Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

wenn du der Polizei freiwillig Tür und Tor geöffnet hast - quasi still und "unwissend" einer freiwilligen Nachschau zugestimmt hast, kannst mit Sack und Pack betreffend Menschenrechtsverletzung brausen gehen.

Du bist zu sehr auf die "Nachschau" fixiert, die aber hier überhaupt nicht passt und auch von der Polizei selbst nicht als Rechtfertigung verwendet wird, denn wie schon in einem früheren Posting geantwortet wurde:

[...] wenn sie vor der Tür stehen und sagen, "Guten Tag. Polizei. Wir wollen rein.", muss man sie reinlassen. Es bedeutet nicht, dass sie sich auf beliebige Art (etwa durch einschleichen) Zutritt verschaffen dürfen [...]

Ich nehme an, daß du DANN (zum Zeitpunkt der Amtshandlung) ja eh` belehrt wurdest. Von der Deklaration ganz zu schweigen.

Auch hier: Fehlanzeige. Das fällt aber unter die spezifischen Umstände des Anlassfalls (Verletzung von Art 6 EMRK). Ich habe dies aber nicht zu den allgemeinen Kennzeichen einer Ermittlung gegen Hobbyhuren genommen ... ich denke z.B., @badmanu, die sich hier ja in #253 ebenfalls als Ermittlungsziel geoutet hat, wurde im Einklang mit der Richtlinienverordnung aufgeklärt, dass gegen sie gem § 54 Abs 3 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) verdeckt ermittelt wurde, dass dies zur Abwehr einer von ihr ausgehenden Gefahr (§ 16 SPG) erfolgte, weil sonst die verdeckte Ermittlung unzulässig gewesen wäre, ihr wurde wohl auch der Ermittlungszweck mitgeteilt (also die Aufklärung einer mit langer Gefängnisstrafe bedrohten gerichtlich verfolgten Straftat, in deren Verwicklung sie wegen § 16 SPG verdächtigt wurde), ihr wurde sicher mitgeteilt, dass Sie das Recht auf die Beiziehung eines Anwalts hat ... usw.
 
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@Lücysca - na gut - so wars nicht und so wars nicht und das stimmt nicht und das ist falsch .

wenn du nicht sagen willst oder kannst was passiert ist - wozu schreibst du dann überhaupt ? was soll man dazu sagen wenn du pausenlos sagts - so war es nicht und das stimmt nicht und es war anders und das passt so bei mir nicht und und und ..

glaubst du allen ernstes dass du erwirken kannst dass es niemandem mehr erlaubt ist, bei einem verdacht auf illegale prostitution diesem auch nachzugehen ?
 
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wenn du nicht sagen willst oder kannst was passiert ist - wozu schreibst du dann überhaupt ? was soll man dazu sagen wenn du pausenlos sagts - so war es nicht und das stimmt nicht und es war anders und das passt so bei mir nicht und und und

Was bei mir passiert ist, war auch nicht das intendierte Thema des Threads ... die Diskussion darüber ist durch die Neugier der EF-User entstanden und durch die vorgefassten Meinungen, die manche über Hobbyhuren bzw Menschenrechte haben. Zur Erinnerung zitiere ich unten meine Kernaussage von Post #1:

Ich suche nun Kontakte aus ganz Österreich zu diesen möglicherweise nicht mehr aktiven Frauen (auch Männer, transgender Personen), um nähere Einzelheiten zu ihrem unliebsamen Polizeikontakt zu erfahren

glaubst du allen ernstes dass du erwirken kannst dass es niemandem mehr erlaubt ist, bei einem verdacht auf illegale prostitution diesem auch nachzugehen ?

Die Frage ist, WIE wird diesem Verdacht nachgegangen. Erhellend dazu ist ein Interview mit Frau Justizminister Bandion Ortner in der Causa Grasser./.BUWOG, zitiert heute in Die Presse:

"Herr Grasser wird genauso behandelt wie jeder andere: Nicht besser, aber auch nicht schlechter. Er wird nicht geschont." Dass Grasser, gegen den wegen Verdachts auf Untreue ermittelt wird, bisher weder einvernommen wurde noch bei ihm Hausdurchsuchung oder Kontenöffnung durchgeführt wurde, erklärt die Ministerin damit, dass dafür ein "dringender Tatverdacht" notwendig sei. Schließlich seien das Eingriffe in die Grundrechte.

Es hat also auch jede Hobbyhure, genau so wie Herr Grasser, den Anspruch auf Achtung der Grundrechte. Ein Verdacht auf eine blosse Verwaltungsübertretung, der noch dazu so vage ist, dass die verdächtigte Person unbekannt ist, rechtfertigt die in diesem Thread diskutierten Grundrechtseingriffe nicht.
 
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Die Frage ist, WIE wird diesem Verdacht nachgegangen.

Ja eben - und nachdem man nicht erfahrt was passiert ist kann man das 'wie' auch nicht beurteilen.
Hobbyhuren gibt es nicht - das ist zwar ein Wort das häufig Verwendung findet aber keine Legitimität besitzt.

Aber mal ne andere Frage - wie hättest du es denn gerne ? Sollten sie dich um Erlaubnis fragen ?
Meinst Du dass diese Kontrollen komplett abgeschafft gehören so wie die Untersuchungen ?

das ist deren Arbeit und wenn ein Verdacht besteht ... boing.
 
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Aber mal ne Gegenfrage - wie hättest du es denn gerne ? Sollten sie dich um Erlaubnis fragen ?
Meinst Du dass diese Kontrollen komplett abgeschafft gehören

Wir reden nicht von Kontrollen bekannter Betriebe nach der Gewerbeordnung, sondern von verdeckten Ermittlungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz. Sie zur Aufklärung von Wohnungsprostitution einzusetzen ist nicht erlaubt, was auch vom VwGH festgestellt wurde (nachdem Polizisten verdeckt ermittelt hatten, weil diese Methode ihnen so praktisch erschienen ist). Daher ist es nur deshalb nicht nötig, "dass diese Kontrollen komplett abgeschafft gehören", weil es sie von vorne herein gar nicht geben dürfte - sie haben keine Existenzberechtigung.
 
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Wir reden nicht von Kontrollen bekannter Betriebe nach der Gewerbeordnung, sondern von verdeckten Ermittlungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz. Sie zur Aufklärung von Wohnungsprostitution einzusetzen ist nicht erlaubt, was auch vom VwGH festgestellt wurde (nachdem Polizisten verdeckt ermittelt hatten, weil diese Methode ihnen so praktisch erschienen ist). Daher ist es nur deshalb nicht nötig, "dass diese Kontrollen komplett abgeschafft gehören", weil es sie von vorne herein gar nicht geben dürfte - sie haben keine Existenzberechtigung.

Also bist Du der Meinung dass sie dich deswegen nicht belangen dürfen. Sie dürfen keine Untersuchungen machen weil du Immunitätsrecht geniesst - oder was ist der Grund ? Ich glaube nicht dass Deine Auslegung relevant ist . So wie du das sagst dürfen sie überhaupt nichts machen - das stimmt aber mit Sicherheit nicht .
 
Nach jahrzehntelangen Vorarbeiten ist am 1. 1. 2008 das Strafprozessreformgesetz, mit dem das strafprozessuale Vorverfahren von Grund auf neu geregelt wurde, in Kraft getreten. Ebenfalls in Kraft getreten ist das Strafprozessreformbegleitgesetz I, das vor allem die notwendigen Anpassungen der restlichen StPO an das Strafprozessreformgesetz enthält, und das Strafrechtsänderungsgesetz 2008, das die StPO ebenfalls in einigen Punkten abgeändert hat.

Dadurch wurden einige Agenden der STA, der Kriminalpolizei, dem Ermittlungsverfahren uvm. abgeändert bzw. in neuer Form "geregelt". Erfahrungen aus der Praxis werden noch bis heute gesammelt. Die Umsetzung ist auf verständliche Art und Weise keine leichte.

Wäre es möglich, daß du in einigen Punkten (vor der Reform, 01.01.2008 und ab dem "Inkraftreten") durch den "Rost gefallen" bist, Lycisca? Mittlerweile herrschen ja bereits "paradiesische" Zustände...
 
