Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Also ich gehe davon aus, daß sich Polizisten an bestehende Gesetze halten. In hiesigen Breiten mit Sicherheit.
`S Autofahrerbeispiel ist praxisbezogen soweit entfernt wie die Sonne von der Erde, geschweige denn, daß es dem Polizisten komplett egal sein darf und muß, ob sich diese Anzeige nun auszahlt oder nicht. Ich maße mir an, zu wissen, daß es in hiesen Breiten dem Beamten sogar sche*ßegal ist...

Sehe ich genauso. Wo barfly da eine Parallele sieht, abgesehen davon, dass es um die Polizei geht ist absolut unverständlich. Aber als Unterstützer der TE muss er sich ja in gewisser Weise an Ihre Denkweise anpassen und genauso wenig durchdachte Beispiele nennen wie sie.
 
Wohin solche Vernaderungen führen können, ein Zitat vom Feber 2010:
"(Klosterneuburg)Und auch die Anzeige einer vermeintlichen illegalen Prostituierten, einer Kellnerin, entpuppte sich als Fehlalarm.
Naja, beweist doch nur, dass gar nix passiert, wenn sich ein Verdacht als unbegründet herausstellt.

Außerdem muss man mit dem "Vernadern" immer ein wenig vorsichtig sein. Manches Opfer von Gewalt oder Missbrauch in Familien wäre wahrscheinlich dankbar, wenn sich ein aufmerksamer "Vernaderer" gefunden hätte.
 
Also ich gehe davon aus, daß sich Polizisten an bestehende Gesetze halten. In hiesigen Breiten mit Sicherheit.

Im Zusammenhang mit vermuteter Prostitution war die sog. "Sauna-Affäre" ja ein Musterbeispiel für die Gesetzestreue unserer Polizisten:
"Oberst R.F. soll bei den Erhebungen in der sog. Saunaaffäre als Ermittlungsleiter (im Auftrag des suspendierten Landespolizeikommandanten R.H.) einseitig und rechtswidrig ermittelt haben, um Hofrat Dr. E.G. zu schaden. F. wird auch vorgeworfen, Zeugen (amtmissbräuchlich) unter Druck gesetzt zu haben, um belastende Aussagen zu bekommen. Bei diesen Ermittlungen wurden - Presseberichten zufolge - auch Dienstanweisungen und Berichterstattungsvorschriften (z.B. über Hausdurchsuchungen) verletzt"
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J_04009/fnameorig_105299.html
 
Ach ja..der Glaube an die unfehlbare Obrigkeit is doch was Schönes.........soviele Radfahrer!
 
....ob sich diese Anzeige nun auszahlt oder nicht. .........., daß es in hiesen Breiten dem Beamten sogar sche*ßegal ist...

spricht dann aber nicht gerade für den Diensteifer der hießigen Beamten. :cool:
wer was leistet komm weiter (so soll es zumindest sein)...und Anzeigenschreiben ist doch ein perfekter Leistungsnachweis....................................................................................................................................got it? :idea:
 
spricht dann aber nicht gerade für den Diensteifer der hießigen Beamten. :cool:
Es spricht für ihr korrektes Verhalten, wenn ihnen ein Delikt nicht zu gering ist, um es zu ahnden.

Während das stumpfsinnige Beispiel von Barfly unterstellt, dass das Abstrafen von Schnellfahren allein sich ned auszahlen würde, und daher mit unlauteren Methoden nachgeholfen wird.

wer was leistet komm weiter (so soll es zumindest sein) ... und Anzeigenschreiben ist doch ein perfekter Leistungsnachweis ...... got it? :idea:
Es ist halt kein sehr großes Licht, das Dir da aufgegangen sein will. :roll:

Ich glaube, da bist Du ein wenig zu sehr vom Stuwer-Viertel eingefärbt. Dort ist das die herrschende Diktion: hat die Polizei nichts besseres zu tun, da gäb's wichtigere Dinge, um die sie sich kümmern könnte, und ähnliches. Alles Unsinn. Damit will man nur davon ablenken, dass es im Stuwer-Viertel in Zusammenhang mit Prostitution genug illegales gibt - was von den Prostituierten wie auch von den Freiern ohne mit der Wimper zu zucken ignoriert wird. Und genau so ignoriert man ganz bewusst, dass die dortigen Tätigkeiten der Polizei ganz einfach zu ihren Aufgabenbereichen gehört. Genauso, wie die Verkehrsüberwachung zu ihren Aufgaben gehört.

Und wenn Du das Pflichtbewusstsein der Polizeibeamten spöttisch als deren Drang zum "Weiterkommen" diffamierst, dann offenbart das ein eher klägliches Rechtsbewusstsein, und dann geht's Dir offenbar auch nur darum, durch planloses Verunglimpfen von den wirklichen Rechtsbrüchen abzulenken.

Ein Polizist kann mit dem Schreiben von Anzeigen nur dann "weiterkommen", wenn diese Anzeigen auch halten, das heißt, wenn sie berechtigt sind. Aus dem Finger kann er sich die angezeigten Delikte und Vergehen nicht ziehen, denn sonst wird er nicht weiterkommen, sondern in irgendeinem Archiv enden, wenn er nicht ohnehin aus dem Kader ausgeschieden wird.

