Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

dünnes eis, gell ! oder § 297 StGB. :cool:

achso sorry, ist ja alles eh nur theorie ... ;)

Nachfolgende §§ treffen es wahrscheinlich besser.;)


§ 116 StGB Öffentliche Beleidigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, des Bundesheeres oder einer Behörde
Handlungen nach dem § 111 oder dem § 115 sind auch strafbar, wenn sie gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet sind und öffentlich begangen werden. Die Bestimmungen der §§ 111 Abs. 3, 112 und 114 gelten auch für solche strafbare Handlungen.


§ 117 StGB Berechtigung zur Anklage
(1) Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen. Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten, gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet sind. Zur Verfolgung ist die Ermächtigung der beleidigten Person, des beleidigten Vertretungskörpers oder der beleidigten Behörde, zur Verfolgung wegen einer Beleidigung des Bundesheeres oder einer selbständigen Abteilung des Bundesheeres die Ermächtigung des Bundesministers für Landesverteidigung einzuholen.
(2) Wird eine strafbare Handlung gegen die Ehre wider einen Beamten oder wider einen Seelsorger einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft während der Ausübung seines Amtes oder Dienstes begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des Verletzten und der diesem vorgesetzten Stelle innerhalb der sonst dem Verletzten für das Verlangen nach Verfolgung offenstehenden Frist zu verfolgen. Das gleiche gilt, wenn eine solche Handlung gegen eine der genannten Personen in Beziehung auf eine ihrer Berufshandlungen in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begangen wird, daß sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird.
(3) Der Täter ist wegen einer im § 115 mit Strafe bedrohten Handlung mit Ermächtigung des Verletzten von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen, wenn sich die Tat gegen den Verletzten wegen seiner Zugehörigkeit zu einer der im § 283 Abs. 1 bezeichneten Gruppen richtet und entweder in einer Mißhandlung oder Bedrohung mit einer Mißhandlung oder in einer die Menschenwürde verletzenden Beschimpfung oder Verspottung besteht.
(4) In den Fällen der Abs. 2 und 3 ist der Verletzte jederzeit berechtigt, sich der Anklage anzuschließen. Verfolgt die Staatsanwaltschaft eine solche strafbare Handlung nicht oder tritt er von der Verfolgung zurück, so ist der Verletzte selbst zur Anklage berechtigt.
(5) (aufgehoben durch BGBl. I Nr. 98/2009)



Tatopfer



Beleidigt werden kann jeder lebende Mensch, aber auch Personenmehrheiten, die eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Funktion erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können wie juristische Personen, eine GmbH, AG, Gewerkschaften und Vereine. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt zu prüfen, ob nicht mehrere Menschen unter einer Sammelbezeichnung beleidigt wurden. Z. B. eine bestimmte Familie oder alle Polizeibeamten bei der Polizei, wobei eine Beleidigung unter einer Sammelbezeichnung nur bei einem abgegrenzten, überschaubaren Personenkreis denkbar ist.
 
hier ist dein geschreibsel eine theorie[...] und hier vermutest du nur[...]aber hier bist dir sicher

Wenn du schon so pingelig bist, solltest du zuerst den Sprachgebrauch nachsehen: "Da sind sicher ..." hat die Bedeutung von "sicherlich" und dies hat unter anderem die Bedeutung von "vermutlich", also konsistent zur Einleitung, dass die Aussage eine Theorie ist - aber (mangels Kenntnis der wahren Identität der Poster) keine Tatsachenbehauptung.

Nachfolgende §§ treffen es wahrscheinlich besser [...] wobei eine Beleidigung unter einer Sammelbezeichnung nur bei einem abgegrenzten, überschaubaren Personenkreis denkbar ist.

Da hat eine "Hobbyjuristin" (einige Posts früher noch "Hobbyjournalistin") in Bezug auf § 115 StGB gleich ihr eigenes Argument gekillt: "Sittenpolizist" ist jeder Beamte, der im Bereich der Sittenpolizei tätig wird - also mehrere hundert Beamte aus unterschiedlichen Behörden, die so tätig geworden sind. Eine Beleidigung "der Sittenpolizei" trifft demnach einen nicht überschaubaren (und stark fluktuierenden) Personenkreis.

