Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

erstens ist eine untersuchung nicht per se erniedrigend sondern maximal deren durchführung

Deshalb ist das Argument für Zwangsarbeit auch nur für SexarbeiterInnen anwendbar (nicht für Köche), weil für die Untersuchung der SexarbeiterInnen festgestellt wurde, dass die Durchführung der Untersuchungen erniedrigend ist. (Somit hat hier eine Verletzung von Art 3 EMRK automatisch eine solche von Art 4 nach sich gezogen.)
 
Deshalb ist das Argument für Zwangsarbeit auch nur für SexarbeiterInnen anwendbar (nicht für Köche), weil für die Untersuchung der SexarbeiterInnen festgestellt wurde, dass die Durchführung der Untersuchungen erniedrigend ist. (Somit hat hier eine Verletzung von Art 3 EMRK automatisch eine solche von Art 4 nach sich gezogen.)

aha - und wer soll dir das so abnehmen ?
 
wenn sie einen dreier macht oder einen sklaven oder eine zofe dabeit hat, dann hat sie auch helfer .
wer sagt denn dass sie nicht stellvertretend eine für sich arbeiten lässt und nur zusieht

Wenn sie immer nur zusieht, und sie sich trotzdem einen "Deckel" besorgen muss, fällt das öffentliche Interesse an Gesundheitsschutz weg (wie soll sie beim Zusehen Geschlechtskrankheiten übertragen?) -> schon deshalb Untersuchungspflicht = Zwangsarbeit
 
wie gesagt - wenn die freiwilligkeit eine voraussetzung ist (guckst du hausbesorger) kann von zwang keine rede mehr sein

Keine Regel ohne Ausnahme: Sobald die Verpflichtungen, die mit einer an sich freiwilligen Tätigkeit einhergehen, übermäßig belastend werden, dann liegt Zwang vor. Wenn zum Beispiel ein Rechtsanwaltsanwärter den Großteil seiner Arbeitszeit für pro bono Fälle verwenden muss, dann ist dieser Teil der Arbeit Zwangsarbeit - auch wenn er den Beruf des Rechtsanwalts freiwillig gewählt hat und von der Pflicht gewusst hat, pro bono zu arbeiten. (Dieses Beispiel war Thema von van der Bossele gg Belgien, der allerdings nur wenige Fälle pro bono gearbeitet hat -> keine Zwangsarbeit.)

Im Fall der freiwilligen Sexarbeiterinnen ist die übermäßige Belastung durch die erniedrigende Behandlung bei der Organisation der Pflichtuntersuchungen gegeben (UNO 2010) -> Zwangsarbeit
 
Sobald die Verpflichtungen, die mit einer an sich freiwilligen Tätigkeit einhergehen, übermäßig belastend werden, dann liegt Zwang vor

nochmal - der terminus freiwilligkeit & zwangsarbeit widersprechen sich schon im grundsätzlichen

ich bin gar nicht sooo weit weg von dir - die frage ist doch eher wo liegt freiwilligkeit eben nicht vor und wie geht die gesellschaft dagegen vor​
 
@Lycisca...du findest den Spruch des UVS sicher schneller über PC, als ich über Handy.
Der UVS hat nämlich mal festgestellt, dass eine SW KEINE Zwangsuntersuchung über sich ergehen lassen muss, wenn sie ihre Dienstleistung in jeder Hinsicht SAFE ausführt. In diesem Fall habe es nichts mit Sex = Austausch von Körperflüssigkeiten zu tun. :hmm: Wie man das allerdings BEWEISEN kann bzw. soll, weiß ich allerdings auch nicht.
 
der terminus freiwilligkeit & zwangsarbeit widersprechen sich schon im grundsätzlichen

In der Praxis sind die Grenzen leider nicht mehr so eindeutig, woraus dann die Streitfälle entstehen bzw. entstanden sind. Auch die österreichischen Banken haben sich schon beim VfGH über Zwangsarbeit beschwert, die sie durch (dann aufgehobene) Gesetze fürchteten, leisten zu müssen. Das Problem ist, dass mit vielen freiwillig gewählten Tätigkeiten auch ungeliebte Pflichten verbunden sind, und irgendwann wird es den Verpflichteten zu viel, sie empfinden die Pflichten als unzumutbare Belastung. Ob das der Fall ist, wird im Einzelfall vom Gericht zu klären sein. Bei besonders krassen Fällen kann jedoch schon von vorne herein festgestellt werden, dass eine Belastung unzumutbar ist - dann nämlich, wenn die Belastung selbst eine Menschenrechtsverletzung darstellt, also zum Beispiel erniedrigende Behandlung ist.

