Hobbyhuren und unliebsame Polizeikontakte

nenn mir einen anderen beruf, der so mit einem stigmata behaftet ist, nicht einmal leichenwäscher oder bestatter werden derart geächtet.
 
Naja, vom Beliebtheitsfaktor stehen Hurln zumindest weit über Finanzbeamte, Banker, Makler und (Versicherungs)vertreter.
 
Nein, sie meint: Bei 11.000 Euro Jahreseinkommen ist die Grenze, ab wo positive Einkommensteuer anfällt. Daher gibt es dann natürlich keine Negativsteuer mehr.

Sorry, nicht genau genug. Gemeint habe ich bei mehr als € 11.000 Umsatz - auch bei 20.0000 € Einnahmen kann man 25.000 € Ausgaben haben und somit Negativsteuer.

Richtig, für die ESt. sind die 11.000 € Einkommen im Sinne der Ein-Aus-Rechnung - oder doppelten Buchhaltung, wenn das Geschäft boomt ;) Wenn sie keinen Verlust macht, gibt es klarerweise auch keine Negativsteuer bei der ESt.

Dafür, ob man im EU-Ausland als Firma anerkannt wird, sind die 11.000 € Umsatz (sonst könnten die meisten Jungunternehmer im Gründungsjahr keine UID# beantragen) - so steht es in den Informationen für Kleinunternehmer bei der WK: Kleinunternehmer im Binnenmarkt => http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=452956&DstID=725
 
Einem Leichenwäscher tät ich aber kein Busserl geben :haha:

Und eine Leichenwäscherin in Strapsen? Schließlich musst du den Beruf vorher nicht kennen oder glaubst du, die haben das auf die Stirn tätowiert oder riechen nach Formalin ;)

Nachher kennst ihn vielleicht schon, wenn sie sich beim Akt keinen Deut bewegt und mit tiefer, tiefer die Aushubtiefe des Lochs/Grabes gemeint hat :haha:
 
die gesellschaft scheißt (im allgemeinen) auf prostituierte, daher sollte das einkommen von prostituierten steuerfrei sein.

:hmm: Hast eigentlich Recht- der Staat "zwingt" uns ja regelrecht, noch mehr "sittenwidrige Verträge" abzuschließen, damit wir unseren Obolus entrichten können. Der Staat als Zuhälter? :shock: :mrgreen:
 
der Staat "zwingt" uns ja regelrecht, noch mehr "sittenwidrige Verträge" abzuschließen
Ob Du sittenwidrige Verträge abschließt, kann dem Staat insofern völlig egal sein, als diese Verträge nichtig sind. Rechtlich sittenwidrig ist nicht Sex gegen Geld, sondern dass man sich in einem rechtlich durchsetzbaren Vertrag dazu verpflichtet. So ein Vertrag ist dann eben nichtig, das heißt, juristisch gibt es den Vertrag gar nicht, weil er nicht möglich ist.
Und Du stellst die Dinge auf den Kopf: Zuerst ist das Einkommen und dann muss man von dem Einkommen Steuern zahlen. Das heißt, es kann nicht sein, dass einen die Einkommensteuer dazu zwingt ein höheres Einkommen zu erwirtschaften, um die Einkommensteuer zahlen zu können. (Im Gegenteil: Sofern die Einkommensteuer einen Lenkungseffekt hat, geht der Lenkungseffekt in die andere Richtung: Sie macht es weniger attraktiv mehr zu arbeiten, weil eine man, je mehr man verdient, desto mehr Steuer zahlt.)
 
Ob Du sittenwidrige Verträge abschließt, kann dem Staat insofern völlig egal sein, als diese Verträge nichtig sind. Rechtlich sittenwidrig ist nicht Sex gegen Geld, sondern dass man sich in einem rechtlich durchsetzbaren Vertrag dazu verpflichtet. So ein Vertrag ist dann eben nichtig, das heißt, juristisch gibt es den Vertrag gar nicht, weil er nicht möglich ist.

Ich weiss zwar was gemeint ist. Aber die Formulierung verwirrt insofern, als sie sagt, dass es Verträge gibt, die es juristisch nicht gibt. 'Nichtig' ist mMn nicht synonym mit 'nicht existent'
 
Warum Gewerbe und nicht freie Berufe? Der Vorteil der freien Berufe liegt vor allem in der einfacheren Buchführung und den einfacheren Steuergesetzen. Freiberufler sind so nicht gezwungen, sich weitreichende Buchführungskenntnisse anzueignen und können als Einzelkämpfer arbeiten.

Wenn mit einfacherer Buchhaltung der Entfall zur Verpflichtung einer Bilanzerstellung gemeint ist, so stimmt dein Argument nicht. Man kann nämlich sehr wohl gewerbliche Einfünfte haben, ohne automatisch eine Bilanz erstellen zu müssen. Dies ist erst ab euro 400.000,-- Jahresumsatz verpflichtend. Oder es kann sich die Verpflichtung aus der Gesellschaftsform ergeben.
Sogesehen ist unverständlich was die Einreihung der Prostituierten unter die freien Berufe bringen soll.
 
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Wenn mit einfacherer Buchhaltung der Entfall zur Verpflichtung einer Bilanzerstellung gemeint ist, so stimmt dein Argument nicht. Man kann nämlich sehr wohl gewerbliche Einfünfte haben, muss aber nicht automatisch eine Bilanz erstellen. Dies ist erst ab euro 400.000,-- Jahresumsatz verpflichtend. Oder es kann sich aus der Gesellschaftsform ergeben.
Sogesehen ist unverständlich was die Einreihung der Prostituierten unter die freien Berufe bringen soll.

einnahmen und ausgabenrechner müssen auch eine bilanz erstellen....
 
Wenn mit einfacherer Buchhaltung der Entfall zur Verpflichtung einer Bilanzerstellung gemeint ist, so stimmt dein Argument nicht. Man kann nämlich sehr wohl gewerbliche Einfünfte haben, ohne automatisch eine Bilanz erstellen zu müssen. Dies ist erst ab euro 400.000,-- Jahresumsatz verpflichtend. Oder es kann sich die Verpflichtung aus der Gesellschaftsform ergeben.
Sogesehen ist unverständlich was die Einreihung der Prostituierten unter die freien Berufe bringen soll.

Die Grenze wurde auf 700.000 € anghehoben (s. #1212). Siehe u. a. http://portal.wko.at/wk/format_deta...nzierungspflicht,von,400.000,auf,700.000,Euro
 
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