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wenn du der Polizei freiwillig Tür und Tor geöffnet hast - quasi still und "unwissend" einer freiwilligen Nachschau zugestimmt hast, kannst mit Sack und Pack betreffend Menschenrechtsverletzung brausen gehen.
Du bist zu sehr auf die "Nachschau" fixiert, die aber hier überhaupt nicht passt und auch von der Polizei selbst nicht als Rechtfertigung verwendet wird, denn wie schon in einem früheren Posting geantwortet wurde:
[...] wenn sie vor der Tür stehen und sagen, "Guten Tag. Polizei. Wir wollen rein.", muss man sie reinlassen. Es bedeutet nicht, dass sie sich auf beliebige Art (etwa durch einschleichen) Zutritt verschaffen dürfen [...]
Ich nehme an, daß du DANN (zum Zeitpunkt der Amtshandlung) ja eh` belehrt wurdest. Von der Deklaration ganz zu schweigen.
Auch hier: Fehlanzeige. Das fällt aber unter die spezifischen Umstände des Anlassfalls (Verletzung von Art 6 EMRK). Ich habe dies aber nicht zu den allgemeinen Kennzeichen einer Ermittlung gegen Hobbyhuren genommen ... ich denke z.B., @badmanu, die sich hier ja in #253 ebenfalls als Ermittlungsziel geoutet hat, wurde im Einklang mit der Richtlinienverordnung aufgeklärt, dass gegen sie gem § 54 Abs 3 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) verdeckt ermittelt wurde, dass dies zur Abwehr einer von ihr ausgehenden Gefahr (§ 16 SPG) erfolgte, weil sonst die verdeckte Ermittlung unzulässig gewesen wäre, ihr wurde wohl auch der Ermittlungszweck mitgeteilt (also die Aufklärung einer mit langer Gefängnisstrafe bedrohten gerichtlich verfolgten Straftat, in deren Verwicklung sie wegen § 16 SPG verdächtigt wurde), ihr wurde sicher mitgeteilt, dass Sie das Recht auf die Beiziehung eines Anwalts hat ... usw.
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