Wäre es möglich, daß du in einigen Punkten (vor der Reform, 01.01.2008 und ab dem "Inkraftreten") durch den "Rost gefallen" bist, Lycisca? Mittlerweile herrschen ja bereits "paradiesische" Zustände

So etwas wird mir die Behörde nicht (mehr) auf die Nase binden. Meine Theorie ist, dass die Beamten gar nicht gewusst haben (oder nicht wissen wollten), dass sie bei verdeckten Ermittlungen besondere Vorschriften einzuhalten haben - und dass das bis heute viele Beamte nicht wissen. Sonst hätte ich nicht mit Google eine recht neue Presseaussendung der Bundespolizeidirektion Klagenfurt gefunden:
8. Juli 2010 ... Im Zuge der Bekämpfung der illegalen Wohnungsprostitution wurden am 7.7.2010 im Stadtgebiet von Klagenfurt 10 Mietwohnungen und 1 Hotel ...​
Offenbar lesen Polizisten der BPD-K in diesem Thread mit, bilden sich löblicherweise weiter ... und reagieren: Denn von der Homepage der BPD-K ist diese Presseaussendung mittlerweile fast spurlos verschwunden ... bis auf das zitierte Fragment aus dem Google-Cache. Hoffen wir, dass der Grund für die Entfernung ist, dass die Methodik der Ermittlung grundsätzlich überdacht wird, und nicht nur die Strategie der Öffentlichkeitsarbeit.
 
Traurig genug, daß jetzt schon Schlagzeilen aus`m Netz herangezogen werden, um das eigene Selbstwertgefühl zu steigern. Das Streben nach Anerkennung nimmt manchmal schon sehr verworrene Züge an. Perfide Einheimsertaktik...
 
Meine Theorie ist, dass die Beamten gar nicht gewusst haben (oder nicht wissen wollten), dass sie bei verdeckten Ermittlungen besondere Vorschriften einzuhalten haben - und dass das bis heute viele Beamte nicht wissen.

Soviel "Betriebsblindheit" würde ich der hiesigen Exekutive aber nicht vorwerfen. Schön langsam wird`s anmaßend... regelrecht krankhaft hochmütig. Der Blick auf`s Wesentliche ist GsD noch kein verschwommener. Ich würde meinen, mit dem Terminus "Öffentlichkeitsarbeit" liegst schon näher an der Vermutung...
 
die Beamten fürchten sich schon davor dass du dich wieder selbst zitierst - es wird zeit dass die gesetze an deine bedürfnisse angepasst werden

Das Streben nach Anerkennung nimmt manchmal schon sehr verworrene Züge an.

das kommt Dir nur so vor - denn wenn man in einer position wie lüisca ist ...

~~ denn ich glaube nicht dass lüsika lust hat einen verdeckten ermittler zu empfangen - weder dienstlich noch privat, vorallem nicht privat !
 
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Soviel "Betriebsblindheit" würde ich der hiesigen Exekutive aber nicht vorwerfen.

In dieser generellen Form möchte ich "Betriebsblindheit" nicht ausschließen - sonst wäre ja die erschreckende Konsequenz, dass es Polizisten gibt, die zur Aufklärung von Verwaltungsangelegenheiten Grundrechte mit Wissen und Willen verletzen. Allerdings wäre die "Betriebsblindheit" möglicherweise ein Vorwurf an die Vorgesetzten: Nachdem Sittenpolizisten nicht für verdeckte Ermittlungen zuständig sind, wird wohl niemand daran denken, diese Polizisten besonders intensiv über verdeckte Ermittlungen auszubilden oder sie gar in die menschenrechtlich orientierten Schulungsprogramme des BMI aufzunehmen. Wenn z.B. die "SOKO Treffpunkt" aus Klagenfurt heuer 150 Wohnungen zur Auslotung von Wohnungsprostitution ins Visier genommen hat und das auch noch groß ankündigt (Quelle: ORF Kärnten, 15.02.2010), wird sich auch niemand etwas dabei im Hinblick auf die Ermittlungsmethode gedacht haben. Denn wie der aktuelle Sicherheitsbericht 2008 der Bundesregierung zeigt, sind dort die Einsätze von verdeckten Ermittlern zwar ausführlich dargelegt - aber von der Auslotung der Wohnungsprostitution ist nirgends die Rede. Die Regierung geht auch selbstverständlich davon aus, dass im Bedarfsfall ein Richter eingeschaltet werden kann - also strafrechtliche Tatbestände untersucht werden (Zitat ist auf S 573):
Kriminalistisch bedeutsame Befugnisse wie zum Beispiel die Observation, die verdeckte Ermittlung und das Scheingeschäft, aber auch die molekulargenetische Untersuchung, werden in der Strafprozessordnung erstmals geregelt. Im Bereich der Zuständigkeit für Anordnungen und Bewilligungen wird nach der Intensität des Grundrechtseingriffs und dem dadurch bedingten Rechtsschutzbedürfnis festgelegt, ob eine Maßnahme von der Kriminalpolizei „aus eigener Macht“ (von sich aus) durchzuführen ist oder eine Anordnung der Staatsanwaltschaft oder eine gerichtliche Bewilligung erfordert. Letzteres ist im Wesentlichen überall dort der Fall, wo eine solche Bewilligung durch die Verfassung vorgeschrieben ist; d.h. bei Eigentumseingriffen, bei Hausdurchsuchungen, bei Eingriffen in das Post- und Fernmeldegeheimnis und in das Privatleben sowie beim Entzug der persönlichen Freiheit.​
 
