Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

bei geheimen Wohnungsprost. müssen die Beamten in erster Linie befürchten, dass sie vom Partner dazu gezwungen wird...ergo halten sie unangemeldet Nachschau

Dass Polizisten in die Wohnung eindringen, ist unter Art 8 EMRK nur dann erlaubt, wenn das ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist und verhältnismäßig ist.

Wenn es einen konkreten Verdacht gäbe, dass eine Frau in ihrer Wohnung von einem Zuhälter zur Prostitution gezwungen wird, dann könnte die Polizei tatsächlich Handlungsbedarf haben. So ein Verdacht ergäbe sich etwa, wenn ein Freier eine Beobachtung meldet, dass ihn die Frau um Hilfe gebeten hat. Im Anlassfall hat es aber keinen konkreten Verdacht auf irgendeinen Bezug zu einem Verbrechen gegeben.

"Vermuten" kann man aber bald etwas (um bei Hinz und Kunz eine Hausdurchsuchung durchzuführen, vermutet man halt einmal, dass sie Diebsgut verstecken, eine Leiche im Keller haben, ...), und daher reicht eine Vermutung nicht für einen Eingriff in ein Grundrecht aus. Ein Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung reicht ebenfalls nicht (schon in der Diskussion belegt, vgl. EGMR: Buck gg Deutschland, 28.04.2005), und dass es keine "Nachschau" mehr ist, wenn ein Polizist in der Wohnung drinnen ist, haben wir auch schon gehabt.

:lehrer: Damit sollte die Verletzung von Art 8 EMRK hinreichend belegt sein. Damit nun nicht alles von vorne anfängt: Die Diskussion hat inzwischen eine andere Qualität erreicht, als bei der Frage nach der "Nachschau":

Es geht nicht mehr nur um die Frage, darf der Polizist in die private Wohnung eindringen, sondern um die Frage, wie führt er sich dann in der Wohnung auf?

Diese Diskussion hat sich oben auf Art 3 EMRK (Folterverbot) bezogen. Eine Verletzung von Art 3 EMRK ist international gravierender, weil Art 3 das internationale Minimalniveau von Menschenrechtsschutz darstellt, also zwingendes Völkerrecht ist, sowie absolut und unwiderrufbar ist (kein Gesetzesvorbehalt, keine Notstandsklausel).

darf der Scheinfreier die sexuellen Leistungen konsumieren, konsumiert er sie unerlaubterweise trotzdem?
...wie meinst das, wenn er sie trotzdem (verbotenerweise) konsumiert, darf es ihm keinen spass machen

Es geht hier nicht um Spass für den Polizisten, sondern um die generelle Praxis der Polizei, anders formuliert:
Frage 1: Gibt es Richtlinien, die verdeckten Ermittlern verbieten, ihre falsche Identität dazu auszunützen, um durch diese Täuschung Sex zu erlangen ... noch dazu gratis, wenn dann eine Amtshandlung eingeleitet wird?
Frage 2: Unter der Annahme, dass es solche Richtlinien gibt, werden sie auch effektiv umgesetzt?​

na sicher, DIR werden sie die diesbezüglichen dienstanweisungen zu lesen geben, damit du wieder was zum zitieren hast, hier drin

Wie bei der Diskussion zu "Vergewaltigung durch Täuschung" dargelegt wurde, an der du @maggi dich beteiligt hast, sind die Fragen 1 und 2 international wegen Art 3 EMRK relevant. Wenn Frage 1 mit "ja" zu beantworten ist, dann erfüllt die Behörde ihre positiven Verpflichtungen unter Art 3 EMRK.

:hmm: Ich sehe daher nicht, was am Zitieren einer solchen Dienstanweisung schlecht wäre.

Schlecht wäre es nur, wenn es eine Dienstanweisung gäbe, die Scheinfreiern Sex zur Beweissicherung erlaubt oder gar vorschreibt. Das wäre aber schlichtwegs unglaublich!

das Missbrauchspotenzial zu minimieren
und wie, bitte ?????............als ermittler nur eunuchen und zuckerkranke, die keinen mehr hoch kriegen

Jetzt hoffe ich aber schon, dass du das Unglaubliche nicht für möglich hältst!

die republik österreich geht vermutlich erst einmal davon aus, daß ihre exekutivorgane so agieren, wie man es von ihnen verlangt

Wenn dann jedem Beamten völlig klar ist, was von ihnen verlangt wird, sollte das ausreichen. Aber ist es allen Beamten klar? Hier hat die Republik Österreich zwei Optionen:
Entweder durch Schulungen und Dienstanweisungen vorbeugend sicherstellen, dass den Beamten ihre Grenzen klar sind.
Oder im Nachhinein durch strenge Strafen (Generalprävention) sicherstellen, dass klar ist, dass sich die Republik von Beamten distanziert, die diese Grenzen nicht einhalten.​
Beide Optionen können gewählt werden, eine muss gewählt werden, um die positiven Verpflichtungen gem Art 3 EMRK zu erfüllen.

und jatzt dag mir noch, wie viele exekutivorgane deiner meinung nach korrupt oder bestechlich sind. und ich zeig dir dann ein paar tausend andere, die dich aufgrund dieser aussage gern verklagen würden.

