Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Das nicht, aber wennst im Supermarkt eine Pumpgun kaufen kannst weil sich der liebe Möchtegern-Waffenbesitzer sonst in seinen Menschenrechten verletzt fühlt kannst davon ausgehen, dass die Mordrate drastisch ansteigt.

Bullshit! Ein Mörder der morden möchte findet auch seine Waffe. Was ich mir aber durchaus vorstellen könnte wäre, das Affekthandlungen schlimmer als bisher ausgehen würden. Vor einem Küchenmesser lässt sich leichter flüchten als vor einer Pumpgun.

Tja, eigendlich ein Fall für den EMRK, eindeutige Verletzung gegen die Menschenrechte, oder wieso solls in dem Fall anders sein?

Da bin ich der falsche Ansprechpartner. Keine Ahnung ob Waffenbesitz ein Menschenrecht ist. Würde eher auf ein Grundrecht tippen wenn's in der Verfassung wäre. Ist aber auch wurscht, ich find's OK das ned jeder 'nen einfachen Zugang zu Waffen hat.

In meinem Obstsalat heut Morgen war beides drin, hab aber durchaus den Unterschied gschmeckt

Na siehst, wenn man will geht's ja eh. Wenn'st das unterscheiden dann auch noch lernst, wenn's um Rechte geht, bist am richtigen Weg ... :mrgreen:

Du, das hab ich so auch nicht gesagt. Geht ja nur drum wenn hier schon alles unter Menschenrechte fällt, dann ja wohl auch, dass der brave Mehmet sich mit geladener Waffe, kurz zuvor beim Händler des Vertrauens um die Ecke erworben in dein Taxi setzt.

Keine Ahnung ob die Türken die ich bisher so durch die Gegend kutschierte alle Mehmet hießen. Aber brav benommen haben sie sich und 'ne g'ladene Waffe hat mir bislang auch noch keiner unter die Nase g'halten. Werde aber ihn nächsten Türken der einsteigt fragen ob er Mehmet heißt, 'ne Waffe hat und dir dann drüber Bericht erstatten. Ahjo, jetzt wo'st es sagst fällt's mir wieder ein. Der türkische Gemüsehändler vis a vis schneidet immer mit so 'nen großen Messer meine Melone auseinander. Ob der viell. g'fährlich ist und neben dem Messer auch 'ne g'ladene Waffe hat ... :fragezeichen: :shock: Ich frag ihm es nächst mal und sag dir's ... ;)

Da hast du recht, aber hauptsache Mehmet durfte seine Waffe kaufen.

Wenn er alle Anforderungen für'n legalen Besitz erfüllt, warum ned. Aber, was ich ned versteh ... ist's ned wurscht ob er jetzt Mehmet, Istvan, Sepperl oder Dragan heisst ... ??? Weil das't ihn Mehmet nur als Synonym für'n bösen Türken/Tschuschen der alle ermorden möchte verwendest, will ich ja doch ned annehmen wollen, oder ... ???

Können wir ja auch gleich alle anderen Gesetze abschaffen und im Chaos leben, kann doch jeder kommen, dass irgendwas gegen seine Menschenrechte verstößt.

Wenn's berechtigt ist dann gehört das (Menschen)Recht eing'halten. Und wenn nicht, dann wird es vom Gericht ohnehin nicht als Recht anerkannt. Und das jedem der Weg zum Recht zugänglich sein muss ist geltendes Recht. Also wo ist jetzt das Problem ... ???

Nein, aber in jedem der drei Fälle gehts um Menschenrechte ...

Na dann passt's ja. Abgesehen mal vom Mörder den ich jetzt ned zitiere hätt ich in dem Posting von dir ...

Na wenn sich unser Staat von illegalen Prostituierten die dabei erwischt werden wenn sie die Beine für Geld breit machen in die Knie zwingen lässt, dann können wir gleich alle Gesetze abschaffen, weil dann kann selbst der Drogensüchtige vom Wiener Karlsplatz klagen..