Denn wie der aktuelle Sicherheitsbericht 2008 der Bundesregierung zeigt, sind dort die Einsätze von verdeckten Ermittlern zwar ausführlich dargelegt - aber von der Auslotung der Wohnungsprostitution ist nirgends die Rede.

Isses möglich, daß in genannter Causa oder eben bei solchen Anlassfällen vielleicht gar keine verdeckten Ermittler zum Einsatz kommen bzw. zum Einsatz kamen? Uiii... wie legen wir das jetzt aus? Was sagt uns das? :cool: :)

Absatz zwo ist mir bekannt.

Ergo: Ich geb`s auf. Verzeih` mir meine Resignation.

Weiterhin viel Glück Lycisca.
 
Isses möglich, daß in genannter Causa oder eben bei solchen Anlassfällen vielleicht gar keine verdeckten Ermittler zum Einsatz kommen bzw. zum Einsatz kamen? Uiii... wie legen wir das jetzt aus? Was sagt uns das?

Da die Ermittler für diesen Bericht selber ihre Ermittlung melden müssen, deutet der Sicherheitsbericht darauf hin, dass sich die Beamten nicht bewusst waren (oder sein wollten), verdeckt ermittelt zu haben. Wenn die Meldung über eine verdeckte Ermttlung ans BMI verabsäumt wurde, dann wurde wohl der Rechtsschutzbeauftragte für besondere Ermittlungsmaßnahmen im BMI auch nicht informiert -> das wäre dann allerdings eine systematische Verletzung von Art 8 EMRK, zu der es bereits VfGH Erkenntnisse und EGMR Urteile gibt. Außerdem wäre dann der Nationalrat unzureichend über die grundrechtlich relevante Tätigkeit der Sicherheitsbehörden informiert worden.
 
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Außerdem wäre dann der Nationalrat unzureichend über die grundrechtlich relevante Tätigkeit der Sicherheitsbehörden informiert worden.

Na ruf an beim Nationalrat - vielleicht können die dir weiterhelfen.

du knüpfst eine vermutung an die andere - dieses konstrukt ist extrem wackelig - sag nicht ich habs dir nicht gesagt .
 
du knüpfst eine vermutung an die andere - dieses konstrukt ist extrem wackelig

Ich habe mich daher in Bezug auf die - mir nur aus Pressemeldungen bekannten - Fälle vorsichtig im Konjunktiv ausgedrückt, obwohl mir durchaus verdeckte Ermittlungen gem SPG bekannt sind, wo der Rechtsschutzbeauftragte nicht informiert wurde (und wovon der Nationalrat nicht unterrichtet wurde) ... woher wohl wüsste ich sonst so genau, dass dieser "Formfehler" eine gravierende Menschenrechtsverletzung ist.
 
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Ich habe mich daher in Bezug auf die - mir nur aus Pressemeldungen bekannten - Fälle vorsichtig im Konjunktiv ausgedrückt,

Ausschlaggebend ist doch was du damit sagen willst.

Verdeckte Ermittler sind nichts illegales !
 
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Verdeckte Ermittler sind doch nichts illegales

Diese Aussage ist richtig, wenn die verdeckte Ermittlung strikt nach den Vorschriften erfolgt. Sobald es davon Abweichungen gibt, und seien es auch nur "Formalfehler", deren Bedeutung ein nicht entsprechend ausgebildeter Polizist gar nicht abschätzen kann, dann kippt die Ermittlung: Sie wird nicht nur rechtswidrig, sondern kann zur Menschenrechtsverletzung werden -> wenn du willst, zitiere ich dir ein paar Fälle von EGMR und Höchstgerichten bei uns.
 
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