Got it? :cool:
 
Frauen, welche sich in ihren Wohnungen prostituieren wollen, haben sich an die Gesetze zu halten - Punkt. Aus. Basta. - Ganz egal, wie sich jemand anderer verhalten hat.

..allerdings ist eine Verwaltungsübertretung kein Gesetzesbruch im materiellen Sinne!
In diesem Sinn :Autofahrer die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind haben sich an die Gesetzte zu halten.und z.B. keine Geschwindigeitsübertretungen (eine Verwaltungsübertretung) zu begehen.Basta!
Ich frage mich warum Schnellfahren meist immer noch als Kavalliersdelikt gehandelt wird und illegale Prostutition als Schwerverbrechen dargestellt ,obwohl es im juristischen Sinn die gleiche Wertigkeit hat.

Im Übrigen gilt der Vorwurf einer Verwaltungsübtretung der TE ,nicht, weil laut ihrer eigenen Aussage von Amts wegen festgestellt wurde , dass keine Verwaltungsübertretung begangen wurde.

Und verdeckte Ermittlungen schießen bei bei einer Verwaltungsübertretung auch weit übers Ziel hinaus.

Was den "Zund" angeht .....Korrekterweise soll der/die "Vernaderte" von der ermittleten Behörde davon in Kenntniss gesetzt werden , dass gegen ihm/sie eine Anzeige wegen illegaler Wohnungsprostitution vorliegt und die Einvernahme am Kommisariat stattfindet!(und nicht in der Wohnung...weil...eh schon wissen :mrgreen: )...diese Vorgehensweise hat tatsächlich auch so stattgefunden!

Vielleicht hat sich der eine oder andere Liebhaber von (asiatischen) Massagesalons schon mal gefragt warum er denn unbedingt die Schuhe beim Betreten der Wohnung ausziehen muß und warum der Rucksack so mißtrauisch beäugt wird. Weil der verdeckte Ermittler seine Schuhe NICHT ausziehen wird und im Rucksack ein Tonbandgerät und /oder eine Videokamera versteckt sein kann. Warum glauben die Mädels das?....weil es vielleicht schon vorgekommen ist, und sich das in der Szene rasch rumspricht?:hmm:
 
Frauen, welche sich in ihren Wohnungen prostituieren wollen, haben sich an die Gesetze zu halten - Punkt. Aus. Basta. - Ganz egal, wie sich jemand anderer verhalten hat.
Aber inwiefern ist das hier das Thema?
Wenn jeder sich an die Gesetze halten soll, warum dann diese Aufrechnung? Warum wird dann hier von den Moralwächtern erwartet, dass sich Lycisca zuerst einmal demütigst selbst an die Brust klopfen soll, bevor sie möglicherweise rechtswidrige Ermittlungsmethoden von Polizisten aufzeigt?

Lycisca hat in diesem Thread aufgerufen, es mögen sich Frauen melden, die Ermittlungen hinsichtlich illegaler Wohnungsprostitution Erfahrung haben, weil sie glaubt, dass dabei häufig rechswidrige oder menschenrechtlich bedenkliche Ermittlungsmethonden angewendet werden. So weit so gut.

Die ganze "Hirnpuderei" (PAINT-IT-BLACK) in diesem Thread kommt nicht von Lycisca, sondern von denen, die ganz versessen darauf sind, Lycisca aufzuzeigen, wie sehr sie im Unrecht ist, obwohl sie danach von niemandem gefragt wurden; von den Besserwissern, die umso rechthaberischer auftreten, je weniger Ahnung sie haben (vgl. Dunning-Kruger-Effekt); von Klugscheißern, die selbst keine Ruhe geben, aber sich beklagen, dass hier keine Ruh' ist. (Wohl nach der Devise: "Steirerbua locutus, causa finita: Wenn ich meint Urteil über eine Sache verkündet habe, ist Zeit, dass die anderen Ruh' geben.")

Im Zusammenhang mit vermuteter Prostitution war die sog. "Sauna-Affäre" ja ein Musterbeispiel für die Gesetzestreue unserer Polizisten:
Da brauchen wir gar nicht damit anzufangen, Beispiele zu suchen. Einfach davon auszugehen, dass die Polizei immer korrekt vorgeht und sich an alle Gesetze hält, ist so absurd, wie davon auszugehen, dass sich Hobbyhuren immer an alle Gesetze halten.