... beinahe den Eindruck gewonnen, das du Huren und Junkies manche ihrer Rechte absprechen möchtest. Aber anscheinend hab ich mich ja nur 'täuscht ... ;)
 
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Und Kleingrabbler a'la Hobbyprostituierte etc. fallen für mich in die selbe Kategorie wie der nette Pfuscher von nebenan. Fallens zufällig in ne Kontrolle rein, OK, Strafe muß sein. Aber extra 'nen Grossangriff fahren halt ich eher für unzweckmässig.
Wenn ich mich recht entsinne, ist genau das der TE passiert. Sie wurde im Rahmen einer anderen Aktion zufällig erwsicht. Aber ich kann nirgends lesen, dass sie sich eingestünde, auch nur den geringsten Mist gebaut zu haben.

Wenn's berechtigt ist dann gehört das (Menschen)Recht eing'halten. Und wenn nicht, dann wird es vom Gericht ohnehin nicht als Recht anerkannt. Und das jedem der Weg zum Recht zugänglich sein muss ist geltendes Recht. Also wo ist jetzt das Problem ... ???

Dass das, im Sinne der TE, so nicht gelten darf.
 
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Wenn ich mich recht entsinne, ist genau das der TE passiert. Sie wurde im Rahmen einer anderen Aktion zufällig erwsicht. Aber ich kann nirgends lesen, dass sie sich eingestünde, auch nur den geringsten Mist gebaut zu haben.

Und du hast dir aber auch schon eingestanden, dass ich Recht gegeben wurde und im Zweifel das anzuerkennen ist, oder ;)
 
Und du hast dir aber auch schon eingestanden, dass ich Recht gegeben wurde und im Zweifel das anzuerkennen ist, oder ;)

Wurde ihr das? Ihr wurde scheinbar bescheinigt, es nicht nicht vordergründig gewerblich auszuüben, weil sie ansonsten genug verdient. Wäre sie ohne Einkommen gewesen, hätte es wohl anders ausgesehen. Willkommen bei "inter pares" und Gleichbehandlung bei solchen Verfahren.
Es geht mir ja auch nicht um Verurteilung, o.Ä. Man kann sehr wohl auch nur verwarnt werden, wenn man Mist baut, aber ist es dann keiner?
Ich glaube, dass sie, für etwas, bei dem andere geschoren würden, ungeschoren davonkam. Und ich nehme auch an, dass dies nicht unerheblich mit ihrer Position und ihrem Berufsfeld zu tun hat.

Paulus gestand sich seinen Saulus ein und setzte sich mit ihm auseinander.

PS: "In dubio pro reo." Vor Gericht ganz sicher. Für mich privat? Kommt auf einiges an.
 
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Ich glaube, dass sie, für etwas, bei dem andere geschoren würden, ungeschoren davonkam. Und ich nehme auch an, dass dies mit ihrer Position zu tun hat.

Wenn das so wäre, wäre unser Rechtssystem zu überdenken;)
Wie ich hier schon einmal geschrieben habe: grundsätzlich vertraue ich unserem Rechtssystem (so lange nicht das Gegenteil bewiesen wurde) und grundsätzlich vertraue ich auch der Polizei (solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde).
Ich verstehe nicht, warum du dir zutraust, es besser zu wissen, als die dafür zuständige rechtliche Instanz. Und ja, vielleicht bin ich naiv. Aber in diesem Punkt argumentierst du ähnlich wie die TE. Sie argumentiert, dass die Polizei ihr Unrecht zugefügt hat (und versucht es auch zu beweisen) - du gehst davon aus, dass die rechtliche Instanz ihr zu Unrecht Recht gegeben hat. :hmm:
 
Anders als wo?
Wie kommst Du drauf, dass es ein Menschenrecht sei, eine Waffe zu tragen? Wo steht das geschrieben?

Und auf was läuft Dein Argument überhaupt hinaus? Grund- und Menschenrechte brauchen wir nicht, denn wenn sich jeder immer auf die Menschenrechte berufen kann, ist es aus mit Recht und Ordnung?

die amis tragen waffen - weil ihre grundrechte - die verfassungmäßig verbrieft sind - noch aus der revolutionszeit stammen.
oder frei nach homer simpson: sollte irgenwann mal der könig von england in deinem garten auftauchen und versuchen ihm dir wegzunehmen, kannst du ihn mit der waffe wieder vertreiben.

und so nebenbei bei uns wurde der freie waffenbesitz ab 1938 eingeschränkt.

