Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

:hmm: Hast eigentlich Recht- der Staat "zwingt" uns ja regelrecht, noch mehr "sittenwidrige Verträge" abzuschließen, damit wir unseren Obolus entrichten können. Der Staat als Zuhälter? :shock: :mrgreen:

War nicht ganz so ernst gemeint, wie es aufgefasst wurde. ;)
 
... Der Staat als Zuhälter?
War nicht ganz so ernst gemeint ...

Tatsächlich zeigt sich bei der Zwangsuntersuchung eine erschreckende Parallele: Wenn man die international (ILO, EGMR, UNO, ...) entwickelten Kriterien für Zwangs- und Pflichtarbeit anwendet, dann stellt die Registrierungs- und Untersuchungspflicht von SexarbeiterInnen Zwangsarbeit dar, nämlich eine Tätigkeit unter Strafandrohung, die nicht freiwillig verrichtet wird: Sexarbeiterinnen müssen unter Strafandrohungen einen beträchtlichen Teil ihrer Arbeitszeit, wo sie nicht bezahlt werden, für diese Pflichtuntersuchungen aufwenden, bei denen sie noch dazu erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (die ein besonders starkes Indiz für den ausgeübten Zwang ist). Es stellt sich dadurch die Frage, inwieweit sich ein Staat, der SexarbeiterInnen Zwangsarbeit unterwirft, von Menschenhändlern und Zuhältern unterscheidet, die dasselbe tun?
 
der Teil der Arbeitszeit, der für die Untersuchungen verloren geht, wird nicht bezahlt.

:hmm: was allerdings nicht sexworker spezifisch ist :hmm:

es gibt genügend berufsgruppen welche "nur" eine bestimmte zeit (zb 40 stunden/jahr) für arztbesuche zur verfügung haben und alles andere muss entweder in der freizeit gemacht werden oder wird eben nicht bezahlt​
 
OK, zweideutige Formulierung (bin noch "urlaubsgeschädigt"), obwohl hoffentlich klar ist, dass gemeint ist: der Teil der Arbeitszeit, der für die Untersuchungen verloren geht, wird nicht bezahlt.

ich ärger mich auch immer, übers finanzamt....
jedes monat die UST erklärung machen, umsonst quasi...niemand zahlt ma des:mrgreen:
dazu muß ich mich noch überprüfen lassen, ob ichs eh richtig gmacht hab...:kopfklatsch:
 
es gibt genügend berufsgruppen welche "nur" eine bestimmte zeit (zb 40 stunden/jahr) für arztbesuche zur verfügung haben und alles andere muss entweder in der freizeit gemacht werden oder wird eben nicht bezahlt

Das ist richtig: Das SW-Spezifikum ist die Pflicht (wie in Wien), sich jede Woche bei einer überfüllten Untersuchungsstelle einzufinden, mit bis zu 1 Tag Zeitaufwand ... während die privaten ärztlichen Untersuchungen (z.B. Gyn) wie bei allen anderen Frauen ohnedies noch dazu kommen. Bei anderen Berufsgruppen wurden diese Pflichtuntersuchungen inzwischen großteils abgeschafft.
 


:hmm: was allerdings nicht sexworker spezifisch ist :hmm:

es gibt genügend berufsgruppen welche "nur" eine bestimmte zeit (zb 40 stunden/jahr) für arztbesuche zur verfügung haben und alles andere muss entweder in der freizeit gemacht werden oder wird eben nicht bezahlt​

...seit wann wird die Zeit für (freiwillige) Arztbesuche bei selbständig Erwerbstätigen bezahlt?
 
Das ist richtig: Das SW-Spezifikum ist die Pflicht

:hmm: auch "die pflicht" seh ich nicht als sexworkerspezifikum an - es gibt nach wie vor berufsgruppen wo es eben "ein öffentliches" interesse gibt ob selbige auch "gesund" sind :hmm:
 
ich ärger mich auch immer, übers finanzamt....
jedes monat die UST erklärung machen, umsonst quasi...niemand zahlt ma des:mrgreen:
dazu muß ich mich noch überprüfen lassen, ob ichs eh richtig gmacht hab...:kopfklatsch:

Leider sieht Art 4 Abs 3 lit d genau für diesen Zweck eine Ausnahme vor ... auch Schneeräumen vor dem eigenen Haus fällt unter die Pflichten, die der Staat den Bürgern auferlegen darf. Allerdings darf er sie nicht verpflichten, das persönlich zu tun (auch bei der Steuer darf ein Steuerberater beauftragt werden), und die Pflicht darf den Bürger nicht überbeanspruchen (z.B. ständige Beanspruchung als Schöffe) und muss gleichmäßig für alle Bürger gelten.
 
