Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Jetzt fehlt nur mehr `ne klare Zielansprache der Menschenrechtsexpertin - kommt sie, kommt sie nicht? Bin mir sicher, daß man auch in and`ren Foren auf ein Bier geht

Selbstverständlich ist die Idee eines Thred-Treffens nach hunderten Beiträgen sehr nett. Doch ist meine Zielansprache wegen des sensiblen Thread-Inhalts negativ: Die mit meinem Fall befassten Behörden sind zu striktem Schutz meiner Privatsphäre verpflichtet, weswegen ich diesen Schutz nicht durchbrechen werde, indem ich mich bei einem öffentlich angekündigtem Usertreffen oute.

vor allem hast Du die Kleinigkeit nicht erwähnt, dass sie das durch die Größe der Anbaufläche entstandene Überangebot in der Drogenszene zum Kauf angeboten hat. [...] Du manipulierst schamlos, nur um Deinem Hass gegen die Polizei die Nahrung nicht ausgehen zu lassen.

Die Cannabis-Oma aus Karlsruhe wurde wegen Anbaus zu einer Geldstrafe verurteilt, Handel mit Cannabis wurde ihr keiner nachgewiesen (Quelle: KA-News vom 9.12.2008). Hat sich da @Steirerbua zu einer Manipulation hinreissen lassen?

Eine OT-Bemerkung zu diesem Beispiel: Unabhängig von den polizeilichen Ermittlungsmethoden ist es auch ein menschenrechtliches Problem, wenn der Staat AIDS-Patienten verbietet, Cannabis-Tee anzubauen, um damit unerträgliche Schmerzen zu lindern (wie im Fall der Oma). Es ist auch ein menschenrechtliches Problem, wenn Religionsgemeinschaften (Hinduismus, Rastafari-Religion) Cannabis in wichtigen Riten nicht verwenden dürfen. Und es ist ein menschenrechtliches Problem, das an kulturellen Genozid grenzt, wenn durch solche Verbote die identitätsstiftenden Riten von indigenen Völkern verhindert werden und damit die kulturelle Identität dieser Völker bedroht ist. Im Unterschied zu den in diesem Thread dargestellten Menschenrechtsverletzungen gegen Hobbyhuren, die durch internationale Judikate eindeutig als Unrecht zu erkennen sind, fehlt eine derartige Aufarbeitung im Fall von Cannabis. Es gibt nur vereinzelte Staaten (bzw. US-Bundesstaaten), die neuerdings Cannabis unter medizinischer Indikation zulassen.

Wie oft passiert es tatsächlich dass man einem Pozilisten ausgeliefert ist ? Ich kenn das nur aus schlechten Filmen

Für die Hobbyhuren, deren vermeintlicher Freier plötzlich eine ganze Schar von Polizisten in ihre Wohnung einlässt, ist das auch ein "schlechter Film", der sich in Österreich vielfach wiederholt hat ... in den du dich aber offenbar nicht einfühlen kannst. Selbstverständlich ist es schon seit dem EGMR Urteil Buck gg Deutschland, 28.4.2005, bekannt, dass ein Verwaltungsdelikt das Eindringen von Polizei in eine private Wohnung nicht rechtfertigt (@PAINT-IT-BLACK: auch wenn es eine "Nachschau" wäre, denn im Fall Buck hat sich die Polizei sogar auf einen richterlichen Befehl gestützt). Dennoch ist sogar noch 2010 vom Eindringen der Polizei in die Wohnungen angeblicher "Geheimprostituierter" zu lesen. Die betroffenen Frauen sind dann durchaus - und ohne neutrale Zeugen - einer Übermacht von Polizisten ausgeliefert ... international sind genug Fälle dokumentiert, wo diese Situation von den Polizisten schwer missbraucht wurde (Vergewaltigung -> Hong Kong Human Rights Monitor an UN CAT vom 18.4.2008). Mangels Zeugen haben die Frauen auch keine Möglichkeit, gegen derartige Übergriffe rechtlich vorzugehen (Verleumdung) ... wenn darüber nichts in den Zeitungen zu lesen ist, heißt das also nicht unbedingt, dass so etwas nicht geschieht. (Und ab und zu liest man ja etwas, etwa über den schwedischen Spitzenpolizisten, z.B. früherer Leiter einer Polizeiakademie und Polizeichef einer Großstadt, gegen den nunmehr wegen mehrfacher Vergewaltigung ermittelt wird ... aufgedeckt nach einer dem ersten Anschein nach legal durchgeführten verdeckten Ermittlung)
 
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Die mit meinem Fall befassten Behörden sind zu striktem Schutz meiner Privatsphäre verpflichtet, weswegen ich diesen Schutz nicht durchbrechen werde, indem ich mich bei einem öffentlich angekündigtem Usertreffen oute.
Öffentlich angekündigtes Usertreffen...
Ja, eh! Natürlich würden wir das ganze wann/wo/wie etc... hier öffentlich posten. :roll:
Die paar Poster, die hier dazu bereit gewesen wären, kennen sich und brauchen sich einen Treffpunkt nicht öffentlich ausmachen und für Dich hätte sicher auch eine Lösung gefunden werden können. Es ging rein um die Grundeinstellung und die scheinst Du, im Gegensatz zu anderen, nicht haben zu wollen. :)

Somit bleibt das Ganze in der Qualität, in der es sich jetzt befindet, erhalten. Müßig...
Irgendwie hatte mich die Persönlichkeit interessiert, wie auch immer sie heißen möge und was auch immer sie machte. Tja...
 
Zuletzt bearbeitet:
..., weswegen ich diesen Schutz nicht durchbrechen werde, indem ich mich bei einem öffentlich angekündigtem Usertreffen oute.

...Selbstverständlich ist es schon seit dem EGMR Urteil Buck gg Deutschland, 28.4.2005, bekannt, dass ein Verwaltungsdelikt das Eindringen von Polizei in eine private Wohnung nicht rechtfertigt (@PAINT-IT-BLACK: auch wenn es eine "Nachschau" wäre, denn im Fall Buck hat sich die Polizei sogar auf einen richterlichen Befehl gestützt).

Betreffend des Treffens darf ich mich der Meinung des Narren anschließen. `Ne PN hätte für die kleine Runde vollends genügt. Schade. Hätte auch nur allzu gerne gewusst, wer hinter dem Pseudonym Lycisca steckt. Etwaige Retorsionen wären bestimmt nicht zu befürchten gewesen. Deine prompte Zielansprache wird - wenn auch zähneknirschend - akzeptiert.

Möglich, daß im oa. Urteil das Eindringen im Sinne der EMRK nicht gerechtfertigt erscheint bzw. dies "angeprangert" wird. Dennoch, ob dieses Urteil auch das vermeintliche Opfer vor "Strafe" schützt, ist anzuzweifeln. Das `ne Verwaltungsübertretung nun mal im Raume steht und diese gleichfalls "abgehandelt" wird, sollte nicht vergessen werden. Ich sehe darin zumindest noch immer keinen "Freibrief" für etwaig nachfolgende Verwaltungsübertretungen. EMRK-Urteile und UVS-Erkenntnisse werden von Behördenseite wohl "hingenommen", aber ob diese nun zur Einstellung etwaig zukünftiger Ermittlungen führen werden, wage ich gleichfalls zu bezweifeln. Bis zur dementsprechenden Gesetzeslage wird man`s wohl in Kauf nehmen. Der oder die einschreitende:down: Beamte:down: vor Ort werden`s wohl oder übel verkraften müssen (dürfen).
 
in den du dich aber offenbar nicht einfühlen kannst

Keine Ahnung wieso Du glaubst Du kannst beurteilen ob ich mich einfühlen kann oder nicht.