Salome Wie ich hier schon einmal geschrieben habe: grundsätzlich vertraue ich unserem Rechtssystem (so lange nicht das Gegenteil bewiesen wurde) und grundsätzlich vertraue ich auch der Polizei (solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde).

unser rechtsystem könnte schneller und effizienter sein, aber das ist mehr eine frage des geldes. manche strafen könnten härter ausfallen. darüber müssen aber die politker entscheiden.

der polizei kann man im großen und ganzen vertrauen. war ned immer so. in die 70er jahre ist der mann meiner tante grundlos von einem polizisten angeschossen worden. die zeugenaussage meiner tante und meiner großmutter wurde vom richter als versuchter meineid ausgelegt.....

die zeiten sind gott sei dank vorbei. heute muss sich die polizei für alle ihre taten rechtfertigen.


Tom040 Der türkische Gemüsehändler vis a vis schneidet immer mit so 'nen großen Messer meine Melone auseinander. Ob der viell. g'fährlich ist und neben dem Messer auch 'ne g'ladene Waffe hat ...

na ja tom was eine gefährliche waffe ist, kommt immer auf die situation an. mancher richter musste sich schon gedanken machen, ob eine festmontierte herdplatte auch als "waffe" zu sehen ist.
 
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Ich glaube, dass sie, für etwas, bei dem andere geschoren würden, ungeschoren davonkam. Und ich nehme auch an, dass dies mit ihrer Position und ihrem Berufsfeld zu tun hat.
Meine steirischen Gedanken:
Sie hat sich neben ihrem ohnehin schon lukrativen Job eine genau so lukrative Nebenbeschäftigung gesucht, und sich diese als Hobby schöngeredet, weil's anders mit ihrer beruflichen Position nicht vereinbar wäre. So weit so gut. Dann ist sie erwischt worden. Auch gut. Dann hat man ihr seitens der Behörde bestätigt, dass ihre Tätigkeit als Hobby eingestuft werden kann.

Und da setzt mein Staunen ein: sie ist mit diesem Bescheid nicht zufrieden, sondern hell empört. Und jetzt frage ich mich, warum dies so ist? Worum geht's der Guten?

Und da meine ich: sicher ned um Menschenrechte. Ich bezweifle nicht, dass sie sich beruflich und auch sonst von mir aus sehr für Menschenrechte engagiert, aber in ihrem ganz persönlichen Fall ist der Beweggrund ein anderer.

Ich glaube, der Knackpunkt bei der ganzen Geschichte ist der, dass die Unverträglichkeit mit ihrer beruflichen Stellung eine derart gravierende ist, dass auch ein hobbymäßiges Ausüben der Prostitution damit nicht kompatibel ist. Und so gesehen ist ein Bescheid, welcher diese Hobbymäßigkeit bestätigt, zwar für jede andere Frau ein "Freispruch", aber für sie ganz persönlich trotzdem ein brisantes Dokument. Und darum muss dieser Bescheid weg. Und darum muss er durch alle Instanzen bekämpft werden, und darum muss er im Notfall auch über den EGMR bekämpft werden. Denn nur, wenn sie sich mit ihrer "Rechtsmeinung" durchsetzt, dann ist dieser Bescheid nichtig und quasi nicht mehr da.

Die zweite Möglichkeit wäre der persönliche Stolz, aber das glaube ich schon fast nimmer. Stolz allein treibt niemanden mit dem Rücken zur Wand, und dort steht sie ja, wie man ihrer verzweifelten Argumentationsmühle entnehmen kann.

Aufstieg und Fall der Valeria Messalina, quasi. :cool:
 
Wenn Du meinst...
Die Wiederholungsabsicht ist nicht das einzige Kriterium für Gewerbsmäßigkeit. Ein weiteres Kriterium ist die Gewinnerzielungsabsicht. Im weiter oben zitierten Artikel HRRS 8/2009, S 355 ff) geht der Autor (Oberstaatsanwalt Lemme aus Halle/Saale) im Kontext des Strafrechts bei Gewerbsmäßigkeit von der Untergrenze 20% des regulären Einkommens aus, wo erst eine Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten wäre.

Wenn so etwas im Zuge eines Verfahrens, wie es Lycisca hier beschrieben hat, beansprucht werden kann und dann ausschlaggebend für eine Unterscheidung von sexueller Freiheit versus Geheimprostition wegen Gewerblichkeit ist...
... dann stelle ich, für mich wohlgemerkt, einiges in Frage.

Weil somit eine besser Verdienende im Vergleich zu einer Notstandempfängerin doch recht deutlich bevorzugt würde und X "Kunden" im Monat bei der einen als erfülltes Sexualleben mit einem Fetsich gälten, bei der anderen als Geheimprostitution.

Ich, für mich, stelle in diesem Falle, die soziale Gerechtigkeit und die Gleichbehandlung ohne Ansehen von Person und Stand in Frage.
 
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Zitat von Lycisca
Die Wiederholungsabsicht ist nicht das einzige Kriterium für Gewerbsmäßigkeit. Ein weiteres Kriterium ist die Gewinnerzielungsabsicht. Im weiter oben zitierten Artikel HRRS 8/2009, S 355 ff) geht der Autor (Oberstaatsanwalt Lemme aus Halle/Saale) im Kontext des Strafrechts bei Gewerbsmäßigkeit von der Untergrenze 20% des regulären Einkommens aus, wo erst eine Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten wäre.

das heißt, ein mädl das schlau genug ist nur 19,99% dazuverdienen ist ein hobbymädl. die andere professionell? der dieb der nur 5 euro am tag klaut ist also kein dieb sondern nur ein hobbysammler?

das ist doch eine gewillkürte grenze - die 20%. eigentlich müsstest du dagegen doch sturm laufen. schließlich kennst du sicherlich haufenweise mädls die 20,01% dazu verdienen und damit über die böse grenze drüber fallen.....
 
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Die Gewinnerzielungsabsicht wurde meines Wissens nach in Österreich gestrichen.
 
Die Gewinnerzielungsabsicht wurde meines Wissens nach in Österreich gestrichen.

keine gewinnerzielungsabsicht liegt bei liebhaberei vor. und ich kenne keine "hobbynutte" die es gratis macht...... :kopfklatsch:
dann wäre sie auch keine "hobbynutte" mehr.
 
Eindeutig übertriebener, falscher Ehrgeiz. In Relation gesehen steht`s wohl nimmer dafür, so oder so. `S krampfhafte Suchen nach vermeintlicher Anerkennung stimmt mich nachdenklich. Umgemünzt auf ihr Hobby: Würde es überhaupt noch jemanden Spaß machen, so `ne störrische - in sich selbst verrannte - Upper-Class-Nutte flachlegen zu wollen? Färbt bestimmt ab. Naja, ein paar Lemminge, die ob ihrer Hörigkeit zu ihr aufsehen, finden sich immer.

Aber der Weg ist steinig. Die Klopfzeichen nicht zu vergessen...
 
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in die 70er jahre ist der mann meiner tante grundlos von einem polizisten angeschossen worden. die zeugenaussage meiner tante und meiner großmutter wurde vom richter als versuchter meineid ausgelegt..... die zeiten sind gott sei dank vorbei. heute muss sich die polizei für alle ihre taten rechtfertigen.

Leider ist es inzwischen wieder so, dass Polizisten für ihre Rechtsverletzungen nicht unbedingt zur Verantwortung gezogen werden. Amnesty International London berichtet im Rassismusbericht 2009, dass in Österreich institutionalisierter Rassissmus zu beobachten sei. Als Beleg wird u.a. der Fall Yussuf Khassim angeführt: Er wurde im Zuge einer Drogenrazzia wegen einer Verwechslung mit einem Dealer von sieben Polizisten misshandelt. Seine Beschwerde hat - ähnlich wie im oben zitierten Fall - dazu geführt, dass ihm Verleumndung vorgeworfen wurde. Er wurde dafür verurteilt und auch alle acht Zeugen wurden angeklagt und fünf davon fünf verurteilt.

