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Gast
(Gelöschter Account)
Polizisten haben ja auch bei ärgsten Misshandlungen nichts zu befürchten...
Unter diesen Umständen ist zu vermuten, dass sich Polizisten (und damit meine ich nicht nur die schwarzen Schafe) nicht besonders um gutes Benehmen scheren - warum auch?
Ad. I.) Schlichtweg Falsch.
Ad. II.) Auch Falsch. Dies entspricht nur deiner persönlichen Überzeugung und spiegelt dein Empfinden.
Ich weiß schon, daß dir die Vorgehensweise des § 21 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) am Liebsten wäre, nur die Welt erscheint nicht immer Zuckerlrosa. Mitgehangen - mitgefangen.
Ach ja, der liebe § 21 VStG - regelt das Absehen von der Strafe:
(1) Die Behörde kann ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.
(1a) Die Behörde kann von der Einleitung und Durchführung eines Strafverfahrens absehen, wenn die Verfolgung aussichtslos erscheint oder der hiefür erforderliche Aufwand in einem Missverhältnis zum Grad und zur Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen steht.
(1b) Unter den in Abs. 1 genannten Voraussetzungen können die Verwaltungsbehörden von der Erstattung einer Anzeige absehen.
(2) Unter den in Abs. 1 angeführten Voraussetzungen können die Organe der öffentlichen Aufsicht von der Verhängung einer Organstrafverfügung oder von der Erstattung einer Anzeige absehen; sie können den Täter in solchen Fällen in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen.
Betreffend "Praktikerin", "in die Tat umsetzen" und "auf da Goss`n is` ois aunders" schreib` ich auch nix mehr... Deinen fehlenden Bezug zur "Praxisnähe" durften ja schon mehrere UserInnen anmerken. Aber für uns alle gilt (dich eingeschlossen, Lycisca): "Wer vom Wege abkommt, lernt zumindest die Gegend kennen".