Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

Passend zum Thema habe ich eine aktuelle Nachricht im Sexworker Forum gefunden: In Ungarn wurde die Registrierungs- und Untersuchungspflicht für SexarbeiterInnen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, weil durch die Registrierung die Menschenwürde der SexarbeiterInnen verletzt wird (World Press vom 13.01.2011). Somit sind verdeckte Ermittlungen zur Aufklärung von Wohnungsprostitution schon vom Ansatz her menschenrechtswidrig, weil ihr Ziel die Durchsetzung einer Verletzung der Menschenwürde durch Registrierung und Zwangsuntersuchung ist, die in Österreich obendrein durch die katastrophale Durchführung die Menschenwürde verletzt.
 
Dann fällt ja jede Form der Registrierung unter eine ähnliche Verletzung.
Willkommen in der Welt des Absurden...

Was ein Verfassungsgericht für sich als richtig erkennt muss nicht zwingend von anderen Verfassungsgerichten auch gleich als richtig angenommen werden.

Deine Schlüsse... sind manchmal einfach so klassisch daneben, dass es weh tut. Besonders, wenn Du Ziele erfindest.
 
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Dann fällt ja jede Form der Registrierung unter eine ähnliche Verletzung.
Willkommen in der Welt des Absurden

So pauschal hat der Verfassungsgerichtshof nicht geurteilt. Durch eine Registrierung besteht die Gefahr, dass die Tätigkeit als SexarbeiterIn außerhalb der zuständigen Behörde bekannt wird. Bei SexarbeiterInnen führt das zum Problem der möglichen Stigmatisierung (sie kann so weit gehen, dass Banken kein Konto führen wollen, wenn der/die KundIn SexarbeiterIn ist), die weltweit als Problem der Sexarbeit anerkannt ist.

Was ein Verfassungsgericht für sich als richtig erkennt muss nicht zwingend von anderen Verfassungsgerichten auch gleich als richtig angenommen werden.

noch dazu das ungarische ....

Entscheidungen auf der Ebene der Höchstgerichte sind trotz unterschiedlicher Verfassungstexte erstaunlich ähnlich. Selbst der US Supreme Court nimmt internationale Entscheidungen zur Kenntnis, und wendet dann passende nationale Gesetze sinngemäß an, vgl. die Aufhebung der Sodomiegesetze (Richter Kennedy für die Mehrheit in Lawrence gg Texas, 539US vom 26.06.2003). Es ist also durchaus möglich, dass österreichische Höchstgerichte oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Überlegungen des ungarischen Verfassungsgerichtshofs aufgreifen.

Deine Schlüsse... sind manchmal einfach so klassisch daneben, dass es weh tut. Besonders, wenn Du Ziele erfindest.

Wieso Ziele erfinden? Wenn der Staat Ziel A verfolgt (Registrierung der Prostitution) und Ziel A hat die Implikation B (vom ungarischen Verfassungsgerichtshof festgestellte Menschenrechtsverletzung durch eine Registrierung), dann verfolgt der Staat unausgesprochen auch das Ziel B. So ist es ja auch bei anderen staatlichen Zielen, etwa A = Schulpflicht und B = bessere Bildung der Bevölkerung, mit dem Unterschied, dass das bei A mitverfolgte Ziel B nicht verheimlicht wird.
 
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die für Österreich trotzdem zum Krenreiben ist

Selbstverständlich sind österreichische Behörden nicht an eine ungarische Entscheidung gebunden. Dennoch kann aufgrund der ungarischen Entscheidung nunmehr begründet festgestellt werden, dass Österreich die Menschenwürde der SexarbeiterInnen systematisch verletzt, indem diesen Frauen, Männern und Transsexuellen eine Registrierungs- und Untersuchungspflicht auferlegt wird.
 
Hmmm... nachdem ich mir nun den Thread komplett ! ! ! durchgelesen habe, frage ich mich warum es so viele negative Kommentare zu Lysisca´s Vorhaben gibt. Wenn ich das richtig verstanden habe, korrigiert mich falls nicht, kämpft sie dafür, dass gegen SW nicht mehr in Wohnungen polizeilich verdeckt ermittelt werden kann. Desweiteren richtet sich ihr Vorhaben gegen diese Untersuchungen die SW´s jede Woche machen müssen. Ich persönlich finde dieses Vorhaben nicht schlecht. Falls sie etwas erreicht (Verurteilung Österreichs) sollte das den SW´s zugute kommen, falls sie nix erreicht bleibt alles beim alten... also warum die negativen feedbacks ?
 
noch was sagen muss, ....

ich mein´ wenn mir die Behörde was tut, von dem ich annehme, daß sie es nicht, oder nicht in der Form tun darf, würde ich auch alle Hebel in Bewegung setzen, um es der Behörde schwerer bis unmöglich zu machen das bei einem anderen wieder zu tun. Und natürlich auch versuchen für mich dabei etwas herauszuholen, sei es ein Freispruch, Entschädigung oder was auch immer...

Um nur ein Beispiel zu nennen:

Hatte kein Autobahnpickerl im Februar 2010, fahr auf die Auffahrt auf,gegen die Sonne, springt mir einer von der Asfinag vors Auto um mich zum halten zu zwingen. Ich mach eine Notbremsung, der hinter mir fährt mir auf... Prozess gewonnen. keine Strafe zu zahlen. Natürlich ist es mein Fehler wenn ich das Pickerl net hab, aber die Verhältnismässigkeit muss stimmen. Und es kann net sein, daß es in Österreich eine *Behörde* gibt, die mit Wildwestmethoden ihre Strafen eintreibt.
 
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weil es hier nicht um prostituierte in wohnungen geht, das ist laut wr prost. ges. sowieso schon mal nicht erlaubt, sondern um hobbyhuren, die nur, damits sie den kick erleben, halt leider auch geld fürs vögeln verlangen müssen.
überspitzt formuliert
ich fühle mich berufen, meinem hobby als hobbyzahnarzt nachzugehen, und nehm nur privatpatienten... oder hobbymaurer, hobbyfliesenleger... kannst jeden beruf einsetzen, hobby muß halt davor stehen
und wenn dann wer kommt und sagt, heast, so geht das ncht, dann ists eine menschenrechtsverletzung...

über registrierung und wöchentliche untersuchung kann man geteilter meinung sein, aber gegen dieses gesetz über menschenrechtsverletzung angehen, ist ein schwacher ansatz.
 
Und das Ganze erst seitdem man erwischt wurde...
Davor hat man noch ganz anders getönt...

@Lycisca... über gesetzlich verankerte Vorschriften und daraus resultierenden Implikationen musst Du Dich noch beraten lasssen. Verdrehte Logik ist auch Logik, verdreht halt.
 
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Um nur ein Beispiel zu nennen [...]

Das ist ein sehr gelungenes Beispiel: Es geht im Thread darum, dass Beamte und Behörden nicht einfach nach Gutdünken schalten und walten dürfen - und das scheint einige Mitleser zu ärgern, die vielleicht selber Beamte sind.

Übrigens in deinem Fall - Glückwünsche, dass es dir gelungen ist, die Schuld des ASFINAG Manns nachzuweisen. Ärger hast du sicher dennoch genug gehabt, und wohl einen ziemlichen Schock, wenn dir jemand vors Auto springt!
 
über registrierung und wöchentliche untersuchung kann man geteilter meinung sein, aber gegen dieses gesetz über menschenrechtsverletzung angehen, ist ein schwacher ansatz

Wieso schwach? Der Ungarische Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die Registrierung und Pflichtuntersuchung selbst die Menschenwürde beeinträchtigen, der Fachausschuss der Vereinten Nationen zeigt sich besorgt über die erniedrigende Behandlung bei der konkreten Umsetzung der Pflichtntersuchungen in Wien, international wird zudem seitens WHO und UNAIDS gefordert, im Sinn des Rechts auf Gesundheit keine Pflichtuntersuchungen auf HIV durchzuführen, es beginnt auch im akademischen Bereich (Deutsches Institut für Menschenrechte) eine Diskussion um die Menschenrechte von SexarbeiterInnen und die Gefahr der Menschenrechtsverletzung durch übertriebene Anwendung von Maßnahmen gegen Menschenhandel ... unter solchen Voraussetzungen erscheinen mir die Chancen für eine Beschwerde vor dem EGMR, die Registrierung und Pflichtuntersuchungen thematisiert, durchaus intakt.

Wenn die Beschwerde dann noch ausgeht von einer (unter von der Behörde eingestandenen Gesetzesverletzungen durchgeführten) menschenrechtswidrigen verdeckten Ermittlung in einer privaten Wohnung, deren Zweck eben die Sicherstellung/Durchsetzung der Pflicht von SexarbeiterInnen zur Registrierung und Pflichtuntersuchung war, und wenn dann noch erniedrigende Behandlung Teil dieser Ermittlung war, wenn auch nachweisbar ist, dass die Behörde nicht einmal Vorkehrungen getroffen hat, um sexuelle Handlungen während der Ermittlung verhindern, dann ist eine solche Beschwerde durchaus vielversprechend.

Internationale Resonanz ist dann auch gesichert (Klartext: Österreich ist extrem blamiert, wenn es überhaupt zu einer solchen Beschwerde kommt): Die internationale Beschwerde liegt bereits in der Schublade - ich warte nur noch auf die Klagelegitimation. (Dazu muss eines der laufenden Verfahren abgeschlossen sein oder alle Verfahren so lange dauern, dass es iSv Art 6 EMRK unzumutbar wird, auf den Abschluss zu warten.)
 
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gehts jetz noch immer um den einen fall da ? oder is was neues passiert ?

was sagen die gerichte ? nur das ist doch relevent .
 
was sagen die gerichte ? nur das ist doch relevent .

Es gibt auch außergerichtliche Vergleiche etc. Doch zum Thema des Threads und wie oben geschrieben: Ich warte auf den Abschluss von höchstgerichtlichen Verfahren, weil dies die Voraussetzung einer internationalen Beschwerde ist: Aufbauend auf dieser Entscheidung - nämlich den Punkten davon, die mir nicht passen (über die anderen kann ich mich ja schwerlich beschweren) - werden die bestehenden Textbausteine neu gruppiert und als Beschwerde nach Straßburg abgeschickt
 
Hmmm... ich bin immer noch der Meinung, daß nur weils im Gesetz so steht, nicht unbedingt richtig sein muß. Soll heissen: wenn die TE in ihrer Wohnung Sexualpraktiken ausführt (egal welche) und diese den daran Beteiligten zu keinem Nachteil gereichen, sprich alle sind zufrieden, hat keine Behörde das Recht sich da mit Wildwestmethoden einzumischen. Egal ob Wohnungsprostition verboten ist oder nicht, kann es nicht sein, daß man Angst haben muss in seiner eigenen Wohnung von irgendwelchen Beamten in Zivil, die sich nicht ausweisen oder anders zu erkennen geben, unter einem Vorwand aufgesucht und ausspioniert zu werden. Ich sehe meine Wohnung als MEIN privates Reich an, in dem ich machen kann was ich will, solange es nicht der Allgemeinheit schadet (Bomben basteln, etc.), und ich kann mir nicht vorstellen, daß mir die sexuellen Praktiken meiner Nachbarin in irgendwelcher Weise schaden können, solange sie in ihrer Wohnung bleibt dabei und net so laut ist, daß mir das Trommelfell platzt. Daher verstehe ich diese Gesetzestreue mancher User nicht ganz. Schon klar, daß Schwerverbrechen geahndet werden müssen, aber ob und wie die Leute Sex in ihren Wohnungen haben, geht m. E. keinen was an.
 
Egal ob Wohnungsprostition verboten ist oder nicht, kann es nicht sein, daß man Angst haben muss in seiner eigenen Wohnung von irgendwelchen Beamten in Zivil, die sich nicht ausweisen oder anders zu erkennen geben, unter einem Vorwand aufgesucht und ausspioniert zu werden.

Dass dies nicht sein darf, hat der Verwaltungsgerichtshof bestätigt:
1.) Auch dort, wo Wohnungsprostitution verboten ist, hat die Sittenpolizei kein Recht zum Einsatz von Spitzeln, die aufklären, was in der Wohnung vorgeht: Das Sicherheitspolizeigesetz ermächtigt nicht zur "Auslotung der Wohnungsprostitution" (VwGH 2005/01/0039 vom 26.03.2007).
2.) Was auch immer diese Spitzel aufgeklärt haben wollen, es ist jedenfalls keine Prostitution. Eine vom verdeckten Ermittler in einer Wohnung wahrgenommene "Anbahnung zur Prostitution" ist im rechtlichen Sinn keine Anbahnung, weil sie nicht in der Öffentlichkeit stattfindet (VwGH 2004/09/0219 vom 20.11.2008).​

Die "Gesetzestreue mancher User", die polizeiliche Sexspitzel befürworten, ist also in Wirklichkeit eine Aufforderung zum systematischen Verfassungsbruch, wo moralische Taliban mit Hilfe der Polizei anderen ihre verzopfte Sexualmoral aufzwingen wollen.
 
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