Ich sehe auch nicht, welche Aussage beleidigend oder verächtlich machend sein soll: Gerade um zu vermeiden, Stimmung gegen "die Polizei" zu machen, habe ich meine Vermutung auf einzelne Beamte eingeschränkt - also nicht einmal "die Sittenpolizei" schlechthin angesprochen.

Dazu ist noch festzustellen, dass das beschriebene Verhalten erwiesen ist: Inserate wurden durchsucht und Frauen wurden daraufhin "kontaktiert". Dass Sittenpolizisten wegen solcher verdeckter Ermittlungen rechtswidrig gehandelt haben, ist im Rechtsinformationssystem nachzulesen. Dass sich einzelne Beamte aufgegeilt haben, ist eine lebensnahe Vermutung - passend in einem Erotikforum. Dass jemand beim Lesen von Sexinseraten geil wird, ist nicht anrüchig und auch nicht rechtswidrig, sondernd Zweck der Inserate.
 
Zuletzt bearbeitet:
im gegensatz zur nutte, musst, wennst a autowerkstätte aufmachst, mechanikermeister sein, umgehen könntest mit einer GmbH, da brauchst einen gewerberechtlichen GF...:lol:
wennst dann viel geld verdient und versteuert hast, gehst zu einer hobbynutte...dort holst dir den kick....wobei das geld zumindest einmal schon versteuert wurde:haha:

man kann natürlich JEDES beispiel mißverstehen, gell.......;)

es ist halt so in österreich, daß man, wenn man das gewerbe einer prostituierten ausüben will, sei es professionell oder als "hobby" einige vorraussetzungen erfüllen MUSS.

einer davon ist, sich registrieren zu lassen und zu einer periodischen untersuchung zu erscheinen. ob das sinnvoll ist oder nicht, will ich nicht beurteilen, es ist aber gesetz.

also verstößt man, wenn man ohne deckel arbeitet, gegen ein gesetz, da kann man versuchen, die manschenrechte in alle richtungen zu biegen, der gesetzesverstoß bleibt bestehen.

ich kann äääh darf ja auch nicht ein fahrverbot negieren, nur weil ich der meinung bin, es widerspricht den grundrechten...........a la "freie fahrt für freie bürger"
 
das gewerbe einer prostituierten ausüben will, sei es professionell oder als "hobby"

Das ist eben der springende Punkt: Ein Hobby ist per definitionem keine Gewerbeausübung ... und wenn die Behörde das nicht beachtet, kann sie Grundrechte verletzen - was in diesem Thread das Thema ist.
 
....ich wollte zwar aus der direkten Diskussion mit dir aussteigen, aber irgendwie amüsierst du mich.:mrgreen:

Also, die HOBBYjournalistin stammt von dir. Dass ich die Bezeichnung EX-Journalistin bevorzugen würde, da ich sowohl als freie Mitarbeitern sämtliche Abgaben entrichtet habe und später als Redakteurin diese von meinem Brötchengeber bezahlt wurden, habe ich schon mal versucht, dir zu erklären.

Hobbyjuristin - na, wenn man davon ausgeht, dass Journalisten auch über div. Gerichtsverhandlungen zu berichten haben und sich im Paragrafendschungel deshalb eine Nuance besser zurechtfinden, als der Normalbürger......liegst schon wieder falsch.
:hmm: Die Hobbypsychologin könnte ich ev. gelten lassen, falls es dich interessieren würde, wie ich die Beziehung zwischen dir und deinem Partner sehe.

Und meine Analyse wäre ganz kostenlos, denn würde ich Geld dafür verlangen, müsste ich es der Finanz melden. Und DIESE entscheidet dann, ob es sich um ein Hobby=Liebhaberei oder nicht doch um ein Gewerbe handelt.

Ich würde aber, falls du es mir unbedingt aufdrängen wolltest, schon Geld annehmen - aber max.soviel, dass die Finanz auf keinen Fall auf die Idee käme, dass es sich um etwas anderes, als um Liebhaberei handeln könnte.
Ob die "echten" Psychologen dagegen Sturm laufen, interessiert mich dann einen feuchten Kehrricht...ich gehe ja nur meinem Hobby nach. Und da es mir Spaß macht, könnte ich ja eigentlich weiterhin mir Taschengeld dazuverdienen. Genug Beratungswillige finde ich sicher über das Internet. Und, wer sollte etwas dagegen haben, wenn ich nur in meinen 4 Wänden das Hobby ausübe? Verstehe nicht, warum das nicht erlaubt sein sollte? :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist eben der springende Punkt: Ein Hobby ist per definitionem keine Gewerbeausübung ... und wenn die Behörde das nicht beachtet, kann sie Grundrechte verletzen - was in diesem Thread das Thema ist.

der knackpunkt dabei ist, ob du ein entgelt verlangst......oder halt nicht, das unterscheidet das hobby laut definition vom gewerbe.
 
der knackpunkt dabei ist, ob du ein entgelt verlangst......oder halt nicht, das unterscheidet das hobby laut definition vom gewerbe.

.....:hmm: Also ich verlange ja auch kein Geld. Aber meine Hobbyfreunde lassen oft Mist auf dem Tisch liege, den ich erst-wenn ich wieder alleine bin-wegräume: Zigarettenschachtel, Kaugummi- und Zuckerlpapierl, und bedrucktes, buntes Papier. Oft sind es 2 orangefarbene Zettelchen, manchmal auch nur eines in grün.
Habe da eine eigene Dose, in der ich diese bunten Scheinchen aufbeware. Darf ich das, oder muss ich sie beim Fundbüro abliefern? :mrgreen:
 
der knackpunkt dabei ist, ob du ein entgelt verlangst......oder halt nicht, das unterscheidet das hobby laut definition vom gewerbe.

Das hab ich selber vor 1100 Beiträgen auch gesagt... was sich jetzt seitdem da getan hat, weiß ich nicht. Für mich ist es klar, wann Hobby, wann Gewerbe.
 
einer davon ist, sich registrieren zu lassen

ja..eh....aber des genügt nicht, bei deinem misslungenen beispiel..für eine autowerkstätte..:haha:
ich wollt nur nicht, dass du da leute auf die falsche spur bringst, dass man eine autowerkstätte einfach so aufsperren kann....das ist nicht gesetzeskonform...:winke:
 
Zuletzt bearbeitet:
vaflucht, ich hab schon meine garage ausgeräumt und wolltert...

Wenn du schon so pingelig bist, solltest du zuerst den Sprachgebrauch nachsehen: "Da sind sicher ..." hat die Bedeutung von "sicherlich" und dies hat unter anderem die Bedeutung von "vermutlich"
Und wenn du ja sagst, meinst nein
und bei hobby sprichst von gewerbe
und bei menschenrechten von verarschen

und das mit dem aufgeilen im forum kannst nur sicher meinen (also vermutlich), aber nicht ernst, im sinn von franz
weil dafür laden sie sich lieber ein paar nutten ins kommisariat ein und ziehen ne line koks, bringt deutlich mehr als paar schlechte fotos von überwuzelten amateurinnen anklicken
btw
erschreckend
wenn ich sagen würde, im nationalrat sitzen lauter trotteln, dann könnt ich wegen beamtenbeleidigung...
naja ich sag ja sowas nciht, und alle schon garnaicht, aber ein paar aus diesem forum, wenns eu beamte schimpfen, gilt das auch, und wenn ichs vernader, wie lang sitzens dafür ein???
 
also wenns darum geht ob das jetzt ein hobby ist oder nicht - dann bist du in der abteilung 'rat und hilfe' falsch !
 
.........
:hmm: und da bringt lycisca doch das eine oder andere argument und erntet nur anpöbeleien unverständnis trollereien verarschereien zt sogar beleidigungen und (leider nur sehr selten) auch argumente:hmm:[/CENTER]

....und diese Aussage ist es, die die Hobbypsychologin in mir stutzig macht.
Einerseits gibt sich Lycisca im RL sehr kämpferisch - geht keinen Deut von ihrer Meinung, ihrem "Rechtsverständnis" ab, legt sich mit Hinz und Kunz an und will von Pontius zu Pilatus rennen, um einen Freibrief für Geheimprostituierte zu erwirken, dass die entgeltliche Tätigkeit in Privatwohnungen als Hobby anerkannt, und nicht als illegale Gewerbtätigkeit geahndet wird. Für mich das Verhalten einer sehr dominanten Persönlichkeit.
Andererseits...erträgt sie mit stoischer Gelassenheit Anpöbelungen, Verarschungen, Beleidigungen. Erlaubt sich nicht die kleinste Retourkutsche, erlaubt sich nur in klitzekleinen Ansätzen Spitzfindigkeiten, ist duldsam und betet gebetsmühlenartig ihr Credo herunter...fast, wie wenn jemand mit der symbolischen Peitsche hinter ihr stehen würde. Für mich ein eher devotes Verhalten.
Schlagen 2 Seelen in ihrer Brust? Oder ist das "Hobby" doch kein so wirkliches und sie wurde in die Prost. durch ihren Partner gezwungen, der sich jetzt ev. verständlicherweise mit Händen und Füßen wehrt, einer" nicht ganz korrekten Handlungsweise" bezichtigt zu werden?
 
der knackpunkt dabei ist, ob du ein entgelt verlangst......oder halt nicht, das unterscheidet das hobby laut definition vom gewerbe.

Nein, der Knackpunkt ist, ob eine widerrechtliche gewerbliche Tätigkeit in der eigenen Wohnung das Eindringen des Staates in die Privatsphäre rechtfertigt.
Dass eine Ausübung eines Gewerbes ohne Anmeldung und unter Hinterziehung von Steuer- und Sozialabgaben rechtswidrig ist, liegt auf der Hand. Es bleibt aber abzuwägen, welche Maßnahmen des Staates das Verhältnismäßigkeitsgebot nicht überschreiten.

Es ist eben so, dass der Staat stärker an die Gesetze gebunden ist als die Einzelperson. Das ist das systemimmanente Ungleichgewicht. Dieses zu eliminieren würde den Staat gleichzeitig gegenüber Unschuldigen in eine gefährlich mächtige Position bringen, weshalb eben diese Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.
Solange die Hobbyprostituiere, Hobbyastrologin, Kartenlegerin oder Hobbypsychologin den Staat nicht gefährdet ist der Handlungsspielraum eingeschränkt.
 
....und diese Aussage ist es, die die Hobbypsychologin in mir stutzig macht.
Einerseits gibt sich Lycisca im RL sehr kämpferisch - geht keinen Deut von ihrer Meinung, ihrem "Rechtsverständnis" ab, legt sich mit Hinz und Kunz an und will von Pontius zu Pilatus rennen, um einen Freibrief für Geheimprostituierte zu erwirken, dass die entgeltliche Tätigkeit in Privatwohnungen als Hobby anerkannt, und nicht als illegale Gewerbtätigkeit geahndet wird. Für mich das Verhalten einer sehr dominanten Persönlichkeit.
Andererseits...erträgt sie mit stoischer Gelassenheit Anpöbelungen, Verarschungen, Beleidigungen. Erlaubt sich nicht die kleinste Retourkutsche, erlaubt sich nur in klitzekleinen Ansätzen Spitzfindigkeiten, ist duldsam und betet gebetsmühlenartig ihr Credo herunter...fast, wie wenn jemand mit der symbolischen Peitsche hinter ihr stehen würde.

Alternative: Sie will den Fall hier nicht diskutieren sondern eventuelle Betroffene von ihrem Vorgehen informieren, eventuell noch Argumente für MitleserInnen einbringen, die sich ähnlichen Situationen ausgesetzt fühlen.
Sie ist bereits fundiert informiert, von Profis beraten, mit denen sie sich austauscht und deren Qualifikation sie im RL besser einschätzen kann als das irgendwelche Wenigzeiler und lustige Avas in einem Forum erlauben. Sie führt den Rechtsstreit bereits. Sie wäre äußerst schlecht beraten, wenn sie sich durch ein paar Postings in einem weitgehend anonymen Forum von ihrem Vorhaben und ihrem Realisationsweg abbringen ließe. Daher verstehe ich die ewig sich wiederholenden Bekehrungsversuche nicht.
 
ich kann mich da an etwas anderes erinnern - soweit ich weiss will sie tun und lassen können was sie will .
es hat überhaupt niemanden zu interessieren was sie tut - so is ja nun wieder auch nicht .
 
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