Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Polizisten haben ja auch bei ärgsten Misshandlungen nichts zu befürchten...

Unter diesen Umständen ist zu vermuten, dass sich Polizisten (und damit meine ich nicht nur die schwarzen Schafe) nicht besonders um gutes Benehmen scheren - warum auch?

Ad. I.) Schlichtweg Falsch.
Ad. II.) Auch Falsch. Dies entspricht nur deiner persönlichen Überzeugung und spiegelt dein Empfinden.

Ich weiß schon, daß dir die Vorgehensweise des § 21 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) am Liebsten wäre, nur die Welt erscheint nicht immer Zuckerlrosa. Mitgehangen - mitgefangen.

Ach ja, der liebe § 21 VStG - regelt das Absehen von der Strafe:

(1) Die Behörde kann ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.
(1a) Die Behörde kann von der Einleitung und Durchführung eines Strafverfahrens absehen, wenn die Verfolgung aussichtslos erscheint oder der hiefür erforderliche Aufwand in einem Missverhältnis zum Grad und zur Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen steht.
(1b) Unter den in Abs. 1 genannten Voraussetzungen können die Verwaltungsbehörden von der Erstattung einer Anzeige absehen.
(2) Unter den in Abs. 1 angeführten Voraussetzungen können die Organe der öffentlichen Aufsicht von der Verhängung einer Organstrafverfügung oder von der Erstattung einer Anzeige absehen; sie können den Täter in solchen Fällen in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen.

Betreffend "Praktikerin", "in die Tat umsetzen" und "auf da Goss`n is` ois aunders" schreib` ich auch nix mehr... Deinen fehlenden Bezug zur "Praxisnähe" durften ja schon mehrere UserInnen anmerken. Aber für uns alle gilt (dich eingeschlossen, Lycisca): "Wer vom Wege abkommt, lernt zumindest die Gegend kennen".
 
bös, sehr bös..............aber das wird der fall sein, wenn alle nationalitäten es schaffen mit der rassismuskeule durchzukommen, dann wird das die zukunft sein.

dem NEO-österreicher wird recht gegeben, weil ja alle polizisten rassisten, korrupt und/oder zu dumm sind, um geltende gesetze zu befolgen oder zu verstehen.

Stümmt. Die Rechte werden einem von den CSI-Geschädigten in Null-Komma-Nix-Manier vorgehalten (der Täter wird zum Cop, kuhl) - die Pflichten werden annähernd deckungsgleich in der Sekunde "vergessen". Die Amtshandlung wird mit den Worten "Ey, Bruda, bin isch Kollege" und "Morgen bin isch bei die Bürgermeista" für beendet erklärt.
 
Ach ja, der liebe § 21 VStG - regelt das Absehen von der Strafe

Da das aus deinem Posting nicht klar hervorgeht (die im Zitat angeführten Polizeimisshandlungen unterliegen dem StGB, nicht dem VStG), nehme ich an, du beziehst dich auf den Anlassfall ... Verdacht auf verbotene Prostitution. Da wäre betreff Verfahrensausgang richtigerweise § 45 Abs 1 VStG zu zitieren.
 
Da das aus deinem Posting nicht klar hervorgeht (die im Zitat angeführten Polizeimisshandlungen unterliegen dem StGB, nicht dem VStG), nehme ich an, du beziehst dich auf den Anlassfall ... Verdacht auf verbotene Prostitution. Da wäre betreff Verfahrensausgang richtigerweise § 45 Abs 1 VStG zu zitieren.

Yep, auf den Anlassfall. Etwaige Misshandlungen würden natürlich dem StGB zugeordnet werden. Als Einstieg ins Verwaltungsstrafgesetz wurde von mir der 21er zitiert. Ich entschuldige mich für meinen Gedankensprung und die ungehorsame Vorauseile. Betreffend VerfahrensAUSGANG stimme ich dir zu.

Jetzt gilt es nur noch, die "zuckerlroserne Welt" abzuhandeln...

:cool:
 
Jetzt gilt es nur noch, die "zuckerlroserne Welt" abzuhandeln ...