Ich denke, dass das .BAK darüber Statistiken führt, die exakte Auskunft geben, plus Schätzungen zu Dunkelziffern ... in der Rechtsdatenbank sind dann noch einige Fälle, die bis zum OGH gegangen sind.

Zu beachten wäre aber noch, dass die schwersten Fälle, wie die Misshandlung an Palushi, in Österreich zu gar keinen Konsequenzen geführt haben und von österreichischen Höchstgerichten gar nicht als Problem erkannt wurden ... erst der EGMR hat Probleme erkannt und Österreich wegen Verletzung von Art 3 EMRK verurteilt. Im Umkehrschluss könnte man sich nun fragen:

:hmm: Was muss ein Polizist aufführen, dass sein Verhalten von den österreichischen Behörden nicht mehr hingenommen wird?
 
wie viele exekutivorgane deiner meinung nach korrupt oder bestechlich sind

Ich habe inzwischen ein bisschen zum Thema gegoogelt. Es scheint sich doch um ein größeres Problem zu handeln: Laut Wirtschaftsblatt, 04.06.2009 beträgt der Schaden durch Korruption 6.000 Millionen Euro und 15 von 751 zufällig befragten Österreichern mussten kurz vor der Befragung Schmiergelder zahlen.

Hinzu kommen Polizeiübergriffe (Art 2 und 3 EMRK), so schreibt Amnesty International, 15.05.2009 vom "tödlichen Wiener Sumpf", wobei die erschreckend vielen Polizeiübergriffe mit tödlichem Ausgang gemeint sind. Zu den Ursachen analysiert dort Florian Klenk:
"Es ist eine Melange aus mehreren Faktoren: [...] das katastrophale Fehlermanagement bei der Polizei. Kritik in den eigenen Reihen gilt noch immer als Hochverrat [...] Der Corpsgeist [...] schützt selbst jene, die Folter gestehen. Dann das Führungsversagen: [...] Versagt haben aber auch die InnenministerInnen der letzten Jahre. [...] Ein Grund dafür ist auch in Österreichs Medienlandschaft zu suchen [...] Hetze in Österreichs Boulevard [...] auch die Justiz infiziert. [...] Das Gebot der Antifolterkonvention – eine unverzügliche Untersuchung durchzuführen – wird immer wieder missachtet, brutale Amtshandlungen mit milden Haftstrafen geahndet, damit die PolizistInnen nicht automatisch ihren Job verlieren."​
 
Zuletzt bearbeitet:
I glaub, i wandert aus....krieg ja schon fast Panikattaken, wenn i da les', wie brutal es bei uns obarennt. (oba die Pharmaindustrie hat sicha a Pulverl, das mir mei Ãrztin verschreiben kunnt. :hmm: :zaunpfahl:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
I glaub, i wandert aus....krieg ja schon fast Panikattaken, wenn i da les', wie brutal es bei uns obarennt. (oba die Pharmaindustrie hat sicha a Pulverl, das mir mei Ãrztin verschreiben kunnt. :hmm: :zaunpfahl:)

Zur Not kann i da auch bissal des Handerl halten! Zur Beruhigung! :) :bussal:
 
Mir gefällt immer noch, wie konsequent und inhaltsreich die Threaderstellerin am Thema dranbleibt. Was mich amüsiert sind die, die hier wenig Argumente dafür umso mehr persönliche Differenzen einbringen.
 
Mir gefällt immer noch, wie konsequent und inhaltsreich die Threaderstellerin am Thema dranbleibt. Was mich amüsiert sind die, die hier wenig Argumente dafür umso mehr persönliche Differenzen einbringen.

dir gefallen beratungsrestistente sture leute, die die gut gemeinten menschenrechte vergewaltigen um als hobbyhure arbeiten zu können???
nau, ich finds eher zum kotzen.
 
Mir gefällt immer noch, wie konsequent und inhaltsreich die Threaderstellerin am Thema dranbleibt..

Sie hat ja auch ihre äußerst triftigen Gründe dafür - diese sind allerdings bei Weitem nicht so hehr, wie sie uns durch ihren Kampf gegen die angebliche Verletzung ihrer Menschenrechte weis machen will.
 
Sie hat ja auch ihre äußerst triftigen Gründe dafür - diese sind allerdings bei Weitem nicht so hehr, wie sie uns durch ihren Kampf gegen die angebliche Verletzung ihrer Menschenrechte weis machen will.

Ich denke, das trifft für alle von uns in irgendeiner Form zu :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe inzwischen ein bisschen zum Thema gegoogelt. Es scheint sich doch um ein größeres Problem zu handeln: Laut Wirtschaftsblatt, 04.06.2009 beträgt der Schaden durch Korruption 6.000 Millionen Euro und 15 von 751 zufällig befragten Österreichern mussten kurz vor der Befragung Schmiergelder zahlen.
und du glaubst, die haben bei der exekutive schmiergeld bezahlt ????

ich darf dein zitat zitieren.......

Auch die 751 befragten Österreicher stellen vor allem der Politik und der Privatwirtschaft schlechte Noten aus. Rund 35 Prozent der Befragten halten die Politik für besonders korruptionsanfällig, 28 Prozent die Privatwirtschaft, 17 Prozent die Medien und elf Prozent den öffentlichen Dienst, heißt es in der englischen Originalstudie

also
35% die politiker
28 % die privatwirtschaft
17 % die medien
11 % den öffentlichen dienst,

öffentlicher dienst, das sind alle, jedes amt und jede behörde......und nicht nur die exekutive
da ist jeder sachbearbeiter betroffen, der auch nur ein viertel kilo kaffee annimmt,
jede krankenschwester, die eine bonbonniere bekommt, etc.....
oder hast du schon einmal gehört, daß jemand ein viertel kilo kaffee mitnimmt, wenn er zur einvernahme auf einen polizeiposten oder ein kommissariat geht.........
 
Einige Poster scheinen es für illegitim zu halten, sich für Menschenrechte einzusetzten, wo es einen selber betrifft ... doch wie in einem anderen Thread gepostet: Es ist legitim, sich dort für etwas einsetzten, wo die Chancen am größten sind, etwas zu bewirken ...

ich hab mich damit abg'funden, das ich manche Sachen in der Welt ned ändern kann. Und daher schau ich lieber das ich dort was ändere, wo ich's kann.

Das Thema des Threads betrifft mich selbst und gerade dadurch habe ich auch die rechtlichen Möglichkeiten (Klagelegitimation), etwas gegen eine Situation zu unternehmen, die ich für eine systematische Menschenrechtsverletzung halte ... und ich ergreife diese rechtlichen Möglichkeiten auch. Je höher die Instanz ist, bei der ich meine Beschwerden vorbringen kann, umso größer ist dabei meine Chance, wesentliche Änderungen zu bewirken: Eine Verurteilung Österreichs vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo feststellt wird, dass die Praktiken der Polizei gegen Hobbyhuren menschenrechtswidrig sind, hätte zur Folge, dass diese Praktiken in ganz Österreich sofort ausdrücklich verboten wären und daher zu beenden wären. Ich denke, dass so ein Urteil der Politik auch die Chance gäbe, grundsätzlich über die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang auch mit Paysex nachzudenken ... vielleicht wären dann endlich auch die so oft erniedrigenden Zwangsuntersuchungen von SexarbeiterInnen abgeschafft.

Daher nochmals meine Bitte vom Eingangpost, mir zweckdienliche Informationen zu übermitteln, die meine Position untermauern, dass in Österreich das Grundrecht auf Achtung der Wohnung im Fall der Hobbyhuren systematisch verletzt wird.

(Nach bald tausend Postings in diesem Thread ist auch ein Wort des Dankes an meine Verfahrensgegner in Österreich angebracht: Nur wenn sie verbissen verhindern können, dass die von mir geltend gemachten Menschenrechtsverletzungen von einer niedrigen Instanz festgestellt und angemessen entschädigt werden, kann ich dieses Ziel einer internationalen Beschwerde erreichen. Ein Sieg bloß in Österreich wäre nämlich insofern ein Pyrrhussieg, als dann meine internationale Klagelegitimation verloren ginge und die Wirkung praktisch nur auf mich beschränkt bliebe.)

Manche Poster sind der Meinung, das Hobbyhurenthema habe nichts mit Menschenrechten zu tun ...

die gut gemeinten menschenrechte vergewaltigen um als hobbyhure arbeiten zu können?

Dazu möchte ich zuerst aus einem anderen Thread zitieren:

weder SEX ist schlecht, noch dafür geld zu nehmen.
das hat sich in einigen verstaubten köpfen so eingebürgert und festgenistet, dass manche dies für realität halten.
schlecht ist vielmehr, dinge mit schlechtem gewissen zu tun und anderen dabei zu schaden.
noch schlechter ist es, sich selber zu schaden, indem man sich andauernd zurücknimmt und aus "rücksicht" seine eigene sexualität -in welcher form auch immer - nicht lebt!

Genau um dieses Anliegen geht geht es im Grunde bei der Frage nach den Menschenrechten von Hobbyhuren: Warum soll eine Frau nicht gelegentlich Geld für Sex nehmen, wenn sie dadurch eine Form der Sexualität erlebt, die ihr anders nicht zugänglich ist, und wenn sie sich so ein sexuelles Bedürfnis erfüllt, das niemanden schadet? Warum sollen es sich die Polizei bzw. der Staat herausnehmen dürfen, sich in diese private Angelegenheit einer Frau einzumischen? Wenn die Menschenrechte so ausgelegt werden, dass die Polizei dies nicht darf (so wie von mir in diesem Thread), so sehe ich darin keine "Vergewaltigung des Rechts".

Sobald sich Polizei in einen derartig sensiblen Bereich einmischt, wie es das Sexualleben eben ist, sind auch weitergehende Menschenrechtsverletzungen nicht ausgeschlossen, also z.B. neben dem Schutz des Privatlebens und der Wohnung nach Art 8 EMRK auch der Schutz vor erniedrigender Behandlung nach Art 3 EMRK, wie oben diskutiert. Damit verbunden ist auch die Korruptionsdiskussion:

oder hast du schon einmal gehört, daß jemand ein viertel kilo kaffee mitnimmt, wenn er zur einvernahme auf einen polizeiposten oder ein kommissariat geht

Bei der Frage zur "Korruption bei der Polizei" geht es nicht vordergründig um Geldannahme, sondern auch und vor allem um rechtswidriges Verhalten von Polizisten, das von Vorgesetzten und Kollegenschaft aus Corpsgeist gedeckt wird, wie im oben zitierten Amnesty International Bericht über Wien kritisiert wurde. Das ist auch eine Form der Korruption (unrechtmäßige Annahme und Gewährung immaterieller Vorteile) - daher auch bei .BAK angesiedelt. Diese Form der Korruption ist viel schlimmer, als die Annahme von einem Packerl Kaffee durch die Krankenschwester ... oder glaubst du, dass Herr Omafuma nur deshalb noch am Leben wäre, wenn er den Polizisten zur Abschiebung ein Packerl Alamid Kaffee (geerntet aus dem Kot von Schleichkatzen) mitgebracht hätte?
 
Wenn die Hairstylistin, der Mechaniker etc. fallweise pfuschen, werden' s der Behörde wohl kaum auffallen. Wenn's aber den Pfusch a no bewerben, dürfen sie sich nicht wundern, wenn sie in der eigenen.Garage oder in der hauseigenen Küche a einmal Besuch von Pseudokunden bekommen.
Nennt man, hab ich mal gehört, Schattenwirtschaft...
 
dürfen sie [Pfuscher] sich nicht wundern, wenn sie [...] in der hauseigenen Küche a einmal Besuch von Pseudokunden bekommen.

Wundern dürften sie sich sehr wohl, wenn der "Pseudokunde" ein Polizist oder Finanzbeamter wäre ... denn für sein Eindringen in die private Küche und für seine verdeckte Ermittlung in einer Verwaltungsangelegenheit gibt es keine gesetzliche Grundlage. Ich gehe daher davon aus, dass dies nicht passiert (also nur Hobbyhuren von solchen illegalen Methoden betroffen sind). Sollte ich in dieser Einschätzung daneben liegen, wäre eine Verurteilung Österreichs durch den EGMR umso dringlicher - und der Impact meiner Bemühungen umso größer :)
 
"What goes up must come down
Spinnin' wheel got to go 'round
Talkin' 'bout your troubles it's a cryin' sin
Ride a painted pony let the spinnin' wheel spin"


Die gesamte Grauzone, der Arbeits-(Menschen-)handel und alle Hinterzieher werden Dir danken.

Jetzt gewinn Deinen Fall... ... im Namen der Menschenrechte, die Dir so am Herzen liegen.

:daumen: Jeder hat wohl seinen ureigensten Grund, sich in Szene setzen zu wollen - manche stehen auch g'rad dafür.
Manche halt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss an Phyrrus denken. Auch wenn lycisca einen oder "den" Sieg davontragen sollte, der Schaden der dadurch angerichtet werden könnte könnte den Gewinn übersteigen. Und das scheint mir so ein Fall.
 
Ich muss an Phyrrus denken. Auch wenn lycisca einen oder "den" Sieg davontragen sollte, der Schaden der dadurch angerichtet werden könnte könnte den Gewinn übersteigen. Und das scheint mir so ein Fall.

Ich glaube nicht, dass der Erhalt von Grauzonen der Rechtssicherheit und/oder sozialen Stabilität zuträglich wäre. Was wäre demnach der zu erwartende Schaden?
 
Zurück
Oben