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Gast
(Gelöschter Account)
irgendwie versteh ich den thread nich
dabei gehts nur darum ob ein polizeieinsatz (verdeckt) rechtend ist oder eben nicht


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irgendwie versteh ich den thread nich
...das Argument der Gegenseite ist schlicht und einfach, dass bei der ersten Kontaktaufnahme via Telefon nicht eine Frau, sondern ein Mann erschöpfend Auskunft über die zu erwartenden Dienstleistungen der Dame gegeben habe. Ergo war der Verdacht naheliegend, dass die Frau in privaten Räumlichkeiten ev. nicht ganz freiwillig der Prost. nachgegangen sein könnte.
meinen früheren Beruf habe ich nicht verlernt
@badmanu: Ich weiß nicht, welche Probleme du hast, dass du meinst, unterschwellig mit meinem Outing drohen zu müssen.
...
Ob du wirklich das Weihnachtsgeschäft im SW sausen lassen willst, um stundenlang vom BAK befragt zu werden, was welcher Freier wann zu dir gesagt hat? Ob deine Freier deine Involvierung in solche Untersuchungen wirklich schätzen werden?
abgesehen davon, dass auch du anspielungen auf badmanus berufliche tätigkeit machst die keinen etwas angehen.
...das Argument der Gegenseite ist schlicht und einfach, dass bei der ersten Kontaktaufnahme via Telefon nicht eine Frau, sondern ein Mann erschöpfend Auskunft über die zu erwartenden Dienstleistungen der Dame gegeben habe. Ergo war der Verdacht naheliegend, dass die Frau in privaten Räumlichkeiten ev. nicht ganz freiwillig der Prost. nachgegangen sein könnte.
Aus welchem Akt auch immer du zitierst - im Thread war nichts davon zu lesen. Dadurch entsteht Erklärungsbedarf wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Das wäre keine Innovation, Beispiel Libro Pleite: 8 Jahre Untersuchungen, bis schließlich 2009 Anklage erhoben wurde. Innerstaatlich können solche langen Verfahrensdauern auch eine Menschenrechtsverletzung darstellen (Art 6, im Fall der U-Haft Elsner auch Art 3 und 5 EMRK), weswegen diese "Innovation" doch keine so gute Idee wäre.
in Amerika hat jede Prostituierte bei 10 Freiern mind einen Polizisten dabei, der dann halt gratis darf.
Hier in Österreich versucht es auch so mancher von denen. Anzeigen zwecklos, die Kollegen tun nichts, wollen es nicht glauben oder schützen ihn.
in Amerika hat jede Prostituierte bei 10 Freiern mind einen Polizisten dabei, der dann halt gratis darf .
na serwas... ich meine du hast ja schon oft mit geradezu größter inbrunst bewiesen wie absurd dein rechtsverständnis ist, aber dass die uhaft gegen art. 3 der emrk verstoßen würde (Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.) ist lächerlich.
wenn Du Deinen Fall tatsächlich nach Straßburg ziehen solltest, freut sich Dein anwalt sicher darüber ;-)
U-Haft wird aber einer ev. nachfolgenden Strafhaft angerechnet . Und falls sich alles als "Irrtum" herausstellen sollte, muss Haftentschädigung bezahlt werden....... Das ist für den U - Häftling eine erhebliche Beeinträchtigung seiner Lebensqualität. wird U - Haft unnötig ausgedeht, dann sehe ich das aus meinem natürlichen Rechtsempfinden als Menschenrechtsverletzung an.