Da darf vielleicht einmal der Steirer mit einem Beispiel ..... :cool:

Da gibt's in Kärnten einen Rechtsanwalt, der sehr gerne sehr schnell mit seinem Auto unterwegs ist, und von diesem Hobby auch nicht abgeht, wenn zufällig einmal eine Ortschaft seinen Weg kreuzt. Weil er, der bekannte Herr Rechtsanwalt darf das ja.

Nun hat das die Kärntner Exekutive ein ganz bissi anders gesehen, und dem guten Mann sind einige Strafverfügungen ins Haus geschneit. In dem Bestreben, wie er sich um die Geldstrafen drücken kann, hat er die Bescheide bis zum VfGH angefochten, mit dem Hinweis, dass das Ortsgebiet gar kein Ortsgebiet war, weil die Ortstafeln nicht der Verfassung entsprechen würden.

Nun hat ihm der VfGH bis zu einem gewissen Grad recht gegeben, die Ortstafeln müssen teilweise korrigiert werden, allerdings hat er sich nur in einem Fall die 75 Euro Strafe erspart.

Aber eines zeigt dieser Fall sehr deutlich: es geht mit Sicherheit ned um Recht und Gesetz, denn dass ihm das ziemlich wurscht ist, geht ja daraus hervor, dass er ein notorischer Schnellfahrer ist. Auch geht's ned um die Einhaltung der Verfassung, und schon gar ned um Menschenrechte.

Es geht schlicht und einfach darum, dass sich eine Einzelperson als etwas besseres dünkt, für welche Gesetz und Verordnungen nicht zu gelten haben. Und wenn sich die Behörde dieser Ansicht nicht anschließt, dann wird sie bekämpft bis zum geht nicht mehr.

So gesehen ein gutes Beispiel für das, was sich auch in diesem Thread abspielt.

http://kaernten.orf.at/stories/454969/
 
bös, sehr bös..............aber das wird der fall sein, wenn alle nationalitäten es schaffen mit der rassismuskeule durchzukommen, dann wird das die zukunft sein.
...dem NEO-österreicher wird recht gegeben, weil ja alle polizisten rassisten, korrupt und/oder zu dumm sind, um geltende gesetze zu befolgen oder zu verstehen.

Zum Thema rassistische Polizisten ein Fachartikel der Vereinigung Kriminaldienst Österreich (VKÖ):
"Handys mit Schlitzaugen" (14.12.2009): http://www.kripo.at/FACHARTIKEL/2009/Faelschung/handys_mit_schlitzaugen.htm
Wer bezeichnet denn heutzutage noch Chinesen als "Schlitzaugen" außer totale Rassisten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer bezeichnet den heutzutage noch Chinesen als "Schlitzaugen" außer totale Rassisten?

Naja ........ aber ich hab in Deiner zitierten Seite nix gefunden, dass auch nur ein Chinese als Schlitzauge bezeichnet worden wäre?

Ich frag' jetzt lieber ned nach, wer denn ein Interesse haben könnte, andere als Rassisten hinzustellen .....
 
Zum Thema vermeintliche Prostitution und unliebsame Polizeikontakte ein Fundstück vom 2. Juli:

"Ein kollege von mir macht grad sein zivi bei der ute bock, und der hat mir da eine ganz treffende geschiEin kollege von mir macht grad sein zivi bei der ute bock, und der hat mir da eine ganz treffende geschichte erzählt, die bei ihm vor kurzem passiert ist:
eine flüchtlingsfamilie, die auf der durchreise nach frankreich war (weils bei uns eben so ein knallhartes asylgesetz gibt), hat eine übernachtungsmöglichkeit gesucht, nur hatte leider die gute ute keine schlafmöglichkeiten für diese nacht mehr zur verfügung. also hat sie die familie in ein stundenhotel gebracht (weils dort am billigsten war). um 2 aufd nacht läuten die kivara bei denen und nehmen die mutter wegen angeblicher illegaler prostitution mit (was natürlich nicht der fall war)... so viel dazu.chte erzählt, die bei ihm vor kurzem passiert ist:

eine flüchtlingsfamilie, die auf der durchreise nach frankreich war (weils bei uns eben so ein knallhartes asylgesetz gibt), hat eine übernachtungsmöglichkeit gesucht, nur hatte leider die gute ute keine schlafmöglichkeiten für diese nacht mehr zur verfügung. also hat sie die familie in ein stundenhotel gebracht (weils dort am billigsten war). um 2 aufd nacht läuten die kivara bei denen und nehmen die mutter wegen angeblicher illegaler prostitution mit (was natürlich nicht der fall war)... so viel dazu."
http://v3.drumandbass.at/board/showthread.php?postid=499899
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Klarstellung zum Anlassfall: Ich habe mich strikt an die Gesetze gehalten und das ist auch amtlich bestätigt.

Ich hab diesen Thread hier fast vollständig verfolgt - auf die Gefahr hin, dass ich jetzt etwas frage, was du schon beantwortet hast, gleich mal vorweg ein Sorry.

Es ist amtlich bestätigt, dass du dich nicht gesetzeswidrig verhalten hast? Von welchem Amt?
Und wie geht das zusammen mit dem (sehr interessanten) Beitrag von badmanu, die offen zugibt, dass sie sich rechtswidrig verhalten hat? Wo ist der Unterschied von ihr zu dir? Wo ist der Unterschied von deinem Fall und zB einer Hausfrau, die schwarz und hobbymäßig als Friseurin arbeitet und angezeigt und verurteilt wird?
Hast du Werbung für deine Dienstleistung gemacht? - Normalerweise gilt das ja als ein springender Punkt....

@ Maggi: Rassismus, Sexismus, Menschenfeindlichkeit sind immer zu bekämpfen, im Besonderen, wenn es sich um jemanden handelt, der im Dienst einer staatlichen Körperschaften steht - was nun nicht heißt, dass ich eine Freundin davon bin, alle PolizeibeamtInnen über einen Kamm zu scheren. Schwarze Schafe gibts überall...ohne Polizei würden wir alle aber schön blöd dreinschauen....:roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
. . .Verletzung von Menschenrechten durch die Polizei ist, . . .
Wenn sich Polizisten strikt an Gesetze halten, wird ihnen niemand ihr Verhalten vorwerfen können.
. . . mein Thread richtet sich gegen eine in #1 dargestellte rechtswidrige Praxis der Sittenpolizei.
. . .
3.) Was von Polizisten zu halten ist, die Gesetze verletzen, um das private Sexualleben einer Frau auszuspionieren, das sie nur wegen ihrer Voreingenommenheit für Prostitution halten, möchte ich gar nicht mehr hinschreiben ... sonst kommt gleich der Vorwurf der Hetze gegen die Polizei.
Die Polizei gibt´s ned. :nono: Ist gibt den einzelnen Polizisten.

So wie es ned die Hobbynutten gibt. Oder a die EF-Moderatoren.

Des solltest in Deine Denkweise mal einbauen. ;) Dann kommt auch kein Vorwurf gegen die Hetze gegen die Polizei.


dem NEO-österreicher wird recht gegeben, weil ja alle polizisten rassisten, korrupt und/oder zu dumm sind, um geltende gesetze zu befolgen oder zu verstehen.
I sollt mir vielleicht überlegen, die österreichische Staatsbürgerschaft doch noch anzunehmen? :hmm:


Schwarze Schafe gibts überall...ohne Polizei würden wir alle aber schön blöd dreinschauen....:roll:
:daumen:


Das ist wieder so ein Thread, wo man sowieso zu keiner Einigung kommt. Wenn noch eine Verallgemeinerung gegen die Polizei kommt, dann sperrt ein Mod den Thread zu.
 
Da darf vielleicht einmal der Steirer mit einem Beispiel ..... :cool:

Da gibt's in Kärnten einen Rechtsanwalt, der sehr gerne sehr schnell mit seinem Auto unterwegs ist, und von diesem Hobby auch nicht abgeht, wenn zufällig einmal eine Ortschaft seinen Weg kreuzt. Weil er, der bekannte Herr Rechtsanwalt darf das ja.

Nun hat das die Kärntner Exekutive ein ganz bissi anders gesehen, und dem guten Mann sind einige Strafverfügungen ins Haus geschneit. In dem Bestreben, wie er sich um die Geldstrafen drücken kann, hat er die Bescheide bis zum VfGH angefochten, mit dem Hinweis, dass das Ortsgebiet gar kein Ortsgebiet war, weil die Ortstafeln nicht der Verfassung entsprechen würden.

Nun hat ihm der VfGH bis zu einem gewissen Grad recht gegeben, die Ortstafeln müssen teilweise korrigiert werden, allerdings hat er sich nur in einem Fall die 75 Euro Strafe erspart.

Aber eines zeigt dieser Fall sehr deutlich: es geht mit Sicherheit ned um Recht und Gesetz, denn dass ihm das ziemlich wurscht ist, geht ja daraus hervor, dass er ein notorischer Schnellfahrer ist. Auch geht's ned um die Einhaltung der Verfassung, und schon gar ned um Menschenrechte.

Es geht schlicht und einfach darum, dass sich eine Einzelperson als etwas besseres dünkt, für welche Gesetz und Verordnungen nicht zu gelten haben. Und wenn sich die Behörde dieser Ansicht nicht anschließt, dann wird sie bekämpft bis zum geht nicht mehr.

So gesehen ein gutes Beispiel für das, was sich auch in diesem Thread abspielt.

http://kaernten.orf.at/stories/454969/

ein sehr gutes beispiel sogar! anmerkend dazu: ein ehemaliger freund von mir ist seinerzeit in den polizeidienst getreten und während! der ausbildung wurden namen mit autokennzeichen nebst kfz marke preisgegeben, bei denen es tunlichst zu vermeiden war, eine anzeige wegen dies oder das zu schreiben. zuwiderhandeln seitens des beamten würde in weiterer folge zwar ned den job kosten, aber.........:cool:
 
... Der in meinem obigen Post erklärte Schlüssel von 1 erfolgreicher Beschwerde auf 100 sonstige Fälle, die aber durchaus auch Menschenrechtsverletzungen sind, ist also eher konservativ...

viel geschrieben, wenig ausgesagt ! und nochmal die frage bitte: konservativ hin oder her - WO bleiben die quellen ? vielleicht hatte der steirer mit seinem link doch recht ... :roll:

... obwohl die rechtlich nicht gedeckten verdeckten Ermittlungen durchaus Routine sind.

und wennst grad dabei bist, bitte auch hier die quellen nennen ! den das, was du hier machst, ist eigentlich nur planloses beschimpfen und verunglimpfen eines berufsstandes. na eigentlich ärger, du bezeichnest sie aus deinem virtuellen anonymen schlumpfwinkel heraus sogar als kriminelle ! den das wären sie, würden deine beschuldigungen stimmen. wir glauben eher, das du einer der typen bist, die aufgrund kleinerer verwaltungsübertretungen etc. von der polizei abgestraft wurden und seither einen hass gegen die staatsgewalt aufgebaut haben. und nun nutzt du eben jedes ventil, um dir luft zu machen.... blinder hass in zusammenhang mit nicht belegbaren anschuldigen kann aber rein gar NIX ... :winke:

Äh, ja ... die Polizei hat Angst vor Beschwerden und schikaniert sie deswegen weiter? Sehr logisch ...

frei nach dem asperationsprinzip. die strafen werden eh nicht addiert.... ;) also leg ma a schauferl nach :)

und jeder polizist in wien schaut, dass er hier weg kommt, irgendwo aufs land, wo weniger los ist.

wohnst du nicht dort ....... :undweg:
 
Die Polizei gibt´s ned. Des solltest in Deine Denkweise mal einbauen.

Wenn ich von "der Polizei" schreibe, so liegt das nicht an einer verqueren Denkweise, sondern hat rechtliche Gründe - um die einzelnen Polizisten zu schützen:

1.) Vorwürfe gegen "die Polizei" zeigen eine Rechtsverletzung der Behörde auf. Zum Beispiel haftet "die Behörde" nach dem Amtshaftungsgesetz für Schäden, aber nicht "der Beamte", der den Schaden verursacht hat. Es bleibt dabei nämlich offen, ob der einzelne Polizist schuldhaft und mit Schädigungsabsicht gehandelt hat - denn das wäre ein Vorwurf, dass er amtsmissbräuchlich und verbrecherisch gehandelt hat. Das kann im Anlassfall der Fall sein, es wird jedenfalls untersucht, doch es muss nicht der Fall sein: "Die Polizei" kann am Tod eines Menschen schuld sein, ohne dass "der Polizist" dafür verantwortlich ist. Denn er kann z.B. in eine Situation gebracht werden, für die er nicht ausgebildet wurde (so das Gericht im Fall Cheibani Wague).

2.) In diesem Sinn sprechen auch die internationalen Institutionen von "police brutality" und befragen die Regierung, was sie dagegen unternehmen. Wer der einzelne Polizist ist, der einen Übergriff zu verantworten hat, und warum er so handelt (z.B. psychische Probleme), das ist irrelevant: Die Polizeibehörde muss zusehen, dass es gar nicht erst zu Übergriffen kommt.

3.) Wenn die Rede ist von "die Sittenpolizei" oder von "Sicherheitspolizei", so ist damit überhaupt nicht der einzelne Polizist gemeint oder eine Behörde, sondern Organe in Vollziehung bestimmter Gesetze.

Das ist wieder so ein Thread, wo man sowieso zu keiner Einigung kommt.

Erstellt wurde der Thread ja, um Informationen über Frauen zu sammeln, die Polizeiübergriffe erlebt haben. Ein Beispiel dafür wäre:

Zum Thema vermeintliche Prostitution und unliebsame Polizeikontakte ein Fundstück vom 2. Juli

Ob andere der Meinung sind, dass die von mir in #1 geschilderten Umstände keine Übergriffe sind, wäre eigentlich als Verwässerung des Threads anzusehen. Weil aber meine hier verbreiteten Rechtsansichten vielleicht anderen Frauen helfen können (immerhin sind sie Auszüge aus Expertisen von europäischen Top-Juristen) , ihre Menschenrechte zu wahren, beschwere ich mich nicht, sondern gehe auf die Diskussion ein.

Wenn noch eine Verallgemeinerung gegen die Polizei kommt, dann sperrt ein Mod den Thread zu.

Wie gesagt, das ist keine Verallgemeinerung, sondern eine rechtliche Sprechweise, die ich mir beim Durcharbeiten der Rechtssätze an die diversen Höchstgerichte angeeignet habe.
 
... und keine Antworten auf meine Fragen? :cry:

ich warte schon lange nicht mehr - aber ich frage mich wem es ähnlich ergangen sein könnte ?!?
jetzt da von 'Höchstgerichten' die Rede ist .

ignoranz ist auch ein antwort !!! lalala pipifax

@ Lycisca - Augen zu -> deine Ausführungen sind extrem einseitig und entbehren jeglicher Objektivität .
 
Da darf vielleicht einmal der Steirer mit einem Beispiel ..... :cool:

Da gibt's in Kärnten einen Rechtsanwalt, der sehr gerne sehr schnell mit seinem Auto unterwegs ist, und von diesem Hobby auch nicht abgeht, wenn zufällig einmal eine Ortschaft seinen Weg kreuzt.
Da stellst Du die Dinge auf den Kopf. Dem Anwalt geht es um die zweisprachigen Ortstafeln. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nur ein Mittel zum Zweck, um etwas zu haben, wogegen er Beschwerde führen kann.
Die Polizei gibt´s ned.
Doch, es gibt eine Institution Polizei. Und was Einzelpersonen als Organe der Polizei tun, muss sich die Polizei anrechnen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Salome: Ich war zwischendurch beschäftigt, gebe dir dafür gerne eine ausführliche Antwort ...

Es ist amtlich bestätigt, dass du dich nicht gesetzeswidrig verhalten hast? Von welchem Amt?

Die Polizei hat eine Anzeige erstattet (@Benno: natürlich hat sie ein einzelner Polizist geschrieben, aber nicht als Person, sondern als Organ einer Behörde ... vielleicht erklärt dieses Beispiel meine Sprechweise). Die zuständige Verwaltungsstrafbehörde hat dann nach § 45 Abs 1 VStG entschieden. Da @PAINT-IT-BLACK nicht mehr seine Zitatserie aus VStG fortgesetzt hat, zitiere ich es unten:

Die Behörde hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn 1. die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet; 2. der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen; 3. Umstände vorliegen, die die Verfolgung ausschließen.