Der Ausschuss gg Folter hat 2010 im Bericht zu Österreich ebenfalls festgestellt:
The Committee notes with concern that almost half of the incidents occurred in 2009 concerned foreigners. In this regard, the Committee continues to be concerned about the high level of impunity in cases of police brutality, including that perceived to be racially-motivated.​
Und zu einem ähnlichen Fall, wie von AI geschildert, schreibt der Ausschuss, der vom Fall aus der NY Times erfahren hat:
The Committee expresses also its concern at the case of Mike B., a black American teacher who was beaten up in February 2009 by undercover police officers in the Vienna underground​

Nun zurück zum Anlassfall für den Thread:

Ich glaube, dass sie, für etwas, bei dem andere geschoren würden, ungeschoren davonkam. Und ich nehme auch an, dass dies nicht unerheblich mit ihrer Position und ihrem Berufsfeld zu tun hat.

Wenn dem so wäre, dann wären wohl die Polizisten die ersten gewesen, die sich nicht die Finger an einem solchen Fall verbrennen hätten wollen.

Ich verstehe nicht, warum du [@thefool] dir zutraust, es besser zu wissen, als die dafür zuständige rechtliche Instanz. Und ja, vielleicht bin ich naiv. Aber in diesem Punkt argumentierst du ähnlich wie die TE. Sie argumentiert, dass die Polizei ihr Unrecht zugefügt hat (und versucht es auch zu beweisen) - du gehst davon aus, dass die rechtliche Instanz ihr zu Unrecht Recht gegeben hat.

Es scheint, dass @thefool ein Bild vom Staat hat, das mit "Alleine gegen die Mafia" umschrieben werden könnte: Ein mutiger Polizist bekämpft die Mafia, doch korrupte Politiker und ihnen hörige Richter machen die Arbeit zunichte. Polizeiwillkür, die erst durch Höchstgerichte gestoppt wird, passt offenbar nicht in dieses Weltbild.

Und jetzt frage ich mich, warum dies so ist? Worum geht's der Guten? Und da meine ich: sicher ned um Menschenrechte. Ich bezweifle nicht, dass sie sich beruflich und auch sonst von mir aus sehr für Menschenrechte engagiert, aber in ihrem ganz persönlichen Fall ist der Beweggrund ein anderer

Wegen ihres eigenen Outings in diesem Thread (Zitat unten) möchte ich @badmanu als Beispiel verwenden:

Wir wurden ziemlich zeitgleich von den RB´s "erwischt". Beide in privaten Unterkünften. Beide von verdeckten Ermittlern. Der feine Unterschied: Sie sieht sich als "Hobby"hure, ich sah mich sehr wohl als GEHEIMprostituierte.

Der Unterschied zwischen @badmanu und mir ist, dass sich @badmanu nach dem Vorfall offenbar gedacht hat, dass sie nicht noch mehr Ärger mit Behörden will und sich arrangiert hat. So reagieren die meisten: Das ist völlig legitim - nur kann diese Haltung ein Unrecht nicht beseitigen. Es gibt aber auch vereinzelt Menschen, die ein Unrecht, sobald sie es erkannt haben, beseitigen wollen.

Ich sehe ein Unrecht , dass überhaupt mit verdeckten Ermittlungen nach "Geheimprostituierten" gefahndet wird und wie diese Ermittlung gehandhabt wird. Sexualleben, das so wenig in der Öffentlichkeit auffällt, dass verdeckte Ermittlungen zu dessen Ausforschung nötig sind, geht nach meinem Rechtsempfinden den Staat nichts an. Und deshalb bin ich gewillt, mich an internationale Instanzen zu wenden.

Eindeutig übertriebener, falscher Ehrgeiz. In Relation gesehen steht`s wohl nimmer dafür, so oder so. `S krampfhafte Suchen nach vermeintlicher Anerkennung stimmt mich nachdenklich. Umgemünzt auf ihr Hobby: Würde es überhaupt noch jemanden Spaß machen, so `ne störrische - in sich selbst verrannte - Upper-Class-Nutte flachlegen zu wollen?

Um dir mit einem für EF relevanten Beispiel zu antworten: Die Bestrafung der Homosexualität war lange Zeit selbstverständlich. Bis 1787 gab es dafür in Österreich die Todesstrafe, während nur Frankreich (ab 1789) tolerant war. Die meisten Homosexuellen haben sich arrangiert, indem sie ihre Sexualität heimlich ausgelebt haben. Die Behörden, die in der Strafverfolgung kein Unrecht gesehen haben, haben aktiv nach Homosexuellen gesucht. Vereinzelt haben sich Homosexuelle gewehrt und sind ab 1950 bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegangen, wo ihre Beschwerden abgeschmettert wurden. Das hat aber - zum Glück - trotzdem manche nicht abgeschreckt: Dudgeon hat schließlich 1981 vor dem EGMR das gesetzliche Totalverbot der Homosexualität in Nordirland zu Fall gebracht (siehe Wiki Fall Dudgeon). Obwohl Urteile des EGMR in allen Staaten des Europarats umzusetzen sind, hat es in Österreich noch Jahre gedauert, bis die Regierung sich nach Verurteilungen durch den EGMR zur Einhaltung der Menschenrechte entschlossen hat. Mittlerweile ist die liberale Haltung zur Homosexualität weltweiter Standard in demokratischen Staaten, geschützt und durchgesetzt durch die nationalen Höchstgerichte (z.B. USA: Lawrence gg Texas). Nunmehr können homosexuelle Männer bei Spira im ORF öffentlich nach Partnern suchen.

Im Bereich des Menschenrechts von Frauen im Sexwork sind wir in einer Situation, die ähnlich ist, wie kurz vor dem Dudgeon Urteil. Es beginnen sich Sexworker zu organisieren und international zu vernetzen (wie damals die Homosexuellen), um ihre Menschenrechte einzufordern, insbesondere den Schutz vor Polizeiwillkür. Im Bereich der Forschung ist die Misshandlung von Sexworkern durch die Polizei zum Hot Topic mit Publikationsmöglichkeiten in Top-Journalen geworden. Der Schattenbericht des Sexworker Forums an die Vereinten Nationen hat internationale Beachtung und Vorbildwirkung bekommen. Wer es jetzt schafft, einen einschlägigen Fall vor ein internationales Gericht zu bringen, hat die Chance, eine historisch bedeutsame Entscheidung herbei zu führen - ähnlich zum Dudgeon Urteil.

Wie auch immer die Verfahren im Anlassfall ausgehen: In Analogie zum "rasenden Rechtsanwalt" in Kärnten, der so Ortstafelurteile erzwungen hat (Beispiel @Steiererbua), könnte ich mir vorstellen, dass Frauen, die für die sexuelle Freiheit der Frauen eintreten, als angebliche Hobbyhuren auftreten, um so das ungerechtfertigte Einschreiten von Sittenpolizisten provozieren und damit Klagelegitimation gegen die Polizei zu erlangen, die bis zu internationalen Instanzen führt. (Ein historisches Beispiel hat es in der römischen Geschichte gegeben, als sich adelige Frauen aus Protest gegen die Ehegesetze als Prostituierte deklarierten - allen voran die Tochter des für diese Gesetze verantwortlichen Kaisers.)

Na wenn sich unser Staat von illegalen Prostituierten die dabei erwischt werden wenn sie die Beine für Geld breit machen in die Knie zwingen lässt, dann

Eine Sichtweise, wonach der Prozessgegner "in die Knie gezwungen" wird, ist höchstens den unmittelbar Beteiligten zuzugestehen. Aus der Sicht des Staates geht es bei allen diesen Verfahren um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit - eines der höchsten Verfassungsgüter. Der Staat und die Gesellschaft können nur gewinnen, wenn eine Regierung, deren Behörden Menschenrechte verletzen, von internationalen Gerichten gezwungen wird, dass sich ihr Verhalten bessert.
 
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Es scheint, dass @thefool ein Bild vom Staat hat, das mit "Alleine gegen die Mafia" umschrieben werden könnte: Ein mutiger Polizist bekämpft die Mafia, doch korrupte Politiker und ihnen hörige Richter machen die Arbeit zunichte. Polizeiwillkür, die erst durch Höchstgerichte gestoppt wird, passt offenbar nicht in dieses Weltbild.
Ach, wie ich doch Deine Schlüsse liebe. Na dann schauen wir doch mal die Haare an...
Mach Dir einmal um mein Weltbild keine Sorgen. :)
Ich habe nichts von Politikern geschrieben und von korrupt auch nichts.
Hörige Richter? Mir auch neu, dass das von mir kommt, aber bitte.
Der mutige Polizist? Vielleicht als Einzelkämpfer? Sysiphus meinst Du? Ja! Das ist mein Held! :roll:
Ja, es gibt Polizeiwillkür und es wird sie immer geben. Und sie wird auch immer nur durch Gerichte, manchmal sogar Höchstgerichte gestoppt werden. Aber wer soll es denn sonst tun? Es muss doch ein Apparat außerhalb der zu kontrollierenden Behörde sein.
Es sind Menschen am Werk, und Menschen machen Fehler. Alle machen Fehler, nur eine hat keinen Fehler gemacht : Lycisca.