hat die Polizei nichts besseres zu tun, da gäb's wichtigere Dinge, um die sie sich kümmern könnte, und ähnliches.
Das ist auch eine wichtige Beobachtung: Immer wird über die Kiberer (oder RBs hier im Forum) gemotzt. Da jammert man herum, über Strafmandate, die man völlig zurecht bekommen hat, aber natürlich ungerecht empfindet, und dass auf die Einhaltung von Schutzzonen geachtet wird.
Nur wenn es andere trifft, wird die Polizei bedingungslos verteidigt. Da jammert man herum, wenn man selbst für ein Vergehen bestraft wird, während man dann in Internetforen oder auf den Leserbriefseiten der Krone nichts Unangemessenes daran findet, wenn jugendliche Einbrecher in den Rücken geschossen oder Schubhäftlinge verprügelt werden.
Ein Polizist kann mit dem Schreiben von Anzeigen nur dann "weiterkommen", wenn diese Anzeigen auch halten, das heißt, wenn sie berechtigt sind.
Ich frage mich, ob die §-7-VStG-Strafen gegen Freier in Sperrzonen jemals gehalten haben, wenn jemand Einspruch dagegen erhoben hat.
Wo barfly da eine Parallele sieht, abgesehen davon, dass es um die Polizei geht ist absolut unverständlich.
In der verzweifelten Hoffnung, dass Du es vielleicht doch verstehst: Es ging mir um das Argument, gegen Fehlverhalten der Polizei dürfe man nichts sagen, wenn man selbst ein Fehlverhalten gesetzt hat.
Dass Du das durchaus so siehst, hast Du ja weiter oben schon geschrieben: Wenn man gegen ein Gesetz verstößt, muss man sich von der Polizei alles gefallen lassen, weil man dann ein Verbrecher ist und daher kein Recht hat, sich zu beklagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn Du das Pflichtbewusstsein der Polizeibeamten spöttisch als deren Drang zum "Weiterkommen" diffamierst, dann offenbart das ein eher klägliches Rechtsbewusstsein, und dann geht's Dir offenbar auch nur darum, durch planloses Verunglimpfen von den wirklichen Rechtsbrüchen abzulenken.


Ein Polizist kann mit dem Schreiben von Anzeigen nur dann "weiterkommen", wenn diese Anzeigen auch halten, das heißt, wenn sie berechtigt sind. Aus dem Finger kann er sich die angezeigten Delikte und Vergehen nicht ziehen, denn sonst wird er nicht weiterkommen, sondern in irgendeinem Archiv enden, wenn er nicht ohnehin aus dem Kader ausgeschieden wird.

Got it? :cool:

Es liegt mir fern von den wirklichen RECHTSBRÜCHEN (und nicht Verwaltungsübertretungen) abzulenken. Auch ein planloses Verunglimpfen kann ich nicht erkennen.

Natürlich ist das Beispiel von Barfly sehr extrem!(er hat es aber auch Mylene erklären müssen)
Der Polizist hält dich wegen Schnellfahrens auf und straft dich ab.Weil er aber sein Soll an (Verkehrs-)Anzeigen noch nicht erfüllt hat (oja! das gibt es!was glaubst wie evaluiert wird, welcher Polizeiposten geschlossen wird und welcher nicht) prüft er deinen Verbandskasten und weil die Latexhandschuhe fehlen bekommst du die nächste Strafe. Und das Pannendreieck hast du auch bei deiner letzten Panne nicht mehr eingepackt, weil so ein Dolm drübergefahren ist. Und wieder ein Mandat mehr!Reifenprofil kann man auch noch überpüfen, sowie das Pickerl etc...all das, weil man 10 KMH zu schnell gefahren ist. Alles natürlich mit Hand und Fuß und nicht aus den Fingern gezogen!
Viele strafen dich "nur" wegem dem Schnellfahren und denen sind die Latexhandschuhe, das Pannendreieck, Pickerl und Reifenprofil egal...weil sie ihr Soll schon erfüllt haben oder es ihne wirklich sch****egal ist.Von Welchem läß du dich lieber anhalten? Dem Überkorrekten, oder den der dich pflichtbewust "nur" wegen dem Schnellfahren abstraft? Verstehst du jetzt, worauf ich hinaus will?

Ich und und andere Mitglieder meiner Familie haben lange genug im Bundes- und Gemeindedienst gearbeitet bzw arbeiten noch, um zu wissen, dass auch dort besonderst ehrgeizige Menschen vorkommen die mit aller Gewalt weiterkommen wollen, selbst auf die Gefahr hin, dass es zu den von dir geschilderten Massnahmen kommt.
Und wenn z. B. der Ziehsohn vom Herrn Sektionschef auf der Dienstelle untragbar geworden ist, wird er auf einen Versorgungsposten versetzt wo er zwar nicht viel dienstliches Unheil anrichten kann, aber dafür umso mehr Menschliches. Oder wenn man trotz hervoragender Qualifikationen und tadelloser Berufslaufbahn die Stelle eines leitenden Posten dann doch an Denjenigen mit dem richtigem Parteibuch vergeben wurde. Ich wüßte noch weitere solcher Gegebenheiten. Und all diese Geschehnisse lassen eine Imagination zu, dass Beamte u VB auch nur Menschen mit all ihren Fehlern sind, die sie aber durchaus zu vertuschen wissen bzw. die auch durchaus toleriert werden, wenn man nur die richtigen Beziehungen hat.
Das Pflichtbewustsein selbst möcht ich auch nicht verspotten.Echtes Pflichtbewustsein soll auch durchaus durch entsprechende Beförderung belohnt werden. Ziel meines Spottes ist vielmehr der (falschen) Ehrgeiz um jeden Preis weiterkomen zu wollen ohne Rücksicht auf Andere.

Zum Stuwer gehe ich mit deiner Rechtsauffassung konform, bin aber eher für das Prinzip "Leben und Leben lassen" was mM nach dort auch meistens so praktiziert wird...wenn du weißt was ich meine. ;)
 
Wenn jeder sich an die Gesetze halten soll, warum dann diese Aufrechnung? Warum wird dann hier von den Moralwächtern erwartet, dass sich Lycisca zuerst einmal demütigst selbst an die Brust klopfen soll, bevor sie möglicherweise rechtswidrige Ermittlungsmethoden von Polizisten aufzeigt?
Tja, mein Lieber, warum wohl?
Das Argument, dass es andere, Schlimmere, gibt ist ja so einfach. Der Fuchs im Hühnerstall verweist auf den Wolf.
Es geht mir z.B. ja auch nicht darum, dass sie es nicht aufzeigen darf, dass rechtswidrige Methoden verwendet wurden. Es verbietet ihr ja keiner, es ist ihr Recht und es soll ja auch verfolgt werden. Aber das macht aus ihr noch lang keine Heilige oder Unschuldige. Paulus hätte wohl auch keinen Erfolg gehabt, wenn er Saulus nicht verurteilt hätte.

In der verzweifelten Hoffnung, dass Du es vielleicht doch verstehst: Es ging mir um das Argument, gegen Fehlverhalten der Polizei dürfe man nichts sagen, wenn man selbst ein Fehlverhalten gesetzt hat.
Sicher darf man etwas dagegen sagen, aber wird durch das Fehlverhalten des Polizisten das eigene aufgehoben, bzw. darf man abstreiten fehl gehandelt zu haben?

Aber ohne genaue Kenntnisse dieses Falles kann man diesen Knoten und die verschiedenen Sichtweisen wohl schwer lösen, oder?
 
Magst ein Beispiel für so eine Halbwahrheit geben?

wenn es nicht um ihren fall geht dann soll sie mit ihren unterstellungen aufhören und die menschenrechtsfrage vor gericht diskutieren

War das jetzt die Antwort auf meine Frage?



was du fragen so komisch ?

Weil sie es in diesem Thread schon oft erklärt hat, wie es sich steuerrechtlich verhält ;)

Frauen, welche sich in ihren Wohnungen prostituieren wollen, haben sich an die Gesetze zu halten - Punkt. Aus. Basta. - Ganz egal, wie sich jemand anderer verhalten hat.

Ja, aber das hat sie laut geltdendem Recht doch. Sonst hätte sie nie Recht bekommen.
 
War das jetzt die Antwort auf meine Frage?

Was willst Du hören ?
wenn du alles glaubst was sie so schreibt - schön für dich.

Weil sie es in diesem Thread schon oft erklärt hat, wie es sich steuerrechtlich verhält

wie soll es sich auch schon verhalten ? es verhält sich in ihrem fall wie bei allen anderen auch da es keine sonderbestimmungen für einzelpersonen gibt .

Ja, aber das hat sie laut geltdendem Recht doch. Sonst hätte sie nie Recht bekommen.

Sie hat nicht Recht bekommen - deswegen geht sie doch von Instanz zu Instanz.

Wenn sie das auf EU-Ebene (oder was immer) macht dann wäre es doch im Bereich des Möglichen, dass sie in Ö bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat.

~~~

sie will - so scheint es mir - die kontrollen abschaffen . das wird so nicht gelingen . auch wenn andere bestimmungen gelten, das ziel das die beamten mit den kontrollen/ermittlungen verfolgen bleibt das gleiche. ich kann die logik dahinter nicht ganz nachvollziehen da es ihr anscheinend nur um die form der ermittlungen geht - ermittlungen wird es so oder so geben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lycisca, ich darf noch immer davon ausgehen, daß das verdeckte Ermitteln an sich ja keinerlei Verletzung(en) darstellt. Ob, wie, wann, in welchem Ausmaß und in welcher Relation gesehen (zum beabsichtigten Erfolg der Ermittlung) diese durchgeführt wird, obliegt ja noch immer der Behörde (und dessen ausführende Organe).

Das ist falsch: Denn A) Bereits eine verdeckte Ermitteln ohne gesetzliche Grundlage stellt automatisch eine Verletzung von Art 8 EMRK dar - wie vom EGMR immer wieder festgestellt wurde (Verletzung der Achtung des Privatlebens gem Art 8 Abs 1 EMRK ohne die Voraussetzung der Gesetzmäßigkeit gem Abs 2). Und B) gibt es zur Auslotung von Wohnungsprostitution mittels verdeckter Ermittlungen keine gesetzliche Grundlage. So eine Ermittlungshandlung setzt also von vorne herein Unrecht.

Und wenn ich zu schnell fahre, dann ist das meine Schuld und nicht die desjenigen der mir dafür berechtigterweise Kohle abnimmt

Das Stichwort für diesen ganzen Thread ist "berechtigterweise". Eine gesetzliche Ermittlung ohne rechtliche Grundlage ist nicht "berechtigt". Vergleichbar wäre in deinem Beispiel ein Polizist, der vor der Verkehrskontrolle die 30 kmh Beschränkung abdeckt, weil er dann mehr "Schnellfahrer" erwischt.

Ach ja..der Glaube an die unfehlbare Obrigkeit is doch was Schönes.........soviele Radfahrer!

Im Fall von Mylene könnte das bei noch mehr Flensburg-Punkten bald wörtlich so weit sein. Aber vielleicht rafft sie sich doch zu einem Einspruch auf, wenn sie einmal nicht "berechtigterweise" bestraft wird.

`S Autofahrerbeispiel ist praxisbezogen soweit entfernt wie die Sonne von der Erde

Offenbar warst du noch nie in Mexiko mit dem Auto unterwegs - da hättest du ja noch Glück gehabt, wenn dir der Verkehrspolizist nur die Rücklichter eintritt. Wenn er nachher die Scherben versteckt und sein Kollege "nichts gesehen" hat, was willst du ihm denn beweisen?

Eine Hure redet mich an und sagt mir ihre Preise, und weil sich das bisschen bumsen nicht recht auszahlt, tritt sie mir in die Eier und verlangt für Sado-Maso noch extra

Du aber zahlst nicht, weil das Geschäft sittenwidrig ist. Ein gesetzwidriges Handeln der Polizei soll sich die Bürgerin aber offenbar ohne zu mucksen gefallen lassen.

Schlußendlich steht man vor deiner Tür, man:down: betritt und siehe da... dein Modus operandi hat eingeschlagen. Auf frischer Tat betreten. Eventuell sogar noch durch "freiwillige Nachschau", sprich, du hast den Beamten (in deinen Augen `nen Freier) hineingelassen.

Die "freiwillige Nachschau" lässt dich nicht los, obwohl sie weder im Anlassfall zutrifft, noch allgemein: In dem Moment, wo ein Polizist vor der Tür steht und sich Einlass in eine private Wohnung unter einer anderen Identität erschleicht (als Gasmann, als Freier, ...), ermittelt er iSv § 54 Abs 3 SPG verdeckt.

Korrekterweise soll der/die "Vernaderte" von der ermittleten Behörde davon in Kenntniss gesetzt werden , dass gegen ihm/sie eine Anzeige wegen illegaler Wohnungsprostitution vorliegt und die Einvernahme am Kommisariat stattfindet!(und nicht in der Wohnung...weil...eh schon wissen)

Das gilt natürlich auch, wenn der "privat ermittelnde" Beamte glaubt, dass Wonungsprostitution vorliegt. Gerade bei "Vernaderung" wegen angeblicher Prostitution sollte die Behörde aber vorsichtig sein:

Fehlalarm. Die Dame hatte schlichtweg häufig Männerbesuch

Naja, beweist doch nur, dass gar nix passiert, wenn sich ein Verdacht als unbegründet herausstellt.

Das private Sexualverhalten der Frau wurde vom Staat ausgeforscht und höchst sensible Daten zum Sexualleben wurden an die Behörden - und sogar die Medien (wenn auch in nur schwach anonymisierter Form) weiter gegeben. Hier wurde in den Anspruch der Frau auf die Achtung ihres Privatlebens und in ihr Grundrecht auf Datenschutz massivst eingegriffen. Dass der Kellnerin "gar nichts passiert" sei, ist somit eine ziemliche Untertreibung.

Wäre die Ermittlung zB. aufgrund Sinnlosigkeit oder `nem etwaig ausbleibenden Erfolg bereits vor `ner etwaigen Kontrolle eingestellt worden, hättest du nie davon erfahren.

Das wäre ja ein ziemlicher Skandal, dass die Polizei Bürger ausspioniert und die Bürger erfahren es nicht einmal ... möglicherweise ist genau diese Verletzung ihres Privatlebens den vielen Frauen passiert, wo der verdeckte Ermittler selber gemerkt hat, dass der Verdacht auf Prostitution ungerechtfertigt ist.

