Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Nein Billy,

es sind schon Jahre her, aber ich ich war jahrelang mit einer
junkie-hure zusammen,

die nicht nur im Stuwer gearbeitet hat!
Und die hat bei mit gelebt!

Stuwer war mein Revier, nur ist es nach Öffnung der Grenzen zu gefählich gerworden, was nicht heißen soll, dass ich nicht da bin.

Ich kenne die Gegend seit mehr als 20 Jahren.

Liebe Grüße an Billy!

ahab56
 
ob sie ernsthaft mit dem Ziel geführt werden, die Schuldigen zu bestrafen.
nur so zum Nachdenken: die sogenannten Schuldigen sind selbiges erst NACH der Verurteilung - auch wenn du dich auf den Kopf stellst und mit den Füssen "Hurra" schreist

Allerdings beäuge ich sie noch kritisch,
:hmm: ob sie jetzt noch ruhig schlafen können
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein Billy,

es sind schon Jahre her, aber ich ich war jahrelang mit einer
junkie-hure zusammen,

die nicht nur im Stuwer gearbeitet hat!
Und die hat bei mit gelebt!

Stuwer war mein Revier, nur ist es nach Öffnung der Grenzen zu gefählich gerworden, was nicht heißen soll, dass ich nicht da bin.

Ich kenne die Gegend seit mehr als 20 Jahren.

Liebe Grüße an Billy!

ahab56

kurz ot:

na dann bist du ja auch ein alter stuwerprophet.:daumen:;)

:winke:
 
die sogenannten Schuldigen sind selbiges erst NACH der Verurteilung

Das ändert aber nichts am Ziel des Strafrechts, die Schuldigen ihrer Bestrafung oder sonstigen strafrechtlichen Maßnahmen zuzuführen. Offenbar hast du vermeint, ich meine, dass die Beschuldigten jedenfalls zu bestrafen seien.
 
Das ändert aber nichts am Ziel des Strafrechts, die Schuldigen ihrer Bestrafung oder sonstigen strafrechtlichen Maßnahmen zuzuführen. Offenbar hast du vermeint, ich meine, dass die Beschuldigten jedenfalls zu bestrafen seien.

Ist das Strafrecht nicht grundsätzlich zuerst dazu da eine Verfehlung bzw. eine Schuld festzustellen und eine Verurteilung zu erwirken? Ist nicht erst danach das Strafmaß und dessen Exekution im vorgegebenen Rahmen zu definieren? :fragezeichen:

Ich finde, Du machtest Dich gut als Indoktrinatorin oder Inquisitorin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das Strafrecht nicht grundsätzlich zuerst dazu da eine Verfehlung bzw. eine Schuld festzustellen und eine Verurteilung zu erwirken?

Wenn wir schon pedantisch sein wollen, OK. Daher zu deiner (rhetorischen?) Frage: Die Antwort ist klar nein.

Denn DAS Ziel des Strafrechts ist der Rechtsfrieden. Diesem Ziel untergeordnet ist dann unter anderem die von mir oben thematisierte Repression von Tätern, die den Rechtsfrieden durch die Verletzung von besonders geschützten Rechtsgütern verletzen, nämlich der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Menschenrechte. Als Instrument der Rechtsdurchsetzung dient dann das von dir angeführte Strafverfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Instrument der Rechtsdurchsetzung ist aber nicht das Strafverfahren, sondern das Urteil eines unabhängigen Gerichtes. Das Strafverfahren dient zur Entscheidungsfindung des Gerichts, zu sonst gar nix. Das, was Du meinst, war zu Zeiten der Inquisition üblich, und in Diktaturen. Schauprozesse nennt man das - was Dir wahrscheinlich am liebsten wäre.
 
Instrument der Rechtsdurchsetzung ist aber nicht das Strafverfahren, sondern das Urteil eines unabhängigen Gerichtes.

Entsprechend der Struktur der Strafprozessordnung ist das unabhängige Gericht Teil des Prozesses der Rechtsdurchsetzung. Aber wenn niemand die Täter vor Gericht bringt (Polizei und Staatsanwaltschaft), dann wäre die Rechtsdurchsetzung sehr zahnlos. Im Hinblick auf diese besondere Rolle bei der Rechtsdurchsetzung ist es auch besonders schädlich, wenn Polizisten, Staatsanwälte oder Richter Strafgesetze verletzen.

Das, was Du meinst, war zu Zeiten der Inquisition üblich, und in Diktaturen. Schauprozesse nennt man das - was Dir wahrscheinlich am liebsten wäre.

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass eine unbedeutende Hobbyhure darangeht, die rechtsstaatlichen Instrumente zu instrumentalisieren, um - mit dem Erotikforum als Propagandainstrument im Hintergrund (@Steirerbua als Pflichtverteidiger) - stalinistische Schauprozesse gegen unbotmäßige Sittenpolizisten zu führen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wenn niemand die Täter vor Gericht bringt (Polizei und Staatsanwaltschaft), dann wäre die Rechtsdurchsetzung sehr zahnlos.

Nenne sie im Sinne der Unschuldsvermutung erst einmal "Verdächtige", dann sind alle zufrieden gestellt.
 
Nenne sie im Sinne der Unschuldsvermutung erst einmal "Verdächtige", dann sind alle zufrieden gestellt.
Gemäß § 48 Abs. 1 Z 1 der reformierten StPO bevorzugt das Gesetz bei einem "auf Grund bestimmter Tatsachen konkret" einer Straftat Verdächtigen den Begriff "Beschuldigter", sobald ein Ermittlungsverfahren gegen diesen läuft.
 
Gemäß § 48 Abs. 1 Z 1 der reformierten StPO bevorzugt das Gesetz bei einem "auf Grund bestimmter Tatsachen konkret" einer Straftat Verdächtigen den Begriff "Beschuldigter", sobald ein Ermittlungsverfahren gegen diesen läuft.

Aber jedenfalls nicht "Täter".
 
Ich weiß nicht, was ihr dagegen hat, dass der Beitrag der Polizei und Staatsanwaltschaft zur Rechtsdurchsetzung sein soll, "Täter vor Gericht" zu bringen. Wäre es euch als Ziel lieber, dass sich die Polizei damit begnügen soll, "Verdächtigte" ohne weitere Prüfung des Verdachts vor Gericht zu bringen ... oder dass es genügen soll, überhaupt x-beliebige Personen herauszugreifen und sie als "Beschuldigte" anzuklagen?

Dass dann im konkreten Verfahren die vor Gericht beschuldigten Personen nicht unbedingt die Täter sind (und falls doch, dass sie möglicherweise nicht schuldig sind), ist mit diesem Ziel nicht ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
es können maximal "mutmassliche Täter", "der Tat beschuldigte", ... vor Gericht gebracht werden.
Es gibt zum Bleistift immer noch die Möglichkeiten, dass das Verfahren eingestellt wird oder - kaum zu glauben, aber wahr - den Freispruch (in unterschiedlichen Variationen)
 
Ist ja lustig... bei "Hobbyprostituierte" versus "Prostituierte" war jemand hier empfindlicher bezüglich der Wortwahl. :mrgreen:
 
@thefool: lustig, mir ist auch aufgefallen, wie manche hier jetzt sorgfältig nach Worten suchen, um sich von jeglichem Verdacht auf die Spitzelpolizisten zu distanzieren, gegen die wegen des Verbrechens des Amtsmissbrauchs ermittelt wird. :roll:

:hmm: Die Unschuldsvermutung war denselben Personen jedoch am Anfang des Threads offenbar noch unbekannt , als es darum ging, Hobbyhuren (im Sinn dieses Threads) pauschal Verwaltungs- und Finanzstraftaten vorzuwerfen, obwohl diese im Anlassfall von den zuständigen Behörden verneint wurden.
 
:hmm: also so wie ich das jetzt interpretiere, meint thefool dich

du schreibst von Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch und leitest bereits daraus eine Bestätigung der Schuldfrage ab.
Vor allem scheint es so, als seien bei dir Polizisten schon prinzipiell von der Unschuldsvermutung ausgenommen
 
Vor allem scheint es so, als seien bei dir Polizisten schon prinzipiell von der Unschuldsvermutung ausgenommen

Nachdem hier ua die Redewendung, dass die Täter zu bestrafen seien, schon als Verletzung der Unschuldsvermutung angesehen wurde, möchte ich auf eine Definition des OGH hinweisen, wo unter Verweis auf Rechtsliteratur dieselbe Redewendung verwendet wird (10 Os 201/83 vom 26.06.1984):
Unter "behördlicher Verfolgung" ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung [...] jede unmittelbar gegen den [...] mutmaßlichen Täter gerichtete Maßnahme einer Behörde zu verstehen, die darauf abzielt, Tat und Täter zu klären und den Täter der Bestrafung zuzuführen.​

PS.: Ich habe oben übrigens mehrfach hervorgehoben, dass ich durchaus nicht damit rechne, dass die Polizisten wirklich bestraft werden. Denn es gibt für sie, wie für alle Amtsträger, eine genial einfache und vielfach bewährte Verteidigungsstrategie - Unschuld wegen dummdreister Inkompetenz, egal ob vorgeschützt oder echt. Das geht so weit (ein aktueller Fall vom LG St. Pölten), dass z.B. ein Bürgermeister beweist, Akten zu unterschreiben, ohne sie zu lesen. (Seinen nicht geringen Politikerbezug dafür, dass er als Behörde Akten prüft, hat er aber der Gemeinde nicht zurückerstattet.)
 
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mutmaßlichen Täter
nachdem du selbst schon das Zitat bringst
die darauf abzielt, Tat und Täter zu klären und den Täter der Bestrafung zuzuführen
die Trennlinie verläuft also trotzdem immer noch zwischen dem Ziel und dem Weg dorthin (der mitunter eben auch in die Irre führen kann)

Ich habe oben übrigens mehrfach hervorgehoben, dass ich durchaus nicht damit rechne, dass die Polizisten wirklich bestraft werden. Denn es gibt für sie, wie für alle Amtsträger, eine genial einfache und vielfach bewährte Verteidigungsstrategie - Unschuld wegen dummdreister Inkompetenz, egal ob vorgeschützt oder echt.
eben - du gehst schon wieder im Vorhinein von einer tatsächlichen "Schuldhaftigkeit" aus und verbreitest im selben Atemzug gleich noch die passende Verschwörungstheorie
 
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