Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

wird nicht so einfach sein denn dann bekäme der begriff 'sitte' eine ganz andere bedeutung .
versteh jetzt auch nicht wirklich warum alle huren plötzlich sittlich sein wollen - ist das überhaupt zweckdienlich ?

wer übernimmt dann die ausbildung falls das ein gewerbe wird ? wer die benotung ?
das müssten dann ganz junge sein denn die alten - ähem, naja .
 
Du hast oben aber den §23 zitiert (lies bitte nach)
Was ja auch richtig ist, da Prostitution unter gewerbliche Einkünfte fällt.
Ich finde es nur eigenartig, dass Prostitution auf der einen Seite kein Gewerbe ist (GewO)
Prostitution fällt so wie einige andere gewerbsmäßige Tätigkeiten nicht unter die Gewerbeordnung. Das macht sie aber noch lange nicht zu einer freiberuflichen Tätigkeit.
Bin ich etwa der einzige, dem diese Doppelmoral unangenehm auffällt?
Was hat das mit Moral zu tun, in welche Einkunftsart eine Tätigkeit fällt?
Was hat die Höhe der Einkünfte mit der Einkunftsart zu tun?
Warum sollte man Prostituierte zu Freiberuflern machen, wenn sie es nun einmal per definitionem nicht sind? Was hätten sie denn davon?
 
versteh jetzt auch nicht wirklich warum alle huren plötzlich sittlich sein wollen - ist das überhaupt zweckdienlich ?
Die Tatsache, dass Prostitution sittenwidrig ist hat unter anderem zur Folge, dass kein Vertrag zwischen Freier und Prostituierter zu Stande kommt und deshalb der Liebeslohn nicht rechtlich einzufordern ist. Deshalb wird der - rechtliche - Begriff sittenwidrig auch ua von einigen PolitikerInnen in Frage gestellt.
Den Lehrer kannst du dir deshalb sparen..
Ich wollte nur die staubtrockene Diskussion auflockern.;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Tatsache, dass Prostitution sittenwidrig ist hat unter anderem zur Folge, dass kein Vertrag zwischen Freier und Prostituierter zu Stande kommt und deshalb der Liebeslohn nicht rechtlich einzufordern ist. Deshalb wird der - rechtliche - Begriff sittenwidrig auch ua von einigen PolitikerInnen in Frage gestellt.

Ich wollte nur die staubtrockene Diskussion auflockern.;)

Ich dachte dafür haben wir den Nedul :haha:
 
Umsatzsteuermäßig machte es einen Unterschied, wenn die Prostitution einem freien Beruf wie dem eines Arztes gleichgestellt worden wäre. [...] Also ein Künstler ist, auch wenn er Millionen verdient Freiberufler, eine Prostituierte, der wegen Sittenwidrigkeit nicht einmal ein Gewerbe zugestanden wird, nicht. Was wäre (gesellschaftlich) schlimm daran Prostituierte zu FreiberuflerInnen zu machen?

In Deutschland ist das Einkommen aus Prostitution nicht als gewerbliches Einkommen zu klassifizieren (BFH vom 23.06.1964, BStBl 1964 III S 500). Allerdings ignorieren dort die Finanzämter in letzter Zeit die Rechtslage und veranlagen Sexarbeiterinnen als Gewerbetreibende (vergleichbar zu Masseusen, die "echte" Gewerbetreibende sind).
 
Die Tatsache, dass Prostitution sittenwidrig ist hat unter anderem zur Folge, dass kein Vertrag zwischen Freier und Prostituierter zu Stande kommt und deshalb der Liebeslohn nicht rechtlich einzufordern ist. Deshalb wird der - rechtliche - Begriff sittenwidrig auch ua von einigen PolitikerInnen in Frage gestellt.

in D gibts z.b. ein prostitutionsgesetz ... und so weiter ... bei uns gibts auch welche,
aber das ist ländersache .

Der rechtliche Bezug der Sittenwidrigkeit auf Rechtsgeschäfte ist dabei vom generellen Begriff der Sittlichkeit zu trennen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit

schliesslich gibts die deutsche sprache schon etwas länger .

eh - ich bin für die auflockerung ich werde mich aber gleich wieder verzwirbeln.

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Prostitution zu den Erwerbstätigkeiten gehört, die „Teil des gemeinschaftlichen Wirtschaftslebens“ im Sinne von Art. 2 EG-Vertrag sind.[6]

lt. eu gibts da auch noch etwas .. ich muss jetzt wirklich weiter .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
und die freier bekommen dann auch mehr 'rechte' ?
wohl kaum denn was will man dann einfordern ?

denke nicht dass sich daran so schnell etwas ändern wird .
es wird sich mit streichung eines schnöden begriffs, der manche aufstösst,
die lage nicht automatisch ändern .

bzgl. D -> http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitutionsgesetz
 
In Deutschland ist das Einkommen aus Prostitution nicht als gewerbliches Einkommen zu klassifizieren (BFH vom 23.06.1964, BStBl 1964 III S 500). Allerdings ignorieren dort die Finanzämter in letzter Zeit die Rechtslage
Man muss unterscheiden zwischen Rechtslage und Rechtsansicht. Die Finanzämter ignorieren also nicht die Rechtslage, sondern folgen nicht mehr der Rechtsansicht des BFH von 1964.
Laut dieser Entscheidung von 1964 wären Einkünfte aus Prostitution weder solche aus Gewerbebetrieb noch aus selbständiger Arbeit, sondern sie fielen unter sonstige Einkünfte (dEStG § 22, entspricht öEStG § 29). Da scheint mir die steuerliche Anerkennung von Prostitution als Gewerbe schlüssiger und zeitgemäßer.

in D gibts z.b. ein prostitutionsgesetz ... und so weiter ... bei uns gibts auch welche,
aber das ist ländersache .
Auch in Deutschland ist die Prostitution (wer wann wie wo; Straßenstrich, Wohnungsprostitution, Sperrbezirke etc.) auf Ebene der Länder und der Städte geregelt. Eine Entsprechung zum Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) gibt es in Österreich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
... noch dazu ein solches auf der niedrigsten Stufe eines Landesgesetzes, ...

Landesrecht ist dem Bundesrecht hierarchisch gleichgestellt, Landesgesetze stehen hierarchisch über Verordnungen.

Also ein Künstler ist, auch wenn er Millionen verdient Freiberufler, eine Prostituierte, der wegen Sittenwidrigkeit nicht einmal ein Gewerbe zugestanden wird, nicht. Was wäre (gesellschaftlich) schlimm daran Prostituierte zu FreiberuflerInnen zu machen?

Unabhängig vom Verdienst - sowohl Künstler als auch Prosituierte können bettelarm bleiben - würde ich Prostitution auch lieber in den freien Berufen sehen. Derzeit ist es eben nicht so.

wird nicht so einfach sein denn dann bekäme der begriff 'sitte' eine ganz andere bedeutung .

Der Begriff hat bereits ausreichend viele Bedeutungen. :cool:

Laut dieser Entscheidung von 1964 wären Einkünfte aus Prostitution weder solche aus Gewerbebetrieb noch aus selbständiger Arbeit, sondern sie fielen unter sonstige Einkünfte (dEStG § 22, entspricht öEStG § 29). Da scheint mir die steuerliche Anerkennung von Prostitution als Gewerbe schlüssiger und zeitgemäßer.

Warum Gewerbe und nicht freie Berufe? Der Vorteil der freien Berufe liegt vor allem in der einfacheren Buchführung und den einfacheren Steuergesetzen. Freiberufler sind so nicht gezwungen, sich weitreichende Buchführungskenntnisse anzueignen und können als Einzelkämpfer arbeiten.

Die Einordnung bestimmter Prostituierter in §22(a) "Einkünfte aus einer ... erzieherischen Tätigkeit" gelingt intuitiv ;)
 
:hmm: Also, Steuerrecht ist nun wirklich nicht so mei Ding.....nur soviel zur Praxis: ich bin Einnahmen- Ausgabenrechnerin. Falls ich die Freibetragsgrenze von Euro 11.000 nicht überschreiten würde, würde ich sehr wohl Negativsteuer ausbezahlt bekommen. Als Freiberufler gelten wir wohl deshalb nicht, da diese ja lediglich 10 % Ust verrechnen würden/abführen müssten.
 