Sicher darf man etwas dagegen sagen [gegen Fehlverhalten der Polizei, Anm. Lycisca], aber wird durch das Fehlverhalten des Polizisten das eigene aufgehoben, bzw. darf man abstreiten fehl gehandelt zu haben? Aber ohne genaue Kenntnisse dieses Falles kann man diesen Knoten und die verschiedenen Sichtweisen wohl schwer lösen, oder?

Inzwischen liegt über den Ausgangsfall so viel Information vor, dass die Theorie vom "Fehlverhalten des Opfers" (Motto "selber schuld") nicht mehr anwendbar ist, denn:

Ja, aber das hat sie laut geltdendem Recht doch [sich strikt an die Gesetze gehalten, Anm. Lycisca]. Sonst hätte sie nie Recht bekommen.

Abgesehen davon, eine Theorie, wonach das Opfer von Polizeiübergriffen selber daran schuld sei, ist rechtlich völlig unhaltbar. Die Polizeibehörde ist für die Einhaltung von Gesetzen verantwortlich, sie ist auch beim Vorgehen "nach dem Buchstaben des Gesetzes" auch immer dazu verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen im Auge zu behalten ... wie im folgenden Beispiel:

Ich frage mich, ob die §-7-VStG-Strafen gegen Freier in Sperrzonen jemals gehalten haben, wenn jemand Einspruch dagegen erhoben hat.

Bei diesen Strafverfügungen frage ich mich vor allem, ob die Polizeibehörde nicht bewusst mit dem Interesse der Angezeigten auf die Achtung ihres Privatlebens "spielt": Wer nicht zahlt, der muss damit rechnen, dass die Strafverfügung nach Hause flattert ... gerade, dass nicht noch ein besonders eifriger Polizist die Ehefrau anruft und nachfragt, ob die Post an den notorischen Hurengeher schon angekommen sei.

Sie hat nicht Recht bekommen - deswegen geht sie doch von Instanz zu Instanz

Zur Klarstellung: Die angesprochenen Instanzen beschäftigen sich mit laufenden Verfahren gegen die zuständige Polizeibehörde und gegen die involvierten Polizisten persönlich. Erst wenn ich dort nicht durchdringe, dann geht die Angelegenheit zu internationalen Instanzen - wo dann dieser Fall sicherlich einen gewissen "Sex-Appeal" hätte - auch aus rein akademischer Perspektive gesehen.

Schließlich noch OT:

Geht um die Zwangsuntersuchung und er [ein Rotlichtveteran, Anm. Lycisca] meint das selbige 'nen nützlichen Nebeneffekt hat. Kommt ein Mädel nämlich mit blaue Flecken etc. zur Kontrolle

Dieser angebliche Nebeneffekt der Kontrolluntersuchung zur Aufdeckung von Zuhälterkriminalität wäre zwar theoretisch wegen §§ 78 Abs 1 und 3 sowie 80 Abs 1 StPO denkbar (Anzeigepflicht bzw Anzeigerecht), doch wie das in der Praxis gehandhabt wird, zeigt ein Bericht im Falter, 27.06.2007 über die Kontrollstelle Graz:
Kaum hatte Kleinhappl dies ausgesprochen, brach die junge Frau in Tränen aus. Kleinhappl sagt: „Ich konnte sie kaum mehr beruhigen.“ Der mitgekommenen Freundin der Rumänin sagte die Sozialarbeiterin, sie möge sich doch um diese kümmern. „Viel mehr“, erklärt Kleinhappl, „konnte ich nicht für sie tun. Ich spreche ihre Sprache nicht, und hier steht die behördliche Arbeit im Vordergrund“.​
 
Zuletzt bearbeitet:
Lycisca, du brauchst dringend eine sinnvolle Beschäftigung.....und geh bitte aus der Sonne, die Temperaturen steigen
 
zeigt ein Bericht im Falter
ein bericht - nicht zwei oder mehr sonder einer -für alles lässt sich ein Beispiel/Bericht finden .

auch in D und in der Schweiz gibt es Meldepflicht - und dein Verfahren bzgl. Menschenrechte geht direkt vor den EU-Hof ?


... und auch dann wird es kontrollen geben - ob du mit deiner klage erfolg hast oder nicht, deswegen versteh ich nicht ganz was du damit bezwecken willst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was willst Du hören ?
wenn du alles glaubst was sie so schreibt - schön für dich.

Eine Antwort auf meine Frage, wo sie Halbwahrheiten vertreten hat. Das hast du ihr ja vorgeworfen und ich gehe davon aus, dass du das auch argumentativ untermauern kannst. Und auf diese Argumente wäre ich gespannt, weil ich ja hier bin um zu lernen ;)
 
ein Zitat vom Feber 2010: Klosterneuburg

Ein weiteres Zitat aus obiger Quelle, hier betreffend ein Interview am Landeskriminalamt NÖ, sehr zeigt sehr deutlich eine Sichtweise, die auch viele User zu teilen scheinen: Es soll immer und ohne Einschränkungen ermittelt werden, weil ja etwas "sein könnte", das diese Ermittlungen rechtfertigt:
Die illegale Wohnungsprostitution ist im Steigen, registriert man auch beim Landeskriminalamt. Die Ermittlergruppe Menschenhandel kümmert sich immer wieder um derartige Verwaltungsübertretungen. „Man weiß ja nie, was dahintersteckt“, sagt ein Ermittler. Meist jedoch handle es sich bei den Damen um Hausfrauen, die sich ein Körberlgeld dazuverdienen​
Offenbar ist die Ermittlergruppe Menschenhandel überbesetzt. Denn mit dem gleichen Übereifer müsste die Gruppe für Mordermittlungen ausrücken, sobald irgendwo eine Lärmbelästigung gemeldet wird. Es fragt sich auch, mit welchen Methoden die Ermittlergruppe ihre im Bezirksblatt verbreiteten Kenntnisse gewonnen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Antwort auf meine Frage, wo sie Halbwahrheiten vertreten hat. Das hast du ihr ja vorgeworfen und ich gehe davon aus, dass du das auch argumentativ untermauern kannst. Und auf diese Argumente wäre ich gespannt, weil ich ja hier bin um zu lernen ;)

also was soll das überhaupt heissen was sie da schreibt ?

Offenbar ist die Ermittlergruppe Menschenhandel überbesetzt. Denn mit dem gleichen Übereifer müsste die Gruppe für Mordermittlungen ausrücken, sobald irgendwo eine Lärmbelästigung gemeldet wird. Es fragt sich auch, mit welchen Methoden die Ermittlergruppe ihre im Bezirksblatt verbreiteten Kenntnisse gewonnen hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Zusammenhang mit vermuteter Prostitution war die sog. "Sauna-Affäre" ja ein Musterbeispiel für die Gesetzestreue unserer Polizisten:
"Oberst R.F. soll bei den Erhebungen in der sog. Saunaaffäre als Ermittlungsleiter (im Auftrag des suspendierten Landespolizeikommandanten R.H.) einseitig und rechtswidrig ermittelt haben, um Hofrat Dr. E.G. zu schaden. F. wird auch vorgeworfen, Zeugen (amtmissbräuchlich) unter Druck gesetzt zu haben, um belastende Aussagen zu bekommen. Bei diesen Ermittlungen wurden - Presseberichten zufolge - auch Dienstanweisungen und Berichterstattungsvorschriften (z.B. über Hausdurchsuchungen) verletzt"
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J_04009/fnameorig_105299.html

Dann kennst du ja auch wahrscheinlich den Ausgang dieser Causa.

spricht dann aber nicht gerade für den Diensteifer der hießigen Beamten. :cool:
wer was leistet komm weiter (so soll es zumindest sein)...und Anzeigenschreiben ist doch ein perfekter Leistungsnachweis....................................................................................................................................got it? :idea:

Blödsinn. Vom amerikanischen Leistungsprinzip ist die hiesige Behörde weit entfernt. Nicht immer bekommen die hellsten und besten Köpfe die logischerweise zu erwartenden Spitzenpositionen. Mag sein, daß ein Parksheriff Druck von Oben bekommt, bei der Polizei bekäme ein Beamter auch für 10.000 Anzeigen pro Berufslaufbahn nicht einmal `nen feuchten Händedruck, geschweige denn `nen besseren Posten. Wenn dem so wäre, würde der österreichische Autofahrer mit dem Bezahlen von Organmandaten / Anzeigen udgl. nicht mehr nachkommen, er würde "ausbluten"... jeder Bulle wäre bestrebt, schon übermorgen Polizeipräsident zu werden! Mit leergeschriebenen Strafblöcken wird niemand Weltmeister, auch nicht, wenn du jede Woche `nen Serienmörder verhaften würdest. Günstlinge werden unter anderen Sternen und Voraussetzungen geboren. Wie überall.

Der Polizist hält dich wegen Schnellfahrens auf und straft dich ab.Weil er aber sein Soll an (Verkehrs-)Anzeigen noch nicht erfüllt hat (oja! das gibt es!was glaubst wie evaluiert wird, welcher Polizeiposten geschlossen wird und welcher nicht) prüft er deinen Verbandskasten und weil die Latexhandschuhe fehlen bekommst du die nächste Strafe. Und das Pannendreieck hast du auch bei deiner letzten Panne nicht mehr eingepackt, weil so ein Dolm drübergefahren ist. Und wieder ein Mandat mehr!Reifenprofil kann man auch noch überpüfen, sowie das Pickerl etc...all das, weil man 10 KMH zu schnell gefahren ist. Alles natürlich mit Hand und Fuß und nicht aus den Fingern gezogen!
Viele strafen dich "nur" wegem dem Schnellfahren und denen sind die Latexhandschuhe, das Pannendreieck, Pickerl und Reifenprofil egal...weil sie ihr Soll schon erfüllt haben oder es ihne wirklich sch****egal ist.Von Welchem läß du dich lieber anhalten? Dem Überkorrekten, oder den der dich pflichtbewust "nur" wegen dem Schnellfahren abstraft? Verstehst du jetzt, worauf ich hinaus will?

Möchte dir deine Erfahrungen aus dem Bundesdienst ja nicht absprechen, nur - ob nun ein Posten "aufgelassen" wird oder nicht, hängt bestimmt nicht von der Vielzahl der Anzeigen ab. Er wird geschlossen - oder eben nicht. Vergleich`s mit `nem Postamt. Auch sehr stark frequentierte Postämter mit `ner Vielzahl an Postkunden wurden nichts desto trotz einfach "ausradiert", egal ob das Plansoll erfüllt wurde oder nicht. Das du bei `ner Verkehrskontrolle die komplette "Speiskart`n" ausgefasst hast, ist bestimmt nicht angenehm. Aber wenn soviel nicht gepasst hat oder eben von dir nicht "mitgeführt" wurde, liegt`s im Endeffekt dennoch an dir, dich vor Fahrtantritt von der Tauglichkeit und Einsatzbereitschaft deines Fahrzeuges zu überzeugen. Naja, dir wurden halt mehrere Organmandate anvertraut. Jeder hat ein Recht auf seine persönliche Betreuung, oder etwa nicht? Wennst nix bezahlt hättest, wäre der Bulle ein echter "Versteher", ein "Menschenkenner" und "a leiwaunder Haberer". Das Gegenteil ist immer das Gleiche... Ach ja, noch was bitte: Bullen hassen es zu Recht, dauernd mit Lehrern, Parksheriffs, Schwarzkapplern, dem Ordnungsamt, Vertragsbediensteten, `nem Schulwart und diversen Schließ- und Nachtwächtern verglichen zu werden. "Seas Kollege, wie hammas?". Der Blahovec Kurtl lässt grüßen... Jeder kennt jemanden, der jemanden kennt, der wiederum...

Das ist falsch: Denn A) Bereits eine verdeckte Ermitteln ohne gesetzliche Grundlage stellt automatisch eine Verletzung von Art 8 EMRK dar - wie vom EGMR immer wieder festgestellt wurde (Verletzung der Achtung des Privatlebens gem Art 8 Abs 1 EMRK ohne die Voraussetzung der Gesetzmäßigkeit gem Abs 2). Und B) gibt es zur Auslotung von Wohnungsprostitution mittels verdeckter Ermittlungen keine gesetzliche Grundlage. So eine Ermittlungshandlung setzt also von vorne herein Unrecht.

Offenbar warst du noch nie in Mexiko mit dem Auto unterwegs - da hättest du ja noch Glück gehabt, wenn dir der Verkehrspolizist nur die Rücklichter eintritt. Wenn er nachher die Scherben versteckt und sein Kollege "nichts gesehen" hat, was willst du ihm denn beweisen?

Die "freiwillige Nachschau" lässt dich nicht los, obwohl sie weder im Anlassfall zutrifft, noch allgemein: In dem Moment, wo ein Polizist vor der Tür steht und sich Einlass in eine private Wohnung unter einer anderen Identität erschleicht (als Gasmann, als Freier, ...), ermittelt er iSv § 54 Abs 3 SPG verdeckt.

Das wäre ja ein ziemlicher Skandal, dass die Polizei Bürger ausspioniert und die Bürger erfahren es nicht einmal ... möglicherweise ist genau diese Verletzung ihres Privatlebens den vielen Frauen passiert, wo der verdeckte Ermittler selber gemerkt hat, dass der Verdacht auf Prostitution ungerechtfertigt ist.

Zu Abs. I.)

Könntest du dir bitte auch mal verdeckte Ermittlungen MIT gesetzlichen Grundlagen vorstellen und nicht immer gleich mit der Menschenrechtsverletzungsmaschinerie aufwarten? Es wird schon langweilig. Bitte lesen. Ich schrieb ja auch, daß die ach so gemeine, "verdeckte Ermittlung" an sich noch keine Verletzung irgend einer Art und Weise gleich nach sich ziehen muss. Du verunglimpfst anscheinend jede VE, auch solche mit "Hand und Fuß". Ruhig Blut, durchschnaufen, Luft holen und von mir aus `ne Zigarette rauchen, ok? Nichts anderes habe ich geschrieben.

Zu Abs. II.)

Naja, in Mexico war ich noch nicht. Acapulco ist ja auch nicht das Gänsehäufel oder das Strandbad "Bauchstich". Aber wie darf ich mit diesem Seitenhieb nun umgehen? Und wenn`s dir in Mexico bis auf die Sitze und das Lenkrad alles wegnehmen... mir fehlt noch immer der Bezug zu unseren Gefilden. Du wirst doch nicht etwa glauben, daß dir in Österreich, D, CH irgend ein Verkehrspolizist die Scheiben eindrischt, rein aus `ner emotionalen Gefühlslage heraus und auch nur, um abzukassieren und seinen Sold aufzubessern. Wir entfernen uns gerade wieder mächtigst in Lichtgeschwindigkeit...

Zu Abs. III.)

Die freiwillige Nachschau lässt mich deshalb nicht los, weil du bis dato noch immer nicht Stellung bezogen hast. Das es soetwas wie `ne freiwillige Nachschau gibt, ist dir aber schon bekannt? Wie denn der genaue Ablauf war, weiß bis heute hier im Forum niemand. Wir können aber gerne weiter über fiktive Amtshandlungen hirnpudern (wer mit diesem Terminus nichts anfangen kann, tut mir weder leid noch übe ich mich ob deren gutbehüteter Kinderstube in Freudensprünge). Wien ist anders. Steht schon nächst der Ortseinfahrt. Betreffend "Legendenbildung" und dem SPG erzählst mir nix Neues, Lycisca. Hatten wir auch schon.

Zu Abs. IV.)

Seit der StPO-Reform hat ja ein jeder "Pülcher" Recht darauf, im Anlassfall über seine persönliche Ermittlung, Observation, etc. informiert zu werden. Es lebe die Offenlegung diverser Polizeitaktiken. Damit Wiederholungstäter in Zukunft wissen, wie der Hase läuft und man sich noch besser "verstecken" kann. Ich persönlich würde ja verdeckte Ermittlungen schon zwei Monate vorher groß ankündigen (Werbezuschriften, Hinweise, Infoanrufe, etc.), alleine schon deshalb, um den bösen Guy`s & Dolls genug Zeit einzuräumen, etwaige Spuren zu beseitigen und Rechtsbeistände zu kontaktieren. Sonst macht`s ja keinen Spaß mehr und die ach so gemeine Falle wär` zu einfach. Genauso wie jeder Pokerspieler seine Finte bereits Stunden zuvor bereitwillig den Mitspielern bekanntgeben sollte... Die Platzhirschen und praxisbezogenen Tintenbürokraten gebären ein Allheilmittel nach dem anderen. Die fadenscheinige Halb- und Unterwelt hat doch ein Anrecht auf ein sauberes Spiel. Sie spielen ja selbst nicht mit gezinkten Karten. NIIEEE und nimmer. Aber beim anschließenden Echo übertrumpft man sich im Sudern. Alles Luschen mit `nem Gummiband`l statt `nem Rückgrad...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben