Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Warten wir ab, ob der Lack abgeht. :)

Der Lack der Hehren , den sie sich auftrug, ist, imho, ab.

Soll sie ruhig ihr Recht bekommen, ich hab nichts dagegen. Aber ich werde mich nich damit anfreunden, dass sexuelle Freiheit jede Handlung, bzw. jeden Sch...., rechtfertigt. Besonders nicht, wenn es von jenen kommt, die vorher so "großartig" waren.
Soll sie ihr Recht bekommen und das Verfahren ein Musterprozess werden. Wenn sie dann vielleicht ihre Dienste nicht mehr so offen jedem anbietet, dass man, bei Nichtanmeldung, auf illegale Prostitution schließen kann, sondern es im Rahmen der "Privatnutzung" bleibt...
 
is doch alles vergebene liebesmühe wenn sie behauptet
dass sie entscheidet ob sie ihre einnahmen versteuern muss oder nicht,
da sie ja unter der grenze ist und deswegen braucht sie auch erst gar keine meldung erstatten.

und so weiter und so fort ... abgesehen davon dass niemand weiss was überhaupt passiert ist .
 
Weißt, durch's reden kommen die Leut zusammen

ganz genau so isses.:daumen:

mannomann kennen dich viele leitln, die du auch, sagen wir mal, angesudert hast.

2(!!) x erwischt worden, gelöhnt, aus der wohnung gflogen etc etc................

und jez laut schreien und wehklagen.:shock::roll:

da gibts einiges das verschwiegen wurde....:roll:

und einen teil hat eh auch scho die manu erläutert.
 
Alternative: Sie [@Lycisca] will den Fall hier nicht diskutieren sondern eventuelle Betroffene von ihrem Vorgehen informieren, eventuell noch Argumente für MitleserInnen einbringen, die sich ähnlichen Situationen ausgesetzt fühlen.
Sie ist bereits fundiert informiert, von Profis beraten

So ist es ... und wenn ich von MitleserInnen in ähnlichen Situationen Informationen über ihre Fälle erhalte (Post #1), dann umso besser. Umgekehrt helfe ich gerne anderen Betroffenen mit meinem erworbenen Wissen, sich gegen Polizeiübergriffe zu wehren ... natürlich unter Beiziehung eines Anwalts, da jeder Fall individuelle Besonderheiten hat, die berücksichtigt werden müssen.

der knackpunkt dabei ist, ob du ein entgelt verlangst......oder halt nicht, das unterscheidet das hobby laut definition vom gewerbe.

Nein, der Knackpunkt ist, ob eine widerrechtliche gewerbliche Tätigkeit in der eigenen Wohnung das Eindringen des Staates in die Privatsphäre rechtfertigt

Da auch gelegentlicher Sex gegen Entgelt kein Gewerbe ist, ist der Knackpunkt in diesem Thread genauer: Rechtfertigt der bloße Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung das Eindringen des Staates in die Privatsphäre? Inzwischen glauben das nicht einmal mehr die des Amtsmissbrauchs beschuldigten Polizisten.

will sie tun und lassen können was sie will

ich werde mich nich damit anfreunden, dass sexuelle Freiheit jede Handlung, bzw. jeden Sch...., rechtfertigt.

Darum geht es mir in diesem Thread nicht: Selbstverständlich hat der Staat das Recht, in eine Wohnung einzudringen, um Verbrechen abzuwehren (darunter selbstverständlich auch sexuelle Ausbeutung). Zum Einschreiten muss aber ein triftiger Grund vorliegen und nicht ein vager Verdacht von der Sorte, "da könnte man illegale Prostitution vermuten, und wo Prostitution ist, sind auch manchmal Zuhälter, also schreiten wir ein, weil kriminelle Zuhälter bekämpft werden sollen". (Allenfalls könnte sich ein Polizist im Strafverfahren so herausreden, dass er es nicht besser gewusst hat ... der Staat muss jedoch dafür sorgen, dass derartiges Polizeihandeln nicht vorkommt.)

Andererseits...erträgt sie mit stoischer Gelassenheit Anpöbelungen, Verarschungen, Beleidigungen. Erlaubt sich nicht die kleinste Retourkutsche, erlaubt sich nur in klitzekleinen Ansätzen Spitzfindigkeiten, ist duldsam und betet gebetsmühlenartig ihr Credo herunter

Schlechtes Benehmen richtet sich von selbst: Soviel also zu den Qualifikationen einer Hobbypsychologin. Die Hobbyjuristin mit self-defeating Argumenten oder die Hobbyjournalistin mit fehlerhafter Recherche waren auch nicht sehr überzeugend ... hoffentlich bist du besser im Hobby, das jetzt zur Profession geworden ist!

dafür laden sie sich lieber ein paar nutten ins kommisariat ein und ziehen ne line koks

Wenn das stimmen sollte, dann wären Ermittlungen der Drogenfahnder gegen die Polizei angebracht.
 
Zuletzt bearbeitet:
der knackpunkt dabei ist, ob du ein entgelt verlangst......oder halt nicht, das unterscheidet das hobby laut definition vom gewerbe.

Ähäm - entschuldige, das stimmt so nicht. Der Unterschied liegt in der Erwerbsabsicht. Wenn du in einem Gewerbe (auf Dauer) mehr Ausgaben als Einnahmen hast, dann sagt dir die Finanz du betreibst dein Gewerbe/freien Beruf als Liebhaberei - obwohl du Geld verlangst. (vergl. Einkommensteuerichtlinien: Nicht steuerbar sind Einnahmen aus Liebhaberei. Die mit solchen Einnahmen zusammenhängenden Ausgaben oder Aufwendungen sind nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 nicht abzugsfähig.)
 
Das ist eben der springende Punkt: Ein Hobby ist per definitionem keine Gewerbeausübung ... und wenn die Behörde das nicht beachtet, kann sie Grundrechte verletzen - was in diesem Thread das Thema ist.

Liebste Lycisca,

da muss ich dir dahingehend widersprechen, dass die Finanz sehr wohl der Ansicht ist (war), dass ein Töpfer, der "hobbymäßig" (Eigendefinition des Töpfers) Tonwaren herstellt und auf Märkten verkauft (in Erwerbsabsicht), entgegen anderslautender Behauptung sehr wohl ein Gewerbe ausübt.

Nur wenn für das Hobby kein Entgelt verlangt wird, kann kein Gewerbe vorliegen - so sehe ich das zumindest.
 
Und meine Analyse wäre ganz kostenlos, denn würde ich Geld dafür verlangen, müsste ich es der Finanz melden. Und DIESE entscheidet dann, ob es sich um ein Hobby=Liebhaberei oder nicht doch um ein Gewerbe handelt

Es gibt eine Freigrenze für Arbeitnehmer bis zu der es der Finanz nicht einmal gemeldet werden muss.

Die Finanz entscheidet auch nicht ob Gewerbe oder nicht (das macht i. d. R. die BH), sondern ob du die damit zusammenhängenden Ausgaben und Aufwendungen absetzen kannst (was bei Liebhaberei nicht geht). Wenn du nämlich mehr Ausgaben als Einnahmen hast und den Vorsteuerabzug beanspruchst, dann bekommst du nämlich Geld vom Staat zurück (die Vorsteuer) und das mag die Finanz natürlich gar nicht.

Ein Indiz dafür (das die Finanz nicht über das Gewerbe entscheidet) ist die Tatsache, dass selbst wenn die Finanz sagt, es wäre Liebhaberei, die SVA ihre Einnahmen fordert, solange ein Gewerbeschein aufrecht ist.

Ich würde aber, falls du es mir unbedingt aufdrängen wolltest, schon Geld annehmen - aber max.soviel, dass die Finanz auf keinen Fall auf die Idee käme, dass es sich um etwas anderes, als um Liebhaberei handeln könnte.

Genau, siehe Freibetrag. Blöd nur, dass wenn du kein Arbeitnehmer bist und du mehr Einnahmen als Ausgaben hast, die Finanz dich nicht als Liebhaberei einstuft. Warum auch. Die fragt höchstens wovon du deinen Lebensunterhalt bestreitest und unterstellt dir bei fehlendem Nachweis mitunter, dass du unversteuerte Einnahmen hast.
 
Nein, der Knackpunkt ist, ob eine widerrechtliche gewerbliche Tätigkeit in der eigenen Wohnung das Eindringen des Staates in die Privatsphäre rechtfertigt.
Dass eine Ausübung eines Gewerbes ohne Anmeldung und unter Hinterziehung von Steuer- und Sozialabgaben rechtswidrig ist, liegt auf der Hand. Es bleibt aber abzuwägen, welche Maßnahmen des Staates das Verhältnismäßigkeitsgebot nicht überschreiten.

Es ist eben so, dass der Staat stärker an die Gesetze gebunden ist als die Einzelperson. Das ist das systemimmanente Ungleichgewicht. Dieses zu eliminieren würde den Staat gleichzeitig gegenüber Unschuldigen in eine gefährlich mächtige Position bringen, weshalb eben diese Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.
Solange die Hobbyprostituiere, Hobbyastrologin, Kartenlegerin oder Hobbypsychologin den Staat nicht gefährdet ist der Handlungsspielraum eingeschränkt.

Was ist in dem Fall das Eindringen in die Privatsphäre? Ganz harmlose Frage, keine Provokation! Ich gehe mal von Hausdurchsuchung aus - richtig?

Wie soll die Finanz und/oder die Gewerbebehörde eine fahrlässige Abgabenhinterziehung oder eine unrechtmäßige Gewerbeausübung nebst anderen Vergehen nachweisen, wenn nicht durch die Durchsuchung einer Privatwohnung oder einen Agent provocateur?

Ist es richtig, dass die Prostitution erst dann erwiesen ist, wenn Geld den Besitzer gewechselt hat? Und ich denke, dass das zunächst nachgewiesen werden muss.

Wie könnte dies im Sinne der Verhältnismäßigkeit geschehen?
 
:hmm: Ist das jetzt eine Theorie ... oder das Resüme aus zwei von dir geplanten Erfahrungsberichten? :roll:
Soll er Dich "testen"?

Dass es Dir in Deinem Thread nur um Deinen Kampf geht ist verständlich und nachvollziehbar. Anderen geht es auch um die Umstände... Tja, shit happens.

Tyrolius, Du schreibst von einem Gewerbe bei Deinen Ausführungen, das geht doch von einer Anmeldung aus. Sie war/ist bei ihrer hobbymäßigen Prostituierung nicht angemeldet.
 
Was ist in dem Fall das Eindringen in die Privatsphäre? Ganz harmlose Frage, keine Provokation! Ich gehe mal von Hausdurchsuchung aus - richtig?

Eine Hausdurchsuchung ohne Gefahr in Verzug und ohne richterliche Anordnung wäre bereits eine ziemlich massive Grundrechtsverletzung. Um in Art 8 EMRK einzugreifen, reicht bereits das Betreten der Wohnung der beobachteten Person durch einen verdeckten Ermittler. Wenn die Ermittlung dann nicht einmal rechtlich zulässig ist, liegt klarerweise eine Verletzung von Art 8 EMRK vor.

Wie soll die Finanz und/oder die Gewerbebehörde eine fahrlässige Abgabenhinterziehung oder eine unrechtmäßige Gewerbeausübung nebst anderen Vergehen nachweisen, wenn nicht durch die Durchsuchung einer Privatwohnung oder einen Agent provocateur?

Wenn jetzt schon die Finanz- und Gewerbebehörden in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten verdeckt zu ermitteln beginnen, können wir das Legalitätsprinzip (Art 18 B-VG) gleich abschaffen: Diese Behörden haben nicht die Befugnis zu verdeckten Ermittlungen und können daher solche Ermittlungen auch nicht bei der Polizei "bestellen".
 
Was ist in dem Fall das Eindringen in die Privatsphäre? Ganz harmlose Frage, keine Provokation! Ich gehe mal von Hausdurchsuchung aus - richtig?

Jeder Eingriff nach Art.8 EMRK. Eine Hausdurchsuchung ohne Gefahr im Verzug und ohne richterliche Ermächtigung ebenso wie eine verdeckte Ermittlung ohne rechtliche Deckung.

Wie soll die Finanz und/oder die Gewerbebehörde eine fahrlässige Abgabenhinterziehung oder eine unrechtmäßige Gewerbeausübung nebst anderen Vergehen nachweisen, wenn nicht durch die Durchsuchung einer Privatwohnung oder einen Agent provocateur?

Gar nicht, sie muss sich auf die Einkommensangaben der Bürgerin verlassen. Wir leben ja eben (noch) nicht in einem Polizei- oder Überwachungsstaat. Und wir wollen das ja auch nicht, oder?
Im Fall eines gerechtfertigten Verdachts (unerklärbar teurer Lebenswandel, Zeugenaussagen, ...) stehen entsprechende Mittel des Justizapparats zur Verfügung. Der Willkür von Polizisten ist dieser Bereich aber nicht unterworfen.
 
alles schön und gut - rein theorietisch . es geht hier um keinen konkreten fall !

mir kommt das so vor als ob hier ein privatkrieg auf europäischer ebene gefochten werden soll .

aber was wenn der verdacht berechtigt war - was dann ?
'verdeckter ermittler' klingt auch schwer nach krimi .
 
aber was wenn der verdacht berechtigt war - was dann ?
'verdeckter ermittler' klingt auch schwer nach krimi .

Wenn der Verdacht berechtigt war und verdeckte Ermittler systematisch ohne Rechtsgrundlage Frauen ausspionieren, dann haben wir einen handfesten Justizskandal, bei dem Köpfe rollen müssen. Denn dann wurde eines unserer fundamentalen Prinzipien, das Legalitätsprinzip, von der Exekutive ausgehebelt und sie bewegt sich nicht im Verfassungsraum.

Wenn der Verdacht berechtigt war und sie hat als Hobbyprostituierte ein paar tausend Euro an Finanz- und Sozialsystemabgaben hinterzogen... Hmmm. Du hast Recht, um derartiges zu verhindern sollten wir tatsächlich ein totalitäres Polizeiregime einführen. Das kann nicht angehen, dass neben Wirtschaftsmagnaten, Putzfrauen und Baugewerblern auch noch Prostituierte Steuern hinterziehen. :shock:

Edit: zur Verdeutlichung: es handelt sich dann schlicht um Schwarzarbeit. Nicht mehr.
 
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Ist das nicht schon der Wiederspruch in sich? Nur so…

Erklär mir bitte, zwischen welchen der Worte wo der Widerspruch ist. Ich sehe ihn nicht ganz.

Meine Gedanken:
Sie war es, laut eigenen Angaben, hobbymäßig, also nicht angemeldet. Somit kann sie kein aufrechtes Gewerbe diesbezüglich betrieben haben und damit nicht unter die gewerbliche Liebhaberei laut Tyrolius fallen.

Oder zielst Du auf die Prostitutierung ab?
 
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