Aber meine Meinung ist im Endeffekt, dass Du kein unschuldiges Opfer bist, sondern ein teilschuldiges Opfer mit einer gehörigen Portion Hypokrisie.

Wenn dem so wäre, dann wären wohl die Polizisten die ersten gewesen, die sich nicht die Finger an einem solchen Fall verbrennen hätten wollen.
Aber geh... Du bist doch in der Judikative daheim, nicht bei Exekutive oder Legislative.
Nach Horngacher und Konsorten ist nun eine andere der Machttrennungen dran. :)
 
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Alle machen Fehler, nur eine hat keinen Fehler gemacht : Lycisca.

Stimmt ... endlich einmal jemand, der den Tatsachen mutig ins Auge sieht. Einen Fehler habe ich aber schon gemacht: Ich hätte mich schon früher über die Rechtslage informieren sollen. Mit dem Wissensstand über Grund- und Menschenrechte von heute wäre ich damals mit den Spitzelpolizisten Schlitten gefahren. Daher die Empfehlung an alle Hobbyhuren; diesen Thread lesen und daraus lernen!

Nach Horngacher und Konsorten

Das ist zwar ganz OT, aber was macht Roland Horngacher jetzt?
 
Stimmt ... endlich einmal jemand, der den Tatsachen mutig ins Auge sieht. Einen Fehler habe ich aber schon gemacht: Ich hätte mich schon früher über die Rechtslage informieren sollen. Mit dem Wissensstand über Grund- und Menschenrechte von heute wäre ich damals mit den Spitzelpolizisten Schlitten gefahren. Daher die Empfehlung an alle Hobbyhuren; diesen Thread lesen und daraus lernen!

Au Mann... `s Eigenlob stinkt regelrecht `gen Himmel. Du durftest aber nicht Schlitten fahren. Stinkt noch mehr, oder?
 
Wer es jetzt schafft, einen einschlägigen Fall vor ein internationales Gericht zu bringen, hat die Chance, eine historisch bedeutsame Entscheidung herbei zu führen - ähnlich zum Dudgeon Urteil.

(Ein historisches Beispiel hat es in der römischen Geschichte gegeben, als sich adelige Frauen aus Protest gegen die Ehegesetze als Prostituierte deklarierten - allen voran die Tochter des für diese Gesetze verantwortlichen Kaisers.)

Anerkennung, Schulterklopfen... ich hör` schon die Musik der Harven...
 
Sorry, zum Dritten mal einzeln geantwortet.

Nochmals Lycisca, wenn du der Polizei freiwillig Tür und Tor geöffnet hast - quasi still und "unwissend" einer freiwilligen Nachschau zugestimmt hast, kannst mit Sack und Pack betreffend Menschenrechtsverletzung brausen gehen. Sich im Nachhinein über das WARUM und WIE zu ärgern, wird an deiner Tatbegehung aber schon gar nichts ändern. Der Modus operandi wurde dennoch von dir gesetzt, oder etwa nicht? Wie die Polizei zu dieser Erkenntnis kam, lässt sich im Nachhinein gleichfalls sehr schwer bekämpfen. Im Gegenteil, man wird sich ob deiner damaligen Gutgläubigkeit ins Fäustchen lachen. Ich nehme an, daß du DANN (zum Zeitpunkt der Amtshandlung) ja eh` belehrt wurdest. Von der Deklaration ganz zu schweigen.

Tut leid, ich komm` von dieser Meinung schwer los. Eine Milchmädchenrechnung. Man zähle 1 und 1 zusammen...
 
@Lücisca - warum willst du nicht erkennen dass es keinen Unterschied macht wie du das nennst was du da machst ?

das ist völlig egal - und wenn du es Schwammerlsuchen nennst - das ist blunzääääääääääähhhhhhh .
 
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