den das, was du hier machst, ist eigentlich nur planloses beschimpfen und verunglimpfen eines berufsstandes. na eigentlich ärger, du bezeichnest sie aus deinem virtuellen anonymen schlumpfwinkel heraus sogar als kriminelle ! den das wären sie, würden deine beschuldigungen stimmen. wir glauben eher, das du einer der typen bist, die aufgrund kleinerer verwaltungsübertretungen etc. von der polizei abgestraft wurden und seither einen hass gegen die staatsgewalt aufgebaut haben. [...] frei nach dem asperationsprinzip. die strafen werden eh nicht addiert.... ;) also leg ma a schauferl nach

Wie oben klargestellt wurde, hat mich die Polizei nicht abgestraft (wozu sie auch keine Befugnis gehabt hätte) ... und wie ich in der Antwort an @Benno geschrieben habe, ist in den Vorwürfen, weil sie gegen "die Polizei" gerichtet sind, eben noch nicht impliziert, dass "die Polizisten" amtsmissbräuchlich gehandelt haben (und damit verbrecherisch, wie du richtig erkennst) - was aber im Anlassfall von der Staatsanwaltschaft (aufgrund der Anzeige einer Behörde) geprüft wird.

Was den Hinweis auf das Aspirationsprinzip betrifft, so kann ich für meine Aussagen schon deshalb nicht bestraft werden, weil sie rechtlich nachvollziehbare Interpretationen von belegten Tatsachen sind. Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Menschenrechte in einer funktionierenden Demokratie liegt auch der Anwendungsfall von Art 10 EMRK vor, der gerade solche politischen Diskussionen (noch dazu bewusst ohne Nennung konkreter Personen) schützt.

Und wie geht das zusammen mit dem (sehr interessanten) Beitrag von badmanu, die offen zugibt, dass sie sich rechtswidrig verhalten hat? Wo ist der Unterschied von ihr zu dir? Wo ist der Unterschied von deinem Fall und zB einer Hausfrau, die schwarz und hobbymäßig als Friseurin arbeitet und angezeigt und verurteilt wird?

Die Behörde muss jeden einzelnen Fall prüfen. Wenn z.B. eine "Hobbyhure" nur ein geringes anderes Einkommen hat, dann könnte angenommen werden, dass ihre Tätigkeit mit der Absicht betrieben wird, sich eine Einkunftsquelle zu verschaffen, also mit Gewinnerzielungsabsicht. Eine solche Tätigkeit wäre gewerbsmäßig und daher Prostitution. Ebenso bei der Friseuse. (Es gibt aber auch VwGH Urteile, wonach z.B. Nachbarschaftshilfe nicht gewerbsmäßig wäre - ich möchte aber jetzt nicht wieder die Steuerdiskussion anheizen.)

Da darf vielleicht einmal der Steirer mit einem Beispiel ..... :cool: Da gibt's in Kärnten einen Rechtsanwalt, der sehr gerne sehr schnell mit seinem Auto unterwegs ist, und von diesem Hobby auch nicht abgeht, wenn zufällig einmal eine Ortschaft seinen Weg kreuzt.

Das ist eine ziemlich einseitige Darstellung eines genialen Schachzugs dieses Anwalts: Die slowenische Volksgruppe hat Jahrzehnte lang für die Einhaltung des Staatsvertrags gekämpft, der zweisprachige Ortstafeln garantiert. Der Verfassungsgerichtshof hat alle Klagen abgewiesen: Auf die Einhaltung des Staatsvertrags hat der einzelne Bürger keinen Anspruch, ebenso nicht auf die Einhaltung der von den Vereinten Nationen garantierten Menschenrechte. Und was die europäische Menschenrechtskonvention angeht, haben die Verfassungsrichter ebenfalls keinen Anknüpfungspunkt gesehen. Indem der Anwalt zu schnell durch einen Ort gefahren ist, der zweisprachig beschildert hätte sein müssen, hat er durch die Strafe endlich eine subjektive Betroffenheit konstruiert - und der VfGH hat in der Sache Ortsschilder entscheiden müssen ... aber wie ich sehe, hat das auch @barfly inzwischen schon beantwortet.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lycisca - jaja - und was heisst das jetzt ?

Du verheimlichst was passiert und trägst uns deine Schlussreden vor - niemand kann damit etwas anfangen wenn man nicht weiss was passiert ist .

wie soll man mit etwas vergleichen wenn man nicht einmal weiss worum es geht ?

absolut schleierhaft und undurchsichtig .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben