeit die man damit verplempert

Na ja, die Zeit setze ich für EF pro bono ein. Doch als alternative Lektüre hast du ja schon auf den Wichs-Thread hingewiesen. Obwohl doch die Hobbyhurentätigkeit auch spannende Aspekte hat ->

Welch aufregendes Hobby! Jeder Kunde ein kleiner Spion! 007 frißt der Neid ...
 
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Nau, im Salzburger Land kann man doch herrliche Urlaube verbringen. :daumen:

Schönen Urlaub! :winke:

Und vergiß ned, den Laptop mitnehmen. :mrgreen:

Du hast recht, das Salzburger Land ist sehr schön. Und danke ... wobei, die Urlaubsgrüße geb ich weiter an diejenigen, die dort tatsächlich Urlaub machen. Ich bin sozusagen Chauffeur, genieße es aber trotzdem.

Ich gehe dort auch einer Liebhaberei nach, die ich nicht von der Steuer absetzen kann. Und hat garantiert mit keinem EF - Thema zu tun. :)
 
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sich noch als Prostituierte wichtig gemacht hat

Da seit diesem Posting, das dazu noch sinngemäß mehrfach wiederholt wurde, immer wieder Kontaktanfragen gekommen sind, zur Klarstellung: Ich suche im EF keine Sex-Kontakte. Aber vielleicht freut sich @Steirerbua, wenn ich Anfragen für Sex-Kontakte an ihn weiterleite? "Der Steirer hilft gerne" ist ja sein Motto ... liebe Sexbedürftige, nehmt ihn beim Wort!
 
Da immer wieder das Argument gekommen ist, eine Beschwerde über Fehlverhalten der Polizei sei ein Missbrauch der Menschenrechte, habe ich in der Mittagspause nachgesehen, welche Urteile des EGMR es heuer zu Österreich gegeben hat: Bis jetzt gab es 5 Verurteilungen Österreichs (bei 7 Urteilen), unten ist eine kurze Zusammenstellung. Zum Vergleich, obwohl Deutschland zehnmal mehr Einwohnern hat, gab es im gleichen Zeitraum nur 7 Verurteilungen. Und gegen die Schweiz gab es nur 2 Verurteilungen, eine davon bedingt.

Österreich ist demnach ein ziemliches Entwicklungsland, was den Schutz der Menschenrechte betrifft.

Wenn sich auch Verkehrssünder beim EGMR beschweren, so ist das keineswegs lächerlich, wie manche Posts suggerieren wollten. Im Gegenteil, wenn solche Beschwerden erfolgreich sind, ist das ein weiters Indiz für das schlechte Niveau des Menschenrechtsschutzes in allen Bereichen der Verwaltung, wofür auch VfGH und VwGH Mitverantwortung tragen. Dies illustriert der folgende Fall.

Krumpholz gg Österreich vom 18. März: Es ist eine Verletzung der Unschuldsvermutung und des Schutzes vor Selbstbezichtigung gem Art 6 EMRK, wenn der Unabhängige Verwaltungssenat ohne ausreichende Untersuchung einen Autohalter nur deswegen wegen Schnellfahrens bestraft, weil er sich geweigert hat, den Fahrer bekannt zu geben.

Zwei weitere Verurteilungen Österreichs betreffen die Verfahrensdauer von Verwaltungsverfahren, Puchstein gg Österreich vom 28. Jänner und Stechauner gg Österreich vom 28. Jänner: Es ist eine Verletzung des Rechts auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist gem Art 6 EMRK, wenn sich Verfahren über die Entgeltansprüche eines Arztes gem ASVG jahrelang hinziehen.

Internationale Beachtung haben folgende Fälle gefunden:

Frodl gg Österreich vom 8. April: Es ist eine Verletzung des Wahlrechts gem Art 3 Prot 1 EMRK, wenn ein Gefangener aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird, ohne dass sein Verbrechen (auch wenn es Mord ist) irgendeinen politischen Charakter gehabt hätte. (In einem demokratischen Staat ist besondere Sorgfalt mit der Pflege der Wählerlisten nötig. Das Urteil war für Österreich daher extrem blamabel: Der VfGH kümmert sich zwar um Wahlanfechtungen in jedem Kuhdorf, aber bei einer grundlegenden Rechtsfrage beendet er nicht die Menschenrechtsverletzung.)

SH und andere gg Österreich vom 1. April: Es ist eine Verletzung des Rechts auf Privatleben gem Art 8 EMRK, wenn das Fortpflanzungsmedizin-Gesetz Frauen untersagt, sich in einem österreichischem Krankenhaus die befruchtete Eizelle einer Spenderin einsetzen zu lassen. (Österreich beruft voraussichtlich bei der Großen Kammer. Betroffene, auch homosexuelle Paare, werden sich eben solange in Spanien behandeln lassen.)

Um nun zurück zum Thread zu kommen: Im Vergleich zu diesen Fällen ist das unberechtigte Eindringen von Polizei in eine Wohnung und das Ausspionieren des Sexuallebens einer Frau mittels einer gesetzlich nicht gedeckten verdeckten Ermittlung schon ein ziemlich klassischer Fall einer Menschenrechtsverletzung. Selbst in Hongkong, Volksrepublik China, dürfen Sittenpolizisten nicht in private Wohnungen eindringen - in Österreich ist das hingegen leider zur Routine geworden.

Daher mein Aufruf: Keine Frau sollte sich derartige Polizeiübergriffe gefallen lassen und sofort nach einem solchen Eingriff rechtliche Schritte dagegen unternehmen.
 
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7 verletzungen. wow bei 8,5 millionen einwohner ist das streng genommen ein sch... im wald. :kopfklatsch:

hui, wir können wirklich von china lernen. stellst 1 million menschen pro jahr an die wand und was passiert? ziehen sich die ganzen firmen zurück aus diesem bösen bösen land?

nö, sie kriechen den chinesen noch mehr in den hintern.....

Frodl gg Österreich vom 8. April: Es ist eine Verletzung des Wahlrechts gem Art 3 Prot 1 EMRK, wenn ein Gefangener aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird, ohne dass sein Verbrechen (auch wenn es Mord ist) irgendeinen politischen Charakter gehabt hätte.

frodl, tja er kriegt eine zweite chance im leben. sein opfer bekommt leider keine zweite chance.

klar sollen die häftlinge jetzt den staat verklagen, schließlich ist tv-schauen und internet-zugang ein menschnenrecht.....:shock:


Selbst in Hongkong, Volksrepublik China, dürfen Sittenpolizisten nicht in private Wohnungen eindringen - in Österreich ist das hingegen leider zur Routine geworden.

vielleicht liegts ja an der prüderie. im arbeiterparadies gibts offiziell weder prostitution noch homosexualität. streng genommen dürfts ja gar kein verbrechen geben. verbrechen sind ja nur symptome eines kapitalistischen ausbeutersystems. :hmm:
 
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7 verletzungen. wow bei 8,5 millionen einwohner ist das streng genommen ein sch... im wald. :kopfklatsch:

Menschenrechtsverletzungen werden von Staatsorganen im Namen des Staates begangen. Die Anzahl der Einwohner ist unerheblich.

hui, wir können wirklich von china lernen. stellst 1 million menschen pro jahr an die wand und was passiert? ziehen sich die ganzen firmen zurück aus diesem bösen bösen land?

Ökonomie und Politik sind eine andere Baustelle. Hier ist die Rechtsabteilung.

frodl, tja er kriegt eine zweite chance im leben. sein opfer bekommt leider keine zweite chance.

Forderst du als logische Konsequenz die Todesstrafe? Oder gleich das Faustrecht?

klar sollen die häftlinge jetzt den staat verklagen, schließlich ist tv-schauen und internet-zugang ein menschnenrecht.....:shock:

Du bist offensichtlich bei dieser Materie völlig unbeleckt. Ahnungsloses Stammtischgefasel.
 
Don Joe Menschenrechtsverletzungen werden von Staatsorganen im Namen des Staates begangen. Die Anzahl der Einwohner ist unerheblich.

bei 7 vorfällen österreich als menschenrechtliches entwicklungsland zu bezeichnen ist ein scherz.

Don Joe Ökonomie und Politik sind eine andere Baustelle. Hier ist die Rechtsabteilung.

irrtum! gerade die ökonomie ist die brechstange einer menschenwürdigeren politik



Don Joe Forderst du als logische Konsequenz die Todesstrafe? Oder gleich das Faustrecht?

nö, ich fordere nur in ganz harten fällen lebenslänglich = lebenslänglich. mir wurscht ob frodl theologie studiert hat und ein "besserer" mensch geworden sein soll...er hat einen menschen brutalst ermordet, zerstückelt und in den mistkübel entsorgt.


Don Joe Du bist offensichtlich bei dieser Materie völlig unbeleckt. Ahnungsloses Stammtischgefasel.

stecken wir dich mal in ein österr. gefängnis und zum vergleich in ein gefängnis in der türkei! viel spass!
 
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und wieder mal hat heinrich13 vollkommen recht......daran sollten sich die realitätsfremden linken weltverbesserer hier ein beispiel nehmen
 
stecken wir dich mal in ein österr. gefängnis und zum vergleich in ein gefängnis in der türkei! viel spass!
Nur weils woanders schlimmer ist, soll man alles ignorieren? Um Deinen ein wenig simplen Vergleich ein wenig zu erweitern, lieber Türkei als Iran oder Guantanamo Bay. Aber halt, gehört Guantanamo nicht den Guten? :shock:

und wieder mal hat heinrich13 vollkommen recht......daran sollten sich die realitätsfremden linken weltverbesserer hier ein beispiel nehmen
Ach, mein Lieber, wenn es nur nach Leuten wie Dir ginge wären wir wohl noch bei Torquemada und die Erde eine Scheibe. Du kommst mir vor, wie eine österreichische Bewegung (oder doch Partei?). "Ich bin dagegen!" ohne auch nur den Hauch einer Alternative zu bieten, geschweige denn etwas umzusetzen (Das keine gewaltigen Nachwehen hat.).
 
Nur weils woanders schlimmer ist, soll man alles ignorieren? Um Deinen ein wenig simplen Vergleich ein wenig zu erweitern, lieber Türkei als Iran oder Guantanamo Bay. Aber halt, gehört Guantanamo nicht den Guten? :shock:


die amis und gut???? jössas ein mythos der 1945 festgesetz hat.
du stimmt schon mal soll vor der eigenen tür kehren - gilt aber auch für die eigenen kritiker, die österreich schlecht reden.


Ach, mein Lieber, wenn es nur nach Leuten wie Dir ginge wären wir wohl noch bei Torquemada und die Erde eine Scheibe. Du kommst mir vor, wie eine österreichische Bewegung (oder doch Partei?). "Ich bin dagegen!" ohne auch nur den Hauch einer Alternative zu bieten, geschweige denn etwas umzusetzen (Das keine gewaltigen Nachwehen hat.).

du meinst die grünen? oder die roten? oder doch die schwarzen? :hmm:
 
7 verletzungen. wow bei 8,5 millionen einwohner ist das streng genommen ein sch... im wald. :kopfklatsch:

Du hast es nicht kapiert: Das ist die Spitze des Verfahrnesbergs, die bis zum EGMR getragen wurde, eine vielfache Anzahl wird von den Leidtragenden nicht weiterverfolgt sondern ungerechtfertigt erlitten.
 
Du hast es nicht kapiert: Das ist die Spitze des Verfahrnesbergs, die bis zum EGMR getragen wurde, eine vielfache Anzahl wird von den Leidtragenden nicht weiterverfolgt sondern ungerechtfertigt erlitten.

und? der rechtsweg ist für jeden beschreitbar (auch wenns müselig ist und man nicht 112 bescheide finanziert bekommt als normaler bürger).
 
Da seit diesem Posting, das dazu noch sinngemäß mehrfach wiederholt wurde, immer wieder Kontaktanfragen gekommen sind, zur Klarstellung: Ich suche im EF keine Sex-Kontakte. Aber vielleicht freut sich @Steirerbua, wenn ich Anfragen für Sex-Kontakte an ihn weiterleite? "Der Steirer hilft gerne" ist ja sein Motto ... liebe Sexbedürftige, nehmt ihn beim Wort!

Glaubst Du er bedient mich auch??? ;-)
 
Zitat von Lycisca
Da seit diesem Posting, das dazu noch sinngemäß mehrfach wiederholt wurde, immer wieder Kontaktanfragen gekommen sind, zur Klarstellung: Ich suche im EF keine Sex-Kontakte. Aber vielleicht freut sich @Steirerbua, wenn ich Anfragen für Sex-Kontakte an ihn weiterleite? "Der Steirer hilft gerne" ist ja sein Motto ... liebe Sexbedürftige, nehmt ihn beim Wort!

