Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Hättest einfach die paar Euro Verwaltungsstrafe bezahlt, wäre alles gut gewesen. Aber, du scheinst Rache zu wollen. Hast Anzeige gegen die Beamten erstattet. [...] UNBEWIESENEN Anschuldigung, die Polizei hätte rechtswidrig gehandelt

Da bringt eine "Hobbyjournalistin" einiges durcheinander:

1.) Wie ich im Thread schon festgestellt habe, wurde im Verwaltungsstrafverfahren und im Steuerverfahren festgestellt, dass der von den verdeckten Ermittlern erhobene Vorwurf der illegalen Prostitution unrichtig ist.

2.) Von meiner Seite spielt Rache keine Rolle: Nur solche Verfahrensschritte werden von meinen Anwälten gesetzt, wo dies zur Wahrung meiner Rechte opportun erscheint. Dabei werden wichtige Entscheidungen von mehreren Personen geprüft - für Emotionen ist kein Platz.

3.) Wie ich schon im Thread festgestellt habe, wurden die Beamten nicht von mir angezeigt, sondern von ihren eigenen Vorgesetzten. Ob ich das so ausgelöste Verfahren am Leben erhalte, richtet sich z.B. danach (siehe Posting #1057), ob mir das verfahrensrechtliche Vorteile für eine EGMR Beschwerde bringt.

4.) Im konkreten Anlassfall geben die Beamten selber rechtswidriges Handeln zu, bestreiten aber den Vorsatz zu Amtsmissbrauch. Der Thread handelt allerdings nicht vom konkreten Fall, sondern von einer in Posting #1 beschriebenen Vorgehensweise, einer verdeckten Ermittlung zur Auslotung von Wohnungsprostitution, die klar rechtswidrig ist (VwGH 2005/01/0039 vom 26.03.2007). Gesucht sind Frauen, die Opfer einer solchen Ermittlung wurden.

ein Mann erschöpfend Auskunft über die zu erwartenden Dienstleistungen der Dame gegeben habe. Ergo war der Verdacht naheliegend, dass die Frau in privaten Räumlichkeiten ev. nicht ganz freiwillig der Prost. nachgegangen sein könnte.

Dieses Argument widerlegt nicht die Rechtswidrigkeit der Ermittlung, sondern bezieht sich auf die strafrechtliche Verfolgung. Um wegen Amtsmissbrauch bestraft zu werden, müssen die Beschuldigten vorsätzlich einen Schaden durch rechtswidriges Amtshandeln herbeigeführt haben. Natürlich werden Beschuldigte vorbringen, dass sie aus anderen Gründen gehandelt haben - nämlich dem Motiv, ein vermeintliches Opfer zu befreien. Das Verhalten bleibt aber trotzdem rechtswidrig, weil der behauptete Verdacht nicht schlüssig ist, vgl. dazu:

ich habe auch bald einen Sekretärsklaven

Die folgenden beiden Postings zeigen, dass verdeckte Ermittlungen zur Aufklärung von Wohnungsprostitution für Verbrechensbekämpfung sinnlos und schädlich sind:

diese wird allerdings sehr wohl mit Gewalt von ihrem Partner zur Prost. gezwungen. [...] sie erstattet keine Anzeige gegen ihn und ohne diese ist die Polizei machtlos.

Hier in Österreich versucht es auch so mancher von denen [gemeint war: Gratissex für Polizisten]. Anzeigen zwecklos, die Kollegen tun nichts, wollen es nicht glauben oder schützen ihn.

Beide Postings zeigen ein strukturelles Problem der verdeckten Ermittlungen auf: Sie richten sich gegen die Frauen - und auch gegen die möglichen Opfer von Straftaten. Um die Straftaten zu verfolgen, muss aber die Frau mit der Polizei zusammen arbeiten. Klarerweise wird ein Opfer, das von der Polizei kriminalisiert wird, nicht mit der Polizei zusammen arbeiten, schon gar nicht, wenn ein Polizist die Situation für sexuelle Übergriffe nutzt. Bestraft werden kann solch ein Polizist für den Übergriff nicht - Aussage steht gegen Aussage.

