in mir eine Mitstreiterin finden zu können???
Selbstverständlich erwarte ich von dir nicht, irgendetwas gegen die Polizisten zu unternehmen ... dein Seelenfrieden sei dir gegönnt.
Allerdings könnte es sein, dass die Staatsanwaltschaft das Ausmaß des Amtsmissbrauchs prüfen wird, also die Frage klären wird, ob verdeckte Ermittlungen systematisch dazu missbraucht wurden, um Prostitution auszuloten. Wenn dazu die Akten nicht ausreichen (etwa der Frage der erniedrigenden Behandlung), könnten sämtliche laut Akten betroffene Frauen über die Umstände der Ermittlung in ihrem Fall zur Zeugeneinvernahme nach Wien zitiert werden. Auch die Beschuldigten könnten dies beantragen, um zu beweisen, wie nett sie doch immer waren.
@badmanu: Mein Posting war also eher gedacht, dich auf kommende Entwicklungen vorzubereiten ... und auch klarzustellen, dass jede verdeckte Ermittlung zur ausschließlichen Auslotung von Wohnungsprostitution eine Menschenrechtsverletzung ist ... egal, ob der Verdacht auf Prostitution gerechtfertigt ist, oder nicht (mehr siehe unten).
Gibt es nicht sowas wie den "Tatbestand" des Verdachts oder sowas? [...] Und wenn du nun wirklich gemacht hast weswegen du erwischt wurdest, ist mE der Tatbestand und ein Grund gegeben..?
Wie gesagt: Der einzige Verdacht war auf Prostitution (in meinem Fall ebenfalls unbegründet, was aber dieser Diskussion unerheblich ist). Ein solcher Verdacht rechtfertigt aber keine verdeckte Ermittlung (VwGH 2005/01/0039). Darüberhinaus kann ein Polizist, der in der privaten Wohnung oder dem Studio mit einer Frau Sex gegen Geld vereinbart, dieses Gespräch nicht als Beweis für Prostitution verwerten (VwGH 2004/09/0219), weil es nicht in der Öffentlichkeit stattfindet (Prostitution und Anbahnung dazu aber laut VfGH öffentlich sein muss). Somit erfüllt ein Eindringen in die Wohnung auch nicht im Sinn der "Aufklärung von Prostitution" irgendeinen Zweck, weil auf diese Weise eine Aufklärung rechtlich nicht möglich ist. Das Eindringen es ist also klar unverhältnismäßig und daher rechtswidrig.
Insofern, als sich ein Polizist vor dem Betreten einer Wohnung über die Rechtslage informieren muss (es lag keine Gefahr in Verzug vor), hat der verdeckte Ermittler mit potenziellem Unrechtsbewusstsein gehandelt (d.h. hätte er sich informiert, wäre ihm die Rechtswidrigkeit bewusst gewesen) und mit bedingtem Vorsatz (das rechtswidrige Eindringen in die Wohnung hat er hingenommen, um seine Neugier zu befriedigen, oder um ohne Rücksicht auf die Rechtslage einen Ermittlungserfolg zu erzielen), also insgesamt schuldhaft.
Und so dreist, dass einer der drei vom LKA Geld auf den Tisch gelegt hätte, waren sie nicht
Im Sinn der obigen Judikate hätte das auch nichts bewiesen ... was nicht in der Öffentlichkeit ist, ist keine Prostitution.
Du weißt, ich habe mich in der Zwischenzeit registrieren lassen. Bei mir ist somit alles im grünen Bereich - und welch Wunder.....die Kripo lässt mich seither in Ruhe arbeiten. [...] glaube ich nicht, dass deine Causa großartige Veränderungen bewirken wird, solange immer wieder Frauen in den privaten vier Wänden durch die eigenen Partner zur Prostitution gezwungen werden.
Hier sprichst du einen Punkt an, der auch in der Diskussion der aktuellen Menschenhandelsdelikte wesentlich ist: Sobald eine Frau sich als Prostituierte registriert, ist sie für die Polizei uninteressant ... ob sie von einem Zuhälter gezwungen wird, sich registrieren zu lassen, kümmert die Polizei nicht, obwohl das ein übliches Vorgehen der Zuhälter ist, um Ruhe vor der Polizei zu haben. Im aktuellen Fall der ungarischen Opfer hat die österreichische Polizei auf diese Weise den Verbrechern 10 Jahre Ruhe gelassen.