Um ein Hausbesorger-Beispiel zu wählen: Dass sie im Winter Schnee räumen mussen, ist normal und gehört zum bezahlten Job - sie verrichten hier stellvertretend eine normale Bürgerpflicht des Hausbesitzers. Wenn sie jedoch verpflichtet werden, die Straße persönlich mit ihrer Zahnbürste vor einem grölenden Mob zu säubern, dann ist das eindeutig eine unzumutbare Belastung durch erniedrigende Behandlung, und aus der Pflicht wird Zwangsarbeit. Sie bleibt auch Zwangsarbeit, wenn die Hausbesorger schon beim Berufseintritt wissen, dass sie das erwartet. Denn der Schutz vor erniedrigender Behandlung kann nicht derogiert werden (Art 15 iVm Art 3 EMRK, vgl. die Argumente zum Zwergenweitwurf), es ist also immer zu vermuten, dass dieser erniedrigende Teil der Arbeit unter Zwang geschieht. Die Gesellschaft müsste die Hausbesorger in jedem Fall vor dieser erniedrigenden Behandlung schützen - wenn es nicht anders geht, durch die Aufhebung der Schneeräumpflicht.

Der UVS hat nämlich mal festgestellt, dass eine SW KEINE Zwangsuntersuchung über sich ergehen lassen muss, wenn sie ihre Dienstleistung in jeder Hinsicht SAFE ausführt.

Edit Lycisca: Ich habe inzwischen den Rechtssatz gefunden, auf den du dich beziehst: Der UVS Wien schränkt dies aber auf geschützten OV ein:

Quelle: UVS Wien vom 28.07.2006, Bescheid 06/42/5830/2006

Im Fall der Vornahme eines Oralverkehrs mit einem Schutzgummi allein kann nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien mit Gewissheit die Übertragung einer Geschlechtskrankheit durch die Prostituierte ausgeschlossen werden. Da von solch einer Handlung offenkundig keinerlei Gefahren ausgehen, kann dem Gesetzgeber auch nicht zugesonnen werden, dass er auch für Personen, welche nur einen Oralverkehr mit Schutzgummi vornehmen, eine regelmäßige Geschlechtskrankheitenuntersuchung vorschreiben wollte.
Derartige Handlungen sind daher im Sinne einer teleologischen Reduktion nicht als sexuelle Handlungen im Sinne des § 1 Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen, anzusehen.​
 
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In der Praxis sind die Grenzen leider nicht mehr so eindeutig,

:hmm: was aber eine gesellschaft nicht daran hindern darf nach ebendiesen intensivst zu forschen bzw sie eben (unter einhaltung rechtsstaatlicher grundsätze) festzulegen - was ja mmn eindeutig geschehen ist :hmm:

:lehrer: und soimit ist es mmn eben die zwangsarbeit bzw die nicht freiwilligkeit welche verfolgt und unterbunden gehört :lehrer:
 
was aber eine gesellschaft nicht daran hindern darf nach ebendiesen intensivst zu forschen bzw sie eben (unter einhaltung rechtsstaatlicher grundsätze) festzulegen

Hier stimmen wir überein ... doch dass die Gesellschaft bereits eine solche eindeutige Festlegung getroffen hat, bezweifle ich.

So hat erst im November der Erzbischof von Canterbury (Artikel in Telegraph) vor den Plänen der britischen Regierung gewarnt, Arbeitslose zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Die Regierung hat diese Pläne entwickelt, obwohl ILO, die Internationale Arbeitsorganisation der UNO, bereits 1997 im Fall Chiles festgestellt hat, dass eine solche Regelung verbotene Zwangsarbeit ist.

Nach meiner Wahrnehmung verändert die Gesellschaft diese Grenzen - und sie verändert sie zu Ungunsten der sozial schwachen, wie das die Regierung in England offenbar plant. Auf der Ebene der Einzelfälle wird dies auch durch zunehmende Berichte von Schikanen des Arbeitsamtes untermauert, die eine allgemeine Stimmung wiedergeben, wonach Arbeitssuchende und Notstandshilfebezieher rechtlose Subjekte sind, die um Almosen betteln sollen ... bei einer derartigen Einstellung kann potenziell jede/-r von uns einmal in den "Genuß" einer Menschenrechtsverletzung kommen: Es genügt, in die Fänge des AMS zu kommen.
 
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und sie verändert sie zu Ungunsten der sozial schwachen

das ist zu hinterfragen
ev ist es keine schikane, sondern ein trainingsprogramm, seinem leben struktur zu geben, nicht bis um 13 uhr im bett zu liegen, fertigpizza einzuwerfen, 1 packung zigaretten zu rauchen, ein 6er tragerl bier zu saufen um dann um 4 in der früh vor dem fernseher einzuschlafen.

die um Almosen betteln sollen
sollten sie meiner meinung nach nicht. aber geld vom staat soll überbrückungshilfe sein, kein dauerhafter zustand.
 
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ev ist es keine schikane, sondern ein trainingsprogramm, seinem leben struktur zu geben, nicht bis um 13 uhr im bett zu liegen, fertigpizza einzuwerfen, 1 packung zigaretten zu rauchen, ein 6er tragerl bier zu saufen um dann um 4 in der früh vor dem fernseher einzuschlafen

Glaubert ma ja gar ned. Ich und der Plastic mal der selben Meinung ... :cool:
 
das ist zu hinterfragen.

Stimmt!

Wird es aber nicht!.......und damit fängt die Schikane an, weil meiner Erfahrung nach automatisch immer das:
bis um 13 uhr im bett zu liegen, fertigpizza einzuwerfen, 1 packung zigaretten zu rauchen, ein 6er tragerl bier zu saufen um dann um 4 in der früh vor dem fernseher einzuschlafen.
angenommen wird.

geld vom staat soll überbrückungshilfe sein

auch da stimme ich zu!
Nur die Praxis zeigt, dass hier absolut keine Effizienz herrscht! So werden z.B. Arbeitssuchende in Gabelstaplerkurse geschickt, die vollkommen andere Brufsvorstellungen haben (oder von mir aus, auch überhaupt keine), während Andere, die diese Ausbildung für ihren Wunschberuf benötigen, regelrecht darum kämpfen müssen.
Auch herrscht hier eine regelrechte Willkür, ob einem Arbeitssuchenden eine Ausbildung vom AMS bezahlt wird oder nicht!
 
nicht bis um 13 uhr im bett zu liegen ...

Das Problem der sozial Schwachen ist es, dass sie von den Behörden so behandelt werden, als ob diese Vorurteile auf sie zutreffen:

Bei Hobbyhuren ist laut Vorurteil "ein Zuhälter im Hintergrund" ... und schon kommt es zur geheimpolizeilichen Ausforschung (die soziale Schwäche besteht in der Notwendigkeit, das Hobby geheim zu halten)

Arbeitslose sind laut Vorurteil "arbeitsscheu und prassen auf Kosten der Allgemeinheit" ... und schon kommt es als Gegenmittel zu Zwangsarbeit, wie in England geplant

Ausländer werden sind laut Vorurteil schon immer "gefährlich, womöglich Islamisten" ... schwupps, werden sie ausgewiesen, wie es auch Arigona Z passiert ist (die dann über ein Hintertürchen doch wieder zurück durfte, weil ihr Fall so krass war)

usw.

Hier sollten wir uns vielleicht für das Neue Jahr ein bisschen Nachdenklichkeit vornehmen, um nicht durch Vorurteile blind zu werden. Es ist leicht möglich, sonst dem eigenen Vorurteil zum Opfer zu fallen ... z.B. kann auch ein Topmanager arbeitslos werden und dann vom AMS als Hilfsarbeiter vermittelt werden, und wenn er keine Reserven hat (weil er vielleicht damit versucht hat, "seinen" Betrieb und dessen Arbeitsplätze zu retten), ist er auf die staatliche Hilfe angewiesen.
 
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du bist doch genauso voller vorurteile, wo es nur notleidende arme hascherln gibt, aber sicher keinen mißbrauch

So sehe ich das nicht. Ich bin schon in diesem Thread für einen Beitrag (in einem ganz anderem Thread) kritisiert worden, wo ich auf die soziale Hängematte hingewiesen habe, auf der sich manche ausruhen, was dazu führt, dass die wenigen Steuerzahler, zumeist Lohnempfänger mit mittlerem und höherem Einkommen, vom Fiskus immer mehr ausgepresst werden. Allerdings gibt es einen Unterschied: Ich bin dafür, Missbrauch zu bekämpfen, wo er nachgewiesen wird. Ich bin aber dagegen, vorbeugend so zu handeln, als wäre jeder Arbeitslose ein Sozialschmarotzer. So ein Handeln wäre auch kontraproduktiv, weil dann jede/r Arbeitssuchende, der den Sozialstaat nicht ausnützt, sich dumm vorkommen muss, wenn er/sie sich so schlecht behandelt fühlt, als wäre er/sie ein asoziales Subjekt.

@DIAM: Arigona selbst ist vielleicht nicht das beste Beispiel für die Ängste, die mit Ausländern verbunden werden, aber das Beispiel ist auch nicht ganz bei den Haaren herbei gezogen: Arigona wurde vorgeworfen, dass ihr Vater ein Gesetzesbrecher sei - also hat die Angst vor ihrem Vater zu Sippenhaftung geführt.
 
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