Leider sieht Art 4 Abs 3 lit d genau für diesen Zweck eine Ausnahme vor ... auch Schneeräumen vor dem eigenen Haus fällt unter die Pflichten, die der Staat den Bürgern auferlegen darf. Allerdings darf er sie nicht verpflichten, das persönlich zu tun (auch bei der Steuer darf ein Steuerberater beauftragt werden), und die Pflicht darf den Bürger nicht überbeanspruchen (z.B. ständige Beanspruchung als Schöffe) und muss gleichmäßig für alle Bürger gelten.

naja...des wird bei huren schwierig, a andere zum abstrich schicken....
 
und die Pflicht darf den Bürger nicht überbeanspruchen (z.B. ständige Beanspruchung als Schöffe) und muss gleichmäßig für alle Bürger gelten.

:hmm: was so auch nicht ganz korrekt ist/guckst du hausbesorger/schneeräumung-und das vertertungsrecht der hausbesorger war auch nur theoretisch weil wenns schneit sich alle a vetretung gewünscht hätten:hmm:
 
es gibt nach wie vor berufsgruppen wo es eben "ein öffentliches" interesse gibt ob selbige auch "gesund" sind

Wie oben zu den Bürgerpflichten bemerkt, ist das öffentliche Interesse sicher ein wichtiges Argument. Doch darf der Einzelne durch dieses öffentliche Interesse nicht "überstrapaziert" werden ... und das ist der Fall, sobald die erzwungene Tätigkeit, die auch noch persönlich zu erbringen ist (SW können nicht einfach Avatare bezahlen, dass sie sich an ihrer Stelle untersuchen lassen), mit Erniedrigungen verbunden ist. Solche hat die UNO 2010 im Zusammenhang mit den Pflichtuntersuchungen der SexarbeiterInnen festgestellt - und vor allem aus diesem Grund stellen sie Zwangsarbeit dar.
 
und vor allem aus diesem Grund stellen sie Zwangsarbeit dar.

:hmm: das erschliesst sich mir nicht ganz - erstens ist eine untersuchung nicht per se erniedrigend sondern maximal deren durchführung
- und zweitens würde das bedeuten das auch ein koch der sich auf salmonellenausscheidung untersuchen lassen muss zwangsarbeiter wär :hmm:
 
guckst du hausbesorger/schneeräumung

Ein Hausbesorger hat allerdings freiwillig angeboten, diese Tätigkeit zu übernehmen und sich auch für Schneeräumung bezahlen zu lassen - mit dem Privileg, auch Helfer einzusetzen. ("Privileg", weil eine Sekretärin kann ihrem Chef keine Helferin schicken, während sie selber im Solarium sitzt.)

Selbstverständlich kann argumentiert werden, dass eine SexarbeiterIn ebenfalls freiwillig die Untersuchungen auf sich nimmt, weil sie ja vorher weiß, dass das zu ihren Pflichten gehört. Doch eine erniedrigende Behandlung, wie sie die SW bei den Untersuchungen erleidet (UNO 2010), verändert diesen Sachverhalt: Niemandem kann unterstellt werden, sich einer solchen Behandlung freiwillig zu unterziehen -> daher Zwangsarbeit.

Nebenbemerkung: Im Fall van der Meussele gg Belgien hat der EGMR auch festgestellt, dass das Argument "du weißt vorher, worauf du dich einläßt" nicht so ohne weiteres anwendbar ist: Wer z.B. Richter werden will, braucht sich nicht vorher darauf einlassen, am Wochenende das Auto des Gerichtspräsidenten zu waschen ... selbst, wenn das an diesem Gericht "üblich" sein sollte.
 
Ein Hausbesorger hat allerdings freiwillig angeboten, diese Tätigkeit zu übernehmen und sich auch für Schneeräumung bezahlen zu lassen

:hmm: einverstanden :hmm:

:lehrer: alledings nur dann wenn wir den begriff der freiwilligkeit eben auch für die sexworker gelten lassen :lehrer:
 
Ein Hausbesorger hat allerdings freiwillig angeboten, diese Tätigkeit zu übernehmen und sich auch für Schneeräumung bezahlen zu lassen - mit dem Privileg, auch Helfer einzusetzen.

wenn sie einen dreier macht oder einen sklaven oder eine zofe dabeit hat, dann hat sie auch helfer .
wer sagt denn dass sie nicht stellvertretend eine für sich arbeiten lässt und nur zusieht ?

das darf sie doch !
 
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