Also, Steuerrecht ist nun wirklich nicht so mei Ding.....nur soviel zur Praxis: ich bin Einnahmen- Ausgabenrechnerin. Falls ich die Freibetragsgrenze von Euro 11.000 nicht überschreiten würde, würde ich sehr wohl Negativsteuer ausbezahlt bekommen. Als Freiberufler gelten wir wohl deshalb nicht, da diese ja lediglich 10 % Ust verrechnen würden/abführen müssten.

Und wenn ich dich dann Anrufe, kann ich das schon als Werbekosten eingeben? :)
 
Unabhängig vom Verdienst - sowohl Künstler als auch Prosituierte können bettelarm bleiben - würde ich Prostitution auch lieber in den freien Berufen sehen. Derzeit ist es eben nicht so.

Warum Gewerbe und nicht freie Berufe? Der Vorteil der freien Berufe liegt vor allem in der einfacheren Buchführung und den einfacheren Steuergesetzen. Freiberufler sind so nicht gezwungen, sich weitreichende Buchführungskenntnisse anzueignen und können als Einzelkämpfer arbeiten.

Die Einordnung bestimmter Prostituierter in §22(a) "Einkünfte aus einer ... erzieherischen Tätigkeit" gelingt intuitiv ;)

Das Einkommen von Künstlern und Prostituierten hängt vermutlich von der Qualität ihrer "Kunst" ab :haha:

Betreffend Buchhaltung denke ich, dass es auch für Freiberufler nicht einfacher geht als Einnahmen-Ausgabenrechnung. Die Grenze für doppelte Buchhaltung wurde auf 700.000 € Umsatz angehoben. Bis 30.000 € Umsatz ist man auch nicht USt-pflichtig, es sei denn, man verzichtet aktiv auf die USt-Befreiung. Und es gibt auch im "echten" Gewerbe genügend Einzelkämpfer. Also sehe ich da nicht so einen großen Unterschied.

Die Einstufung als freier Beruf (weil Gewerbe geht ja nicht wegen Sittenwidrigkeit) würde imho den Berufsstand der Prostituierten gesellschaftlich aufwerten. Mich kotzt diese Doppelmoral an - auf der einen Seite ein millionen-, wenn nicht milliardenschwerer Wirtschaftszweig, der dem Staat Einnahmen bringt und auf der anderen Seite die Sittenwidrigkeit. Und ich spreche hier nicht von Zwangs- oder Kinderprostitution sondern von Frauen, die sich wie Lysisca offenbar aus freien Stücken dafür entschieden haben dieser Profession nachzugehen.

"erzieherischen Tätigkeit" wäre in der Steuererklärung in erster Linie kreativ ;)
 
:hmm: Also, Steuerrecht ist nun wirklich nicht so mei Ding.....nur soviel zur Praxis: ich bin Einnahmen- Ausgabenrechnerin. Falls ich die Freibetragsgrenze von Euro 11.000 nicht überschreiten würde, würde ich sehr wohl Negativsteuer ausbezahlt bekommen. Als Freiberufler gelten wir wohl deshalb nicht, da diese ja lediglich 10 % Ust verrechnen würden/abführen müssten.

Ärzte und viele Gesundheitsberufe zahlen erst gar keine USt. Und da sehe ich auch die Zögerlichkeit der Finanz, die ja in dem Fall auf viel Geld verzichten müsste. Die Erwerbsgrenze von 11.000 € ist, denke ich, eher für den innergemeinschaftlichen Verkehr und die Ausstellung einer UID-Nummer relevant, weil man unter dieser Grenze im EU-Ausland als Privater und nicht als Firma gilt. Du bekommst die Negativsteuer (ESt-Rückerstattung) auch bei mehr als € 11.000,- .

@Crusader
Und wenn ich dich dann Anrufe, kann ich das schon als Werbekosten eingeben?
WENN sie dir anschließend was bezahlt und du somit ein Einkommen hast - JA :haha:
 
...auf der einen Seite ein millionen-, wenn nicht milliardenschwerer Wirtschaftszweig, der dem Staat Einnahmen bringt....
bringen könnte
2006 waren in Wien circa 800 Prostituierte krankenversichert. Geschätzt waren rund 6000 Frauen ständig oder zeitweilig als Prostituierte tätig. Ich gehe einmal davon davon aus, dass die Krankenversicherten ziemlich ident sind mit denen, die eine Steuernummer haben. Dann erkennst du wieviel dem Staat von Seiten der horizontalen Tätigkeiten entzogen wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mir ist nur nicht ganz klar ob das dann soviel unterschied macht.

die meisten in wien kommen von auswärts, ich hab zwar schon gehört,
dass es vorkommt, dass geprellt wird - oder zumindest versucht - aber wie oft passiert das ?

es ist auch nicht so einfach, denn im umkehrschluss müsste man dann als kunde
das geld zurückverlangen können, falls es so eine gesetz bei uns mal geben sollte,
denn sonst wäre das doch eine recht einseitige angelegenheit.

anzunehmen ist, wenn sich in deutschland etwas tut,
dass es bei uns dann irgendwann auch passiert.

nur wie siehts dort mit der umsetzung aus ?

~~

und so ein gesetz ist auch keine garantie dafür,
dass dann alle angemeldet sind .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bringen könnte
2006 waren in Wien circa 800 Prostituierte krankenversichert. Geschätzt waren rund 6000 Frauen ständig oder zeitweilig als Prostituierte tätig. Ich gehe einmal davon davon aus, dass die Krankenversicherten ziemlich ident sind mit denen, die eine Steuernummer haben. Dann erkennst du wieviel dem Staat von Seiten der horizontalen Tätigkeiten entzogen wird.

Also der Wirschaftszweig an sich wird mit 6000 Frauen schon ziemlich potent sein (mindestens so wie die Freier ;) ) und der Staat bekommt zumindest von den 800 krankenversicherten Steuern und Sozialversicherung. Der Rest ist also Schwarzarbeit :hmm: ich glaube, das Problem kennt man auch in der Bauwirtschaft oder der Gastronomie ohne diese Berufszweige pauschal verurteilen zu wollen - das muss man ja hier immer gleich dazu sagen ;)

Was, wenn "In a brave new world" die Prostituierten nicht mehr sittenwidrig sondern ein echtes Gewerbe wären? Wenn sie von der Gewerbeaufsicht und nicht von der Polizei kontrolliert würden? Wenn sie mit dem gleichen Respekt behandelt würden wie MasseurInnen, die ja auch nackte, fremde Haut anfassen?

Mir gefällt die Aussage einer Landesrätin aus dem heiligen Land Tirol (hier haben wir wenigstens einige Bordelle), die meint "Lieber die Prostitution kontrolliert in einem (mehreren) weiteren Bordell(en) als illegal auf der Straße oder in Wohnungen.". Ich denke das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
 
Dass die Polizei dafür zuständig ist, das kommt sicher nicht von irgendwo.

Schliesslich kann ich mir vorstellen dass man bei einer Kontrolle - (ich spreche von Wien)
als Gewerbe Organ vielleicht nicht immer den nötigen Respekt bekommt .
 
Als Freiberufler gelten wir wohl deshalb nicht, da diese ja lediglich 10 % Ust verrechnen würden/abführen müssten.
Der ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem für künstlerische Leistungen. Im allgemeinen zahlen Freiberufler (Anwälte, Architekten, Steuerberater ...) auch 20 % USt.
Du bekommst die Negativsteuer (ESt-Rückerstattung) auch bei mehr als € 11.000,- .
Nein, sie meint: Bei 11.000 Euro Jahreseinkommen ist die Grenze, ab wo positive Einkommensteuer anfällt. Daher gibt es dann natürlich keine Negativsteuer mehr.
bringen könnte
2006 waren in Wien circa 800 Prostituierte krankenversichert. Geschätzt waren rund 6000 Frauen ständig oder zeitweilig als Prostituierte tätig.
Viele von denen werden nicht hauptberuflich als Prostituierte tätig und daher sonstig versichert sein.
Dass die Polizei dafür zuständig ist, das kommt sicher nicht von irgendwo.
Das ist historisch gewachsen.
Schliesslich kann ich mir vorstellen dass man bei einer Kontrolle - (ich spreche von Wien)
als Gewerbe Organ vielleicht nicht immer den nötigen Respekt bekommt .
Warum sollte das ausgerechnet bei Prostitution ein Problem sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
die gesellschaft scheißt (im allgemeinen) auf prostituierte, daher sollte das einkommen von prostituierten steuerfrei sein.
 
Zurück
Oben