Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Sie hat ja auch ihre äußerst triftigen Gründe dafür - diese sind allerdings bei Weitem nicht so hehr, wie sie uns durch ihren Kampf gegen die angebliche Verletzung ihrer Menschenrechte weis machen will.

Irgendwann im Verlauf dieser Diskussion war ich ja – nach Einwänden von Steirerbua und DonJoe – zu der Einsicht gelangt, dass ich mich ohne (damalige) Kenntnis der Vorgeschichte, wie in früheren Threads dargestellt, besser mit Beiträgen zurückhalte. Dennoch habe ich diesen Thread interessiert weiter verfolgt.

Seit geraumer Zeit bin ich nun zu der Überzeugung gelangt, dass die gute „Lycisca“ sich sowohl die Vorgeschichte als auch diesen Thread und die mühselige Diskussion lediglich stellvertretend für die Betroffenen antut.

Hinweise für meine Vermutung hat sie eigentlich sowohl ganz offen, als auch zwischen den Zeilen, zur Genüge gegeben. Sie schreibt zwar:

Das Thema des Threads betrifft mich selbst.....

ob dahinter aber ein persönliches Interesse ihrer angeblichen Hobbytätigkeit oder eine Aufgabe ihres eigentlichen Berufes sich versteckt, verrät sie uns – zumindest hier - nicht.

Ich denke ihr Hinweis:

Dass mir dieses Setzen von Grenzen in meinem konkreten Fall keinen unmittelbaren finanziellen Nutzen bringt - auch keinen "Ruhm" (bei der Beschwerde vor dem EGMR beantrage ich natürlich Anonymität), ist klar. Auf der Bereitschaft zu solchem uneigennützigen Handeln beruht aber die Zivilgesellschaft: Einem Feuerwehrmann bringt es auch keinen unmittelbaren persönlichen Nutzen, in der Nacht aus dem Bett zu steigen, um ein unbekanntes Unfallopfer aus einem Wrack zu schneiden.

deutet direkt in die Richtung meiner Vermutung. Aber nicht nur dieser.

Es könnte also sehr gut sein, dass Lycisca uns hier angeblich persönlich Erlebtes auftischt, um Betroffene zu finden, die ihre beruflichen Anstrengungen hinsichtlich SW im Allgemeinen und Frauen- und Menschenrechten im Besonderen zu untermauern. Ich würde das für verzeihlich halten, da eine solche Legende natürlich die Kommunikation mit der Szene „auf Augenhöhe“ wesentlich erleichtert. Dazu bietet sich dieses, als auch die anderen Foren, in denen sie tätig ist, geradezu ideal an.

Vielleicht ist sie wirklich so etwas wie ein moderner Robin Hood :cool: … zur Abwechslung mal in weiblicher Ausprägung.
 
Allerdings, wieweit bleibt eine Wohnung privat, wenn sie nicht nur für Wohnzwecke, sondern auch tw. für gewerbliche genützt wird und diese "Hobby"tätigkeit auch öffentlich beworben wurde? :hmm:

Das ist der Punkt, den ich noch nicht klar sehe. Denn dass sie Anrecht auf Privatsühäre in der eigenen Wohnung hat, steht ausser Frage, auch wenn sie viele lieber am Scheiterhaufen sähen.

Es gibt noch einen Fall der letzten Zeit, der in die selbe Thematik fällt, der mehr Publicity auf sich gezogen hat: Tierschuetzerverfahren_Sexfalle-rechtswidrig
 
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@ Lycisca: Hast du tatsächlich in der Zeit, seit das LKA uns beide in privaten Wohnungen der Geheimprostitution überführt hat, den Eindruck gewonnen, in mir eine Mitstreiterin finden zu können???
Mir hat die Bullen-Aktion seinerzeit eine Stange Geld gekostet...4 Jahre Nachzahlung der SVA-Beiträge, Rückzahlung von 4 Jahren - widerrechtlich - bezogener Notstandshilfe....in Summe über 35.000 Euro. Mag sein, dass manche da zum Rumpelstilzchen geworden wären und alle Hebel in Bewegung gesetzt hätten, um sich reinzuwaschen.
Du weißt, ich habe mich in der Zwischenzeit registrieren lassen. Bei mir ist somit alles im grünen Bereich - und welch Wunder.....die Kripo lässt mich seither

in Ruhe arbeiten. Und ehrlich, mein Seelenfriede ist mir wichtiger, als dass ich mich für deine privaten Zwecke vor den Karren spannen ließe.
Obwohl verstehen kann ich dich - in gewissen gesellschaftlichen Kreisen mag es für Menschen, die sich darin bewegen, mit verdammt viel Imageverlust einhergehen, wenn man div. Behörden gegenüber als Geheimprostituierte geoutet wurde.
Solltest du deine Schlacht gewinnen - obwohl ich es bezweifle, wünsche ich es dir tatsächlich - glaube ich nicht, dass deine Causa großartige Veränderungen bewirken wird, solange immer wieder Frauen in den privaten vier Wänden durch die eigenen Partner zur Prostitution gezwungen werden. Das wiederum ist die Kehrseite der Medaille.
 
Es gibt noch einen Fall der letzten Zeit, der in die selbe Thematik fällt, der mehr Publicity auf sich gezogen hat: Tierschuetzerverfahren_Sexfalle-rechtswidrig

...Anwälte der Tierschützer prüfen nun einen Verstoß gegen die MENSCHENRECHTE, da die Ermittlerin bei ihrem Häftlingsbesuch die ZWANGSLAGE eines Verdächtigen ausgenützt haben könnte....

Die einzige" ZWANGSLAGE", die bei mir und wohl auch bei Lycisca ausgenützt worden ist, war wohl, dass wird so verdattert waren, dass uns nicht rechtzeitig Ausflüchte eingefallen sind und wir daher "geständig" waren.
Hätten wir nicht zugegeben, Geld für unsere Dienste zu verlangen, sondern behauptet, im Dienste der Wissenschaft kostenlos das Sexualverhalten der Männer zu analysieren oder ähnliches, hätten die Beamten wohl das Nachsehen gehabt?Genaugenommen hätten sie nie Prostitution nachweisen können, wenn wir nicht "geplaudert" hätten. Und so dreist, dass einer der drei vom LKA Geld auf den Tisch gelegt hätte, waren sie nicht.....wohl wissend, dass das Einsetzen eines "Agent Provocateur" in Österreich mit Hilfe eines geschickten Anwalts zum Eigentor geraten kann.
 
Was ändert das an dem Fakt, dass ein Polizist rechtswidrig meine Wohnung betreten hat und daher das Grundrecht auf Achtung meiner Wohnung verletzt hat ... soll ich das so einfach hinnehmen?
Da wirds jetzt schwierig mit Detail(wissen), weil ich das nicht habe. (und ich gehe mal davon aus, dass das hier im Laufe der Hunderten Seiten bereits angeschrieben wurde) Gibt es nicht sowas wie den "Tatbestand" des Verdachts oder sowas? Weil man so lustig wäre und gerade Bock hat darf man (noch) nicht Whg einfach so betreten. Und wenn du nun wirklich gemacht hast weswegen du erwischt wurdest, ist mE der Tatbestand und ein Grund gegeben..? Insofern, hast du nun das Recht zuerst verletzt? Oder wie :hmm:
 
in mir eine Mitstreiterin finden zu können???

Selbstverständlich erwarte ich von dir nicht, irgendetwas gegen die Polizisten zu unternehmen ... dein Seelenfrieden sei dir gegönnt.

Allerdings könnte es sein, dass die Staatsanwaltschaft das Ausmaß des Amtsmissbrauchs prüfen wird, also die Frage klären wird, ob verdeckte Ermittlungen systematisch dazu missbraucht wurden, um Prostitution auszuloten. Wenn dazu die Akten nicht ausreichen (etwa der Frage der erniedrigenden Behandlung), könnten sämtliche laut Akten betroffene Frauen über die Umstände der Ermittlung in ihrem Fall zur Zeugeneinvernahme nach Wien zitiert werden. Auch die Beschuldigten könnten dies beantragen, um zu beweisen, wie nett sie doch immer waren.

@badmanu: Mein Posting war also eher gedacht, dich auf kommende Entwicklungen vorzubereiten ... und auch klarzustellen, dass jede verdeckte Ermittlung zur ausschließlichen Auslotung von Wohnungsprostitution eine Menschenrechtsverletzung ist ... egal, ob der Verdacht auf Prostitution gerechtfertigt ist, oder nicht (mehr siehe unten).

Gibt es nicht sowas wie den "Tatbestand" des Verdachts oder sowas? [...] Und wenn du nun wirklich gemacht hast weswegen du erwischt wurdest, ist mE der Tatbestand und ein Grund gegeben..?

Wie gesagt: Der einzige Verdacht war auf Prostitution (in meinem Fall ebenfalls unbegründet, was aber dieser Diskussion unerheblich ist). Ein solcher Verdacht rechtfertigt aber keine verdeckte Ermittlung (VwGH 2005/01/0039). Darüberhinaus kann ein Polizist, der in der privaten Wohnung oder dem Studio mit einer Frau Sex gegen Geld vereinbart, dieses Gespräch nicht als Beweis für Prostitution verwerten (VwGH 2004/09/0219), weil es nicht in der Öffentlichkeit stattfindet (Prostitution und Anbahnung dazu aber laut VfGH öffentlich sein muss). Somit erfüllt ein Eindringen in die Wohnung auch nicht im Sinn der "Aufklärung von Prostitution" irgendeinen Zweck, weil auf diese Weise eine Aufklärung rechtlich nicht möglich ist. Das Eindringen es ist also klar unverhältnismäßig und daher rechtswidrig.

Insofern, als sich ein Polizist vor dem Betreten einer Wohnung über die Rechtslage informieren muss (es lag keine Gefahr in Verzug vor), hat der verdeckte Ermittler mit potenziellem Unrechtsbewusstsein gehandelt (d.h. hätte er sich informiert, wäre ihm die Rechtswidrigkeit bewusst gewesen) und mit bedingtem Vorsatz (das rechtswidrige Eindringen in die Wohnung hat er hingenommen, um seine Neugier zu befriedigen, oder um ohne Rücksicht auf die Rechtslage einen Ermittlungserfolg zu erzielen), also insgesamt schuldhaft.

Und so dreist, dass einer der drei vom LKA Geld auf den Tisch gelegt hätte, waren sie nicht

Im Sinn der obigen Judikate hätte das auch nichts bewiesen ... was nicht in der Öffentlichkeit ist, ist keine Prostitution.

Du weißt, ich habe mich in der Zwischenzeit registrieren lassen. Bei mir ist somit alles im grünen Bereich - und welch Wunder.....die Kripo lässt mich seither in Ruhe arbeiten. [...] glaube ich nicht, dass deine Causa großartige Veränderungen bewirken wird, solange immer wieder Frauen in den privaten vier Wänden durch die eigenen Partner zur Prostitution gezwungen werden.

Hier sprichst du einen Punkt an, der auch in der Diskussion der aktuellen Menschenhandelsdelikte wesentlich ist: Sobald eine Frau sich als Prostituierte registriert, ist sie für die Polizei uninteressant ... ob sie von einem Zuhälter gezwungen wird, sich registrieren zu lassen, kümmert die Polizei nicht, obwohl das ein übliches Vorgehen der Zuhälter ist, um Ruhe vor der Polizei zu haben. Im aktuellen Fall der ungarischen Opfer hat die österreichische Polizei auf diese Weise den Verbrechern 10 Jahre Ruhe gelassen.
 
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Ich bin überzeugt, dass sie jetzt schon Wirkung zeigen, wenn auch nicht so, wie Du Dir das vorstellen magst.

Wie man unten sieht, in der Form von Vermutungen, wer wohl hinter Lycisca steckt:

Es könnte also sehr gut sein, dass Lycisca uns hier angeblich persönlich Erlebtes auftischt, um Betroffene zu finden, die ihre beruflichen Anstrengungen hinsichtlich SW im Allgemeinen und Frauen- und Menschenrechten im Besonderen zu untermauern. Ich würde das für verzeihlich halten, da eine solche Legende natürlich die Kommunikation mit der Szene „auf Augenhöhe“ wesentlich erleichtert. Dazu bietet sich dieses, als auch die anderen Foren, in denen sie tätig ist, geradezu ideal an.

