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Gast
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U-Haft - das hat mit U-Bahn tsu tun?
Ja, ganz sicher.
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U-Haft - das hat mit U-Bahn tsu tun?
Hättest einfach die paar Euro Verwaltungsstrafe bezahlt, wäre alles gut gewesen. Aber, du scheinst Rache zu wollen. Hast Anzeige gegen die Beamten erstattet. [...] UNBEWIESENEN Anschuldigung, die Polizei hätte rechtswidrig gehandelt
ein Mann erschöpfend Auskunft über die zu erwartenden Dienstleistungen der Dame gegeben habe. Ergo war der Verdacht naheliegend, dass die Frau in privaten Räumlichkeiten ev. nicht ganz freiwillig der Prost. nachgegangen sein könnte.
ich habe auch bald einen Sekretärsklaven
diese wird allerdings sehr wohl mit Gewalt von ihrem Partner zur Prost. gezwungen. [...] sie erstattet keine Anzeige gegen ihn und ohne diese ist die Polizei machtlos.
Hier in Österreich versucht es auch so mancher von denen [gemeint war: Gratissex für Polizisten]. Anzeigen zwecklos, die Kollegen tun nichts, wollen es nicht glauben oder schützen ihn.
wenn badmanu hörensagen wiedergibt, dann kann das per se keine amtsgeheimnisverletzung sein
dass die uhaft gegen art. 3 der emrk verstoßen würde [...] ist lächerlich.
U-Haft wird aber einer ev. nachfolgenden Strafhaft angerechnet
@Lycisca...."da bringt eine *Hobbyjournalistin* einiges durcheinander .."
Warum "Hobbyjournalistin"? Wie kommst darauf, mich als solche zu bezeichnen?
Warum "Hobbyjournalistin"?
In Posting #1064 bezeichnet du, @badmanu, dich selbst als "eine Person, die viel nachfragt, auch viel erfährt [...] und meinen früheren Beruf habe ich nicht verlernt" ... und hier im EF veröffentlichst du unentgeltlich die Ergebnisse deiner Recherchen - also eine typische Hobbyjournalistentätigkeit.
Wie schon @gogolores festgestellt hat, ist eine ungerechtfertigte bzw. zu lange U-Haft eine Menschenrechtsverletzung (Art 5 EMRK). Die Anrechnung der Zeit auf eine Strafhaft rechtfertigt diese Freiheitsentziehung nicht. Darüber hinaus geht es konkret um Elsner , der möglicherweise haftunfähig ist ... es gäbe also nicht einmal etwas anzurechnen. Wenn weiters die U-Haft zu mangelhafter medizinischer Versorgung führt, die daran zu erkennen ist, dass sich der Gesundheitszustand von Elsner verschlechtert, dann wäre das nach EGMR Judikatur eine Verletzung von Art 3 EMRK durch unmenschliche Behandlung.
Ach,für mich wäre das eher die Tätigkeit einer Hobbydetektivin....und nicht einer Hobbyjournalistin.
Ach ja, schau dir noch mal deinen Fragenkatalog in deinem Eingangspost an.....viel privater geht's wirklich nicht mehr. Wer so naiv ist, diesen zu beantworten, wird für dich zum gläsernen Menschen. Du jedoch scheust dich sogar, deinen Wohnsitz einem bestimmten Bundesland zuordnen zu lassen.
dass es dir im konkreten Fall um die Menschenrechte der (von dir auf bis zu 50.000 geschätzen) Geheimprostiuierten (denn solange kein Geldfluss im Spiel ist, sind die Frauen der Behörde ja egal) in Österreich geht, die der Kripo ins Netz gingen, glaube ich dir keine Sekunde.
Du hättest wirklich statt.....Pssst!......Rechtsverdreherin, Pardon! Rechtsanwältin werden sollen....
Aber passt schon, ich hab dir meinen früheren Job ja mal per PN verraten
Ist es nicht so, dass Hobbyhuren nachgesagt wird, dass sie durch die Liebe zum Hobby in manchen Aspekten sogar noch besser als Profis sind?
Ohne jetzt irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten zu bemühen: U - Haft ist keine Strafe, trotzdem aber mit Freiheitsentzug verbunden. Das ist für den U - Häftling eine erhebliche Beeinträchtigung seiner Lebensqualität. wird U - Haft unnötig ausgedeht, dann sehe ich das aus meinem natürlichen Rechtsempfinden als Menschenrechtsverletzung an.
ja, keine frage, aber sicher nicht nach artikel 3, sondern wenn schon dann eine menschenrechtsverletzung nach artikel 5 (recht auf freiheit)
ja, keine frage, aber sicher nicht nach artikel 3 [gemeint ist unzulässige Untersuchungshaft], sondern wenn schon dann eine menschenrechtsverletzung nach artikel 5 (recht auf freiheit)
Die Uni-prof. werden aber ihr Salär als Höchstrichter sehr wohl versteuern. Denn sonst wären sie ja Hobbyrichter und nicht Uni-Prof., die ihr Hobby zum Beruf gemacht haben.Das muss schon lange her sein, aber langsam dämmert mir, welche Laus dir über die Leber gelaufen ist: Offenbar empfindest du "Hobbyjournalistin" als abwertend ...
....während ich davon ausgehe, dass Höchstrichtern - im Hauptberuf Uni-Professoren und daneben ab und zu Richter z.B. am VfGH - dennoch bezweifelt niemand deren Kompetenz.
...einer deiner Rechtsberater?????.... Hauptberuf Uni-Professoren und daneben ab und zu Richter z.B. am VfGH - dennoch bezweifelt niemand deren Kompetenz.
eine Hobbyjournalistin kann es mE gar nicht geben, da ein "Schreiberling" aus seiner Tätigkeit Geld lukriert
Gerichte arbeiten zwar langsam, aber nicht so langsam, dass dein Akt nach drei Jahren noch immer nicht erledigt wäre
Einkünfte aus der Prostitution nicht deswegen steuerfrei sein können, nur weil man behauptet, das sei jemandes Hobby. Das wäre nämlich eine eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes