Das kann so nicht sein denn dann müsste der Polizist wenn er zu Hause ist das Gehirn ausschalten ... wenn du verstehst was ich meine
Selbstverständlich darf der Polizist privat nachdenken ... und wenn er einen Falschparker am Behindertenparkplatz sieht, darf er sich in Dienst stellen und den Falschparker anzeigen. Ermittlungshandlungen sind aber etwas anderes.
Der Fall Ramanauskas gg Litauen, 5.2.2008, ist dazu ein interessantes Beispiel. Ramanauskas war nämlich Staatsanwalt; er hätte also sicher die volle Sympathie der meisten Poster hier, die ja mit der vollen Bandbreite der staatlichen Möglichkeiten gegen Hobbyhuren vorgehen wollen ... warum eigentlich, was ist so schlimm an solchen Frauen?
Ramanauskas wurde von einem Beamten der Antikorruptionseinheit kontaktiert, der ihm 3.000 USD Bestechungsgeld für einen Freispruch bot. Nachdem er intensiv bedrängt wurde, war er schließlich dazu bereit. Der Beamte informierte daraufhin seine Vorgesetzten, die nun eine offizielle Ermittlung starteten, die zu einem Strafverfahren führte. Vor dem EGMR war die Regierung der Ansicht, das Handeln des Beamten vor der offiziellen Ermittlung wäre privat gewesen - der EGMR hat dieses Handeln aber dem Staat zugerechnert. Ramanauskas wurde für die dadurch erlittene Menschenrechtsverletzung 30.000 EUR Schadenersatz zugesprochen.
Jetzt kommt sicher die Kritik von wegen "Missbrauch der Menschenrechte". Daher nun ein fiktives Beispiel für die männlichen Mitposter zum Nachdenken: Stellt euch vor, ihr lernt während einer Dienstreise im Bordell im EU-Ausland eine nette Maus kennen, besucht sie öfter, kommt auch privat ins reden. Sie beklagt sich, dass es ihr im Bordell so schlecht geht, Zuhälter und so, und dass sie gerne in Österreich arbeiten will. Ihr seid natürlich hilfsbereit, warum nicht? Euch gelingt es auch, sie an ein nettes Bordell zu vermitteln, führt sie auch nach Österreich, beschafft ihr eine Wohnung ... die Kosten soll sie euch erst zurückzahlen, wenn sie etwas verdient hat. Und nun stellt sich heraus, dass die nette Maus eine verdeckte Ermittlerin war, die zur Aufbesserung der Erfolgsbilanz einen Dummen gesucht hat, gegen den ein Verfahren wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels geführt werden könnte. Im Ausland war sie natürlich privat - in Österreich aber dann bereits offizielle Ermittlerin. Wolltet ihr das so ohne weiteres hin nehmen, wenn es euch träfe? Pech gehabt, ein paar Jahre Gefängnis sind auch nett?