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Was ein Verfassungsgericht für sich als richtig erkennt
Dann fällt ja jede Form der Registrierung unter eine ähnliche Verletzung.
Willkommen in der Welt des Absurden
Was ein Verfassungsgericht für sich als richtig erkennt muss nicht zwingend von anderen Verfassungsgerichten auch gleich als richtig angenommen werden.
noch dazu das ungarische ....
Deine Schlüsse... sind manchmal einfach so klassisch daneben, dass es weh tut. Besonders, wenn Du Ziele erfindest.
(vom ungarischen Verfassungsgerichtshof festgestellte Menschenrechtsverletzung durch eine Registrierung)
die für Österreich trotzdem zum Krenreiben ist
Selbstverständlich sind österreichische Behörden nicht an eine ungarische Entscheidung gebunden. Dennoch kann .....
Um nur ein Beispiel zu nennen [...]
über registrierung und wöchentliche untersuchung kann man geteilter meinung sein, aber gegen dieses gesetz über menschenrechtsverletzung angehen, ist ein schwacher ansatz
und das scheint einige Mitleser zu ärgern, die vielleicht selber Beamte sind.
was sagen die gerichte ? nur das ist doch relevent .
Egal ob Wohnungsprostition verboten ist oder nicht, kann es nicht sein, daß man Angst haben muss in seiner eigenen Wohnung von irgendwelchen Beamten in Zivil, die sich nicht ausweisen oder anders zu erkennen geben, unter einem Vorwand aufgesucht und ausspioniert zu werden.