ROFL :haha::daumen: steiermark da wird ihnen geholfen von netten leut.
 
bei 7 vorfällen österreich als menschenrechtliches entwicklungsland zu bezeichnen ist ein scherz.

Die Zahl von "nur" fünf Verurteilungen Österreichs in sechs Monaten klingt zwar niedrig, doch wie @Jupiter erklärt hat, handelt es sich um die Spitze eines Eisbergs. Pro Verurteilung sind mindestens 100 Menschenrechtsverletzungen, die unbeachtet bleiben.

Dazu zur Erklärung: Unter den Beschwerden, die einem internationalen Gericht vorgetragen werden, werden die meisten Beschwerden wieder aus formalen Gründen ausgeschieden. Auf diese Art gehen sicherlich zu jeder erfolgreichen Beschwerde zehn berechtigte Beschwerden verloren. Denn:
a) Es kann sich nur das Opfer beschweren (eine fehlerhafte Vollmacht ist schon das aus).
b) Es sind nur Beschwerden möglich, wenn der betroffene Staat zum betroffenen Zeitpunkt überhaupt die betreffende Konvention anerkannt hat (keine Beschwerdemöglichkeit für Balkankriegsopfer ratione temporis).
c) Die Beschwerdeführer müssen sich auch klar sein, dass die internationalen Gerichte keine Berufungsinstanz sind, die Sachbeweise neu einholen oder bewerten (Abweisungen mangels Kompetenz).
d) Die Beschwerde muss ein Menschenrecht betreffen, für die das Gericht zuständig ist (der EGMR ist ratione materiae unzuständig für Angelegenheiten des EuGH).
e) Eine Beschwerde zur selben Sache darf nur einmal international eingebracht werden (Chancenvernichtung durch Vielfachbeschwerden).
f) Die Beschwerde muss auch innerhalb vernünftiger Zeit bzw. einer gewissen Frist eingebracht werden (6 Monate nach letzter innerstaatlicher Entscheidung bei EGMR).
g) Die Beschwerde darf aber auch nicht zu früh eingebracht werden, weil erst alle innerstaatlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Menschenrechtsverletzung zu bekämpfen (das Salzamt bracht man aber nicht zu befassen).
h) Und selbstverständlich muss die Menschenrechtsverletzung auch richtig klassifiziert und bewiesen werden (insbesondere muss sie dem Staat zugerechnet werden können).
i) Das alles hift aber nichts, wenn die Menschenrechtsverletzung zu geringfügig war, als dass sich das Gericht mit einem Verfahren belasten wollte.

Dazu gibt es zu jeder Beschwerde, ob erfolgreich oder nicht, mindestens zehn Fälle, wo die Betroffenen die nicht einmal in die Nähe des EGMR oder eines anderen internationalen Gerichts kommen: Sie wissen einfach nicht um ihre Rechte oder haben nicht einmal das Geld, um wenigstens ein Verfahren bis zu den Höchstgerichten zu führen (wobei eigentlich verlangt wäre, alle Verfahren zu führen, die irgendetwas bringen könnten) - viele können sich nicht einmal eine Berufung gegen ein ungerechtes Urteil leisten.

Gerade im Rotlichtsektor ist es der Fall, dass sich Polizisten, die Menschenrechte verletzen, darauf verlassen können, dass die Opfer nicht das Geld und das Wissen haben, um Experten um sich zu scharen, die mehrere Jahre Prozesse führen.

Umgelegt auf Österreich wären bei 10 Verurteilungen pro Jahr einer unter 10.000 Einwohnern von einer Menschenrechtsverletzung betroffen. Im Vergleich, gibt es bei Deutschland und der Schweiz schon von vorne herein auf die Einwohnerzahl bezogen nur rund 1/10 der Verurteilungen, also werden in diesen Ländern pro Jahr nur einer unter 100.000 Personen in ihren Menschenrechten verletzt. Das ist schon ein qualitativer Unterschied, ob jedes Jahr in jeder Kleinstadt mit einer Menschenrechtsverletzung zu rechnen ist, wie in Österreich, oder ob nur in einer Großstadt genügend Personen sind, dass man mit einem Opfer rechnen muss, wie in Deutschland oder der Schweiz.
 
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