Da kann ich versichern, es steckt ein realer Fall hinter diesem Thread und vom VwGH wurde dazu eine erste Entscheidung in einer Frage zum VwGH-Verfahren veröffentlicht ... zwar völlig anonymisiert, aber von den zitierten Argumenten der Parteien durchaus zuordenbar. Klar teile ich die GZ nicht mit.
 
Und ebenso klar ist damit diese Entscheidung hier absolut nichtssagend.

Das wäre sie auch, wenn ich die GZ angegeben hätte ... weil du kannst ja doch nicht verifizieren, dass der Fall mit @Lycisca aus EF zu tun hat. Das ist ja auch der Grund, warum ich nicht auf konkrete Details eingehe, sondern von meinem Fall abstrahiert eine prototypische grundrechtswidrige Ermittlungssituation darlege, wie es sie in Österreich leider tausendfach gibt. Dass diese rechtswidrigen Ermittlungen die Kapazitäten gerade jener Einheit, die Menschenhandel aufklären sollte, für die Aufklärung von Verwaltungsdelikten bindet, ist im Hinblick auf die aktuellen Fälle von Menschenhandelsdelikten (die vom Ausland aus aufgeklärt wurden) besonders bedenklich.
 
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Sag bloß, Du wurdest vom Innenministerium wegen eines Verwaltungsdeliktes angezeigt. :)
 
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@thefool: die Ermittlung wurde nicht vom Innenministerium geführt, sondern von einem Landeskriminalamt - allerdings mit dem einzigen Zweck, den Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung (nicht angemeldete Prostitution) aufzuklären.

Das Innenministerium spielt hier aber insofern eine Rolle, als die Idee zum Missbrauch der verdeckten Ermittlungen gegen Verbrechen für Verwaltungsangelegenheiten auf das BMI zurückgehen könnte. Zumindest interpretiere ich so den Bericht der Parlamentskorrespondenz Nr. 737/2004, wonach der damalige BMI am 20.10.2004 dem Innenausschuss mitteilte:
"Bundesminister Ernst Strasser teilte mit [...] Bezüglich der Prostitution arbeite man in den Städten mit den Magistraten zusammen. Es wurde auch eine Reihe von operativen Maßnahmen wie verdeckte Ermittlung, Sondereinheiten und eigene Analyseeinheit beim BKA ergriffen."​
Insofern - und unterstützt durch diverse Pressemitteilungen über vedreckte Ermittlungen seither - liegt der Verdacht auf systematischen Missbrauch dieses Instruments in ganz Österreich seit 2004 nahe (d.h. systematischer Verfassungsbruch durch systematische Menschenrechtsverletzungen an einer Gruppe von Frauen) ... auch wenn es aus dem BMI keine Weisung gegeben haben mag, sondern nur "vorauseilenden Gehorsam" der zuständigen Behördenleiter. (Der Vorteil dieser alternativen Befehlskette: Die strafrechtliche Verantwortung bleibt alleine beim ausführenden Organ hängen ... und die Systematik des Missbrauchs bleibt verborgen, wenn ein "Einzelfall" gerichtlich geklärt wird.)
 
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Wegen der Diskussion zur Sexagentin bei den Tierschützern (siehe Sexspitzelthread) und einem ähnlichen Fall in den USA (Angela Nolan-Cooper, die von einem Sexagenten des IRS verführt wurde) habe ich nach Fällen von Sexagenten gegen SexworkerInnen in den USA gesucht. (Zur Erinnerung, in diesem Thread wurden solche Fälle aus der VR China thematisiert - Dokumente vor dem Fachausschuss gg Folter der Vereinten Nationen.)

Tatsächlich gibt es einen solchen Fall: Pennsylvania gg Sun Cha Chon im Superior Court of Pennsylvania vom 05.11.2009 (vom Supreme Court of Penn am 27.04.2010 bestätigt und damit endgültig). Im Fall Chon wurde ein Informant von der Polizei für mehrfachen Sex mit Frau Chon und ihren Kolleginnen bezahlt, damit er gegen sie aussagen kann. Doch die darauf aufbauende Anklage gegen Frau Chon wegen illegaler Prostitution in ihrem Spa wurde durch das Erstgericht zurückgewiesen, weil der "due process of law" verletzt wurde: "police conduct was so grossly shocking and so outrageous as to violate the universal sense of justice". Das Obergericht bestätigte diese Entscheidung. Das Gericht wandte dabei die Kriterien des 3rd Circuit Court of Appeals im Fall Nolan-Cooper an, die auf den Fall von Sexagenten gegen SexarbeiterInnen perfekt passen: (1) Die Polizei setzte Sex bewusst als Instrument der Ermittlung ein; (2) der Informant initiierte die Sexkontakte zur Unterstützung der Polizeiarbeit, und (3) all dies erfolgte im unmittelbaren Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Frau Chon.

Wie der Fall der österreichischen Sexagentin zeigt, ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass es auch das männliche Gegenstück bei der österreichischen Sittenpolizei gibt. Zumindest gibt es international "verdeckte Ermittlungen" nach dem Muster, das sich wohl so manche Poster in diesem Thread ausgemalt hatten, als sie sich fragten, wie man denn denn verdeckter Ermittler der Sittenpolizei werden könnte ... etwa Zitat unten:

wo kann man sich melden um verdeckter ermittler zu werden
 
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Da heute in einem anderen Thread hingewiesen wurde, dass es hier Ratschläge für Hobbyhuren gäbe, die von verdeckten Ermittlern besucht werden, habe ich unten eine Checkliste zusammen gefasst, was eine Frau nach einem unliebsamen Besuch von verdeckten Ermittlern rechtlich machen kann. Dabei sind die Beschwerden 1-3 sinnvollerweise innerhalb kurzer Frist zu erstellen und an alle drei Institutionen gleichzeitig zu richten, weil die Grenzen der Kompetenzen unklar sind.

1. Bei der Staatsanwaltschaft, die die verdeckte Ermittlung beaufsichtigen sollte, Beschwerde gem § 106 StPO wegen der Verletzung von Grundrechten durch die verdeckte Ermittlung einbringen; bei Gericht allenfalls Beschwerde gem § 87 StPO gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln (Hausdurchsuchung) erheben.

2. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerden gem § 88 SPG iVm § 67c AVG gegen die Einleitung und Durchführung der verdeckten Ermittlung erheben, allenfalls gegen Zwangsmittel.

3. Bei der Datenschutzkommission gem § 90 SPG iVm § 31 DSG2000 Beschwerde über die verdeckte Ermittlung von Daten erheben, soweit sie ohne Zwangsmaßnahmen erfolgt ist.

4. Innerhalb der Frist von 3 Jahren eine Amtshaftungsklage gegen den Bund einbringen, der jedenfalls solidarisch mit den anderen allenfalls beteiligten Rechtsträgern haftet, und dabei Schmerzensgeld gem ABGB für diverse Verletzungen der unter 1 bis 3 angeführten Rechte einklagen.

5. Innerhalb der Frist von 1 Jahr eine Strafverfolgung der Polizisten wegen fahrlässiger Verletzung des Hausrechts erwirken, innerhalb von 5 Jahren wegen Verbrechen des Amtsmissbrauchs.
 
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Lycisca, mit deinen Vermutungen, Verdächtigungen gegenüber der Exekutive bewegst du dich auf hauchdünnem Eis.
Du bereitest mich seelisch vor, dass ich ev. einer Zeugenladung Folge zu leistenhabe? An welche Adresse wird diese geschickt werden? Du kennst mich NICHT unter meinem wirklichen Namen. Oder hast du "verdeckt" ermitteln lassen, um diesen eruieren zu lassen? Was ist mit MEINER PRIVATSPHÃRE und MEINEN MENSCHENRECHTEN, wenn du mich als Privatperson vor Gericht zitierst und ich somit in einer wohl öffentlichen Verhandlung - ev. sogar in Beisein von Medienvertretern - als offizielle Prostituiert geoutet werde? Und warum denkst du, dass ich in Wien als Zeugin befragt werden sollte? Du hast Anzeige gegen die Beamten des LKA Nö. erstattet ....und diese wird derzeit von der Staatsanwaltschaft ST. PÖLTEN geprüft. Mehr ist wohl in deinem Fall auch noch nicht wirklich passiert. Kann mir vorstellen, dass du in den vergangenen drei Jahren a paar Fristen versäumt haben könntest, wenn die Causa erst in St. Pölten und noch lange nicht vom EGMR überprüft wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du bereitest mich seelisch vor, dass ich ev. einer Zeugenladung Folge zu leistenhabe? An welche Adresse wird diese geschickt werden? Du kennst mich NICHT unter meinem wirklichen Namen.

Deine Identität ist der Behörde bekannt, die dich angezeigt hat. Wenn die beschuldigten Beamten wollen, dass alle Frauen, gegen die sie verdeckt ermittelt haben, zu ihrer Entlastung einvernommen werden, und ebenso alle Frauen, gegen die anderswo ermittelt wurde, um eine Usuance zu beweisen, so ist das ihr gutes Recht, das ihnen gem Art 6 EMRK nicht so ohne weiteres verwehrt werden kann. Aufgrund der Akten wird in diesem Fall an deine Wohnadresse eine Zeugenladung geschickt. Die Einvernahme erfolgt entweder schon im Ermittlungsverfahren - mit BAK in Wien als zuständige Behörde für Ermittlungen in Amtsmissbrauchsverdacht, oder später vor dem zuständigen Landesgericht. Selbstverständlich werden dort deine Persönlichkeitsrechte durch den Ausschluss der Öffentlichkeit gewahrt.

noch lange nicht vom EGMR überprüft wird.

Das kann jetzt recht rasch gehen: Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt, stellen meine Anwälte einen begründeten Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens an das zuständige Oberlandesgericht. Sobald dieses der Einstellung zustimmt, ist die Causa beim EGMR (Verletzung der Untersuchungspflicht gem Art 3 EMRK).
 
Da heute in einem anderen Thread hingewiesen wurde, dass es hier Ratschläge für Hobbyhuren gäbe, die von verdeckten Ermittlern besucht werden, habe ich unten eine Checkliste zusammen gefasst, was eine Frau nach einem unliebsamen Besuch von verdeckten Ermittlern rechtlich machen kann. [Darstellung des juristischen Gegenstücks zu einem "full scale thermonuclear counterstrike" gelöscht]
Na dann, wie C. J. Cregg jetzt wohl sagen würde: "That's a full lid."
 
hmmm; irgendwie versteh ich den thread nicht.
man prostituiert sich ohne deckel und regt sich auf wenn man dabei erwischt wird?
 
In # 1038 meinst, ich könnte mich von deinen Anwälten als Zeugin nominieren lassen, die dann im Ermittlungsverfahren einvernommen werden soll..., in # 1048 soll es dann die Staatsanwaltschaft sein, die sämtliche Frauen, die von den betreffenden Kripobeamten der Geheimprost. in Privatwohnungen überführt worden sind (wird schon eine höhere Anzahl gewesen sein), als Zeuginnen vorlädt, um sich ein Bild über die Arbeitsweise des LKA zu machen und zu guter Letzt sollen es gar die Kieberer selbst sein, die mich ev. als Entlastungszeugin wollen (bin aber überzeugt, dass die die Letzten wären, die eine derartige Aussage brauchen würden).
Wenn jetzt zig Frauen als Zeuginnen aufzumarschieren hätten - egal für welche Seite - wird das ja ein Monsterprozess, der wohl kaum sang- und klanglos von den Medien ignoriert werden könnte. Und Ausschluss der Öfentlichkeit? Kann man den nicht nur bei Sittlichkeitsdelikten beantragen? Und bei der Tätigkeit der SW handelt es sich zwar um Vertäge wider die guten Sitten, aber ich sehe keinen wirklichen Grund, warum die Öffentlichkeit außen vor bleiben müsste.
 
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