Es ist immer schwer sich in etwas einzufühlen das man nicht selbst erlebt hat, das gilt im übrigen auch für dich denn anscheinend kannst und willst du dich nicht in die Rolle der Executive hineinversetzen.

Natürlich geschehen alle möglichen Dinge. Eine verdeckte Ermittlung impliziert allerdings noch keine Vergewaltigung.

Ich kenn die Geschichten aus dem Weltkrieg ... und natürlich kann man sich als 'nicht direkt betroffener' nur schwer in die Lage hineinversetzen.

Hong Kong Human Rights Monitor an UN CAT vom 18.4.2008

Hong Kong ?
 
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Betreffend des Treffens darf ich mich der Meinung des Narren anschließen. `Ne PN hätte für die kleine Runde vollends genügt. Schade. Hätte auch nur allzu gerne gewusst, wer hinter dem Pseudonym Lycisca steckt. Etwaige Retorsionen wären bestimmt nicht zu befürchten gewesen. Deine prompte Zielansprache wird - wenn auch zähneknirschend - akzeptiert.

Ich hätt sie auch sehr, sehr gern getroffen...aber vielleicht schaff ich das noch. Denn Neugierde treibt mich auch an :) Ansonsten muss ich genauso zähnekirschend akzeptieren :cry:
 
Ich hätt sie auch sehr, sehr gern getroffen...aber vielleicht schaff ich das noch. Denn Neugierde treibt mich auch an :) Ansonsten muss ich genauso zähnekirschend akzeptieren :cry:

Nur beiläufig: "Mia zwa Akademika kennan uns jo a no net..." :cool: :mrgreen:
 
Ansonsten muss ich genauso zähnekirschend akzeptieren :cry:
Wobei ich das "zähneknirschend" ja ned ganz verstehe, denn es war wohl nicht davon auszugehen, dass ein solches Treffen jemals zustandekommen könnte.

Und ich bin mir auch nicht sicher, ob so ein Gespräch in einer sehr angenehmen Atmosphäre verlaufen kann, wenn einer der Beteiligten andauernd auf seinem Laptop Erkenntnisse von EGMR, EMRK, UNO usw. anzeigt. Und ohne das hätte sie's ja ohnehin ned getan.
 
Wobei ich das "zähneknirschend" ja ned ganz verstehe, denn es war wohl nicht davon auszugehen, dass ein solches Treffen jemals zustandekommen könnte.

Und ich bin mir auch nicht sicher, ob so ein Gespräch in einer sehr angenehmen Atmosphäre verlaufen kann, wenn einer der Beteiligten andauernd auf seinem Laptop Erkenntnisse von EGMR, EMRK, UNO usw. anzeigt. Und ohne das hätte sie's ja ohnehin ned getan.

Ich geh davon aus, dass sie einiges aus dem Kopf zitieren kann....wenn sie sich schon soooo lange und auch in unterschiedlichen Foren damit beschäftigt und auseinandersetzt, dann bleibt doch auch was...meinst nicht?
 
Ich geh davon aus, dass sie einiges aus dem Kopf zitieren kann....wenn sie sich schon soooo lange und auch in unterschiedlichen Foren damit beschäftigt und auseinandersetzt, dann bleibt doch auch was...meinst nicht?
Möglich. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass sie nur das zitiert, was sie in irgendeiner Form in ihrem Sinne gebrauchen kann. Und Erkenntnisse des EGMR sind in meinen Augen keine Schriftstücke, die jedermann in Minutenschnelle auf ihre Tauglichkeit in Hinblick auf eine vergleichbare Ausgangssituation überprüfen kann. Und daher sehe ich eine Auseinandersetzung um solche Erkenntnisse auch als vollkommen sinnlos an. Und über ihren persönlichen Fall will sie ja nix preisgeben.

Aber vielleicht gelingt es Dir ja, von Frau zu Frau, zu einem Gespräch zu kommen. Glauben tu ich's ned.
 
Ich geh davon aus, dass sie einiges aus dem Kopf zitieren kann....wenn sie sich schon soooo lange und auch in unterschiedlichen Foren damit beschäftigt und auseinandersetzt, dann bleibt doch auch was...meinst nicht?

Vielleicht, vielleicht auch nicht.
Ich frage mich jedoch ob es in so einem Rahmen Sinn für mich machte. Lesen kann ich selber und mich interessiert beim Gespräch die eigene Sichtweise der Person, ihre Argumente und nicht das, was andere meinen, sagen, etc... Das könnte ich selbst nachlesen, dazu brauch ich keinen Vorleser.
 
Betreffend des Treffens ...Hätte auch nur allzu gerne gewusst, wer hinter dem Pseudonym Lycisca steckt.

Ich hätt sie auch sehr, sehr gern getroffen...aber vielleicht schaff ich das noch. Denn Neugierde treibt mich auch an :) Ansonsten muss ich genauso zähnekirschend akzeptieren :cry:

Habe mich an der ganzen Diskussion nicht so intensiv beteiligt wie die anderen, hatte aber nie das Bedürfnis, mich mit Lycisca zu treffen.

Der unsachliche Grundton in den österreichischen Internetforen stört mich schon lange. Anstatt in zivilisierter Form Argumente auszutauschen, wird immer alles gleich persönlich und untergriffig. Und wenn die Situation dann komplett verfahren ist, kommt der Vorschlag nach einem Real-Treffen, die KontrahentInnen sollen sich in irgendeinem Lokal verhabern und Versöhnung feiern.

Richtiggehend wohltuend sind da im Vergleich die bundesdeutschen Foren: wenigstens dort werden Sachargumente ausgetauscht ohne persönlich zu werden.
 
dort werden Sachargumente ausgetauscht ohne persönlich zu werden

Das war auch mein Motiv, warum ich auf auf Fragen zu meinem Fall weiter eingegangen bin, als eigentlich dem Thema des Threads entsprochen hätte. Ein persönliches Treffen wäre für meine rechtliche Interessen - jedenfalls zum derzeitigen Zeitpunkt - nicht opportun.

Und ich bin mir auch nicht sicher, ob so ein Gespräch in einer sehr angenehmen Atmosphäre verlaufen kann

@Steirerbua unterschätzt meine soziale Kompetenz gewaltig. Eine Hobbyhure ohne soziale Kompetenz wäre ziemlich aufgeschmissen: Wie sollte sie ihren Gast in ihrer Wohnung für mehrere Stunden unterhalten, wenn selbst erstaunlich potente Männer ab und zu eine Pause mit netten Gesprächen brauchen? Gespräche über EGMR Urteile wären dabei sicher nur ein geeignetes Thema für ein geselliges Zusammensein von Verfassungsjuristen.


... das ist Hongkong, VR China (im Englischen getrennt geschrieben).

Oder hast du nur etwas in der Art vom Reissack, der in China umfällt, andeuten wollen? Im Bereich des internationalen Rechts gibt es allerdings keine Wertigkeit zwischen den Fällen nach ihrer Herkunft.

Wenn etwa @Nedul bei einer Rundreise auf der Seidenstrasse beim Fotografieren am berühmten Viehmarkt in Kashgar unter Terrorismusverdacht in die Mühlen der chinesischen Justiz geraten sollte, werden seine Menschenrechte international auch dann noch Beachtung finden, wenn der Auslöser ein umfallender Reissack gewesen sein sollte.

Denn vielleicht ist @Nedul von den Fotomotiven fasziniert gewesen, hat nicht auf den Weg geachtet, ist so über einen Reissack gestolpert, den ein Agent Provocateur absichtlich vor seinen Füssen umgekippt hat, und hat sich im Fallen am nächsten Passanten festgehalten, der leider ein uniformierter Polizist war, weswegen dieser vermeintliche tätliche Angriff auf ein staatliches Sicherheitsorgan, der sich mangels Sprachkenntnissen auch nicht amikal klären ließ, der Anfang einer Kette von Unanehmlichkeiten gewesen sein könnte.
 
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... das ist Hongkong, VR China (im Englischen getrennt geschrieben).

Oder hast du nur etwas in der Art vom Reissack, der in China umfällt, andeuten wollen?

Nein, falsch ! Was hat Hong Kong mit deinem Fred zu tun ? Du ruderst an deinem eigenen Thema vorbei, aber schön dass Du dich für Hong Kong interessierst.

Deine Beispiele sind aber eher an den Haaren herbeigezogen und ich weiss auch nicht was du damit sagen willst. Aber vielleicht findest Du an deinen selbst konstruierten Szenarien gefallen ? Klingt eher absurd deine Geschichte mit den Photos .

@Steirerbua unterschätzt meine soziale Kompetenz gewaltig.

Wäre es nicht möglich dass Du dich selbst ein wenig überschätzt ?
 
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@Steirerbua unterschätzt meine soziale Kompetenz gewaltig.
Das Problem ist, dass bei einem solchen in Aussicht genommen gewesenen Gespräch Deine soziale Kompetenz gar ned zum Tragen kommt.

Wenn überhaupt, dann kann es bei einem solchen Gespräch ja nur darum gehen, die von Dir genannten Beispiele als sinnvoll und richtig zu untermauern. Dies wäre, wie Du zugestehen wirst, aber nur unter der Voraussetzung möglich, dass ein sachlicher Zusammenhang zwischen Deinen Beispielen und Deiner persönlichen Situation hergestellt wird. Nachdem Du ja über Deine Situation partout nichts sagen willst, ist das illusorisch und ein Gespräch somit nicht zielführend, weil es letztlich genau so verlaufen würde, wie dieser Thread.

Mit Deiner sozialen Kompetenz hat das also überhaupt nichts zu tun.
 

...Und wenn die Situation dann komplett verfahren ist, kommt der Vorschlag nach einem Real-Treffen, die KontrahentInnen sollen sich in irgendeinem Lokal verhabern und Versöhnung feiern.

Richtiggehend wohltuend sind da im Vergleich die bundesdeutschen Foren: wenigstens dort werden Sachargumente ausgetauscht ohne persönlich zu werden.

Schön, daß du dich - wie oben beschrieben - an der Diskussion nicht so intensiv beteiligt hast (dafür jetzt mit der Senftube aufwartest), denn sonst wäre dir wohl auch nicht entgangen, daß sachdienliche Argumente im "Kilobereich" vorgebracht wurden. Von vielen Seiten und aus allen Ecken. Ausserdem wurde nirgendwo erwähnt, daß man sich - auch bei `nem realen Treffen - sogleich um die Arme fallen und Verbrüdern muss. Wenn dir die stocksteifen, bundesdeutschen Rechtsforen lieber sind... bitte. Da gefällt mir die Abgrenzung zum hiesigen EF schon um Schaltjahre besser. Hier treffen sich auch hin- und wieder User, um Meinungsaustausch quasi direkt "unter`m Volk" zu betreiben. Sieh`s einfach als gemütlichen, österreichischen Weg, die "Dinge" beim Schopf zu packen. Mit `nem Besen im Ar*** gepaart mit Unwillen wird`s schwer funktionieren. Vergiss aber auch nicht den Blick in die Ferne, in diversen Germanenforen wird durchaus mit schweren Geschützen aufgefahren und mit harten Bandagen argumentiert.
 
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Möglich, daß im oa. Urteil das Eindringen im Sinne der EMRK nicht gerechtfertigt erscheint bzw. dies "angeprangert" wird. Dennoch, ob dieses Urteil auch das vermeintliche Opfer vor "Strafe" schützt, ist anzuzweifeln. Das `ne Verwaltungsübertretung nun mal im Raume steht und diese gleichfalls "abgehandelt" wird, sollte nicht vergessen werden. Ich sehe darin zumindest noch immer keinen "Freibrief" für etwaig nachfolgende Verwaltungsübertretungen. EMRK-Urteile und UVS-Erkenntnisse werden von Behördenseite wohl "hingenommen", aber ob diese nun zur Einstellung etwaig zukünftiger Ermittlungen führen werden, wage ich gleichfalls zu bezweifeln. Bis zur dementsprechenden Gesetzeslage wird man`s wohl in Kauf nehmen. Der oder die einschreitende:down: Beamte:down: vor Ort werden`s wohl oder übel verkraften müssen (dürfen).

Dahingehend hätt` ich bitte noch gerne `ne Antwort, Lycisca.

Meiner Meinung und meiner Rechtsauffassung nach können diverse EMRK- und UVS-Entscheidungen wohl oder übel `nen "Fingerzeig" nach sich ziehen, aber wohl NICHT IMMER strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche & rechtswirksame Urteile zum Einsturz bringen. Der Riese wankt, aber er fällt nicht... Wobei diverse Entscheidungen ja auch als hinkünftige "Empfehlungen" abgetan werden bzw. an der Umsetzung gefeilt wird. Die Waagschale sollte sich schon noch in der "Wogrecht`n" halten - wenn man beide Rechtsauffassungen heranzieht.

Wie beschreib` ich`s am Besten bildlich:

Ein Bulle erwischt `nen Mörder noch am Tatort und gerät ob der Schwere des Modus Operandi so sehr in Rage, daß er den Mörder regelrecht verdrischt. Die Verfehlung der Amtshandlung darf, ja muss sogar in Frage gestellt werden (der rechtsprechende Volksmund wird mal ausser Acht gelassen...). Der Beamte wird sein Fett abkriegen, sowohl strafrechtlich, als auch disziplinarrechtlich gesehen. Dennoch - man vergesse nicht... da wäre noch immer... der MORD. Ein etwas krasses Beispiel, ich geb`s zu...

Es gilt aber nach wie vor die Quintessenz - das Hauptsächliche in diesem Thread - nicht aus den Augen zu verlieren: DEINE VERWALTUNSÜBERTRETUNG, welche - ob nun durch rechtswidrige Erlangung oder nicht - noch immer Bestand hat bzw. dazumals hatte.

Ich weiß, Feuer ins Öl gießen und so weiter...
 
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Dahingehend hätt` ich bitte noch gerne `ne Antwort, Lycisca [...]Es gilt aber nach wie vor die Quintessenz - das Hauptsächliche in diesem Thread - nicht aus den Augen zu verlieren: DEINE VERWALTUNSÜBERTRETUNG, welche - ob nun durch rechtswidrige Erlangung oder nicht - noch immer Bestand hat bzw. dazumals hatte.

Gerne beantworte ich die Frage - als Vorbemerkung aber die Erinnerung, ich habe keine Verwaltungsübertretung begangen.

Daher verwende ich eines der von manchen hier so geliebten hypothetischen Beispiele:

Zunächst die Ausgangslage, wie ich vermute, dass du sie zu Grunde legst: X hat eine Verwaltungsübertretung begangen und beruft sich auf eine (konkrete) Verletzung der EMRK im Polizeihandeln. Da die EMRK im Verfassungsrang ist, wären die Behörden in Österreich zur Sanierung verpflichtet, spätestens ein zuständiges Höchstgericht in Österreich. Im Fall X war das aber ohne Erfolg (sonst wäre der Weg zum EGMR nicht frei), weswegen X eine Beschwerde an den EGMR richtet und gewinnt.

Weil der EGMR eine Menschenrechtsverletzung erkannt hat, wird er X eine Entschädigung zuerkennen ... also zahlt die Regierung z.B. an X Schadenersatz für den Ärger mit den Behörden plus alle allfällig bezahlten Verwaltungsstrafen plus Anwaltskosten plus Verzugszinsen. Für X ist die Angelegenheit damit zu Ende. (Die Verwaltungsstrafe wird nicht aufgehoben, weil das wäre ja sonst eine doppelte Entschädigung.)

Die Umsetzung des EGMR Urteils beinhaltet aber für die Regierung auch die Verpflichtung, in Zukunft ähnliche Verletzungen der EMRK zu verhindern. Diese Verpflichtung kann auch zur Änderung eines Gesetzes wegen sonstiger Verfasungswidrigkeit führen.

Wenn das nicht geschieht und in einem späteren Zeitpunkt Y in derselben Weise in Menschenrechten verletzt zu sein meint, wie X, braucht Y sich einfach auf den Fall X berufen. Spätestens beim zuständigen Höchstgericht wird die Menschenrechtsverletzung an Y dann festgestellt und werden die menschenrechtswidrigen Urteile/Bescheide aufgehoben oder das dafür ursächliche Gesetz für verfassungswidrig erklärt. (Sonst geht Y ebenfalls vor den EGMR und gewinnt ebenfalls. Vielleicht ist Y das wegen der höheren Entschädigung sogar lieber - was aber ein gefinkeltes Vorgehen erfordert, weil die Höchstrichter den Fall X ja kennen und eine Wiederholung vermeiden wollen.) Die Unkosten, die für Y angefallen sind, können in einem Amtshaftungsverfahren einklagt werden. Die Beamten, die trotz Hinweis von Y den Fall X rechtswidrig missachtet haben, können auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden (Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs).

Spätestens im gleichartigen Fall Z werden die zuständigen Behörden dann das Urteil des EGMR im Fall X beachten. Den Behörden oder der Polizei etwas anderes zu unterstellen, obwohl sie spätestens nach dem Fall Y in Dienstanweisungen entsprechende Instruktionen erhalten, kann ich mir nicht vorstellen, auch wenn mir @Steirerbua in Post #852 "Hass gegen die Polizei" unterstellt.

Ein Bulle erwischt `nen Mörder noch am Tatort und gerät ob der Schwere des Modus Operandi so sehr in Rage, daß er den Mörder regelrecht verdrischt. [...] Dennoch - man vergesse nicht... da wäre noch immer... der MORD. Ein etwas krasses Beispiel, ich geb`s zu...

Wenn die Konsequenz ist, dass der Mörder die Tat gesteht, weil er vom Polizisten verdroschen wurde, und wenn nur dieses Geständnis seinen Mord beweist, dann gäbe es vor Gericht keine gem StPO zulässigen Beweise und der Mörder wäre freizusprechen.
 
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... Die Verwaltungsstrafe wird nicht aufgehoben, weil das wäre ja sonst eine doppelte Entschädigung...

Wenn die Konsequenz ist, dass der Mörder die Tat gesteht, weil er vom Polizisten verdroschen wurde, und wenn nur dieses Geständnis seinen Mord beweist, dann gäbe es vor Gericht keine gem StPO zulässigen Beweise und der Mörder wäre freizusprechen.

Ad. I.) Diesen Satz wollte ich lesen.

Ad. II.) Ich meinte mit meinem krassen Fallbeispiel nicht das Erzwingen eines Geständnisses, sondern rein das "Verdreschen des Mörders aufgrund der momentanen Rage, aus dem Affekt heraus". Dies wären nämlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Deshalb meine Anspielung!
 
nicht das Erzwingen eines Geständnisses, sondern rein das "Verdreschen des Mörders aufgrund der momentanen Rage, aus dem Affekt heraus"

Ab so einem Vorfall wäre der Staat in Beweispflicht, dass dies keinesfalls zu einem Geständnis geführt hat, das irgendwie vom Gericht verwertet wurde ... vgl. EGMR im Fall Vetrenko gg Moldavien vom 18. Mai 2010. (Im Strafverfahren bleibt selbstverständlich eine Verurteilung nach einer solchen vom EGMR festgestellten Verletzung von Art 6 EMRK nicht bestehen.)
 
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