Als PS noch Randnotizen zu @siddharta:

wenn badmanu hörensagen wiedergibt, dann kann das per se keine amtsgeheimnisverletzung sein

Die Verletzung des Amtsgeheimnisses werfe ich auch nicht @badmanu vor. Doch indem @badmanu diese Information verbreitet, liegt der Verdacht nahe, dass es ein Sicherheitsrisiko in Form eines Beamten gibt, der Informationen aus Akten nach außen verbreitet. Nicht @badmanu, sondern dieser Beamte hätte dann das Amtsgeheimnis verletzt.

dass die uhaft gegen art. 3 der emrk verstoßen würde [...] ist lächerlich.

U-Haft wird aber einer ev. nachfolgenden Strafhaft angerechnet

Wie schon @gogolores festgestellt hat, ist eine ungerechtfertigte bzw. zu lange U-Haft eine Menschenrechtsverletzung (Art 5 EMRK). Die Anrechnung der Zeit auf eine Strafhaft rechtfertigt diese Freiheitsentziehung nicht. Darüber hinaus geht es konkret um Elsner , der möglicherweise haftunfähig ist ... es gäbe also nicht einmal etwas anzurechnen. Wenn weiters die U-Haft zu mangelhafter medizinischer Versorgung führt, die daran zu erkennen ist, dass sich der Gesundheitszustand von Elsner verschlechtert, dann wäre das nach EGMR Judikatur eine Verletzung von Art 3 EMRK durch unmenschliche Behandlung.
 
@Lycisca...."da bringt eine *Hobbyjournalistin* einiges durcheinander .."
Warum "Hobbyjournalistin"? :shock: Wie kommst darauf, mich als solche zu bezeichnen?
 
Warum "Hobbyjournalistin"?

In Posting #1064 bezeichnet du, @badmanu, dich selbst als "eine Person, die viel nachfragt, auch viel erfährt [...] und meinen früheren Beruf habe ich nicht verlernt" ... und hier im EF veröffentlichst du unentgeltlich die Ergebnisse deiner Recherchen - also eine typische Hobbyjournalistentätigkeit.
 
In Posting #1064 bezeichnet du, @badmanu, dich selbst als "eine Person, die viel nachfragt, auch viel erfährt [...] und meinen früheren Beruf habe ich nicht verlernt" ... und hier im EF veröffentlichst du unentgeltlich die Ergebnisse deiner Recherchen - also eine typische Hobbyjournalistentätigkeit.

Ach,fûr mich wäre das eher die Tätigkeit einer Hobbydetektivin....und nicht einer Hobbyjournalistin.
Also, warum nimmst du nicht die naheliegendere Bezeichnung?
Aber als Dr. der Verdrehkunst und Halbwahrheiten, wirst dich auch jetzt wieder rausargumentieren.

Du hast befürchtet, dass ich deine Identität outen könnte? Du fordest den Schutz deiner Privatsphäre ein, billigst sie anderen aber nicht zu?

Also - warum NICHT Hobbydetektivin, wie man üblicherweise sagen würde?

Ach ja, schau dir noch mal deinen Fragenkatalog in deinem Eingangspost an.....viel privater geht's wirklich nicht mehr. Wer so naiv ist, diesen zu beantworten, wird für dich zum gläsernen Menschen. Du jedoch scheust dich sogar, deinen Wohnsitz einem bestimmten Bundesland zuordnen zu lassen.
Und alles nur, um dein ramponiertes Ego zu befriedigen. Denn,
dass es dir im konkreten Fall um die Menschenrechte der (von dir auf bis zu 50.000 geschätzen) Geheimprostiuierten (denn solange kein Geldfluss im Spiel ist, sind die Frauen der Behörde ja egal) in Österreich geht, die der Kripo ins Netz gingen, glaube ich dir keine Sekunde.
 
Wie schon @gogolores festgestellt hat, ist eine ungerechtfertigte bzw. zu lange U-Haft eine Menschenrechtsverletzung (Art 5 EMRK). Die Anrechnung der Zeit auf eine Strafhaft rechtfertigt diese Freiheitsentziehung nicht. Darüber hinaus geht es konkret um Elsner , der möglicherweise haftunfähig ist ... es gäbe also nicht einmal etwas anzurechnen. Wenn weiters die U-Haft zu mangelhafter medizinischer Versorgung führt, die daran zu erkennen ist, dass sich der Gesundheitszustand von Elsner verschlechtert, dann wäre das nach EGMR Judikatur eine Verletzung von Art 3 EMRK durch unmenschliche Behandlung.

Das ist schon richtig, eine ungerechtfertigt lange U - Haft kann man sicher als menschenrechtswidrig ansehen. Über den Gesundheitszustand von Herrn Elsner kann ich kein Urteil abgeben, da ich werde Mediziner bin noch dem Herrn Elsner je persönlich begegnet bin.

Was aber Fakt ist, Herr Elsner hat durch seinen Aufenthalt in Frankreich und die Verweigerung einer Rückkehr zur derzeitigen Situation auch selbst einiges beigetragen.
 
Ach,für mich wäre das eher die Tätigkeit einer Hobbydetektivin....und nicht einer Hobbyjournalistin.

Eine Detektivin übergibt die Recherchen an ihre Auftraggeber und schweigt ... eine Journalistin veröffentlicht diese Ergebnisse (siehe #1062, #1068 etc), daher wäre das nahe liegende "Hobbydetektivin" ungenau.

Ach ja, schau dir noch mal deinen Fragenkatalog in deinem Eingangspost an.....viel privater geht's wirklich nicht mehr. Wer so naiv ist, diesen zu beantworten, wird für dich zum gläsernen Menschen. Du jedoch scheust dich sogar, deinen Wohnsitz einem bestimmten Bundesland zuordnen zu lassen.

Wer auch immer die Fragen ausfüllt, ich habe meine Diskretion zugesichert. Wer diese Diskretion wünscht, wird mir per PN antworten. Ich habe schließlich niemanden aufgefordert, sich öffentlich im Thread zu outen. Wenn ich vorhabe, konkrete Informationen aus den Antworten zu verwenden, dann erfolgt das nur nach einer Rücksprache.

dass es dir im konkreten Fall um die Menschenrechte der (von dir auf bis zu 50.000 geschätzen) Geheimprostiuierten (denn solange kein Geldfluss im Spiel ist, sind die Frauen der Behörde ja egal) in Österreich geht, die der Kripo ins Netz gingen, glaube ich dir keine Sekunde.

Das Wissen aus der Befragung bringt mir keinen unmittelbar verwertbaren Nutzen. Umgekehrt kostet es mich aber keinen Cent mehr, wenn ich bei meinen Verfahren darauf achte, dass ein Ergebnis entsteht, womit ich nicht nur persönlich zufrieden bin, sondern wo ich auch die Menschenrechte einer großen Gruppe von Frauen verteidigen kann. Warum soll ich also nicht altruistisch handeln, wenn sich eine derartige Gelegenheit ergibt?

Darüber hinaus ein paar Klarstellungen:

1. "Geheimprostituierte" haben genauso Anspruch auf Achtung ihrer Menschenrechte durch die Polizei, wie jede andere Frau auch.

2. Nicht jede Frau, die Sex gegen Geld anbietet, ist eine Prostituierte (schon ziemlich ausführlich diskutiert).

3. Auch Frauen, die gar kein Geld für Sex wollen, riskieren es, von der Polizei behelligt zu werden - es gnügt, dass sie irgendwie unter den Verdacht der Prostitution kommen (z.B. Inserat in einschlägigen Medien). Nur merken sie das nicht, wenn die Polizei die heimliche Bespitzelung abbricht, ohne ihnen etwas mitzuteilen.
 
Es ist müßig, wirklich weiter zu diskutieren.. Du hättest wirklich statt.....Pssst!......Rechtsverdreherin, Pardon! Rechtsanwältin
werden sollen....aalglatt und mit allen Wassern gewaschen. Kompliment. :haha:
Nur eines noch...auch Journalisten recherchieren tw. im Auftrag. Dann nämlich, wenn sie den Status eines Reporters haben. ;)Sind somit in ihrer Tätigkeit dem Detektiv nicht unähnlich.
Aber passt schon, ich hab dir meinen früheren Job ja mal per PN verraten...ist dir wohl irrtümlich wieder in den Sinn gekommen. :mrgreen:
 
Aber passt schon, ich hab dir meinen früheren Job ja mal per PN verraten

Das muss schon lange her sein, aber langsam dämmert mir, welche Laus dir über die Leber gelaufen ist: Offenbar empfindest du "Hobbyjournalistin" als abwertend ... während ich davon ausgehe, dass eine Hobbytätigkeit durchaus kompetent ausgeübt werden kann. Ist es nicht so, dass Hobbyhuren nachgesagt wird, dass sie durch die Liebe zum Hobby in manchen Aspekten sogar noch besser als Profis sind? Und wie ist das mit Höchstrichtern - im Hauptberuf Uni-Professoren und daneben ab und zu Richter z.B. am VfGH - dennoch bezweifelt niemand deren Kompetenz.
 
Ohne jetzt irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten zu bemühen: U - Haft ist keine Strafe, trotzdem aber mit Freiheitsentzug verbunden. Das ist für den U - Häftling eine erhebliche Beeinträchtigung seiner Lebensqualität. wird U - Haft unnötig ausgedeht, dann sehe ich das aus meinem natürlichen Rechtsempfinden als Menschenrechtsverletzung an.

ja, keine frage, aber sicher nicht nach artikel 3, sondern wenn schon dann eine menschenrechtsverletzung nach artikel 5 (recht auf freiheit)
 
ja, keine frage, aber sicher nicht nach artikel 3, sondern wenn schon dann eine menschenrechtsverletzung nach artikel 5 (recht auf freiheit)

Ganz ehrlich ..... und ich hab es ja ausdrücklich geschrieben ..... für mich ist schon die Frage nach dem richtigen Artikel eine Spitzfindigkeit. Und zwar deswegen, weil ich nicht nachschauen werde, was da geschrieben steht. Ich hab auch keine Lust, mich zum Hobbyjuristen weiter zu bilden. Aber mein gesunder Menschenverstand (und der zeitweilige Bezug eines geringfügigen Verdienstes neben meinem regulären Salär) sagen mir, dass Einkünfte aus der Prostitution nicht deswegen steuerfrei sein können, nur weil man behauptet, das sei jemandes Hobby. Das wäre nämlich eine eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Artikel fallt mir so aus dem Stegreif nicht ein:mrgreen:).
 
ja, keine frage, aber sicher nicht nach artikel 3 [gemeint ist unzulässige Untersuchungshaft], sondern wenn schon dann eine menschenrechtsverletzung nach artikel 5 (recht auf freiheit)

Es ist einige Zeit vergangen, seit ich erklärt habe, warum U-Haft eine Menschenrechtsverletzung nach Art 3 EMRK (Folter etc) sein kann ... eigentlich hätte jeder Interessierte leicht (HUDOC) überprüfen können, dass meine Ausführungen korrekt sind. Nachdem bald Weihnachten ist, schenke ich @siddharta das Ergebnis einer solchen Internetrecherche:

Im Fall Kucheruk gg Ukraine vom 06.09.2007 wurde die inadäquate medizinische Behandlung eines Untersuchungsgefangenen (er litt an Schizophrenie) als unmenschliche und erniedrigende Behandlung qualifiziert:

Holds that there has been a violation of Article 3 of the Convention in respect of the lack of adequate medical treatment and assistance​

Dazu hat der EGMR weitere Urteile zitiert: Hurtado gg Schweiz vom 28.01.1994, Aerts gg Belgien vom 30.07.1998, Ilhan gg Türkei, Sarban gg Moldavien. Weiter wurde im zitierten Fall Art 3 EMRK auch in anderen Aspekten verletzt, und auch Art 5 EMRK.

Da viele ihren Urlaub im Süden verbringen: Im Fall Mathew gg Niederlande vom 29.09.2005 wurde Niederlande verurteilt, weil die Bedingungen der Untersuchungshaft in einem karibischen Gefängnis unmenschliche Behandlung von Mathew darstellten.

Holds that there has been a violation of Article 3 of the Convention in that the applicant was kept in solitary confinement for an excessive and unnecessarily protracted period, that he was kept for at least seven months in a cell that failed to offer adequate protection against the elements, and that he was kept in a location from which he could not gain access to outdoor exercise and fresh air without unnecessary physical suffering​
 
Zuletzt bearbeitet:
Das muss schon lange her sein, aber langsam dämmert mir, welche Laus dir über die Leber gelaufen ist: Offenbar empfindest du "Hobbyjournalistin" als abwertend ...


....während ich davon ausgehe, dass Höchstrichtern - im Hauptberuf Uni-Professoren und daneben ab und zu Richter z.B. am VfGH - dennoch bezweifelt niemand deren Kompetenz.
Die Uni-prof. werden aber ihr Salär als Höchstrichter sehr wohl versteuern. Denn sonst wären sie ja Hobbyrichter und nicht Uni-Prof., die ihr Hobby zum Beruf gemacht haben.
Und ebenso sehe ich es bei einer ehemaligen, hauptberuflichen Journalistin...recherchieren und "schnüffeln" kann sehr wohl ein Hobby sein....eine Hobbyjournalistin kann es mE gar nicht geben, da ein "Schreiberling" aus seiner Tätigkeit Geld lukriert...für das er Sozialabgaben und ev. auch Steuern zu zahlen hat. Unentgeltlich wären er lediglich ein Informant für ein Medium.

Aber eigentlich bin ich ein Voll :kopfklatsch:...Ich habe einen wichtigen Aspekt bei deiner Geschichte übersehen - den Faktor Zeit. Wir beide wurden bereits vor 3 Jahren von den Fahndern als Geheimprost. überführt.
Dass die Finanz das Verfahren gegen dich eingestellt hat, wundert mich nicht....du wirst sicher nur soviel angegeben haben, dass du in der Geringfügigkeitsgrenze geblieben bist...
Warum dir die Verwaltungsstrafe erlassen worden ist....nun, dazu habe ich nicht wirklich eine Idee.
Aber, bei mir wurde das seinerzeit auch eingestellt, weil mir "unerlaubte Anbahnung" in einer Privatwohnung und nicht die, nicht erlaubte Ausübung zur Last gelegt wurde...den Deckel hatte ich nämlich damals schon. Und telefonieren darf ich
überall, wo keine Öffentlichkeit vorhanden ist.
Dankenswerter Weise hast du mich damals darauf aufmerksam gemacht - meine Anwälte haben jedoch ein noch besseres Argument gefunden.

Zurück zum.Zeitfaktor....Gerichte arbeiten zwar langsam, aber nicht so langsam, dass dein Akt nach drei Jahren noch immer nicht erledigt wäre. Er kann wird gar nicht mehr von der zuständigen Sta geprüft...sondern wurde, so meine Vermutung abgeschmettert. Da dir die Genugtuung einer Verurteilung der ermittelnden Beamten nicht zuteil wurde, willst jetzt das Pferd andersrum aufzäumen...
Und damit es dir in Straßburg nicht ebenso ergeht, suchst jetzt verzweifelt MitstreiterInnen, die eine angebliche Verletzung der Menschenrechte untermauern könnten. Wenn du schon Schlachten verloren hast, hoffst wenigstens, noch in irgendeiner Form deinen Privatkrieg gegen die LKA-Beamten zu gewinnen.
 
eine Hobbyjournalistin kann es mE gar nicht geben, da ein "Schreiberling" aus seiner Tätigkeit Geld lukriert

Warum sollte nicht auch ein Journalist aus Freude am Thema gratis arbeiten ... etwa Veröffentlichungen in einem Blog. Das schließt nicht aus, dass dieser Blog wegen des Erfolgs wirtschaftlich doch verwertbar wird ... gerade im Rotlicht ist doch das Musterbeispiel der Belle de Jour Blog über die Escort-Abenteuer von Dr. Brooke Magnanti, die inzwischen wohl als Autorin mehr verdient, als im Rotlicht.

Gerichte arbeiten zwar langsam, aber nicht so langsam, dass dein Akt nach drei Jahren noch immer nicht erledigt wäre

Warum sollte ein Akt drei Jahre bei Gericht gelegen sein? Die Staatsanwaltschaft ist erst mit dem Fall befasst, seit vom Landespolizeikommando ein Anfallsbericht erstellt wurde ... und dazu konnten sich die zuständigen Polizeijuristen erst sehr spät überwinden.

Einkünfte aus der Prostitution nicht deswegen steuerfrei sein können, nur weil man behauptet, das sei jemandes Hobby. Das wäre nämlich eine eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

Ich wage zu wetten, es gibt ganz sicher keine gewerbsmäßig tätige Prostituierte, die in Österreich Steuern zahlt: Es zahlen in Österreich nämlich nur 50% der Einkommensbezieher überhaupt Steuern ... praktisch nur besser verdienende Angestellte. Gerade österreichische Prostituierte können mit guten Argumenten glaubhaft machen, dass die Verdienstmöglichkeiten minimal sind ... und die ausländischen Prostituierten unterliegen Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn sich also jemand auf den Gleichheitsgrundsatz berufen könnte, dann eine Frau, die trotz dieser faktischen Steuerfreiheit für Sexwork Steuern zahlen müsste.
 
Hmmm ich hab mir jetzt echt die Arbeit angetan und mir alles durchgelesen.... und würde gerne eines wissen:
Wenn Lycisca Erfolg hat mit ihrem prozess bringt dass allen Sexworkern Vorteile ... zumindest hab ich es so verstanden.
Daher wenn dem so ist, warum sind so viele von euch dagegen ?
 
Lycisca, du antwortest aus Prinzip nur auf Teilpassagen der Posts, auf die du gefahrlos Kontra geben kannst...mit 100.000 Scheinargumente.Auf konkrete Fragen gehst du nicht wirklich ein.
Du behauptest oft Sachen, die wir hier weder beweisen, noch widerlegen können, z. B., dass die eigenen Vorgesetzten gegen die Beamten Schritte eingeleitet hätten. Meinst damit das BIA, das bis Ende des Vorjahres noch Verdächtigungen gegenüber die eig. Leute untersucht hat? Anschuldigungen, die trotz allem in gar manchen Fällen haltlos waren.

Ich bin davon überzeugt, dass du deine Schlachten verloren hast.
Erhärtet wird mein Verdacht durch einen deiner Beitrag , in dem du gestehst, dass dir die Causa schon eine Menge Geld gekostet hat.
Hättest du nicht verloren, hätte dir die Gegenseite die Kosten refundieren müssen. Entweder hast du keinen Rechtsschutz - was ich fast bezweifeln möchte - oder dir wurde von vornherein die Kostenübernahme abgelehnt, da dein Feldzug von vornherein aussichtslos erschien.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben