B
Gast
(Gelöschter Account)
Bitte behalt die Ruhe,
ich biete Dir persönliche Aussprache an.
Mir sind die Probleme bekannt!
Viele liebe Grüße,
ahab56
aso???????
hast dich auch in deiner wohnung prostituiert??
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ahab56
nur so zum Nachdenken: die sogenannten Schuldigen sind selbiges erst NACH der Verurteilung - auch wenn du dich auf den Kopf stellst und mit den Füssen "Hurra" schreistob sie ernsthaft mit dem Ziel geführt werden, die Schuldigen zu bestrafen.
ob sie jetzt noch ruhig schlafen könnenAllerdings beäuge ich sie noch kritisch,
nur so zum Nachdenken: die sogenannten Schuldigen sind selbiges erst NACH der Verurteilung - .......
Nein Billy,
es sind schon Jahre her, aber ich ich war jahrelang mit einer
junkie-hure zusammen,
die nicht nur im Stuwer gearbeitet hat!
Und die hat bei mit gelebt!
Stuwer war mein Revier, nur ist es nach Öffnung der Grenzen zu gefählich gerworden, was nicht heißen soll, dass ich nicht da bin.
Ich kenne die Gegend seit mehr als 20 Jahren.
Liebe Grüße an Billy!
ahab56
die sogenannten Schuldigen sind selbiges erst NACH der Verurteilung
Das ändert aber nichts am Ziel des Strafrechts, die Schuldigen ihrer Bestrafung oder sonstigen strafrechtlichen Maßnahmen zuzuführen. Offenbar hast du vermeint, ich meine, dass die Beschuldigten jedenfalls zu bestrafen seien.
Ist das Strafrecht nicht grundsätzlich zuerst dazu da eine Verfehlung bzw. eine Schuld festzustellen und eine Verurteilung zu erwirken?
Instrument der Rechtsdurchsetzung ist aber nicht das Strafverfahren, sondern das Urteil eines unabhängigen Gerichtes.
Das, was Du meinst, war zu Zeiten der Inquisition üblich, und in Diktaturen. Schauprozesse nennt man das - was Dir wahrscheinlich am liebsten wäre.
Aber wenn niemand die Täter vor Gericht bringt (Polizei und Staatsanwaltschaft), dann wäre die Rechtsdurchsetzung sehr zahnlos.
Gemäß § 48 Abs. 1 Z 1 der reformierten StPO bevorzugt das Gesetz bei einem "auf Grund bestimmter Tatsachen konkret" einer Straftat Verdächtigen den Begriff "Beschuldigter", sobald ein Ermittlungsverfahren gegen diesen läuft.Nenne sie im Sinne der Unschuldsvermutung erst einmal "Verdächtige", dann sind alle zufrieden gestellt.
Gemäß § 48 Abs. 1 Z 1 der reformierten StPO bevorzugt das Gesetz bei einem "auf Grund bestimmter Tatsachen konkret" einer Straftat Verdächtigen den Begriff "Beschuldigter", sobald ein Ermittlungsverfahren gegen diesen läuft.
Vor allem scheint es so, als seien bei dir Polizisten schon prinzipiell von der Unschuldsvermutung ausgenommen
nachdem du selbst schon das Zitat bringstmutmaßlichen Täter
die Trennlinie verläuft also trotzdem immer noch zwischen dem Ziel und dem Weg dorthin (der mitunter eben auch in die Irre führen kann)die darauf abzielt, Tat und Täter zu klären und den Täter der Bestrafung zuzuführen
eben - du gehst schon wieder im Vorhinein von einer tatsächlichen "Schuldhaftigkeit" aus und verbreitest im selben Atemzug gleich noch die passende VerschwörungstheorieIch habe oben übrigens mehrfach hervorgehoben, dass ich durchaus nicht damit rechne, dass die Polizisten wirklich bestraft werden. Denn es gibt für sie, wie für alle Amtsträger, eine genial einfache und vielfach bewährte Verteidigungsstrategie - Unschuld wegen dummdreister Inkompetenz, egal ob vorgeschützt oder echt.