Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

warum sind so viele von euch dagegen ?

Da habe ich meine Theorie:

1.) Da sind sicher einige Poster aus dem Bereich der Sittenpolizei, die den ganzen Tag im Internet surfen und sich an Sexinseraten aufgeilen, von denen sie dann einige Frauen "besuchen". Die haut es vom Hocker, wenn sie lesen, dass das, was sie machen, rechtswidrig ist, zivilrechtlich zu Schadenersatzforderungen führen kann und möglicherweise sie persönlich strafrechtlich verfolgt werden könnten.

2.) Ein paar andere Poster sind aus dem Bereich der Finanzverwaltung ... dort kultivieren sogar manche Beamte auf den höchsten Stufen der Hierarchie die Vorurteile der Biertische (Beispiel: mehr Geld für Stipendien? Das kommt doch nicht in Frage, dass sich die faulen Studenten ein lustiges Leben auf Kosten der armen Arbeiter machen.)

3.) So neben den Finanzbeamten am Biertisch noch Platz ist, gibt es dort sicher ein paar Typen, die meinen, dass Huren asoziales Gesindel sind, die keine Ansprüche stellen sollen ... wer für SexarbeiterInnen Rechte einfordert, wird zum roten Tuch.

4.) Dann kommen noch die Radikalfeministinnen, die meinen, Prostituierte müssen gegen ihren Willen aus dem Milieu befreit werden und in Arbeitshäusern sozialisiert werden, die erzkonservativen, die Prostituierte ins Gefängnis stecken wollen, weil ihre bloße Existenz die öffentliche Ordnung stört, weiter die gerade-nicht-Parias der Gesellschaft, die Prostituierte brauchen, damit sie nicht auf der untersten Stufe der Gesellschaft stehen - und daher erfreut sind, wenn die Polizei Bettler und Prostituierte verfolgt, usw.

5.) Und dann gibt es noch SexarbeiterInnen, die sich kuschelig im System der international betätigten erniedrigenden Behandlung der SexarbeiterInnen eingerichtet haben und meinen, je mieser die Frauen behandelt werden, desto weniger Frauen werden sich das antun. Aus ihrer Sicht hält ihnen die Polizei ihre KonkurrentInnen vom Hals und sie hoffen, dass so mehr Geschäft für sie selbst bleibt, die sich für hartgesotten halten.

6.) Dazu kommen die Zuhälter dieser Frauen, die mehr Geschäft für ihre Frauen wollen, und die erst wegen der Polizei eine Existenzberechtigung haben (Studie aus Chicago: durch die Polizeiaktivität gegen Prostituierte verdienen Frauen mit Zuhältern mehr, als solche ohne).
 
Hmmm ich hab mir jetzt echt die Arbeit angetan und mir alles durchgelesen.... und würde gerne eines wissen:
Wenn Lycisca Erfolg hat mit ihrem prozess bringt dass allen Sexworkern Vorteile ... zumindest hab ich es so verstanden.
Daher wenn dem so ist, warum sind so viele von euch dagegen ?

...und nach den SW, die dann ohne Gewerbeberechtigung - und somit an Finanz und SVA in aller Ruhe legal in ihren Wohnungen vorbei arbeiten dürfen - folgen Figaros, Steuerberater, Rechtsanwalte, Lehrer etc. etc. etc.
Sie alle gehen ja dann nur ihrem "Hobby" in den eig. vier Wänden nach und keine Behörde darf ihnen etwas tun, da es ja gegen die Menschenrechte wäre....
 
dass die eigenen Vorgesetzten gegen die Beamten Schritte eingeleitet hätten. Meinst damit das BIA, das bis Ende des Vorjahres noch Verdächtigungen gegenüber die eig. Leute untersucht hat?

Da ich erst heuer davon berichtet habe, wundert es mich, wieso du denkst, es hätte schon voriges Jahr Untersuchungen gegeben.

Ich bin davon überzeugt, dass du deine Schlachten verloren hast.

Dann wäre der österreichische Rechtsweg ausgeschöpft - was er noch nicht ist - und meine Beschwerde läge beim EGMR.

Hättest du nicht verloren, hätte dir die Gegenseite die Kosten refundieren müssen.

Es gibt auch Verfahrenskosten, die nicht durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt sind, und die jede Partei zunächst selber trägt, z.B. Steuerberatungskosten. Die müssen zivilrechtlich (Amtshaftungsklage) eingeklagt werden, wenn die Kosten durch schuldhaft rechtswidriges Verhalten der Gegenpartei entstanden sind.
 
ad #1101 . Bei deinen Argumenten stehen mir einfach die Haare zu Berge. Ich steige, wie die meisten anderen es ja schon längst getan haben, aus.
 
...und nach den SW, die dann ohne Gewerbeberechtigung - und somit an Finanz und SVA in aller Ruhe legal in ihren Wohnungen vorbei arbeiten dürfen

Sorry, aber bevor mich das strahlen deines Heiligenscheins endgültig erblinden lässt und damit schreibunfähig macht, möcht ich noch schnell was los werden. Abg'sehen mal davon, das du heute ja sicher - so wie jeder andere Selbständige auch - jeden Job ordnungsgemäß in deiner Buchhaltung verbuchst. Was wäre gewesen, wenn's dich damals ned derklatscht hätten? Hättest dann auf die Sozi pfiffen, Selbstanzeige bei der Finanz g'macht, alles freiwillig nachzahlt und dich für die Zukunft Finanz- und SVA-technisch legalisiert ... ??? Alsdann ... ;)
 
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Da habe ich meine Theorie:
1.)
....
6.)...

Jössas... allein gegen die Mafia war ein Kinderspiel gegen Deine Gegner...
Cervantes lässt grüßen.

...Was wäre gewesen, wenn's dich damals ned derklatscht hätten? ...
... ??? Alsdann ... ;)

Dann wäre sie später Taxi gefahren. Wenn nur Angemeldete führen... eine Goldgrube.
 
Hmmm ich hab mir jetzt echt die Arbeit angetan und mir alles durchgelesen.... und würde gerne eines wissen:
Wenn Lycisca Erfolg hat mit ihrem prozess bringt dass allen Sexworkern Vorteile ... zumindest hab ich es so verstanden.
Daher wenn dem so ist, warum sind so viele von euch dagegen ?

was soll ein freispruch für eine hobby-nutte für den rest der SW bringen.............nix, rein gar nix...

Es gibt auch Verfahrenskosten, die nicht durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt sind, und die jede Partei zunächst selber trägt, z.B. Steuerberatungskosten. Die müssen zivilrechtlich (Amtshaftungsklage) eingeklagt werden, wenn die Kosten durch schuldhaft rechtswidriges Verhalten der Gegenpartei entstanden sind.

also wenn dieser blödsinn von einer rechtschutzversicherung gedeckt ist, dann kündige ich meine, das will ich nicht finanzieren.

ad #1101 . Bei deinen Argumenten stehen mir einfach die Haare zu Berge. Ich steige, wie die meisten anderen es ja schon längst getan haben, aus.

gute idee....:daumen:
 
@Tom040: Der Krug geht so lange zum Brunne/n, bis er bricht.
Meine Motivation für die Illegalität war wohl diegleiche, wie für Lycisca - Angst vor dem Getuschel der Leute. St. Pölten ist ein Nest. Viele bei, der für mich zuständigen
BH und Polizei kannten meine reale Identität und ich befürchte Missbrauch des Datenschutzes.
Dabei ging es mir allerdings weniger um mich, sonder um die Verantwortung meinen Kindern gegenüber. Die waren zu Beginn meiner Tätigkeit 4 und 6 Jahre alt. Ich wollte vermeiden, dass sie in weiterer Folge in der VS als "Hurenkinder" stigmatisiert werden. Vater erst durch Suizid
verloren, wären sie psychisch wohl vor die Hunde gegangen, wenn sie gegen etwas ankämpfen hätten müssen, von dem sie nicht einmal wussten, dass es den Tatsachen entspricht. Sie waren damals eindeutig zu jung, um ihnen die Wahrheit um meinen neuen Job zu erzählen.
Ein weiterer Grund für die Geheimhaltung war auch, dass bis vor 3 Jahren die Prost. in St. Pölten einfach verboten war. Keine einzige SW war registriert...Puffs waren Nachtklubs, in denen einfach nur getanzt wurde.
Deckel hätte nicht einmal etwas genützt.


Und zu guter Letzt war es für mich - im Gegensatz zu Lycisca - ein Kampf gegen den wirtschaftlichen Ruin. Ich war zuletzt Hausfrau und Mutter. Nach dem Tod meines Mannes waren plötzlich alle finanziellen eingefroren. Mit Notstandshilfe allein kann man kein Haus und keine Kinder erhalten...und zu Beginn waren die Umsätze auch noch nicht so berauschend, als dass ich auf die AMS-Stütze verzichten hätte können.
Ja, wir wurden beide erwischt. Doch jede hat einen eigenen Zugang zu ihrer Schuld und zur Sühne.
Soviel zu meinem " strahlenden Heiligenschein", lieber Tom. ;) Meiner mag dich blenden...verblenden jedoch sicher nicht :mrgreen:
 
was soll ein freispruch für eine hobby-nutte für den rest der SW bringen

Doch jede hat einen eigenen Zugang zu ihrer Schuld und zur Sühne.

Da möchte ich schon betonen, dass ich in keiner Weise rechtswidrig gehandelt habe, es daher auch nicht um einen "Freispruch" oder "Schuld und Sühne" für mich geht, sondern um die Feststellungen

1.) ob die Behörde durch die Ermittlungen meine verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte verletzt hat (Unabhängiger Verwaltungssenat),
2.) ob die Beamten dabei zumindest fahrlässig gehandelt haben und mir Schaden zugefügt haben, für den ich zivilrechtliche Ersatzansprüche gegen den Bund habe (Amtshaftungsgericht),
3.) ob die Beamten darüber hinaus mit dem Vorsatz zur Schädigung gehandelt haben und daher wegen Amtsmissbrauch strafrechtlich verfolgt werden müssen (Staatsanwaltschaft).

Bereits eine Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeihandelns (Punkt 1 oben) nützt allen Frauen, weil dann die Polizei in Hinkunft nicht ihr privates Sexualleben ausspioniert. Punkt 2 nützt nur mir, um die Verfahrenskosten einzubringen, die nicht ersetzt werden (ich habe nämlich das Recht, für meine Anwälte mehr auszugeben, als allenfalls pauschal ersetzt wird - und die schuldige Partei die Pflicht, mir diese Kosten zu ersetzen). Punkt 3 ergibt sich von Amts wegen, sobald Verfahren zu Punkt 1 oder 2 laufen; ein Nutzen ergibt sich durch die Aufklärung des für Punkt 1 relevanten Sachverhalts - ob darüber hinaus ein Nutzen besteht, wird von Fall zu Fall zu überprüfen sein.

PS zur Notstandshilfe von @badmanu: Hätte sie statt Sex anzubieten, Nachhilfeunterricht gegeben, wäre keine verdeckt ermittelnde Sittenpolizei bei ihr aufgetaucht und sie könnte bis heute ungestört Notstandshilfe beziehen ... es hat nämlich noch nie verdeckte Ermittlungen gegen Nachhilfelehrer gegeben. Insofern sind die Argumente, dass es aufgrund meines Verfahrens Folgewirkungen für verschiedenste Berufsgruppen gäben könnte, nur theoretisch.
 
ich sag nix, ich wunder mich nur...

@badmanu
ich bin voll und ganz bei dir
es liegt genau in der unterschiedlichen wahrnehmung
du weißt, daß du etwas illegales gemacht hast, aus verständlichen gründen, und du stehst dazu. das ist absolut ok. wenn ich zu schnell auto fahre, dann ist mir das auch bewußt, werd ich erwischt, wird das geklärt...
und dann ist die sache gegessen.
aber dieses menschenrechtsgejammere ist unerträglich...
eine vergewaltigung der menschenrechte in meinen augen.
ihr gehören die verfahrenskosten aufgebrummt, daß die nächsten 2 monate dafür anschaffen gehen muß
 
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ich sag nix, ich wunder mich nur...

@badmanu
ich bin voll und ganz bei dir
es liegt genau in der unterschiedlichen wahrnehmung
du weißt, daß du etwas illegales gemacht hast, aus verständlichen gründen, und du stehst dazu. das ist absolut ok. wenn ich zu schnell auto fahre, dann ist mir das auch bewußt, werd ich erwischt, wird das geklärt...
und dann ist die sache gegessen.
aber dieses menschenrechtsgejammere ist unerträglich...
eine vergewaltigung der menschenrechte in meinen augen.
ihr gehören die verfahrenskosten aufgebrummt, daß die nächsten 2 monate dafür anschaffen gehen muß

aber geh, SIE hat doch nichts illegales gemacht, sie hat ja nur geld verlangt um sich einen besonderen KICK zu verschaffen (schreibt sie halt......)

ich möchte nur wissen, wie der durchnittliche (dumme, inkompetente, nicht geschulte) polizist den unterschied erkennen soll, ob eine geld nimmt, weil sie damit ihren lebensunterhalt besteitet, oder ob eine geld nimmt, weil sie den KICK braucht.

ich mach dann eine auto-reparatur-werkstätte auf und nehm geld, weil ich den KICK brauche, ich könnte die fahrzeuge ja auch gratis reparieren, aber es geht mir um den KICK.......
 
Es ist einige Zeit vergangen, seit ich erklärt habe, warum U-Haft eine Menschenrechtsverletzung nach Art 3 EMRK (Folter etc) sein kann ... eigentlich hätte jeder Interessierte leicht (HUDOC) überprüfen können, dass meine Ausführungen korrekt sind. Nachdem bald Weihnachten ist, schenke ich @siddharta das Ergebnis einer solchen Internetrecherche:

Im Fall Kucheruk gg Ukraine vom 06.09.2007 wurde die inadäquate medizinische Behandlung eines Untersuchungsgefangenen (er litt an Schizophrenie) als unmenschliche und erniedrigende Behandlung qualifiziert:

Holds that there has been a violation of Article 3 of the Convention in respect of the lack of adequate medical treatment and assistance​

Dazu hat der EGMR weitere Urteile zitiert: Hurtado gg Schweiz vom 28.01.1994, Aerts gg Belgien vom 30.07.1998, Ilhan gg Türkei, Sarban gg Moldavien. Weiter wurde im zitierten Fall Art 3 EMRK auch in anderen Aspekten verletzt, und auch Art 5 EMRK.

Da viele ihren Urlaub im Süden verbringen: Im Fall Mathew gg Niederlande vom 29.09.2005 wurde Niederlande verurteilt, weil die Bedingungen der Untersuchungshaft in einem karibischen Gefängnis unmenschliche Behandlung von Mathew darstellten.

Holds that there has been a violation of Article 3 of the Convention in that the applicant was kept in solitary confinement for an excessive and unnecessarily protracted period, that he was kept for at least seven months in a cell that failed to offer adequate protection against the elements, and that he was kept in a location from which he could not gain access to outdoor exercise and fresh air without unnecessary physical suffering​

du vergleichst einen fall, wo ein schizophrener in ein ukrainisches gefängnis eingeliefert wurde und offenbar medizinisch nicht so behandelt wurde, wie er hätte sollen mit dem fall elsner?? und erwähnst dann noch einen fall, so ein gefangener in einem karibischen gefängnis festgehalten wurde?? also so langsam muss ich vermuten, dass du gar keine tassen mehr im schrank hast
 
Da möchte ich schon betonen, dass ich in keiner Weise rechtswidrig gehandelt habe, es daher auch nicht um einen "Freispruch" oder "Schuld und Sühne" für mich geht, sondern um die Feststellungen

1.) ob die Behörde durch die Ermittlungen meine verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte verletzt hat (Unabhängiger Verwaltungssenat),
2.) ob die Beamten dabei zumindest fahrlässig gehandelt haben und mir Schaden zugefügt haben, für den ich zivilrechtliche Ersatzansprüche gegen den Bund habe (Amtshaftungsgericht),
3.) ob die Beamten darüber hinaus mit dem Vorsatz zur Schädigung gehandelt haben und daher wegen Amtsmissbrauch strafrechtlich verfolgt werden müssen (Staatsanwaltschaft).

Bereits eine Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeihandelns (Punkt 1 oben) nützt allen Frauen, weil dann die Polizei in Hinkunft nicht ihr privates Sexualleben ausspioniert. Punkt 2 nützt nur mir, um die Verfahrenskosten einzubringen, die nicht ersetzt werden (ich habe nämlich das Recht, für meine Anwälte mehr auszugeben, als allenfalls pauschal ersetzt wird - und die schuldige Partei die Pflicht, mir diese Kosten zu ersetzen). Punkt 3 ergibt sich von Amts wegen, sobald Verfahren zu Punkt 1 oder 2 laufen; ein Nutzen ergibt sich durch die Aufklärung des für Punkt 1 relevanten Sachverhalts - ob darüber hinaus ein Nutzen besteht, wird von Fall zu Fall zu überprüfen sein.

PS zur Notstandshilfe von @badmanu: Hätte sie statt Sex anzubieten, Nachhilfeunterricht gegeben, wäre keine verdeckt ermittelnde Sittenpolizei bei ihr aufgetaucht und sie könnte bis heute ungestört Notstandshilfe beziehen ... es hat nämlich noch nie verdeckte Ermittlungen gegen Nachhilfelehrer gegeben. Insofern sind die Argumente, dass es aufgrund meines Verfahrens Folgewirkungen für verschiedenste Berufsgruppen gäben könnte, nur theoretisch.

natürlich wäre keine SITTENPOLIZEI gekommen, um zu überprüfen ob sie "heimlich" nachhilfeunterricht gibt, weil die sitte dafür nicht zuständig ist. dass aber jemand, der privat ein gewisses maß an geld verdient und nebenbei sozialhilfe kassiert unter umständen auch mal dabei erwischt wird, würde ich jetzt nicht ausschließen. ob das dann nachhilfe geben oder auf dem bau pfuschen ist...
 
ich mach dann eine auto-reparatur-werkstätte auf und nehm geld, weil ich den KICK brauche, ich könnte die fahrzeuge ja auch gratis reparieren, aber es geht mir um den KICK.......

im gegensatz zur nutte, musst, wennst a autowerkstätte aufmachst, mechanikermeister sein, umgehen könntest mit einer GmbH, da brauchst einen gewerberechtlichen GF...:lol:
wennst dann viel geld verdient und versteuert hast, gehst zu einer hobbynutte...dort holst dir den kick....wobei das geld zumindest einmal schon versteuert wurde:haha:
 
Da habe ich meine Theorie:

1.) Da sind sicher einige Poster aus dem Bereich der Sittenpolizei, die den ganzen Tag im Internet surfen und sich an Sexinseraten aufgeilen, von denen sie dann einige Frauen "besuchen".

dünnes eis, gell ! oder § 297 StGB. :cool:

achso sorry, ist ja alles eh nur theorie ... ;)
 
du vergleichst einen fall [...] also so langsam muss ich vermuten, dass du gar keine tassen mehr im schrank hast

Hättest du die zitierten Fälle nachgeschlagen, dann hättest du im Fall Sarban gg Moldavien vom 04.10.2005 durchaus eine Ähnlichkeit zum Fall Elsner erkennen können: Sarban hat sich über seinen allgemein schlechten Gesundheitszustand beklagt, der auch im Gefängniskrankenhaus nicht adäquat behandelt wurde - Verletzung von Art 3 EMRK wegen erniedrigender Behandlung.

@Nedul: Die Tasse aus dem 2. Bild, 2. Reihe ganz rechts ... ist das die Erotikforumstasse :)
 

Wen setze ich denn konkret "der Gefahr einer behördlichen Verfolgung" aus, wenn vermute, dass "einige Poster aus dem Bereich der Sittenpolizei" sich in beschriebener Weise verhalten? Du kannst auch davon ausgehen, dass ich auch im Anlassfall die Beamten in keinem Schriftsatz beschuldigt habe, sich alleine deshalb rechtswidrig verhalten zu haben, um sich aufzugeilen. Auch wenn eine solche Vermutung durchaus plausibel klingt ... das hätten mir meine Anwälte gar nicht durchgehen lassen!
 
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